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Kampf gegen den Rundfunkbeitrag

 

Einführung zum neuen Blog:

In diesem Blog beschreibe ich jeweils aktuell, was ich gegen den Beitragsbescheid unternehme, bzw. gerade unternommen habe. Eine allgemeine Beschreibung hierzu finden Sie in meiner Handreichung   "Erste Hilfe".  Die Erste Hilfe ist also erstmal die Theorie. Der aktuelle Blog ist dagegen die Praxis.

Es ist nicht einfach, sich gegen einen Angreifer zu wehren, der nicht nur finanziell mächtig ist, sondern der auch über ein erstaunliches Netzwerk von Helfern und Helfershelfern aus allen relevanten Institutionen unseres Staates verfügt. Man wundert sich dabei, wie offen und scheinbar ohne jedes Unrechtsbewusstsein die Einführung und Sicherung des Rundfunkbeitrags abgelaufen ist und wie einfach die beteiligten, verfilzten Strukturen erkenntlich sind. Hierzu die wichtigsten Stationen der Gesetzgebung zum RfBStV:

1. Die ARD gibt einen Auftrag an Herrn Paul Kirchhof, der eine Expertise erstellen soll, wie man den Bürgern noch mehr Geld abnehmen kann. Es ist nicht bekannt, wie viel Geld Paul Kirchhof für dieses Gefälligkeitsgutachten erhalten hat. Sicherlich spielte eine Rolle bei der Auswahl von Paul Kirchhof als Gutachtenschreiber, dass dieser einen kleinen Bruder hat, der den Intendanten und Justitiaren später noch überaus hilfreich sein könnte (siehe 3.)....

2. Diese Expertise wird nahezu 1:1 von der politischen Kaste übernommen, in ein Gesetzeswerk gegossen und verabschiedet.

3. Bei Klagen vor dem höchsten Deutschen Gericht springt der kleine Bruder des Expertisenschreibers Paul Kirchhof, nämlich der Vorsitzende Richter des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes, Ferdinand Kirchhof, für seinen großen Bruder und dessen Auftraggeber in die Bresche und schmettert  eingehende Verfassungsklagen munter ab. Damit ist die Familienehre der Kirchhofs wieder hergestellt und die Auftraggeber von Bruder Paul haben ihr Geld gut angelegt. Hier ein Beispiel:

http://www.shortnews.de/id/1025668/rundfunkbeitrag-klage-scheitert-am-bundesverfassungsgericht

Es ist in der Tat nicht leicht, gegen solch einen Zusammenschluss der Staatsgewalten zur Wehr zu setzen, aber man muss es meiner Meinung tun! Der Redakteur eines großen, einflussreichen Politmagazins sagte kürzlich zu mir, es sei doch etwas unverständlich, wie viel "Lebenszeit" ich in dieses Thema stecken würde. - Was aber wäre die Alternative? Wieviel Lebenszeit müsste man aufbringen, wenn sich eine Diktatur in diesem Lande unerschütterlich festsetzt? Dann doch lieber jetzt aktiv werden, auch wenn der Kampf schwer wird! Selbst wenn wir kläglich verlieren sollten - wichtig ist, dass wir es überhaupt versucht haben!

Leser meines mittlerweile verbotenen Zwangsanmeldeblogs wissen sicherlich noch, wie umfangreich so eine Auseinandersetzung sein kann. Der Blog hatte bis zu seinem Verbot durch einen NDR-Mitarbeiter eine Länge von gedruckten 130 Din-A4 Seiten und zog sich von Anfang 2007 bis Ende 2010 hin.

Da ich möglicherweise gefragt werde, ob man meine Schriftsätze für eigene Schriftsätze verwenden darf, heißt die Antwort selbstverständlich "Ja". Ob diese dann zum Erfolg führen, weiß bisher allerdings noch niemand.

 

30. Juni 2013

Am 7. Juni erhielt ich den Bescheid, der auf den 1. Juni datiert war. Wie bei dieser unseriösen Institution üblich, gab es auf dem Briefumschlag keinen datierten Poststempel, was wohl die Empfänger verunsichern soll. Immerhin: Früher waren es schon mal 11 Tage zwischen Eingang und eingetragenem Datum. Also ein Fortschritt. Alle vor diesem Bescheid eingeganenen, mehr oder weniger höflichen Bettelbriefe habe ich nicht eingescannt. Wie unter Erste Hilfe beschrieben, ist erst der Brief relevant, auf dem das Wort "Bescheid", bzw. "Beitragsbescheid" steht und eine Rechtsmittelbelehrung angegeben ist. Hier nun "mein" Beitragsbescheid:

...

 


 


Die 8 Euro Säumniszuschlag sind in § 11 Abs. 1 der Satzung der jeweiligen Rundfunkanstalt über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt und ist in diesem Fall korrekt berechnet. Ich sehe diesen Zuschlag schon mal als "Demokratiebeitrag", den ich  leisten muss... Ganz ohne Blessuren wird dieser Kampf ohnehin nicht zu führen sein.

Hier nun mein vorläufiger Widerspruch, den ich später mit weiteren juristischen Argumenten erweitern möchte. Die Zeit von einem Monat war einfach zu knapp. Ich habe deshalb in dem Schriftsatz um Fristverlängerung gebeten.

...

Vorab per Fax: 0185 999 50 105

Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132-134

20149 Hamburg

Hamburg, den 30. Juni 2013

 

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid

vom 1.6.2013 - Eingang 7.6.2013

 

Der bei mir am 7.6.2013 eingegangene Beitragsbescheid verletzt mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam.

 

Begründung

 

Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit). Dieses Recht kann mir weder vom Gesetzgeber noch von einer Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht.

 Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt es nicht nur wie erwähnt gegen den Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz unseres Grundgesetzes, sondern auch noch gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Das Sozialstaatsprinzip hat das Ziel, einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen für alle zu ermöglichen. Es steht für soziale Gerechtigkeit und der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

 Sollten Sie mich tatsächlich erfolgreich zwingen können, den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte ich mir kein anderes Medium mehr leisten und könnte dieses zentrale Grundrecht nicht in Anspruch nehmen!

 

Es ist bedauerlicher Weise festzustellen, dass der Gesetzgeber den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dahingehend nicht überprüft hat, bevor das Gesetz verabschiedet wurde. Dies geht jedenfalls aus einer Äußerung des Medienpolitischen Sprechers der Hamburger CDU-Fraktion, Andreas Wankum, hervor, die er mir gegenüber schriftlich gemacht hat. Zitat:

 „Insbesondere stellen Sie in Ihrer Mail auf soziale Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe besser gestellt sein.“

 Dies ist, wie Sie selber wissen, falsch. Da Herr Wankum seine Parteikollegen sicherlich beraten hat, waren die an der Gesetzgebung beteiligten CDU-Politiker also falsch beraten. Auch die anderen Fraktionen in den Landesparlamenten werden ebenso schlampig und willfährig an die Verabschiedung dieses Rundfunkbeitragsstaatsvertrages herangegangen sein. Dazu gehören leider auch jene Parteien, die scheinheilig mit dem Slogan der „Sozialen Gerechtigkeit“ wie Fischmarktschreier lauthals Kunden bzw. Wähler anzulocken versuchen. Solche Grundrechtsverstöße gegen die Freiheitsrechte und gegen die Werte der sozialen Gerechtigkeit sind aber keine Kleinigkeit!

 Auch die exorbitanten Gagen und Gehälter, die Sie Ihren Mitarbeitern und Fernseh-„Stars“ gönnen, sind mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar, wenn auf der anderen Seite Menschen, denen Sie ihr Geld wegnehmen, unter dem Existenzminimum leben müssen.

 

 

Nun zu einem ganz anderen Punkt: Sie verletzen fortwährend den Rundfunkstaatsvertrag, der auch für Sie als Rundfunkmacher bestimmte Pflichten und Nebenpflichten vorsieht. Einige dieser Nebenpflichten finden Sie in § 3 RfStV sowie § 10 RfStV, die ich Ihnen hiermit in Erinnerung bringen möchte:

 § 3: „Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.

 § 10: „Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“

 

Gegen diese Bestimmungen haben Sie in der Vergangenheit mehrfach grob verstoßen. Hierzu nur ein paar kurze Beispiele:

In Ihrer ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 4.8.2009 wurden die beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) mit Selbstmordattentätern verglichen. Nachzulesen ist dies mit einem kritischen Kommentar u.a. bei:

 http://www.bibubek-baden.de/html/aktuell.php?seite=ZDF0Sendung0verleumdete0christlicher0Mission0

 Die beiden jungen Frauen waren im Jemen in einem Krankenhaus beschäftigt und wurden während eines Ausfluges ermordet. Sie waren in diesem verarmten Land, um den Menschen dort zu helfen und sie wurden vermutlich ermordet, weil sie helfen wollten. Ihr Lohn für ihre Arbeit war die Freude und Dankbarkeit der Menschen, denen sie geholfen hatten. - Bei Selbstmordattentätern ist es doch wohl ein kleines Bisschen anders: Selbstmordattentäter wollen verstümmeln, morden und zerstören. Als Lohn erhoffen sie sich 72 Jungfrauen, die ihnen in einem „Paradies“ zu Diensten sind. Das glauben Sie nicht? Googeln Sie doch einmal nach „72 Jungfrauen“ (mit Anführungszeichen). Das, was die beiden Bibelschülerinnen machten, ist gelebte Liebe im Zeichen des Kreuzes. Das, was Selbstmordattentäter tun, ist gelebter Hass im Zeichen des auf den Kopf gestellten Kreuzes. Erkennen Sie den „winzig kleinen“ Unterschied? Der Sender hatte es trotz Beschwerden nicht für nötig befunden, sich zu für seine Entgleisung zu entschuldigen. Im Gegenteil, dieser unsägliche Vergleich wurde von der ARD übernommen und trotzig wiederholt!

 Ein weiteres Beispiel dazu: Ihre ZDF-Sendereihe „Götter wie wir“ ist eine einzige Beleidigung gläubiger Juden, Christen und anderer Gott-gläubiger Menschen. Gott wird darin als blöder Trottel dargestellt. Hier zum nachschauen:

 http://goetterwiewir.zdf.de/

http://www.youtube.com/watch?v=W6L5wKyCFk0

Was müssen Ihrer Darstellung nach Menschen, die an Gott glauben, für dämliche Hohlköpfe sein, wenn sie auch noch zu so Jemanden aufschauen und beten?

Sie schmälern mit Ihrer Kommentierung das Ansehen derer in der Bevölkerung, die an Gott glauben - und damit auch mein Ansehen!

Junge Menschen werden sich gar nicht erst Gott zuwenden, sondern es cool finden, Juden und Christen wegen ihres Glaubens zu verspotten. Solche Diffamierungen sind oft schon die Türöffner für Verfolgung, Demütigung und Vertreibung, wie dies in verschiedenen europäischen Ländern bereits Wirklichkeit geworden ist. Daher fühle ich mich von Ihren Sendern angefeindet und bedroht.

Gemäß RfStV haben Sie die Würde und die religiösen Überzeugungen der Menschen zu achten und diese nicht niederzumachen und der Lächerlichkeit preiszugeben. Ihre fortgesetzten Verstöße gegen den RfStV bezüglich meiner religiösen Selbstbestimmung und Ausrichtung verletzen mich in meinen Rechten!

 

 

Ein weiterer Verstoß gegen den RfStV ist die falsche Verwendung von Begriffen - in diesem Beispiel des Begriffs „Kunst“. Von Ihrem Sender Deutschlandradio Kultur wurde mehrfach wiederkehrend um 22.25 Uhr, 5 Minuten lang ein „Klangkunstwerk“ ausgestrahlt, das sich schlimmer anhörte, als Fluglärm, Presslufthämmer und Musikantenstadl zusammen. Es geht mir hier nicht darum, dass dieses „Klangkunstwerk“ eine unerträgliche Belastung für die Ohren und den Geist darstellt - denn das könnte man unter dem Stichwort „Geschmackssache“ abtun. Vielmehr handelt es sich bei diesen Geräuschen um einen bloßen technischen Mitschnitt von elektronischen Lauten, die bei der maschinenmäßigen Übertragung von Twittermeldungen entstehen. Also ein Zischen, Rauschen und Blubbern. Hier ist das Prinzip nachzulesen:

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/klangkunst/1628377/

So ein Machwerk, das Sie den Bürgern widerrechtlich als „Kunst“ anpreisen, hat keinerlei erkennbare Schöpfungstiefe, die etwa im Urheberrecht relevant ist. Das ist einfach eine extrem freche Beitragszahler-Vergackeierung. Außerdem verleiden Sie damit insbesondere den jungen Menschen generell die Kultur und die Kunst als solches!

 

Wenn Sie sich also nun anmaßen, von mir Geld gem. RfBStV zu fordern, verlange ich im Gegenzug von Ihnen, dass Sie derartige Ausfälle, die mich persönlich beleidigen sowie Falschdarstellungen künftig unterlassen. Sie haben Ihre eigenen Pflichten aus dem RfStV endlich ernst zu nehmen! An einen Vertrag müssen sich nämlich alle Vertragspartner halten und nicht nur die Schwächeren, die man leicht mit Zwangsvollstreckungsandrohungen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren unter Druck setzen kann.

 

Geld, das ich Ihnen zur Verfügung stellen würde, käme nicht nur mehr oder weniger einfältigen oder nervigen Sendungen zugute, sondern wird wohl auch künftig für die sukzessive, schleichende, gut getarnte Abschaffung der Demokratie missbraucht. Diese schwerwiegende Behauptung möchte ich Ihnen an ein paar Beispielen erläutern:

Durch die Zwangsfinanzierung und dem Ihnen vom Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren (als es z.B. noch kein Internet gab) zugebilligten Bestands- und Entwicklungsgarantie, wird die Berichterstattung immer ärmlicher und einheitlicher. Man könnte auch sagen, dass sie sich allmählich in Richtung Gleichschaltung bewegt. Dies betrifft sowohl die Themenauswahl als auch deren Gewichtung, Strukturierung, Darstellung und Kommentierung. Eine mögliche Vielfalt muss mehr und mehr der Einfalt weichen, da private Verlage und Rundfunkanbieter kaum echte Marktchancen haben. Ich habe zu diesem Thema zwei Artikel geschrieben, die Sie hier nachlesen können:

http://www.gez-abschaffen.de/einfalt.htm

http//www.gez-abschaffen.de/Monopolstellung.htm

Insbesondere lässt sich Ihre Absicht, die Medien in Ihrem Sinne gleichzuschalten sehr leicht erkennen, wenn man sich das Wesen der Tagesschau-App klar macht und die Vehemenz, mit der Sie dieses Projekt durchgepeitscht haben. Dieses durch Zwang finanzierte Angebot wird den Menschen kostenlos zur Verfügung gestellt. Sicherlich zur Freude vieler Nutzer, die Sie damit auf Ihre Seite ziehen. Was können denn nun aber private Anbieter anstellen, damit sie mit kostenpflichtigen Nachrichten-Apps im Markt unterkommen? Ohne Einnahmen wird das auf Dauer nichts, d.h. es gibt bald nur noch einen Monopolisten, der alles beherrscht: Sie.

 

Ein kurzer Blick auf den Zeitschriftenmarkt, der zum Glück noch nicht von einem Monopolisten, wie Ihnen, verseucht ist, gibt Aufschluss, wie vielfältig Fernsehen sein könnte, wenn sich das Spiel der Kräfte entfaltet: Allein zu den Themen „Foto“ oder „Computer“ gibt es schier unendlich viele verschiedene Leseangebote, die wöchentlich oder monatlich neu und frisch aktualisiert herausgegeben werden. Die sonstigen Angebote reichen von Modelleisenbahn- über Pferde-, Esoterik- und Wissenschaftsthemen bis hin zu diversen Mode- und Sportmagazinen - und nicht zuletzt natürlich zu politisch unterschiedlich ausgerichteten Nachrichtenmagazinen oder bunten Boulevarderzeugnissen. - Beim Fernsehen herrscht dagegen Ödness: nicht enden wollende Kochshows, Musikantenstadl, Wettendass und Fußball. Dazwischen mitunter kurze Nachrichten ohne jede Themenbreite und ohne Informationstiefe. Die Monopolisierung, Gleichschaltung und Verdummung im Rundfunkbereich ist besorgniserregend!

 

Ganz schlimm ist auch die Tendenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Kritiker mit übelsten Prozessen und Abmahnungen zu überziehen! Ich selbst bin, wie Sie sich sicher noch erinnern können, davon betroffen worden. Der Blog „Meine Zwangsanmeldung“ ist nur noch bruchstückhaft auf der Seite zu sehen. Er hatte mal 136 Din-A4-Seiten Umfang und ging über mehrere Jahre. Dank NDR ist er nur noch ein Skelett.

Solche Unterlassungsklagen, die sicherlich nicht zu Ihrem strengeren Bildungsauftrag gehören, kosten Geld. Geld, das Sie mit Ihrem Beitragsbescheid nun auch von mir verlangen. Irgendein sowjetischer Politiker sagte einmal sinngemäß: „Der Klassenfeind hat den Strick, an dem wir ihn aufhängen, selber zu zahlen!“ Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich als Betroffener da nicht kampflos mitmache.

Ich habe in meinem Buch „Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013“ auf den Seiten 22 bis 28 in Originalzitaten zusammengefasst, was die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes lt. ihrem Bericht von den Regelungen des damaligen noch im Entwurf befindlichen RBStV hielten. Um es kurz zu machen: Sie hielten ihn für grob rechtswidrig. Die Datenschutzrechte der Bürger werden durch die Regelungen des RBStV drastisch verletzt. Damit werden auch meine eigenen Rechte verletzt!

 

Trotz der dramatischen Einwände unserer deutschen Datenschutzbeamten, haben die Politiker diese Missbilligungen ignoriert und das Gesetz so verabschiedet, wie es der Entwurf vorsah: rechtswidrig und damit illegal!

 

 

 

Ich möchte Sie bitten, mir noch eine weitere Frist für meine Begründung gegen diesen Bescheid einzuräumen, da die Monatsfrist für die juristische Aufarbeitung aller Argumente nicht ausreicht. Insbesondere soll der Komplex des Begrifft „Beitrag“ näher hinterfragt, und an den Begriffen „Steuer“, „Gebühr“ und „Abgabe“ gemessen werden. Hierzu möchte ich mir noch von Experten Rat holen und die Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Koblenzer und Prof. Dr. Christoph Degenhart durcharbeiten.

 

Ich bitte Sie daher dringend um die Einräumung einer weiteren Frist von einem oder zwei Monaten sowie um eine diesbezügliche Bestätigung. Bitte haben Sie für dieses Anliegen Verständnis!

....

Außerdem stelle ich einen

 

Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

 

Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!

 

Bernd Höcker

 

Mal gucken, ob die Justitiare meiner Bitte um Fristverlängerung nachkommen und ob man meinem Antrag bezüglich § 80 Abs. 4 VwGO nachkommt oder man gleich zu Beginn eine Eskalation wünscht. Des weiteren warte ich mal ab, ob mein Lieblingsgegner von der letzten Zwangsanmeldung   wieder auf mich angesetzt wird, den ich nun rechtlich korrekt "Herrn Abcdefg" nenne. Er möchte nämlich nicht namentlich ins Spiel kommen, trotzdem er auch gern mal öffentlich als "Justitiar" auftritt.     - .  ..Obwohl... ??? ... nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg darf ich seinen Namen nicht mehr im Zusammenhang mit der Einziehung von Rundfunk-Gebühren nennen... von Rundfunk-Beitrag ist da nicht die Rede...

 

 

14. August 2013

 

Heute kam der Widerspruchsbescheid. Mit einer sehr kurzen Begründung. Erst dachte ich: Wollen die mich mit so einem knappen Text abspeisen, wo ich mir doch so viel Mühe gegeben habe?! Doch dann las ich...

 

 

Natürlich bin ich skeptisch und habe den (echten) NDR-Chefjustitiar, Herrn Dr. Hahn, angemailt und um Auskunft gebeten. Immerhin hatten wir schon mal einen Fall, in dem jemand eine Anmeldung auf meinen Namen gefälscht hatte. Noch habe ich keine Antwort von Herrn Dr. Hahn, aber das Papier und der Druck, der Umschlag und die gesamte Aufmachung sprechen für die Echtheit des Dokuments. Falls dies eine Fälschung sein sollte, müsste Konrad Kujau am Werke gewesen sein.

Ich ergänze den Eintrag, sobald ich eine Antwort erhalten habe. Einen Newsletter versende ich dann aber nicht noch einmal extra. Auch werde ich in den nächsten Tagen den Versuch machen, zu analysieren, was der ausschlaggebende Punkt meines Widerspruchs war, diesem stattzugeben...

Bitte in den nächsten Tagen einfach noch einmal reinschauen!

 

 

15. August 2013

 

Gestern um 16:14 Uhr teilte mir Herr Dr. Hahn mit, dass er die Sache untersuchen werde. Da ich bis jetzt (nach 14:30) nichts gehört habe, gibt es für mich keinen Zweifel mehr, dass der Widerspruchsbescheid echt ist.

Damit er Bestandskraft bekommt und nicht irgendwie einseitig zurückgenommen werden kann, habe ich auf Anraten eines Verwaltungsjuristen schriftlich auf Rechtsmittel verzichtet. Hier der kurze Auszug an den Beitragsservice:

 

Widerspruchsbescheid vom 9.8.2013 (Eingang 14.8.2013)

Teilnehmerkonto 480 962 020

Verzicht auf Rechtsmittel

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich den Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Widerspruchsbescheid vom 9.8.2013 (Eingang 14.8.2013), Teilnehmerkonto 480 962 020.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

Gesendet per Fax und nachträglich als Brief nach Köln. An Herrn Dr. Hahn habe ich um 13:11 Uhr eine ähnliche Mail geschickt

Der Vorgang dürfte damit nun in trocknen Tüchern sein.

Mich erinnert das Ganze an den 9. November 1989, wo Günter Schabowski die Öffnung der Berliner Mauer verkündete und die Menschen scharenweise die Mauer überwanden.

 

 

 

Ist es erlaubt, dass ich kurz meine zwei aktuell relevantesten Bücher hier zeige...

 

bkb-internet-klein.jpg (6687 Byte)

 

... ich weiß: eigentlich nicht so gern, aber
das soll jetzt keine Werbung sein, sondern nur ein Hinweis zum Weiterlesen.

 

 

Übrigens haben mich mehrere Personen gefragt, wo denn nun der Widerspruch zu finden ist. Tipp: Einfach mal hochscrollen oder [hier] klicken.

Wie ich oben bereits erklärt habe, darf mein Widerspruch für eigene Schriftsätze verwendet werden. Ich habe mich entschlossen, die Begründung doch nicht dahingehend zu analysieren, was denn nun in meinem Widerspruch zur Stattgabe geführt hat.  Das wäre doch nur Spekulation.

Die Begründung der Stattgabe liest sich verhältnismäßig lang, ist aber ganz kurz: Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Ob nun alles ein gutes Ende gefunden hat, wird sich zeigen.

 

 

19. August 2013

 

Zur besseren Orientierung hier nochmal die wichtigsten Stationen dieses Blogs:

 

[Zum Beginn (empfohlen!)]     [Zum Bescheid]    [Zum Widerspruch]    [Zur Stattgabe]    [Zur Bestätigung]

 

Mittlerweile habe ich die Antwort des NDR-Justitiars, Herrn Dr. Hahn, erhalten. Ich habe ihn gebeten, seinen Text direkt übernehmen zu dürfen, um Unklarheiten zu verhindern. Dies hat er genehmigt.

Hier seine Mail:

 

Sehr geehrter Herr Höcker,

inzwischen ist mir bestätigt worden, dass das Schreiben "echt" ist. Dies ist die gute Nachricht.

Die für Sie weniger gute Nachricht will ich Ihnen aber nicht vorenthalten: Der Erfolg Ihres Widerspruchs liegt allein darin begründet, dass die von Ihnen seinerzeit dankenswerter Weise vorgenommene Anmeldung mit Blick auf § 5 Abs. 5 Ziffer 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages keine Basis mehr hat. Der Beitragsbescheid für Ihre Wohnung wird Ihnen zu gegebener Zeit übersandt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Werner Hahn

 

Darüber musste ich lange nachdenken und muss es auch heute noch. Nun erstmal der erste Versuch einer Erklärung:

Die Anmeldung, für die er sich noch einmal in seiner Mail bedankt, erfolgte damals im Zuge des Vergleichs, mit dem gleich mehrere Streitpunkte zwischen mir und dem NDR beigelegt werden konnten. Die im neuen Bescheid verwendete Teilnehmernummer ist die gleiche, die für die Zwangsanmeldung verwendet wurde, nachdem ein Polizist ein "Autoradio" in meinem PKW entdeckt zu haben glaubte und dem NDR darüber freundlicherweise Meldung erstattete.

Herr Dr. Hahn stellt die Sache nun so dar, als ob sich der Bescheid auf gewerblich genutzte Geräte bezieht und nicht auf die Wohnung. Nach der von ihm zitierten Norm des § 5 Abs. 5 Nr. 3 RBStV ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten, wenn sich das gewerblich genutzte Gerät in einer beitragspflichtigen Wohnung befindet. Und diese meine Wohnung will er jetzt sozusagen nachträglich per neuem Bescheid beitragspflichtig machen.

Demnach wäre dann also die ausführlichere Begründung für die Stattgabe, dass sich zwar ein gewerblich genutztes Gerät in meiner Wohnung befindet (oder befinden könnte), die Wohnung aber demnächt mit dem Beitragssatz von 53,94 Euro im Vierteljahr belastet werden wird. Folglich ist das Gerät, das sich in dieser Wohnung befindet, nicht beitragspflichtig.

Warum hat man diese Begründung eigentlich nicht im Widerspruchsbescheid explizit dargelegt?

Mein Widerspruch richtet sich ja gegen den Bescheid vom 1.6.2013, in dem unter Bezug auf die Übergangsregelung des § 14 Abs. 4 RBStV davon ausgegangen wird, dass die zuletzt gezahlte "Gebühr", wenigstens aber ein voller Beitrag zu leisten ist, wenn der Beitragspflichtige keine Angaben macht.

Merkwürdig ist allemal, dass nicht zuerst versucht wurde, meine Wohnung anzumelden. Dann hätte man sich die Anmeldung eines Gerätes sparen können.

Ich werde die Sache in den nächsten Tagen mit meinen Beratern diskutieren. Interessant ist auch der Blick in das Forum von gez-boykott.de bzw. online-boykott.de, wo intensiv über diesen Fall diskutiert wird. Hier der Link dazu:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6571.0.html

Es sieht nun so aus, dass sich die Sache wieder über Jahre hinziehen wird, wie damals der erste Zwangsanmeldeblog, von dem nach dessen (von einem NDR-Mitarbeiter veranlassten) gerichtlichen Verbot nur noch eine Ruine übrig geblieben ist.

Das Ganze hat aber auch eine positive Seite. Nach der Bekanntgabe des Erfolgs meines Widerspruchs, erhielt ich eine Mail mit folgendem Inhalt:

"mit dem stattgegebenen Widerspruch hat die ehemalige GEZ Sie Mundtot gemacht! Es erschwert eine weitere Hilfe anderer, da Sie zukünftig keine weitere Dokumente veröffentlichen können und so keine Hilfestellung mehr geben können."

Ich wurde auch von mehreren Seiten dafür kritisiert, dass nichts mehr so richtig auf gez-abschaffen.de los sei. Ich dachte einfach, dass mittlerweile so ziemlich alles zum Thema vorgetragen wurde.

Nun wird's aber wohl doch noch mal richtig lebendig...

 

.................................. lange.........lange...........nichts passiert...........chrrrr........... lange.........lange...........nichts passiert.....chrrrrr

 

16. Januar 2014

Wer den Blog noch nicht kennt, sollte erstmal folgende Stationen nachlesen:

 

[Zum Beginn (empfohlen!)]     [Zum 1. Bescheid]    [Zum 1. Widerspruch]    [Zur Stattgabe]    [Zur Bestätigung]

 

Viele haben es gehofft, einige haben es befürchtet: Der Blog geht in eine neue Runde! Der Beitragsservice wird wieder aktiv und schickt mir ein rechtlich relevantes Briefchen: Den neuen Beitragsbescheid! (Eingang 10. Januar 2014).

Doch nun erstmal der Reihe nach:

Im August 2013 erhielt ich vom Beitragsservice dieses freundlich-böse Schreiben.

 

DankefuerihreAnmeldung.jpg (76283 Byte)

 

Sorry, dass ich das Zettelchen nicht schon früher veröffentlicht habe, aber der Wisch ist rechtlich vollkommen irrelevant.

Selbstverständlich hatte ich keine Anmeldung abgegeben! Mir kam das so vor, als ob mir Kleinkriminelle schreiben: "Danke, dass Sie unsere Zeitschrift lebenslänglich abonnieren möchten und auf sämtliche Rücktrittsrechte verzichten!" Wer allerdings mit dieser Organisation bereits Kontakt hatte, weiß, dass es sich hierbei keineswegs um Klein-Kriminelle handelt.

Danach kamen ein paar (rechtlich ebenfalls bedeutungslose) Rechnungen und Mahnungen (die ich hier aus Platzgründen nicht veröffentliche) - und jetzt allerdings (mit Datum vom 3. Januar, Eingang am 10. Januar 2014) auch der erneute (rechtlich bedeutsame!) Beitragsbescheid, siehe hier:

 

Beitragsbescheid-von-2014-Seite1.jpg (85616 Byte)

Beitragsbescheid-von-2014-Seite2.jpg (136319 Byte)

 

Die wichtigsten Passagen habe ich gelb angemakert.

Ich werde zeitnah meinen Widerspruch sowie jeweils alle Fortsetzungen bringen, genauso wie ich von 2007 bis 2010 meine erste Zwangsanmeldung mit allen Schriftsätzen dokumentiert hatte. Dieser damalige Blog wurde vom zuständigen Mitarbeiter des NDR erst mit einer 50.000-Euro-Abmahnung quittiert und später gerichtlich verboten, nachdem er zwei Jahre anstandslos geduldet wurde. Ich hatte den Prozess gegen die Zwangsanmeldung vor dem Verwaltungsgericht zuvor gewonnen und einige seiner "Ungereimtheiten" aufgedeckt. Das dürfte ihm nicht gefallen haben...

Ich hoffe immer noch, dass er den Blog irgendwann wieder freigibt, wie es sich für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt gehört! Ein Zweizeiler aus seiner Feder würde dazu genügen und die Internetuser hätten wieder einen interessanten Blog mehr zu lesen. Die jetzige Version wäre dann natürlich hinfällig, weil überflüssig. Der NDR wäre rehabilitiert!

Der damalíge Blog hatte einen Umfang von 136 Din-A4 Seiten. Mal sehen, wie lang dieser Blog jetzt wird...  Er ist gerade erst am Beginn!

Mein dringender Rat an Alle: Bitte haben Sie keine Angst vor dem Rechtsweg! Die meisten Richter beißen nicht! Der Widerspruch ist zudem gebührenfrei und eine Gerichtsverhandlung kostet nicht die Welt! Ein Anwalt wird vor dem Verwaltungsgericht nicht benötigt. Es ist meiner Meinung nach die Pflicht eines jeden Demokraten, sich gegen diese Ungerechtigkeit zu wehren! Ein paar allgemeine Erste-Hilfe-Hinweise habe ich bereits gegeben.

Nun habe ich theoretisch bis zum 10. Februar Zeit, meinen Widerspruch bei denen zu plazieren. Da ich ein ängstlicher Mensch bin, nutze ich jedoch die mir zustehende Zeit nicht bis zum Anschlag, sondern lasse etwas Luft. Außerdem weiß ich eh schon, was die Justitiare und "kleinen juristischen Referenten"(Sie wissen schon, von wem ich rede...) von mir zu lesen bekommen...

 

 

31. Januar 2014

Ich empfehle allen neuen Besuchern, den Blog vom Beginn an zu lesen. Dort steht auch der Hinweis, dass die Zitate für die private Auseinandersetzung mit den Anstalten selbstverständlich übernommen werden dürfen. Ich werde das immer wieder gefragt, obwohl es dort ja bereits steht. Selbstverständlich darf auch meine weiter unten stehende Unterlassungsverpflichtungserklärung verwendet werden.

Okay, ich bin sehr schnell mit meinem Widerspruch. Eigentlich sollte man ja die Fristen weitgehend ausnutzen, aber ich wusste schon recht lange, was zu tun war und nächste Woche habe ich keine Lust zum Schreiben. Der Bescheid war ja auch kein unvorhersehbares Naturereignis...

Wer neu ist und diesen Blog noch nicht kennt, muss wissen, dass dies mein zweiter Widerspruch ist, weil meinem ersten Widerspruch stattgegeben wurde (siehe hier). Klingt irgendwie verdreht, aber die Stattgabe war wohl ein Versehen und man versucht es jetzt halt nochmal mit mir. Da sich die Welt in der Zwischenzeit nicht großartig verändert hat, hat sich nun mein neuer Widerspruch bezüglich meines (immerhin erfolgreichen) alten Widerspruchs auch nicht großartig inhaltlich verändert.

Mit einer Ausnahme: Um des lieben Friedens Willen habe ich den Sendeanstalten den Vorschlag gemacht, einen angemessenen Betrag zu entrichten, sofern sich diese an den Rundfunkstaatsvertrag halten und zumindest die krassesten Verstöße unterlassen. Um dies juristisch abzusichern, habe ich dem Widerspruch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zur Unterschrift beigelegt.

Hier also der neue Widerspruch, der sich nur zum Ende hin vom alten unterscheidet:

 

Vorab per Fax: 0185 999 50 105

Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132-134

20149 Hamburg

Hamburg, den 31. Januar 2014

 

 

 

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid

vom 3. Januar 2014 - Eingang 10. Januar 2014

Sogenannte Beitragsnummer:  534 445 070

 

Der bei mir am 10. Januar 2014 eingegangene Beitragsbescheid verletzt mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam.

 

Begründung

 

Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit). Dieses Recht kann mir weder vom Gesetzgeber noch von einer Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht.

 Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt es nicht nur wie erwähnt gegen den Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz unseres Grundgesetzes, sondern auch noch gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Das Sozialstaatsprinzip hat das Ziel, einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen für alle zu ermöglichen. Es steht für soziale Gerechtigkeit und der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

 Sollten Sie mich tatsächlich erfolgreich zwingen können, den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte ich mir kein anderes Medium mehr leisten und könnte dieses zentrale Grundrecht nicht in Anspruch nehmen!

 Es ist bedauerlicher Weise festzustellen, dass der Gesetzgeber den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dahingehend nicht überprüft hat, bevor das Gesetz verabschiedet wurde. Dies geht jedenfalls aus einer Äußerung des Medienpolitischen Sprechers der Hamburger CDU-Fraktion, Andreas Wankum, hervor, die er mir gegenüber schriftlich gemacht hat. Zitat:

 „Insbesondere stellen Sie in Ihrer Mail auf soziale Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe besser gestellt sein.“

 Dies ist, wie Sie selber wissen, falsch. Da Herr Wankum seine Parteikollegen sicherlich beraten hat, waren die an der Gesetzgebung beteiligten CDU-Politiker also falsch beraten. Auch die anderen Fraktionen in den Landesparlamenten werden ebenso schlampig und willfährig an die Verabschiedung dieses Rundfunkbeitragsstaatsvertrages herangegangen sein. Dazu gehören leider auch jene Parteien, die scheinheilig mit dem Slogan der „Sozialen Gerechtigkeit“ wie Fischmarktschreier lauthals Kunden bzw. Wähler anzulocken versuchen. Solche Grundrechtsverstöße gegen die Freiheitsrechte und gegen die Werte der sozialen Gerechtigkeit sind aber keine Kleinigkeit!

 Auch die exorbitanten Gagen und Gehälter, die Sie Ihren Mitarbeitern und Fernseh-„Stars“ gönnen, sind mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar, wenn auf der anderen Seite Menschen, denen Sie ihr Geld wegnehmen, unter dem Existenzminimum leben müssen.

 Nun zu einem ganz anderen Punkt: Sie verletzen fortwährend den Rundfunkstaatsvertrag, der auch für Sie als Rundfunkmacher bestimmte Pflichten und Nebenpflichten vorsieht. Einige dieser Nebenpflichten finden Sie in § 3 RfStV sowie § 10 RfStV, die ich Ihnen hiermit in Erinnerung bringen möchte:

 § 3: „Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.

 § 10: „Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“

 Gegen diese Bestimmungen haben Sie in der Vergangenheit mehrfach grob verstoßen. Hierzu nur ein paar kurze Beispiele:

 In Ihrer ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 4.8.2009 wurden die beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) mit Selbstmordattentätern verglichen. Nachzulesen ist dies mit einem kritischen Kommentar u.a. bei:

 http://www.bibubek-baden.de/html/aktuell.php?seite=ZDF0Sendung0verleumdete0christlicher0Mission0

 Die beiden jungen Frauen waren im Jemen in einem Krankenhaus beschäftigt und wurden während eines Ausfluges ermordet. Sie waren in diesem verarmten Land, um den Menschen dort zu helfen und sie wurden vermutlich ermordet, weil sie helfen wollten. Ihr Lohn für ihre Arbeit war die Freude und Dankbarkeit der Menschen, denen sie geholfen hatten. - Bei Selbstmordattentätern ist es doch wohl ein kleines Bisschen anders: Selbstmordattentäter wollen verstümmeln, morden und zerstören. Als Lohn erhoffen sie sich 72 Jungfrauen, die ihnen in einem „Paradies“ zu Diensten sind. Das glauben Sie nicht? Googeln Sie doch einmal nach „72 Jungfrauen“ (mit Anführungszeichen). Das, was die beiden Bibelschülerinnen machten, ist gelebte Liebe im Zeichen des Kreuzes. Das, was Selbstmordattentäter tun, ist gelebter Hass im Zeichen des auf den Kopf gestellten Kreuzes. Erkennen Sie den „winzig kleinen“ Unterschied? Der Sender hatte es trotz Beschwerden nicht für nötig befunden, sich zu für seine Entgleisung zu entschuldigen. Im Gegenteil, dieser unsägliche Vergleich wurde von der ARD übernommen und trotzig wiederholt!

 Ein weiteres Beispiel dazu: Ihre ZDF-Sendereihe „Götter wie wir“ ist eine einzige Beleidigung gläubiger Juden, Christen und anderer Gott-gläubiger Menschen. Gott wird darin als blöder Trottel dargestellt. Hier zum nachschauen:

 http://goetterwiewir.zdf.de/

oder

http://www.youtube.com/results?search_query=g%C3%B6tter%20wie%20wir&sm=3

 Was müssen Ihrer Darstellung nach Menschen, die an Gott glauben, für dämliche Hohlköpfe sein, wenn sie auch noch zu so Jemanden aufschauen und beten?

 Sie schmälern mit Ihrer Kommentierung das Ansehen derer in der Bevölkerung, die an Gott glauben - und damit auch mein Ansehen!

 Junge Menschen werden sich gar nicht erst Gott zuwenden, sondern es cool finden, Juden und Christen wegen ihres Glaubens zu verspotten. Solche Diffamierungen sind oft schon die Türöffner für Verfolgung, Demütigung und Vertreibung, wie dies in verschiedenen europäischen Ländern bereits Wirklichkeit geworden ist. Daher fühle ich mich von Ihren Sendern angefeindet und bedroht.

 Gemäß RfStV haben Sie die Würde und die religiösen Überzeugungen der Menschen zu achten und diese nicht niederzumachen und der Lächerlichkeit preiszugeben. Ihre fortgesetzten Verstöße gegen den RfStV bezüglich meiner religiösen Selbstbestimmung und Ausrichtung verletzen mich in meinen Rechten!

  

Ein weiterer Verstoß gegen den RfStV ist die falsche Verwendung von Begriffen - in diesem Beispiel des Begriffs „Kunst“. Von Ihrem Sender Deutschlandradio Kultur wurde mehrfach wiederkehrend um 22.25 Uhr, 5 Minuten lang ein „Klangkunstwerk“ ausgestrahlt, das sich schlimmer anhörte, als Fluglärm, Presslufthämmer und Musikantenstadl zusammen. Es geht mir hier nicht darum, dass dieses „Klangkunstwerk“ eine unerträgliche Belastung für die Ohren und den Geist darstellt - denn das könnte man unter dem Stichwort „Geschmackssache“ abtun. Vielmehr handelt es sich bei diesen Geräuschen um einen bloßen technischen Mitschnitt von elektronischen Lauten, die bei der maschinenmäßigen Übertragung von Twittermeldungen entstehen. Also ein Zischen, Rauschen und Blubbern. Hier ist das Prinzip nachzulesen:

 

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/klangkunst/1628377/

 

So ein Machwerk, das Sie den Bürgern widerrechtlich als „Kunst“ anpreisen, hat keinerlei erkennbare Schöpfungstiefe, die etwa im Urheberrecht relevant ist. Das ist einfach eine extrem freche Beitragszahler-Vergackeierung. Außerdem verleiden Sie damit insbesondere den jungen Menschen generell die Kultur und die Kunst als solches!

 Wenn Sie sich also nun anmaßen, von mir Geld gem. RfBStV zu fordern, verlange ich im Gegenzug von Ihnen, dass Sie derartige Ausfälle, die mich persönlich beleidigen sowie Falschdarstellungen künftig unterlassen. Sie haben Ihre eigenen Pflichten aus dem RfStV endlich ernst zu nehmen! An einen Vertrag müssen sich nämlich alle Vertragspartner halten und nicht nur die Schwächeren, die man leicht mit Zwangsvollstreckungsandrohungen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren unter Druck setzen kann.

 Geld, das ich Ihnen zur Verfügung stellen würde, käme nicht nur mehr oder weniger einfältigen oder nervigen Sendungen zugute, sondern wird wohl auch künftig für die sukzessive, schleichende, gut getarnte Abschaffung der Demokratie missbraucht. Diese schwerwiegende Behauptung möchte ich Ihnen an ein paar Beispielen erläutern:

 Durch die Zwangsfinanzierung und dem Ihnen vom Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren (als es z.B. noch kein Internet gab) zugebilligten Bestands- und Entwicklungsgarantie, wird die Berichterstattung immer ärmlicher und einheitlicher. Man könnte auch sagen, dass sie sich allmählich in Richtung Gleichschaltung bewegt. Dies betrifft sowohl die Themenauswahl als auch deren Gewichtung, Strukturierung, Darstellung und Kommentierung. Eine mögliche Vielfalt muss mehr und mehr der Einfalt weichen, da private Verlage und Rundfunkanbieter kaum echte Marktchancen haben. Ich habe zu diesem Thema zwei Artikel geschrieben, die Sie hier nachlesen können:

 http://www.gez-abschaffen.de/einfalt.htm

sowie

http//www.gez-abschaffen.de/Monopolstellung.htm

 Insbesondere lässt sich Ihre Absicht, die Medien in Ihrem Sinne gleichzuschalten sehr leicht erkennen, wenn man sich das Wesen der Tagesschau-App klar macht und die Vehemenz, mit der Sie dieses Projekt durchgepeitscht haben. Dieses durch Zwang finanzierte Angebot wird den Menschen kostenlos zur Verfügung gestellt. Sicherlich zur Freude vieler Nutzer, die Sie damit auf Ihre Seite ziehen. Was können denn nun aber private Anbieter anstellen, damit sie mit kostenpflichtigen Nachrichten-Apps im Markt unterkommen? Ohne Einnahmen wird das auf Dauer nichts, d.h. es gibt bald nur noch einen Monopolisten, der alles beherrscht: Sie.

 Ein kurzer Blick auf den Zeitschriftenmarkt, der zum Glück noch nicht von einem Monopolisten, wie Ihnen, verseucht ist, gibt Aufschluss, wie vielfältig Fernsehen sein könnte, wenn sich das Spiel der Kräfte entfaltet: Allein zu den Themen „Foto“ oder „Computer“ gibt es schier unendlich viele verschiedene Leseangebote, die wöchentlich oder monatlich neu und frisch aktualisiert herausgegeben werden. Die sonstigen Angebote reichen von Modelleisenbahn- über Pferde-, Esoterik- und Wissenschaftsthemen bis hin zu diversen Mode- und Sportmagazinen - und nicht zuletzt natürlich zu politisch unterschiedlich ausgerichteten Nachrichtenmagazinen oder bunten Boulevarderzeugnissen. - Beim Fernsehen herrscht dagegen Ödness: nicht enden wollende Kochshows, Musikantenstadl, Wettendass und Fußball. Dazwischen mitunter kurze Nachrichten ohne jede Themenbreite und ohne Informationstiefe. Die Monopolisierung, Gleichschaltung und Verdummung im Rundfunkbereich ist besorgniserregend!

 Ganz schlimm ist auch die Tendenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Kritiker mit übelsten Prozessen und Abmahnungen zu überziehen! Ich selbst bin, wie Sie sich sicher noch erinnern können, davon betroffen worden. Der Blog „Meine Zwangsanmeldung“ ist nur noch bruchstückhaft auf der Seite zu sehen. Er hatte mal 136 Din-A4-Seiten Umfang und ging über mehrere Jahre. Dank NDR ist er nur noch ein Skelett.

 Solche Unterlassungsklagen, die sicherlich nicht zu Ihrem strengeren Bildungsauftrag gehören, kosten Geld. Geld, das Sie mit Ihrem Beitragsbescheid nun auch von mir verlangen. Irgendein sowjetischer Politiker sagte einmal sinngemäß: „Der Klassenfeind hat den Strick, an dem wir ihn aufhängen, selber zu zahlen!“ Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich als Betroffener da nicht kampflos mitmache.

 Ich habe in meinem Buch „Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013“ auf den Seiten 22 bis 28 in Originalzitaten zusammengefasst, was die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes lt. ihrem Bericht von den Regelungen des damaligen noch im Entwurf befindlichen RBStV hielten. Um es kurz zu machen: Sie hielten ihn für grob rechtswidrig. Die Datenschutzrechte der Bürger werden durch die Regelungen des RBStV drastisch verletzt. Damit werden auch meine eigenen Rechte verletzt!

 Trotz der dramatischen Einwände unserer deutschen Datenschutzbeamten, haben die Politiker diese Missbilligungen ignoriert und das Gesetz so verabschiedet, wie es der Entwurf vorsah: rechtswidrig und damit illegal!

 Weitere juristisch ebenfalls relevanten Zeugnisse der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags, dürften Ihnen bekannt sein. Stichworte sind die Konfrontation der Begriffe (unzulässige) „Steuer“, „Gebühr“ und „Abgabe“ mit dem vom Gesetzgeber verwendeten Begriff „Beitrag“. Hierzu haben Sie sicherlich die Rechtsgutachten u.a. von Prof. Dr. Thomas Koblenzer und Prof. Dr. Christoph Degenhart gelesen. Nicht zu vergessen die Dissertation von Dr. Anna Terschüren, Ihrer ehemaligen Mitarbeiterin. Um nur einige zu nennen. Ich erspare Ihnen aus Platzgründen, dass ich diese Expertisen an dieser Stelle noch einmal umfangreich behandele.

 Bei der hier vorgetragenen Sach- und Rechtslage sehe ich keine Möglichkeit, bedingungslos den von Ihnen geforderten Beitrag zu entrichten. Gleichwohl bin ich bereit, einen angemessenen Betrag an Sie zu bezahlen, wenn Sie sich zur Unterlassung von besonders eklatant rechtswidrigen Veröffentlichungen verpflichten.

 

Ich habe Ihnen daher eine

 

Unterlassungsverpflichtungserklärung

 

beigefügt, die Sie mir bitte mit gleicher Post Ihres Widerspruchsbescheides von den Intendanten der ARD und des ZDF unterschrieben zurücksenden mögen.

 

Bernd Höcker

 

 

Außerdem stelle ich hiermit einen

 

Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

 

Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!

 

 Bernd Höcker

 

Anlagen: Unterlassungsverpflichtungserklärungen (2-fach)

 

 

...........

 

Unterlassungsverpflichtungserklärung

 

 Hiermit verpflichtet sich Herr Lutz Marmor, Intendant des NDR und turnusgemäß Intendant der ARD (im Namen der ARD) sowie der Intendant des ZDF, Herr Thomas Bellut (im Namen des ZDF) gegenüber Herrn Bernd Höcker,

 es bei Meidung einer, in jedem Einzelfall der Zuwiderhandlung, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, von Herrn Bernd Höcker nach billigem Ermessen zu bestimmenden Kürzung seines Rundfunkbeitrags zu unterlassen,

 

1) gegen §§ 3 und 10 RfStV (Rundfunkstaatsvertrag) zu verstoßen, indem konkret Opfer von Straftaten in unsachlicher und beleidigender Weise mit Straftätern gleichgesetzt werden, wie dies im Beispiel der in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 4.8.2009 genannten beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) im direkten Vergleich mit Selbstmordattentätern geschehen ist. In der ARD-Sendung Panorama Nr. 718 vom 08.10.2009 stellt sich die ARD hinter die Schmähungen und Beleidigungen des ZDF gegenüber den beiden Opfern.

 

2) Beleidigungen unter Verstoß gegen § 3 RfStV neu zu veröffentlichen, bzw. zu wiederholen, wie dies in der vom ZDF herausgebrachten Sendereihe „Götter wie wir“ mehrmalig gemacht wurde, indem Gott als Volltrottel hingestellt wird und mit dieser Art der Darstellung ich und andere religiöse Menschen - insbesondere wegen der speziellen Ausrichtung der Sendungen auf Christen und Juden, aufgrund ihrer religiösen Überzeugung verachtet und verspottet werden.

 

Wiederholungen, sowie auch Veröffentlichungen in ähnlicher oder vergleichbarer Weise werden als Verstoß gewertet.

 

_______________________

Ort, Datum

 

________________________________

Für Verantwortlichkeit der ARD
Lutz Marmor
ARD-Intendant

 

 

_________________________

Ort, Datum

 

__________________________

Für Verantwortlichkeit des ZDF
Thomas Bellut
ZDF-Intendant

 

 

Hier noch mal die Stelle in meinem Schriftsatz, in der ich mich auf die konkreten Paragrafen des Rundfunkstasatsvertrags beziehe.

 

Die etwas merkwürdige Formulierung "unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" bedeutet im Klartext, dass bei jedem Verstoß neu die Konsequenzen greifen können. Man kann dann also nicht mehr sagen, "ich hab einmal gebüßt, jetzt darf ich machen, was ich will". Diese Formulierung habe ich übrigens aus dem Schriftsatz "geklaut", den mir der NDR-Mitarbeiter damals durch seinen Abmahnanwalt zukommen ließ. So hat alles doch wieder sein Gutes: Man lernt eine Menge dazu, wenn man von echten Profis attakiert wird. Diese Leute sind gute Lehrer!

Um mein Angebot möglichst niederschwellig zu gestalten, habe ich für den Fall von Verstößen keine zu bezahlenden "Vertragsstrafen" in unberechenbarer Höhe angedroht und auch keine exorbitanten Kostennoten für den Fall der Unterwerfung (wie mir gegenüber damals der Abmahnanwalt des NDR), sondern es folgt bei Zuwiderhandlung lediglich eine von mir nach billigem Ermessen vorzunehmende Kürzung meiner Zahlungen. Und das Ganze ist für die Unterzeichner auch noch kostenlos.

Ich finde, dass es für die beiden Intendanten absolut zumutbar ist, sich in diesen beiden Punkten zur Unterlassung zu verpflichten!

Ich verlange doch wirklich nichts Unmögliches oder Ehrverletzendes von Herrn Marmor und Herrn Bellut. Je eine Unterschrift der Intendant unter die Erklärung - und gut ist es! Dann zahl ich gerne regelmäßig einen angemessenen Betrag!

Sollten sie hingegen nicht unterschreiben, muss ich davon ausgehen, dass sie diese oder ähnliche Verstöße jederzeit wiederholen werden, also weiterhin beleidigend werden wollen und Tatsachen auf den Kopf stellen, wie dies in den genannten Beispielen beschrieben wurde. Dann zahl ich natürlich nichts.

...

3. März 2014

Man kann es kaum glauben, aber es kam schon wieder ein neuer Beitragsbescheid. Allmählich bekomme ich Übung im Umgang mit dieser Schwemme von Bescheiden. Diesmal habe ich das Wort Bescheid zu Übungszwecken mal nicht gelb makiert. Also genau hingucken! Ich lese in den Emails immer wieder, dass Menschen die Bescheide einfach ignorieren und sich dann später über einen Vollstreckungstitel wundern. Ich würde gerne wissen, woran das liegt...! Zugegeben: Der Rechtsmittelbehelf ist oft nur sehr dünn auf der Rückseite und die Betreffzeile "Gebühren-/Beitragsbescheid" kann man auch leicht übersehen. Darf man aber nicht. In meinem neuen Buch erkläre ich, wie man trotz verlorenem Verfahren zumindest für die Zukunft wieder seine Ruhe haben kann, wenn man das nächste Mal alles richtig macht und nach meinen Beschreibungen vorgeht. Niemand will ja wohl lebenslänglicher Unterstützer der Anstalten sein, nur weil er einmal was übersehen hat!

Wer neu in diesem Blog ist, sollte am Besten von vorn lesen oder hierher springen:

 

[Zum Beginn (empfohlen!)]     [Zum 1. Bescheid]    [Zum 1. Widerspruch]    [Zur Stattgabe]    [Zur Unterlassungserklärung]

 

Hier ist er, der neue (ich glaube in dieser Sache der dritte Bescheid)

:

 

 

Da ich mir keine weitere Arbeit machen möchte, habe ich den Bescheid zwar notwendigerweise mit fristgerechtem Widerspruch zurückgewiesen, mich aber mit der Begründung auf den letzten Widerspruch bezogen. Den Antrag gem. § 80 Abs. 4 VwGO habe ich selbstverständlich noch einmal in das neue Dokument hereinkopiert. Sicher ist sicher.

 

Vorab per Fax: 0185 999 50 105

Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132-134

20149 Hamburg

Hamburg, den 28. Februar 2014

 

 

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid
vom 1. Februar 2014 - Eingang 12. Februar 2014
Sogenannte Beitragsnummer:  534 445 070

 

Der bei mir am 12. Februar 2014 eingegangene Beitragsbescheid verletzt mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam.

 

Begründung

 Die Begründung entnehmen Sie bitte meinem Widerspruch vom 31. Januar 2014. Wenn Sie wollen, können wir das Spielchen so oft wiederholen, wie Sie wollen. Ich bin jung - ich hab Zeit.

 (Unterschrift)

Bernd Höcker

 

 

Außerdem stelle ich erneut einen

 

Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

 

Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!

 (Unterschrift)

Bernd Höcker

 

Am selben Tag, an dem ich den neuen Widerspruch abgeschickt habe, kam ein nettes Schreiben vom NDR, indem man sich freundlich für den vorherigen Widerspruch bedankt und mir den Stopp des Mahnverfahrens mitteilt:

 

 

Nun warte ich erstmal ab, wie mein Widerspruch behandelt wird und ob mir die Intendanten die geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschrieben haben.

 

...

 

23. Mai 2014

Am 15. Mai bin ich von einer vierwöchigen Kur zurückgekommen und am 15. Mai kam auch dieser Widerspruchsbescheid des NDR.   Sozusagen als Begrüßung, und damit ich schnell wieder ins "normale" Leben zurückfinde.

Diesmal hat der NDR den Widerspruchsbescheid ordnungsgemäß mit einer "Förmlichen Zustellung" abgeliefert, sogar mit korrekter Datierung und nicht, wie sonst oft üblich, zurückdatiert mit gleichzeitiger Zwangsvollstreckungsdrohung. Diesmal wird also keine Vollstreckung angedroht, sondern ich kann ganz entspannt meine Argumente mit den beiden unterzeichnenden Juristen des NDR austauschen.

Wer lange nicht mehr meinen Widerspruch gelesen hat, sollte diesen nochmal in Erinnerung bringen und [hier] klicken. Sonst versteht man den folgenden Widerspruchsbescheid nicht wirklich. Wer noch nie auf dieser Seite war, sollte [hier] klicken, um von vorne zu lesen.

Die Seitennummern habe ich selber unten reingesetzt, die hat man beim NDR eingespart - wie so vieles.

 

zweiter-widerspruchsbescheid-umschlag.jpg (54971 Byte)

 

Also: Ich bin wie gesagt, erst vor wenigen Tagen von einer längeren Kur wiedergekommen und nach Kuren brauche ich erstmal eine gewisse Zeit, um wieder ganz klar denken zu können und um die Energie aufzubringen, auf solche Schriftsätze zu antworten. Was ich lustig finde ist, dass ich es wieder mit meinem "Lieblingsgegner" zu tun habe, der mir damals meinen Blog verbieten lies. Ich habe nun versucht, seinen Namen und seine Unterschrift ganz und gar wegzuschwärzen (weil das sein Anliegen bei seiner damaligen Landgerichtsklage gegen mich war), aber er hat eine Unterschrift, die sich nur schwärzen lässt, wenn in diesem Fall das Wort "Bestandskraft" unleserlich geworden wäre. Man hätte vielleicht "Blödeldskraft" hineininterpretieren können, was aber keinen Sinn gemacht hätte...

Da ich wie gesagt also noch nicht voll leistungsfähig bin, möchte ich nur kurz auf diesen Schriftsatz eingehen. In meiner Klagebegründung werde ich dann später ausführlicher.

Als erstes fällt mir auf, dass er bestimmte Sachen gar nicht erwähnt: Die Sendung "Götter wie wir", in der Menschen, die an Gott glauben, wie Trottel dastehen, weil Gott und Jesus als Vollidioten dargestellt werden. Man muss sich einmal vorstellen, die Sendung hätte Allah und Mohamed aufs Korn genommen! Wir wissen sicher alle noch, dass es nach der Veröffentlichung der Mohamed-Karrikaturen weltweit zu Blutvergießen und vielen Toten und Verstümmelten durch Racheakte erboster Muslime gekommen ist. Hätte der Sender also nur statt Gott und Jesus Allah und Mohamed als Protagonisten verwendet, wäre das nach unserem Strafgesetzbuch sogar eine Straftat:

§ 166 StGB:
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

In dem Fall wäre so eine Sendung nämlich geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören! Menschen, die an Gott glauben, Christen und Juden darf man nach diesem Paragrafen des StGB im Umkehrschluss also bedenkenlos beleidigen, weil von ihnen keine Gefahr für den öffentlichen Frieden ausgeht, wenn man sie beleidigt. Damit sind die Anstalten zumindest strafrechtlich nicht zu packen. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag aber schon! Demnach sind derartige Beleidigungen per se nicht zulässig.

Wirklich entlarvend finde ich diesen Satz im vorletzen Absatz auf der Seite 2: "Die Anforderung an die Berichterstattung richtet sich nicht an einzelne Sendungen, sondern an das Gesamtprogramm." - Solche Sätze habe ich schon früher immer bei meinem Lieblingsgegner geschätzt! Ich frage mich, wie soll man denn sonst die Einhaltung einer staatsvertragsgemäßen Berichterstattung messen, wenn nicht an einzelnen Sendungen? Wie gesagt, solche Sätze liebe ich!

Im letzten Absatz auf Seite 2 schreibt er, dass es wohl nicht meinem "Geschmack" entsprechen würde, wenn die beiden ermordeten, als Krankenschwestern tätigen Bibelschülerinnen mit Selbstmordattentätern verglichen würden. Hallo! Hier werden nicht nur Menschen aufs Übelste beleidigt, sondern es wird die Wahrheit komplett auf den Kopf gestellt und Mordopfer mit Terroristen gleichgesetzt!

Wenn ich auch noch meinen "Geschmack" über das Programm zum Besten geben würde, müsste ich ein ganzes Buch darüber schreiben! Es geht los bei vollkommen unsinnigen und nicht enden wollenden Verkehrsmeldungen auf Deutschlandfunk, wo man sich in Hamburg tatsächlich(!) anhören muss, dass zwischen Karlsruhe und Basel 1 km zähflüssiger Verkehr herrscht. So ein viele Minuten dauerndes Unsinnsprogramm spart dem Sender wegen der nicht anfallenden Lizenzkosten viel Geld, das man sich selbst in die eigene Tasche stecken kann. Oder die schlimme Musik, die nach 22 Uhr auf dem "Nachrichtensender" NDR-Info die Ohren und den Geist krank machen würde, wenn man sie nicht augenblicklich ausschaltet. Oder der Kinderfunk auf eben diesem Sender, der um 10 vor acht zwischen zwei Nachrichtensendungen ganz unvermittelt kommt; also quasi zwischen Zunami- und Terrormeldungen. Was soll das? Das ist unterirdisch unprofessionell! - Das wären also einige meiner Meinungs- und Geschmacksäußerungen. Aber um diese geht es hier ja wirklich nicht, sondern um rechtliche Fragen und da scheint der NDR die eigenen Verpflichtungen aus dem RfStV nicht   ernst zu nehmen. Wie oben zitiert, brauchen sich ja nach Ansicht des NDR, einzelne Sendungen überhaupt nicht an diese gesetzlichen Vorgaben zu halten!

Bei all diesen fadenscheinigen Rechtfertigungen des NDR und der offensichtlichen Weigerung der Intendanten, meine beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen, gehe ich davon aus, dass der Vorsatz besteht, weiterhin Menschen (z.B. mich) zu beleidigen und falsche Tatsachen zu behaupten.

Bevor ich für heute Schluss mache, weise ich noch einmal auf die Stelle in meinem Kampfbüchlein hin, wo ich den Lesern klar mache, dass ein bereits unrettbar verlorenes Verfahren gegen den Beitragsservice nicht das endgültige Ende bedeutet, sondern dass man statt dessen immer aufs Neue die Bezahlung des sog. Rundfunkbeitrags für kommende Perioden verweigern kann. Selbst, wenn man schon bezahlt hat, kann man künftig den Kampf wieder aufnehmen! So ein Neubeginn des Kampfes wird dann mit dem neu erworbenen Wissen durchgeführt. Das bedeutet: Neuer Bescheid - neuer Widerspruch, nur diesmal richtig!

So, jetzt bereite ich mich auf die Klage vor.

 

....

21. Juni 2014

So, die Klage habe ich am 12. Juni fristgerecht beim Verwaltungsgericht eingereicht. Wie ich bereits in meinem neuen Buch erklärt habe, reicht für die Fristwahrung die termingerechte Zustellung der Klage mit einem Klageantrag. Die Begründung kann später nach einer vom Gericht festzulegenden Frist erfolgen.

Falls sich jetzt jemand wundert, dass diesmal kein Newsletter kam - es liegt einfach daran, dass bisher nichts weltbewegendes passiert ist: Lediglich eine bisher unbegründete Klage und eine Bestätigung des Gerichts mit weiteren Maßgaben. Der letzte Newsletter war tatsächlich am 23. Mai. Wer  trotzdem immer auf dem Laufenden bleiben will, sollte also öfter mal vorbeischauen...

Wer nicht auf dem Laufenden ist, sollte entweder mit dem letzten Widerspruch zu lesen beginnen oder am besten den Blog ganz von vorn anfangen.

Wissenswertes über eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag habe ich in Kap. 16.7 ff. geschrieben.

Hier nun meine Klage:

 

(Absender Name und Adresse)

 

Vorab per Fax: (040) 4 28 43 - 7219

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 Hamburg, den 12. Juni 2014

 

 

Klage

In Sachen

 

von Bernd Höcker, Lutterothstr. 54, 20255 Hamburg

 

- Kläger -

 

gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR), Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg

 

- Beklagter -

 

Es wird beantragt,

den Beklagten zur Aufhebung der Bescheide vom 3.1.2014 sowie vom 1.2.2014 und des Widerspruchsbescheides vom 13.5.2014, Eingang 15.5.2014 zu verurteilen.

 

 

Begründung

Die Bescheide sowie der Widerspruchsbescheid verletzen mich in meinen Rechten.

 

Wegen der komplexen Rechtslage erbitte ich eine ausreichend lange Frist für die Ausarbeitung einer rechtlich plausiblen Begründung meiner Klage.

(Unterschrift)

Bernd Höcker

 

Hier nun die Bestätigung des Gerichts mit neuer Fristsetzung und ein paar Zusatzanforderungen:

 

 

Datum des Schreibens ist der 17.6.2014, Poststempel: 18.6. (immer Umschläge aufbewahren!) und der Eingang bei mir war der 20.6.2014. Ich habe also Zeit, meine Klagebegründung und die übrigen Dinge zu klären, bis zum 20. Juli (Eingang beim Gericht).

Ab jetzt heißt es für mich: lesen, analysieren, denken, prüfen, wieder denken, schreiben, drüber schlafen und wieder neu schreiben. Dann rechtzeitig abschicken...!

Klagen ist anstrengend, aber man wird nicht dümmer dadurch. Ich empfehle es daher jedem, der ungerecht behandelt wird!

 

...

13. Juli 2014

Hier nochmal die Stationen, die man unbedingt vorher angesehen haben sollte, bevor man meine Begründung liest. Das eine ist der Widerspruchsbescheid vom NDR und das zweite ist meine Klageschrift, die zuerst ja noch ohne Begründung fristgerecht abgeliefert werden musste. Wer noch genauer in die Vergangenheit gehen möchte, sollte auch meinen Widerspruch lesen. Wer ganz neu in diesem Blog ist, dem empfehle ich, ganz oben anzufangen.

Die Klagebegründung ist jetzt fertig und ich habe sie am 9. Juli 2014 per Fax und Brief eingereicht, bzw. zugestellt. Zeit gewesen wäre bis zum 20. Juli (Zustellung), aber was fertig ist, ist fertig und muss vom Tisch. Der Klagebegründung habe ich die angeforderten Unterlagen im Brief mitgeschickt und die gewünschten Auskünfte gegeben. Hier zunächst das Anschreiben ans Gericht:

 

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

Hamburg, 9. Juli 2014

Höcker ./. NDR
Az 10 K xxxx/14

Sehr geehrte Damen und Herren,

 beiliegend sende ich Ihnen meine Klagebegründung sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen.

Mit der Anwendung der §§ 6 Abs. 1 sowie 87a Abs. 2 und 3 VwGO bin ich einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

 

Hier nun meine Klagebegründung:

 

 

Vorab per Fax: (040) 4 28 43 - 7219

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 

 9. Juli 2014

 

 

 

Klagebegründung

Aktenzeichen 10 K xxxx /14
Höcker ./. NDR

 

 

Die angefochtenen Bescheide verletzen mich in meinen Rechten.

 

I.

Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip

Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt es gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Nach der Umstellung auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag kann jemand mit einem Arbeits-Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt, nicht mehr der Zahlungspflicht entkommen. Auch nicht dadurch, dass er auf Medien ganz verzichtet. Selbst dann, wenn das Arbeitseinkommen knapp über dem Existenzminimum liegt, wäre der Erwerb selbst gewählter Medien (z.B. Presse oder Musik) nicht mehr mit dem vorhandenen Medienbudget möglich, wenn der Rundfunkbeitrag zwangsweise zu entrichten ist und diesen Etat bis zum letzten Cent auffrisst.

Befreit werden kann nur noch, wer ganz bestimmte staatliche Leistungen erhält. Studenten ohne BAFöG oder Selbstständige ohne Einkommen könnten sich dann nur noch auf die sog. Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV berufen. Eine entsprechende „Härtefallregelung“ im damaligen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (§ 6 Abs. 3 RfGebStV) war aber bereits eine Farce, weil ...(Zitat):

"... sich die GEZ weigert, die Bestimmungen des Absatzes 3 tatsächlich anzuerkennen und dafür konkrete Einzelfallprüfungen vorzunehmen. In Nordrhein-Westfalen ist nur ein einziger Fall bekannt, der von der GEZ als Härtefall primär anerkannt wurde.", so die Abgeordnete Inge Howe, MdL Nordrhein-Westfalen, bei einer Anhörung im brandenburgischen Landtag am 9.11.06. Also ein Mal innerhalb von eineinhalb Jahren im größten deutschen Bundesland!

Ein Kommentar von Doris Gabel vom Hessischen Rundfunk (HR), Eckhard Ohliger von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und Klaus Siekmann vom Norddeutschen Rundfunk (NDR), der im Internet auf der Seite der Kieler Staatskanzlei nachlesbar war, machte klar, was gemeint war. Auszug: "Die Behauptung und gegebenenfalls der Nachweis, nicht über genügend finanzielle Mittel zu verfügen, ist nicht allein ausreichend, um einen besonderen Härtefall zu begründen."  - Im Beck’schen „Kommentar zum Rundfunkrecht“ schreiben Andreas Gall vom BR und Klaus Siekmann vom NDR sinngemäß gleiches nur sehr viel ausführlicher (nachzulesen: Beck’scher Kommentar Rundfunkrecht, 2008 zu § 6 RfGebStV, Rn 50 ff). Dieses umfangreiche, und von vielen Gerichten genutzte Kommentarstandardwerk ist bekanntlich fest in den Händen von GEZ-Juristen, die eine für sie genehme Auslegung in die Paragrafen hineininterpretieren und auf diese Weise auch die Rechtsprechung der Gerichte entsprechend lenken - was wiederum in die nächste Kommentar-Auflage einfließen kann.

Es scheint im Übrigen auch so zu sein, dass die Regelung zur Beitragsbefreiung lediglich ein versehentlicher „Unfall“ bei der Gesetzgebung war, der schnellstens zu korrigieren ist. Ich hatte am 7. Februar 2012 an meine Bundesvorsitzende geschrieben und mich über das Abstimmungsverhalten meiner Partei, der CDU, bei ihr beschwert. Einige Zeit später, am 7. September 2012, erhielt ich auf Weisung meiner Vorsitzenden vom Medienpolitischen Sprecher der Hamburger CDU, Andreas Wankum, eine Antwort, in der er folgende Behauptung aufstellte:

„Insbesondere stellen Sie in Ihrer Mail auf soziale Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe besser gestellt sein.“

Dies ist wie beschrieben falsch. Da Herr Wankum dafür zuständig war, seine Fraktionskollegen vor einer Abstimmung über das neue Vertragswerk fachgerecht zu beraten, wird er die Fraktion mit dieser unrichtigen Feststellung zu einem Abstimmungsverhalten gebracht haben, das ohne diese Falschberatung sicherlich anders ausgefallen wäre.

Es muss noch einmal betont werden: Früher konnte man durch die Entsorgung aller Rundfunkgeräte der Gebühr entkommen, was schon als solches dem Grundgesetz nicht genüge getan hatte, weil dadurch die Rechte des Bürgers nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz GG beschädigt wurden. Heute gibt es aber überhaupt keine Chance mehr für Geringverdiener. Das Geld für den sog. Beitragsservice muss man sich sprichwörtlich „aus den Rippen schneiden“.

Um einem möglichen Gegenargument des Beklagten bereits zuvorzukommen: Es ist auch eine Aufstockung auf Hartz IV für Selbstständige in der Praxis unmöglich. Mit einem stark schwankenden Einkommen braucht man so einen Antrag erst gar nicht zu stellen. Bei Selbstständigen gibt es i.d.R. auch „Vermögen“, das Hartz-IV-Leistungen ausschließt. Bei mir sind es etwa die Bücher, die im Lager meiner Verlagsauslieferung liegen und darauf warten, bestellt zu werden. Ich habe daher auch keine Befreiung beantragt, sondern ich zweifle die Rechtmäßigkeit der vorhandenen Befreiungsregeln generell an.

Die Behauptung des Beklagten, dass es sozial gerecht sei, wenn „jedermann gleichermaßen hinzugezogen“ wird, stimmt in dieser Weise zumindest nicht, wie die Lasten des Rundfunkbeitrags verteilt werden: Der Mittellose ohne Rundfunkgeräte zahlt nämlich die exakt gleiche Summe wie der Multimillionär, der in seiner 40-Zimmer-Villa in jedem Raum ein Multimediacenter betreibt. Dieses Prinzip ist so, wie wenn alle Bürger gleichermaßen 1.000 Euro Steuer im Monat zahlen müssten. So ein Prinzip hat überhaupt gar nichts mit dem Sozialstaatsprinzip zu tun! Es ist ärgerlich, solche Argumente lesen zu müssen, zumal auch die Juristen des Beklagte genau wissen, was das Sozialstaatsprinzip bedeutet und wie wichtig es für unser demokratisches System ist.

 

 

II.

Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag

Ich hatte bereits in meinem Widerspruch darauf hingewiesen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in mehreren Fällen gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt und entsprechende Beispiele angeführt. Aus diesen Beispielen geht hervor, dass von ARD und ZDF u.a. sowohl Tatsachen auf den Kopf gestellt werden, Kommentare und Meinungen nicht von der Berichterstattung getrennt werden, religiöse Überzeugungen in beleidigender Art und Weise lächerlich gemacht werden, Beiträge gesendet werden, die dem Zusammenhalt der Bevölkerung diametral entgegenstehen und dazu beitragen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen von anderen verachtet werden.

Der Beklagte schreibt zu diesen Beschuldigungen im vorletzten Absatz auf der Seite 2 seines Widerspruchsbescheides: "Die Anforderung an die Berichterstattung richtet sich nicht an einzelne Sendungen, sondern an das Gesamtprogramm.“ Das ist so, wie wenn ein betrunkener Autofahrer dem Polizisten sagt, dass er in der Gesamtschau meistens nüchtern fährt und deshalb für eine einzelne Verfehlung nicht belangt werden dürfe. - Wie anders, als durch die Analyse einzelner Sendungen können denn sonst Verstöße ermittelt werden?

Ich hatte meinem Widerspruch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung beigelegt und angeboten, angemessene Beiträge zu entrichten, wenn derartige Verstöße künftig unterbleiben. Diese Erklärung wurde ignoriert, sodass damit zu rechnen ist, dass auch künftig derart leichtfertig mit den Regelungen des RfStV umgegangen wird und weitere Rechtsbrüche zu erwarten sind, an denen ich und andere Bürger Schaden nehmen.

 

 

Hier nun einige der Rechtsverstöße zusammengefasst:

 

1) In der ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 4.8.2009 wurden die beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) mit Selbstmordattentätern auf eine Stufe gestellt. Nachzulesen ist dies mit einem kritischen Kommentar u.a. bei:

 http://www.bibubek-baden.de/html/aktuell.php?seite=ZDF0Sendung0verleumdete0christlicher0Mission0

Die beiden jungen Frauen waren im Jemen in einem Krankenhaus beschäftigt und wurden während eines Ausfluges ermordet. Sie waren in diesem verarmten Land, um den Menschen dort zu helfen und sie wurden vermutlich ermordet, weil sie helfen wollten. Ihr Lohn für ihre Arbeit war die Freude und Dankbarkeit der Patienten, denen sie geholfen hatten. - Bei Selbstmordattentätern ist es bekanntlich anders: Selbstmordattentäter wollen verstümmeln, morden und zerstören. Als Lohn erhoffen sie sich 72 Jungfrauen, die ihnen in einem „Paradies“ zu Diensten sind. (Google: „72 Jungfrauen“). Das, was die beiden Bibelschülerinnen machten, war gelebte Liebe im Zeichen des Kreuzes. Das, was Selbstmordattentäter tun, ist gelebter Hass im Zeichen des auf den Kopf gestellten Kreuzes. Der Sender hatte es trotz massiver Beschwerden nicht für nötig befunden, sich für seine Entgleisung zu entschuldigen. Im Gegenteil, dieser unsägliche Vergleich wurde von der ARD übernommen und trotzig wiederholt! Dies verstößt gegen § 3 Abs. 1, § 10 Abs. 1 und gegen § 11 Abs. 1 und 2 RfStV.

Der lapidare Kommentar des Beklagten zu diesen Vorhaltungen: „Ihren Erklärungen kann entnommen werden, dass die Inhalte der Sendung weder Ihren Überzeugungen noch Ihrem Geschmack entsprachen...“ Diese Haltung zeugt von Respektlosigkeit gegenüber dem Gesetz und davon, dass der Beklagte keine Verantwortung für seine Beiträge übernehmen will. Es geht hier nicht um Geschmack o.ä., sondern um einen sehr bedeutsamen Rechtsbruch! Noch immer sind aus der entführten Reisegruppe, der auch Rita Stumpp und Anita Grünwald angehörten, drei Personen verschollen. Es sind Johannes und Sabine Hentschel und ihr Sohn Simon. Es ist nun zu befürchten, dass auch sie vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk als „Selbstmordattentäter“ beschimpft werden, wenn diese Sender irgendwann einmal wieder über den Fall berichten.

 

2) Ich werde wegen meines Glaubens vom ZDF beleidigt und der Lächerlichkeit preisgegeben. Die Zuschauer werden dazu ermuntert, mich mit meinem Glauben zu verachten. Ein Beispiel dazu: Die ZDF-Sendereihe „Götter wie wir“ ist eine einzige Beleidigung gläubiger Juden, Christen und anderer Gott-gläubiger Menschen. Gott wird darin als übergewichtiger blöder Trottel dargestellt, der seine Brille verlegt hat u.s.w..

Die wesentlichen, ausführlichen Beispiele wurden bereits aus dem Netz genommen, nachdem ich auf meiner Webseite (in meinem ersten Widerspruch) einen Link darauf gesetzt hatte. Es sind praktisch nur noch relativ „harmlose“ Trailer bei Youtube online. So wie ich gelesen habe, gibt es die Sendungen aber noch auf DVD im Handel.

Was müssen dieser Darstellung nach Menschen, die an Gott glauben, für dämliche Hohlköpfe sein, wenn sie auch noch zu so Jemanden aufschauen und beten, der mit sich selbst nicht richtig klar kommt? Die Sendungen schmälern das Ansehen derer in der Bevölkerung, die an Gott glauben - und damit auch mein Ansehen!

Junge Menschen werden sich gar nicht erst Gott zuwenden, sondern es cool finden, Juden und Christen wegen ihres Glaubens zu verspotten. Solche Diffamierungen sind oft schon die Türöffner für Verfolgung, Demütigung und Vertreibung, wie dies in verschiedenen Gegenden bereits Wirklichkeit geworden ist. Daher fühle ich mich von derartigen Sendungen nicht nur angefeindet sondern letztlich auch bedroht. Gemäß RfStV haben die öffentlich-rechtlichen Sender die Würde und die religiösen Überzeugungen der Menschen zu achten und diese nicht niederzumachen und der Lächerlichkeit preiszugeben.

Man stelle sich einmal vor, das ZDF hätte statt Gott und Jesus die Protagonisten Allah und Mohamed verwendet und diese auf die gleiche Art und Weise lächerlich gemacht! Dann wäre das sogar nach § 166 Abs. 1 und 2 StGB eine Straftat gewesen, denn wenn die Beleidigung oder Beschimpfung „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, ist eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren angedroht. Das bedeutet zwar - zynisch betrachtet - im Umkehrschluss, dass man nach dem Strafgesetzbuch den Glauben von Christen und Juden ungestraft beleidigen darf, weil von ihnen keine friedensstörenden Reaktionen zu erwarten sind. Im Gegensatz dazu, wo weltweit z.B. nach den Veröffentlichungen der Mohamed-Karikaturen ein Aufstand der Muslime mit vielen Toten und Verletzten losbrach. Auch wenn die Abwertung des christlich-jüdischen Glaubens offensichtlich keine strafrechtlichen Folgen hat - nach dem Rundfunkstaatsvertrag sind solche verächtlichen Sendungen dennoch rechtswidrig und das muss Folgen haben!

Der Beklagte schreibt, dass ich ja nicht gezwungen werde, Sendungen zu sehen. - Aber selbst, wenn ich diese Sendungen nicht ansehe, habe ich die erwähnten Nachteile: Andere werden abfällig über mich denken, wenn ich mich zu Gott bekenne. Der nächste Schritt wären Tätlichkeiten gegen Juden und Christen. Das ist geschichtlich belegt. Solche Verunglimpfungen von Seiten öffentlich-rechtlicher Sender laden jedermann dazu ein, sich an solchen Beleidigungen auch noch selber zu beteiligen.

Andere Länder und Völker beneiden uns um unsere tolerante und von gegenseitigem Respekt geprägte jüdisch-christliche Kultur. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt gerade an den Grundpfeilern an, um diese Kultur zu diskreditieren und zu unterminieren. Das ist nicht hinnehmbar!

Auf der Internetplattform cxflyer.com ist eine Petition gegen die Sendung „Götter wie wir“ veröffentlicht, die von 37.879 Personen unterschrieben wurde. Was sollen wir Bürger denn noch alles tun und machen, um derartige Sendungen zu verhindern oder zumindest nicht finanzieren zu müssen? Wir werden doch zur Beitragsverweigerung geradezu genötigt, wenn wir uns nicht mitschuldig machen wollen!

Interessante und vielsagende Reaktion des Beklagten auf meine diesbezüglichen Vorhaltungen: nämlich keine Reaktion. Der Beklagte geht darauf mit keinem Wort ein. Zumindest bestreitet der Beklagte weder Inhalt noch Form dieser Sendungen. Ich gehe daher davon aus, dass wir diese Tatsachen somit als unstreitig festhalten können.

Es ist in der Tat auch dann kein „Vorteil“, wenn man die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht konsumiert. Denn die Behauptung der Marketingstrategen der Öffentlich-Rechtlichen ist falsch, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt sowohl durch gucken als auch durch nicht gucken gefördert würde. Der bestehende Nachteil ergibt sich vielmehr aus den negativen Tendenzen bestimmter Sendungen, die dem gesellschaftlichem Zusammenhalt entgegenstehen und unsere Werte direkt an ihren Wurzeln angreifen.

 

 

III.

Sonstiges

 

1) Obwohl mehrere hochrangige Experten den neuen Rundfunkbeitrag als eine (unzulässige) Steuer klassifizieren, haben die Gerichte bisher die Auffassung vertreten, dass dies nicht so sei. Daher ist eine weitere Vertiefung des Themas hier wohl vermutlich auch nicht sehr erfolgversprechend. Ich wundere mich aber über das Argument, das der Beklagte in seinem Widerspruchsbescheid auf der letzten Seite vorbringt: „Der Rundfunkbeitrag ist daher insbesondere keine Steuer, zumal eine Finanzierung aus staatlichen Haushalten mit dem Gebot der Staatsferne nicht zu vereinbaren wäre.“ Das ist etwa so, wie wenn jemand mit gezogener Pistole in ein Juweliergeschäft geht, sich die Taschen mit Uhren und Schmuck füllt und dann später vor Gericht behauptet, das könne per Definition gar kein Raubüberfall gewesen sein, weil Raubüberfälle gar nicht erlaubt sind. Es ist für mich erschütternd, mit welch haarsträubenden Argumenten man in diesem Lande zum Erfolg kommt, wenn man nur „Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk“ heißt! Für mich sind jedenfalls die Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Koblenzer, Prof. Dr. Christoph Degenhart und Dr. Anna Terschüren überzeugender...

 

2) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bringt regelmäßig sachlich dargestellte Meldungen, in denen sog. „Unwörter“ vorgestellt werden. Diese sog. Unwörter sind Wörter, die man nicht mehr sagen, schreiben oder denken darf (ein Beispiel war „Gutmensch“). Es erinnert an George Orwells „1984“, in denen Begriffe, die unliebsam waren, „vaporisiert“ wurden, also ganz und gar von der Welt verschwinden sollten. Die Meldung im Rundfunk lautet leider nicht etwa „unserer Meinung nach und der von vier ehemaligen Sozialkundestudenten, sollte das Wort Gutmensch nicht mehr verwendet werden“, sondern „Unwort des Jahres lautet Gutmensch“. Hier werden Meinung und Tatsachen nicht mehr getrennt, wie dies nach dem Gesetz vorgeschrieben ist.

 

 

 

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterminiert grundlegende demokratische Rechte und schadet mir auch dann, wenn ich die Angebote der Anstalten konsequent meide. Ich bin daher nicht bereit, mich an einem solchen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem zu beteiligen. Finanziell könnte ich mir das auch gar nicht leisten. Ich werde stattdessen weiterhin die Rechtsbrüche und moralischen Vergehen der Sender sowie deren Verwaltungen erforschen und beschreiben.

 

Ich bitte das Gericht, antragsgemäß zu entscheiden.

 

Das gesamte Verfahren wird in einem Blog auf meiner Webseite unter folgender Adresse dokumentiert:

www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm

 (Unterschrift)

Bernd Höcker

 

 

Vielleicht ist aufgefallen, dass ich nicht sämtliche Argumente meines Widerspruchs wiederholt habe. So stimme ich nun gern mit dem Beklagten überein, dass der Kunstbegriff weit zu fassen ist. Ich selbst habe hier ja bereits ein Aktionskunstwerk vorgestellt, das möglicherweise auch nicht jedem gefallen hat. Kunst will ja etwas Verborgenes aus dem Verborgenen ans Licht bringen und zum Nachdenken anregen. Kunst muss nicht schön sein. Kunst soll sogar provozieren.

Ich wurde gefragt, wie teuer so ein Gerichtsverfahren werden kann, falls man verliert. Wie die Juristen gerne sagen: Das kommt drauf an. Wer in der ersten Instanz bereits einen Anwalt beauftragt, hat natürlich deutlich mehr Kosten als ohne. Die Anwälte können nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abrechnen oder z.B. nach eigenen Stundensätzen. Ich gehe davon aus, dass meine Leser alleine, ohne Anwalt, klar kommen. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht herrscht noch kein Anwaltszwang. Das Gericht nimmt Gebühren, die sich nach dem Streitwert richten, der vom Gericht festgelegt wird. Außerdem teilt sich die Gebühr in drei Einzelgebühren. Verzichtet man etwa während der Verhandlung auf ein Urteil und zieht die Klage zurück, wird ein Teil der Gebühren erlassen. Bevor ich nun spekuliere, welche Gebühr in meinem Fall anfällt, warten wir lieber die Tage noch ab. In Kürze werden wir es live erleben können, denn die Rechnung kommt bald.

Noch ein Hinweis für meine Newsletter-Empfänger: Bei solchen Ereignissen, wie eine Gebührenrechnung werde ich normalerweise keine Newsletter versenden, genauso wie ich wegen der noch unbegründeten Klage nur die Webseite erneuert habe, ohne den Rundbrief deswegen zu verschicken. Erst zur Klagebegründung kam wieder der Newsletter. Wie der Newsletter bestellt werden kann, steht ja unten.

Jetzt warte ich gemütlich auf die Rechnung vom Gericht und auf die Klageerwiderung des Beklagten...

 

.....

29. August 2014

Gestern kam nun endlich die lang ersehnte Klageerwiderung des NDR. Irgendwie muss sie auf dem Weg zu mir verloren gegangen sein, denn sie war schon am 5. August beim Gericht eingegangen und an mich geschickt worden. Nach einem Telefonat mit dem Geschäftszimmer wurde sie mir nun also erfolgreich zugestellt.

Ich muss vorab anmerken, dass ich in der Zwischenzeit auch einen Gerichtsbeschluss über den vorläufigen Streitwert erhalten habe.

Der Streitwert beträgt 231,76 Euro, also vermutlich werden sich die Gerichtskosten der 1. Instanz auf 75,- Euro belaufen. Die Rechnung ist noch nicht da und hoffentlich nicht ebenfalls verloren gegangen.

Hier nun die Klageerwiderung. Viel "Spaß" beim Lesen...!

 

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Ich muss demnächst mal nachforschen, was der Vermerk ganz unten rechts auf der ersten Seite bedeutet. Dort steht:

"Der Norddeutsche Rundfunk kann nur von zwei bevollmächtigten Personen vertreten werden."

Sich als bevollmächtigt vorgestellt und unterschrieben hat aber nur eine Person... - Ich werde das prüfen.

Inhaltlich möchte ich mir in Ruhe Zeit lassen, um die einzelnen Textbausteine genauer zu prüfen (denn etwas anderes als Textbausteine sind das scheinbar mal wieder nicht). Es ist wirklich schade, dass der Beklagtenvertreter sich überhaupt keine Mühe macht, meine dezidiert vorgetragenen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgeworfenen Rechtsverstöße im Einzelnen zu prüfen und ggf. zu widerlegen. Mir kommt das so vor, als ginge er  davon aus, dass die Richterinnen und Richter in diesem Lande ohnehin den Befehl "von ganz oben" hätten, dass der Bürger in solchen Streitigkeiten nie Recht bekommen darf und der öffentlich-rechtliche Rundfunk in jedem Fall zu obsiegen hat. Sonst wäre eben Schluss mit Beförderung... - Viele Bürger vermuten ja auch, dass so eine Absprache existiert...! Notfalls wird auch schon mal kurz vor der Verhandlung der Richter kurzerhand ausgetauscht, was ich selber mal erleben "durfte". Was soll man sich da als NDR, und damit Eigentümer von totalitärer Macht, auch noch unnötiger Weise mit etwas Mühe geben, wenn alles so gut "von oben" organisiert ist..? Ich habe in meiner bisherigen, über 13-jährigen Tätigkeit als über dieses Thema recherchierender Journalist Urteile gesehen, die einem den Glauben an das Gute verlieren lassen....

Wer schon mal ungefähr wissen möchte, in welche Richtung ich wahrscheinlich gehen werde, sollte sich diesen Artikel ansehen.

Der NDR kann doch nicht einfach alles, was unter Lug, Betrug, Verleumdung, Volksverhetzung und blanker Falschdarstellung zu subsumieren ist, als Geschmacksfrage abtun, als etwas, das diesem Bernd Höcker nicht "gefallen" haben mag, aber der Rundfunkfreiheit entspricht!

So etwas schreibt übrigens der NDR-Mitarbeiter, der mich nach einem ca. zwei Jahre dauernden Blog vor das Hamburger Landgericht gezerrt hat, weil ich seinen Namen nicht geschwärzt hatte! Und den Blog verbieten lies!. Motto: Der NDR darf alles - die Bürger dürfen nichts! Meine Kosten beliefen sich dafür auf über 3.000,- Euro. Der Sinn und Zweck sollte wohl sein: Einen bestrafen und damit Tausende erziehen!

Okay, nun wieder zur aktuellen Klage und seiner Erwiderung: Auch mein ausführlicher, und mit mehreren Belegen versehener Hinweis auf die Verletzung des Sozialstaatsprinzips wird nur mit sinnlosen Textbausteinen abgebügelt. Der Aspekt, dass es für die Beleidigung der muslimischen Religion bis zu drei Jahren Haft gem. § 166 Abs. 1 und 2 StGB Strafandrohung gibt - dass aber, im Gegensatz dazu, Christen und Juden für die Beleidigung ihrer Religion auch noch gezwungen werden sollen, für solche Beleidigungen zu bezahlen, darauf geht der NDR-Vertreter mit keinem Wort ein. Schade. Es bleibt in diesem Verfahren also noch sehr viel zu klären und zu tun!

Jetzt entspanne ich erstmal ein bisschen und mache mich in den nächsten Tagen daran, eine Erwiderung auf diese Klageerwiderung zu verfassen....

....

 

17. September 2014

Wer neu in diesem Blog ist, sollte ganz von vorn lesen. Wer die Klage nicht mehr erinnert, kann hier meine Klagebegründung nochmal ansehen. Zur Klageerwiderung des NDR bitte hier klicken.

Mittlerweile ist die Zahlung der Gerichtskosten erledigt. Bei dem Streitwert von 231,76 Euro sind 105,- Euro berechnet worden - die ich hoffentlich am Ende des Verfahrens zurück erhalte. Außerdem habe ich mich zwischenzeitlich erkundigt, was es damit auf sich hat, dass nur ein Bevollmächtigter unterschrieben hat, aber laut Vermerk zwei notwendig wären. Von neutraler Seite erfuhr ich dann , dass die Prozessvollmacht vermutlich von 2 Leuten unterschrieben worden ist, insofern wäre das wohl O.K. Unabhängig davon handelt auch bei einer ungültigen Vollmacht nach außen der NDR. Der Vertreter wäre dann allerdings als Vertreter ohne Vertretungsmacht tätig, der NDR könnte dessen Handeln dann immer noch genehmigen. Ich kann also aus dieser Sache keinen Honig saugen...

Zuvor möchte ich kurz auf etwas eingehen, was mir fast täglich per Email vorgehalten wird und was sich im Netz wie Ebola ausgebreitet hat. Man schreibt mir, warum ich mich überhaupt auf ein Verfahren einlasse. Deutschland sei doch gar kein Staat mehr, sondern eine GmbH und es sei daher auch nicht das Verwaltungsrecht, sondern das Handelsrecht und das BGB-Vertragsrecht anzuwenden. Viele Leute haben aufgrund dieser Gerüchte ganz auf Rechtsmittel verzichtet, weil die Bundesrepublik ihrer Meinung nach nicht mehr existiert. - Ich kann davor nur warnen! Es brüsten sich zwar einige Leute im Netz, dass sie dann nichts mehr von denen gehört haben und meinen, nun sei alles gut. Fakt ist aber, dass nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können und die GEZ2.0 bis zum Ende der Verjährungsfrist ohne jede Mühe das Geld eintreiben kann. Durch die Verstreichung der Widerspruchsfrist, wird nämlich aus einem Bescheid ein Vollstreckungstitel...

Im Grunde kann ja jeder glauben, was er will und meinetwegen auch, dass Deutschland kein Staat ist. Aber wenn sich dann doch die Staats-Gewalt zeigt - und sei es durch die Vollstreckung von Geldforderungen -, hilft solche Argumentation dann ja auch keinem weiter. Darum meine Warnung vor solchen "Heilsversprechen"!

Also bitte keine solchen Mails mehr an mich. Ich gehe meinen Weg so, wie in Kapitel 16 meines Buches beschrieben.

 

Hier nun meine Antwort auf das NDR-Schreiben:

 

 

Vorab per Fax: (040) 4 28 43 - 7219

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 Hamburg, den 14. September 2014

 

 

 

Antwort auf die Klageerwiderung des NDR
Aktenzeichen XXXXXXXX
Höcker ./. NDR

  

Sehr geehrte Frau Richterin,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich zu der Klageerwiderung des NDR vom 28. Juli 2014 Stellung.

 

  1. Ich kritisiere zum einen, dass der Beklagte auf meine ganz konkreten Vorhaltungen lediglich mit bezugslosen Textbausteinen geantwortet hat. Dies ist ermessensfehlerhaft und führt nicht dazu, meine Argumente zu entkräften. Die Behörde kann ihr Ermessen nur ausüben, wenn sie den Einzelfall betrachtet. Und damit vertragen sich standardisierte, vorgefertigte Sätze nicht unbedingt. Es gibt allerdings in Massenverfahren natürlich viele identische Fälle, die man auch identisch behandeln kann. Aber dann muss die Behörde bei der Auswahl ihrer Textbausteine erkennen lassen, dass sie alle Aspekte des Einzelfalls gesehen und richtig gewichtet hat. In diesem Fall ignorierte der Beklagte wichtige Argumente einfach.

 

  1. Zum zweiten sind die angefochtenen Bescheide formal unzureichend und damit unwirksam.

 

  1. Die Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags in Form der Inanspruchnahme des Widerstandsrechts nach Art. 20 Abs. 4 GG i.V. mit Art. 2 GG analog zum Zurückbehaltungsrecht des BGB ergibt sich aus den verschiedenen, konkret aufgeführten Angriffen auf die Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Werte und der verfassungsmäßigen Ordnung.

 

 

 

zu 1)

 

a) Bezüglich der Sozialstaatswidrigkeit hatte ich darauf hingewiesen, dass Gering-Verdiener, im Gegensatz zu Sozialleistungsempfängern, keine Befreiung mehr bekommen können. Ein Existenzminimum wird nicht berücksichtigt und eine Abschaffung der Geräte führt ebenfalls nicht dazu, keine Zahlungen mehr leisten zu müssen. Darüber hinaus hatte ich auf das Beispiel verwiesen, dass in NRW innerhalb von eineinhalb Jahren nur ein einziger Fall vorkam, in dem die GEZ den Härtefall-Paragrafen angewandt hatte. Und auch der Beklagtenvertreter negiert die Annahme eines Härtefalls bei geringem Einkommen in allen seinen einschlägigen Veröffentlichungen. Die Härtefallregelung soll keine neuen Fallgruppen erzeugen. Hinzu kam, für mich überraschend, dass der Medienpolitische Sprecher der CDU Hamburg das Gesetz gar nicht in seinen Einzelheiten kannte und dementsprechend seine Fraktion unzureichend beraten haben wird, was dann in der Konsequenz zu der vorliegenden Gesetzgebung führte. Ich hatte einen entsprechenden Passus aus einer seiner Emails zitiert. Zu diesen entscheidenden Punkten nimmt der Beklagte keine Stellung.

 

b) Falschdarstellungen und Beleidigungen sind nicht vom RfStV und auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. In bestimmten Fällen sogar strafbar. Ich hatte an konkreten Beispielen aufgezeigt, dass derartige Verstöße vorgelegen haben. In einem Fall wäre der Verstoß gegen den RfStV auch ein Verstoß gegen Strafbestimmungen, nämlich dann, wenn nicht die christlich-jüdische Religion und die zu ihr gehörigen Menschen, sondern die muslimische Religion auf exakt der gleichen Weise beleidigt worden wäre. Der Beklagte ignoriert auch hier meine Argumente. Dass der Beklagte vielmehr die Vorwürfe lapidar als Geschmacksfragen abtut, zeigt, dass er seine eigenen Verpflichtungen aus dem RfStV nicht wirklich ernst nimmt.

 

Ich möchte das verdeutlichen. Hier ein Zitat der später zum Christentum konvertierten Buchautorin Sabatina James („Nur die Wahrheit macht uns frei: Mein Leben zwischen Islam und Christentum“) aus der Zeitschrift „idealisten-net Magazin“ Nr. 2/2012, das ziemlich genau zeigt, was ich meine. Sie beschreibt in dem Interview, wie sie als Muslimin über Christen gedacht hatte:

„Als Moslem hatte ich bis dahin immer gedacht: Den Christen ist nichts heilig. Die haben keine Religion. Sie kennen die Bibel nicht, und machen sogar Witze über Jesus.“

Genau diese Einstellung ist es auch, die Muslime in die Hände der Dschihadisten führen. So auch der Autor Carsten Polanz in seinem Artikel „Wege in den radikalen Islam“ (ebenda):

„Junge muslimische Migranten und westliche Konvertiten fühlen sich abgestoßen von der weit verbreiteten Gleichgültigkeit in Werte- und Sinnfragen... (...) Gerade Salafisten machen sich diese Identitätssuche der jungen Migranten zunutze, indem sie ihnen ständig einreden, der Islam sei die Lösung aller Probleme.“

 

Dass nun ausgerechnet der öffentlich-rechtliche Rundfunk unsere grundlegenden Werte ins Lächerliche zieht und mit Sendungen wie „Götter wie wir“ sowohl das Christentum als auch das Judentum als Witzveranstaltungen diskreditiert, nehme ich nicht hin. Das unterstütze ich nicht und dafür zahle ich nicht! Dass ich es ebenfalls nicht hinnehme, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wie in meiner Klage erwähnt, zwei Bibelschülerinnen mit Mördern gleichsetzt, weil sie in einem muslimischen Land Kranken geholfen haben, hat zudem, entgegen der Ansicht des Beklagten, nichts mit Geschmacksfragen zu tun. Hier wird nicht nur gegen den RfStV verstoßen, sondern die Demokratie als Ganzes angegriffen.

 

 

Zu 2)

 

Die mir vorliegenden Bescheide sind nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen vom 19.5.2014 mit Az 5 T 81/14, formal unzureichend und damit unwirksam.

Zum Einen enthalten die Bescheide bereits einen Säumniszuschlag, was zum Zeitpunkt des Erlasses eines Bescheides unzulässig ist, da die Zahlungsverpflichtung erst mit Erhalt des Bescheides eintritt (Rn 15):

„Grundsätzlich setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags einen Beitragsbescheid als Verwaltungsakt voraus. Zwar beginnt die materielle Beitragspflicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Zahlungsverpflichtung kann jedoch nur durch Beitragsbescheid geschaffen werden.“

 

Auch der Beitragsgläubiger ist in den Bescheiden nicht klar ersichtlich (Rn 18):

„Vorausgehen müsste ein Beitragsbescheid als formaler Verwaltungsakt, der Beitragspflicht und Beitragshöhe feststellt bzw. festsetzt. In diesem Verwaltungsakt wäre die Beitragsgläubigerin namentlich umfassend und korrekt anzugeben, ebenso die Rechtsgrundlagen und der vorgesehene Rechtsbehelf. Der Bescheid selbst müsste vorliegend somit eindeutig den Südwestrundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) als Beitragsgläubiger bezeichnen.“

 

Somit entsprechen die Bescheide nicht den vom Gericht verlangten Vorgaben und sind rechtswidrig.

 

 

Zu 3)

 

Ich gebe dem Beklagten insofern Recht, als im RfStV keine Rechtsfolgen für Verstöße benannt worden sind. Das kann aber nicht heißen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht an Recht und Gesetz halten müssen. Zwar dient der Rundfunkbeitrag zunächst der Aufrechterhaltung und Entwicklung des Rundfunks und wir Bürger haben kein Recht auf Sendungen Einfluss zu nehmen. Das Prinzip ist ja nach allgemeiner Rechtssprechung, dass die Bürger alles bezahlen müssen, aber nichts bestimmen dürfen. Dieses Prinzip darf aber auch nicht dazu führen, dass Rundfunk ein rechtsfreier Raum ist, in dem sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jede auch nur erdenkliche Verfehlung in ihren Sendungen leisten dürfen.

 

Die Grenze („Rote Linie“) ist für mich noch nicht einmal dort, wo meine Werte beleidigt werden, sondern dort, wo ich für die Beleidigung meiner Werte auch noch bezahlen muss. Das kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Das Grundgesetz soll mich davor schützen!

 

An einigen Beispielen hatte ich ja aufgezeigt, dass Grundwerte unserer verfassungsmäßigen Ordnung in Sendungen angegriffen wurden und damit die Verfassung selbst. Dies kann zur Anwendung der Rechtsfolge des Art. 20 Abs. 4 GG führen, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.

 

„Andere Abhilfe“ kann z.B. dieses Gerichtsverfahren bringen. Analog zum Zurückbehaltungsrecht im Privatrecht, kann hier vom Widerstandsrecht her i.V. mit dem Grundrecht auf die allgemeine Handlungsfreiheit die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigert werden. Zumindest so lange, bis sicher gestellt ist, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben.

 

Ich hatte dem Beklagten in meinem Widerspruchschreiben die Zahlung von Beiträgen angeboten, falls die Intendanten von ARD und ZDF eine Unterlassungserklärung unterschreiben, in denen sie garantieren, dass es zu keinen weiteren einschlägigen Verstößen kommen wird. Diesen Vorschlag möchte ich hiermit erneuern, und anbieten, ab Rückerhalt der beiden unterschriebenen und unveränderten Unterlassungsverpflichtungserklärungen für künftige Zeiträume Rundfunkbeiträge zu bezahlen.

 

(Die Erklärungen liegen als Anlage bei)

 

 

Da mich eine große Zahl von Interessenten, auch von außerhalb Hamburgs, gebeten haben, bei der mündlichen Verhandlung als Zuschauer anwesend sein zu können, bitte ich das Gericht um einen möglichst späten Termin, wenn es geht nachmittags. Außerdem bitte ich um einen ausreichend großen Verhandlungssaal. In einem 4-Wochen-Plan haben immerhin 77.275 Besucher den Blog 16.837 mal angeklickt. Viele davon werden auch zur Verhandlung anreisen.

 

(Ich habe Ihnen einen 4-Wochen-Plan für  Besucherzahlen beigelegt.)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Höcker

 

 

Die Unterlassungsverpflichungserklärung kann man sich nochmal hier ansehen und die angeführte Statistik ist hier:

Statistik-vom-Sept2014.jpg (57605 Byte)

 

Es werden zwar hoffentlich nicht alle 16.837 Besucher zur mündlichen Verhandlung kommen, die sich in den letzten 4 Wochen in meinen Blog eingeklickt haben, aber über ein einigermaßen großes Inteeresse würde ich mich sehr freuen. Es hat sich nämlich immer wieder gezeigt, dass die anwesende Öffentlichkeit die Rechtssprechung nicht nur transparenter macht, sondern auch verantwortungsvoller. Sobald mir der Termin bekannt ist, werde ich ihn hier veröffentlichen.

Mal gucken, ob der Beklagte noch substantielle Argumente hat oder ob er sich weiter hinter seinen sinnlosen Textbausteinen versteckt hält...

 

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9. November 2014

Hallo, liebe Neulinge und Stammbesucher! Wer neu in diesem Blog ist, sollte besser ganz von vorn lesen. Wer die Klage nicht mehr erinnert, kann hier meine Klagebegründung nochmal ansehen. Zur Klageerwiderung des NDR bitte hier klicken. Mein letzter Schriftsatz, auf den sich die folgende Stellungnahme bezieht,   ist hier aufrufbar.

Kurz vorweg: Ich war mehrere Wochen zur Kur und bin daher noch etwas benommen. Während meiner Kur kam das folgende Schreiben des NDR als Antwort auf meinen letzten Schriftsatz.

Hier nun die neue Stellungnahme des NDR:

Erwiderung-vom-Oktober-2014-Seite1.jpg (94059 Byte)

Erwiderung-vom-Oktober-2014-Seite2.jpg (135033 Byte)

Erwiderung-vom-Oktober-2014-Seite3.jpg (127928 Byte)

Erwiderung-vom-Oktober-2014-Seite4.jpg (57182 Byte)

 

Normalerweise gebe ich ja bei der ersten Veröffentlichung eines NDR-Schreibens zumindest einen kleinen Kommentar ab, aber mein Hirn arbeitet z.Zt. noch im deutlich verlangsamten Kur-Modus und muss sich erst langsam wieder an die alltäglichen Sonderbarkeiten gewöhnen... Diese Phase kann noch mehrere Tage dauern...

Meine Antwort ist aber bereits in Arbeit und fällt sicher etwas anders aus, als allgemein erwartet wird...

So, jetzt brauch ich aber erstmal wieder 'ne Pause...!

 

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15. November 2014

Bin schneller als gedacht wieder fit, daher nun schon nach 6 Tagen meine Antwort auf das Schreiben des NDR.

Wer neu in diesem Blog ist, sollte besser ganz von vorn lesen. Wer die Klage nicht mehr erinnert, kann hier meine Klagebegründung nochmal ansehen. Zur Klageerwiderung des NDR bitte hier klicken. Der letzte Schriftsatz des NDR, auf den ich mich hiermit beziehe ist [hier] zu finden.

Heute also mein neuer Schriftsatz, in dem ich diesmal Klartext verwendet habe und auch unangenehme Wahrheiten beim Namen nenne, weil es halt nicht mehr ohne eine gewisse Deutlichkeit geht. Viele werden das Schreiben vielleicht als "politisch inkorrekt" bezeichnen, aber das ist heutzutage fast jede Aussage, die nicht völlig an der Sache vorbei geht.

Ich hoffe sehr, dass das Unverständnis des Beklagtenvertreters damit beseitigt werden kann und er jetzt zumindest zur Kenntnis nimmt, worum es mir geht. Er fragte ja in seinem Schreiben unter Punkt 2, welche Zielrichtung ich verfolge. Diese Unklarheit dürfte nun aus der Welt sein. Notfalls reiche ich weitere Ausführungen nach. Ich schreibe ja so gern.

Hier nun meine Erwiderung auf den letzten Schriftsatz des NDR:

 

 

Vorab per Fax: (040) 4 28 43 - 7219

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 

 

Hamburg, den 14. November 2014

 

Stellungnahme des NDR vom 13. Oktober 2014
Aktenzeichen XXXXXXXXXX
Höcker ./. NDR

 

Sehr geehrte Frau Richterin,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich vor allem zu dem mir wichtigsten Punkt meiner Klage ausführlich Stellung nehmen, da dieser Punkt vom Beklagten bisher überhaupt nicht ernst genommen wird.

Danach möchte ich kurz auf die anderen Argumente des Beklagten eingehen.

 

Zunächst also zu meiner Klarstellung, die ich diesmal ohne Umschweife und in aller erforderlichen Deutlichkeit ausführen möchte, um weiteres Unverständnis zu vermeiden:

Es geht bei Sendungen wie z.B. „Götter wie wir“ oder bei der quasi Gleichsetzung von christlichen Helfern mit Mördern, nicht um Geschmack oder einem bloßen „Missfallen“. Mit solchen Ausfällen werden meine Grundwerte massiv angegriffen, von denen ich meinte, dass sie in dieser Gesellschaft noch Konsens wären: die christlich-jüdischen Werte, auf denen unser Grundgesetz einmal aufgebaut wurde.

 

Mit der Darstellung Gottes als dämlichen Trottel erreicht man nämlich u.a. folgendes:

·       Kinder und Jugendliche schämen sich vor ihren Klassenkameraden und Freunden, Christen oder Juden zu sein, weil man sie dann ebenfalls für Trottel hält. Man behält es dann lieber für sich... Macht ggf. ein Geheimnis draus... Schämt sich vielleicht sogar...! Es wird ein Klima der Angst geschaffen, das auf Alle negativ wirkt.

·       Es führt ggf. zu Hänseleien oder gar Mobbing gegenüber Menschen, die an Gott glauben.

·      Mit solchen Filmen nimmt man den Menschen den seelischen Halt, den sie dringend brauchen. Ihr Urvertrauen in Gott wird in Frage gestellt.

·      Da man sich in den Anstalten nicht daran traut, auch einmal Allah und Mohammed aufs Korn zu nehmen (was in Anbetracht der zu erwartenden Gewaltexzesse auch verständlich ist), statt immer nur Gott und Jesus zu veräppeln, entsteht der Eindruck, die einzig ernst zu nehmende Religion sei der Islam und der wahre Gott sei Allah. Der christliche Glaube dagegen sei dekadent und oberflächlich, so wie ich es in meinem Schriftsatz vom 14.9. von Sabatina James zitiert hatte: „Als Moslem hatte ich bis dahin immer gedacht: Den Christen ist nichts heilig. Die haben keine Religion. Sie kennen die Bibel nicht, und machen sogar Witze über Jesus.“

 

Es ist für mich zudem zutiefst erschütternd, mit welcher Arroganz der öffentlich-rechtliche Rundfunk an der Aussage festhält, die Bibelschülerinnen, die im Jemen im Krankenhaus helfen wollten, seien mit Selbstmordattentätern vergleichbar, weil sie selbst ermordet wurden.

Mit solchen Sendungen wird die Islamisierung unserer Gesellschaft noch schneller vorangetrieben, als sie sowieso schon. Damit das klar wird, hierzu nur ein Beispiel aus den letzten Monaten:

 In Hamburg hat der SPD-Senat einen Vertrag mit Moslemverbänden abgeschlossen, dem gemäß u.a. Moslems künftig christliche Kinder an Hamburger Schulen in christlicher Religion unterrichten sollen. Das ganze sogar mit dem Einverständnis der Evangelischen Kirche Deutschlands, EKD. Moslems halten das Christentum allerdings bekannter Maßen für Blasphemie und nennen Christen „Ungläubige“. Wie soll das also klappen, wenn Moslems Kindern das Evangelium beibringen sollen? Ich stimme meiner Mutter 100%ig zu, die in ihrem Buch (Hanna Höcker: „Vom Segen des Segnens“), auf Seite 90 schreibt: „Herr, wir haben unsere Kinder Menschen anvertraut, die nicht an Dich, Jesus, glaubten, sondern andere Götter anbeteten. Vergib uns Herr.“ Hier der Link:

 Hamburger Pilotprojekt - Muslime unterrichten christliche Religion an Schulen - Hamburg - Hamburger Abendblatt

 http://www.abendblatt.de/hamburg/article129362116/Muslime-unterrichten-christliche-Religion-an-Schulen.html

 

Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem ich irgendwann als „Ungläubiger“ beschimpft werde und ein elendes Leben mit gesenktem Blick als sog. Dhimmi zu führen habe, der eine ruinöse und erniedrigende Sondersteuer zahlen muss, wie dies heute noch in einigen islamisch geprägten Ländern der Fall ist. Hier zum Nachschauen ein Link:

Islamisches Dhimmi-Sytem im 21. Jahrhundert: 15.000 Christen Ägyptens müssen Muslimbrüdern Kopfsteuer zahlen › Katholisches.info

http://www.katholisches.info/2013/09/10/islamisches-dhimmi-sytem-im-21-jahrhundert-15-000-christen-aegyptens-muessen-muslimbruedern-kopfsteuer-zahlen/

 

Wenn das christlich-jüdische Wertesystem an seinen Wurzeln angegriffen und geschädigt wird, wie das ganz offensichtlich vom Beklagten getan, aber als „lustig“ (Götter wie wir“), oder als „knallharten Journalismus“ (der Selbstmordattentätervergleich) deklariert wird, dann rückt unaufhaltbar ein anderes Wertesystem nach und verändert unseren Alltag auf drastische Weise!

Ich möchte nicht am Ende meiner Tage in meiner Biografie stehen haben, ich hätte an der Entwertung des christlichen und jüdischen Glaubens mitgewirkt. Im oben genannten Falle des christlichen Religionsunterrichts durch Moslems, zwang mich zumindest keiner, dabei mitzumachen. Ich bin schon lange aus der Kirche ausgetreten und die SPD wähle ich nicht. Ich brauchte mir also zumindest nicht meinen Charakter verbiegen lassen.

Genauso wenig werde ich als „Teilnehmer“ daran teilnehmen oder als „Beitragszahler“ meinen Beitrag dazu leisten, dass Christen und Juden (und ihre Religion) beleidigt werden (Gott kann man nicht beleidigen, weil er über den Dingen steht) und meine wichtigsten Werte zerschlagen werden!

Sollte der Beklagte trotzdem versuchen wollen, meinen Willen zu brechen, sollte er die Grundrechte genauer betrachten. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Insbesondere nehme ich für mich den Artikel 2 GG für mich in Anspruch, also die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit. Ich könnte auch nicht ungehindert meine Religion ausüben, wenn ich zwangsverpflichtet würde, bei der Zerstörung meiner Religion mitzumachen.

Dem steht auch nicht das Grundrecht des Beklagten, also die Rundfunkfreiheit, entgegen, da diese durch das Ausbleiben meines Beitrags nicht gefährdet ist. Ich schrieb in meinem letzten Schriftsatz: „Die Grenze („Rote Linie“) ist für mich noch nicht einmal dort, wo meine Werte beleidigt werden, sondern dort, wo ich für die Beleidigung meiner Werte auch noch bezahlen muss.“ Sendungen zu verbieten oder irgend eine Zensur auszuüben, liegt mir also fern und ist auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

 

Nun zu den weiteren Punkten:

Der Beklagte zitiert in seinem Schriftsatz auf Seite 2 den § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfG. Beim Nachschlagen im Gesetzbuch finde ich dort aber einen immanent anderen Wortlaut, nämlich:

„Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.“

Ich bitte daher den Beklagten, diese Diskrepanz zu erklären!

Bei der Einschätzung etwa, die Bescheide seien formal in Ordnung, befindet sich der Beklagte in Opposition zur Auffassung des Landgerichts Tübingen vom 19.5.2014 (Az 5 T 81/14), das ich in meinem Schriftsatz vom 14.9.2014 eingebracht hatte. Dieser Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Vorgang befindet sich nun zur Entscheidung beim BGH unter dem neuen Az I ZB 64/14 und soll am 15. Januar 2015 beraten werden. Es wäre vielleicht sinnvoll, die Entscheidung des BGH abzuwarten.

Des weiteren beziehe ich mich vollumfänglich auf meine bisherigen Ausführungen, die keinesfalls widerlegt wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Höcker

 

Für mich ist dieses Verfahren soetwas wie der Lackmustest, ob unser Grundgesetz auch tatsächlich für den Alltag taugt oder ob es ein sehr schönes Märchenbuch ist, das wir den Menschen und Regierungen in dieser Welt so gerne vorhalten und ihnen sagen, wie demokratisch und nachahmenswert unser freiheitliches System doch sei. Aber eben nur in der Märchenwelt...

Kann auch der kleine Mann in diesem Lande seine Grundrechte wirklich durchsetzen oder sind diese den mächtigen Institutionen vorbehalten, wie etwa den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder den Gewerkschaften, wie GDL oder Cockpit, die damit das ganze Land lahmlegen können. Eigentlich sind Grundrechte ja Abwehrrechte des (kleinen) Bürgers gegen den Staat - nur gemerkt habe ich es bisher, zumindest bei Auseinandersetzungen mit den Rundfunkanstalten, nicht. Diese wehrten sich bisher mit Erfolg und stellten mit Hilfe der Gerichte das eigentliche Prinzip der Grundrechte auf den Kopf.

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4. Februar 2020

Es geht wieder los! Das Verfahren nimmt wieder Schwung auf! Wir haben es mittlerweile Februar 2020 und es geht noch immer um meine Klage vom 12. Juni 2014. Hier nun die ultimative Fortsetzung.

Da im Folgenden alles Wichtige aktualisiert und zusammengefasst steht, ist der Sprung nach oben überflüssig und Zeitverschwendung, denn es ist ja doch schon so einiges in diesem Blog eingetragen und man bräuchte wohl Stunden, um das alles zu lesen....

Da ich gleich zu Beginn erfolgreich die Aussetzung der Vollstreckung erreicht hatte, kamen in der Zwischenzeit in jährlichen Abständen neue Festsetzungsbescheide, die eine Verjährung der Forderungen verhindern sollten. Gegen diese habe ich jeweils Widerspruch eingelegt, über den erst nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens entschieden werden soll. Kurzum: Ich zahle seit Beginn des Jahres 2013 keinen Rundfunkbeitrag. Für die Zeit davor hatte ich ja mit dem NDR einen juristischen Vergleich geschlossen.

Nach wie vor vertrete ich mich in dem Verfahren selbst, da ich mit Anwälten bisher schlechte Erfahrungen gemacht habe und wirklich gute Anwälte meist nur nach Stundensätzen statt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) arbeiten, und pro Stunde um die 500 Euro verlangen. Das wäre dann für mich ein Fass ohne Boden, da Anwälte ja keine Stechuhr betätigen, wenn Sie anfangen oder aufhören zu arbeiten...

Oft wurde ich zwischenzeitlich gefragt, ob ich nun ganz und gar abgetaucht sei - ob ich vielleicht das Verfahren längst verloren hätte und mich deshalb heimlich aus dem Staub gemacht hätte...

Nein: Das Verfahren hat tatsächlich seit 2014 in einer Art Tiefschlaf verbracht und ist nun zum Leben erweckt. Da ich es in den letzten fünf Jahren immer für nötig hielt, mich bei etwas längerer Abwesenheit beim Gericht abzumelden, damit ich keine Termine verpasste, wurde mir das jetzt zu viel und ich bat das Gericht am 7. November 2019 um eine mündliche Verhandlung. Nur wenige Tage später, zugestellt am 13. November, erhielt ich eine Antwort, in der es hieß, dass das Verfahren ohne eine mündliche Verhandlung fortgesetzt wird, da die Rechts- und Sachlage keine besondere Schwierigkeit darstelle. Mir wurde dann eine sehr kurze Frist bis zum 25. November gesetzt, mich noch einmal zur Sache zu äußern.

 

Diese Frist wurde dann auf meinen Antrag hin bis zum 16. Dezember verlängert.

Die Frist habe ich eingehalten, indem ich am 16. Dezember persönlich zum Gericht gefahren bin und meine Schriftsätze in den Fristwahrenden Briefkasten am Eingang des Verwaltungsgerichts geworfen habe. Natürlich hatte ich wie üblich die Schriftsätze sowie die Anhänge für die Gegenseite extra kopiert, wie dies in gerichtlichen Verfahren Usus  ist. Selbstverständlich darf auch auf keinen Fall die Unterschrift unter die Ergänzende Begründung fehlen, was man hier nicht erkennen kann.

Hier nun erst einmal meine beiden Schriftsätze, also die ergänzende Begründung meiner Klage vom 16. Dezember 2019 und die Unterlassungsverpflichtungserklärung für die Intendanten. Weiter unten werde ich Punkt für Punkt dazu weitere Erläuterungen geben.

 

Schriftsatz vom 16. Dezember 2019

Ergänzende Begründung

zur Klage vom 12. Juni 2014

Höcker ./. NDR

Az xx x xxx/xx

 

Obwohl dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im August 2018 vom Bundesverfassungsgericht erneut seine Rechte bezüglich der Beitragspflichten gestärkt wurden, hat sich an gesetzlichen Regeln nichts geändert, die er zu befolgen hat. An diese Regeln hält er sich nachweislich nicht immer. Es ist zu klären, welche rechtlichen Folgen Verstöße gegen geltendes Recht, auch bezüglich meiner Beitragspflicht, haben. Ich muss bei offensichtlichen Rechtsverstößen der öffentlich-rechtlichen Sender das Recht haben, meinen Rundfunkbeitrag zu kürzen, ohne dafür die Gerichte in Anspruch nehmen zu müssen.

 Der vorliegende Schriftsatz besteht im Kern aus zwei Teilen: I.) Beispiele und II.) Plädoyer.

 I.) Beispiele für Rechtsbrüche

 Im Folgenden werden vier Beispiele vorgebracht, in denen von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

 1. Vermischung von Berichterstattung und Kommentaren (§ 10 Abs. 1 Satz 3 RfStV)

2. Beleidigung von ermordeten christlichen Krankenschwestern wegen ihrer Religion und gefährlichen Tätigkeit (§ 3 Abs. 1 RfStV)

3. Unerlaubtes Herausstellen/Abbilden  eines Gesichts, bzw. einer Person (§ 33 KUG i.V.m. § 22 KUG)

4. Aufruf zum Hass durch den Deutschlandfunk (diverse Gesetze)

  

  1. Vermischung von Berichterstattung und Kommentaren
    In Nachrichtensendungen werden vom NDR bei Tatsachenberichten Meinungen untergemischt, ohne dass diese oder ihr Urheber kenntlich gemacht werden. Damit verstößt der NDR gegen § 10 Abs. 1 Satz 3 RfStV. Hier heißt es „Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“

    Ein Beispiel von damals aus der Zeit der Begründung meiner vorliegenden Klage von 2014: Konsequent und fortlaufend über Jahre wurden etwa von NDR Info folgende Formulierungen verwendet: „Es wird *befürchtet*, dass die *rechtsextreme* AfD über xy Prozent bekommt.“ - Der Satzteil Es wird befürchtet soll suggerieren, dass die AfD so etwas ist, wie ein schweres Unwetter oder ein Meteoriten-Einschlag, also etwas, das alle Menschen befürchten müssen (einige Menschen haben sich aber über ein gutes Abschneiden der AfD gefreut). Und der zweite Satzteil: Was bedeutet „rechtsextrem“? Welche Definition liegt diesem Begriff zugrunde? Weil für derartige Behauptungen keine Beweise vorgebracht werden, sind dies ganz klar Meinungsäußerungen, die in so einer sachlichen Meldung verboten sind. Sie werden weder als Kommentar kenntlich gemacht, noch werden die jeweiligen Verfasser eines solchen Kommentars genannt. Richtig muss es beispielsweise heißen: „Es wird vermutet, dass die AfD über xy Prozent bekommt.“

  2. Beleidigung von ermordeten christlichen Krankenschwestern wegen ihrer Religion und gefährlichen Tätigkeit
    In einer Sendung „Frontal 21“ vom 4. August 2009, wurden zwei Bibelschülerinnen, die im Jemen als Krankenschwestern gearbeitet haben, mit islamischen Selbstmordattentätern verglichen. In der Abmoderation des Beitrags „Sterben für Jesus – Missionieren als Abenteuer“ heißt es in der Sendung: „Bereit sein, für Gott zu sterben: Das klingt vertraut – bei islamischen Fundamentalisten. Doch auch für radikale Christen scheint das zu gelten.“

    Sie wurden also als christliche Helferinnen mit Mördern auf eine Stufe gestellt. Sie kamen ums Leben während sie im Jemen entführt wurden. Dieser Vergleich mit Mördern wurde auch nach Beschwerden nicht etwa zurückgenommen, sondern erneut bekräftigt. In der ARD-Sendung Panorama Nr. 718 vom 08.10.2009 stellt sich die ARD hinter die Schmähungen und Beleidigungen des ZDF gegenüber den beiden Opfern.

    (Anlage 1), siehe auch:

    http://www.kath.net/news/mobile/23593

    Ihre wahren Tätigkeiten und Motive werden in einem Video von Bibel TV, also einer vertrauenswürdigen und grundgesetzkonformen Plattform, dokumentiert:

    https://www.youtube.com/watch?v=lpZq3-tE6Xw

    Die Rundfunkanstalten haben nach § 3 Abs. 1 RfStV „die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.“ Dies ist gegenüber den beiden Bibelschülerinnen - und gegenüber allen ihrer Glaubensgeschwister - nicht geschehen, sondern im Gegenteil. Stattdessen ist aus der Berichterstattung reine Verachtung gegenüber christlichen Engagements herauszuhören.

  3. Unerlaubtes Herausstellen/Abbilden  eines Gesichts, bzw. einer Person
    In drei aufeinander folgenden Tagesschau-Sendungen wird ein PEGIDA-Demonstrant mit der Kamera verfolgt und groß gegen seinen erklärten Willen abgebildet.

    Hier liegt meines Erachtens eine Straftat gem. § 33 KUG i.V.m. § 22 KUG vor. Dies wird deutlich, obwohl die Redaktion bei dem auf Youtube veröffentlichten Video ganz offensichtlich wichtige Passagen rausgeschnitten hatte. Dass diese Straftat nur auf Antrag verfolgt wird, macht die juristische Bewertung nicht anders. Allemal ist dies ein unerlaubter Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person, die sich ja ausdrücklich gegen die Frontal-Aufnahmen seines Gesichts verbal gewehrt hat.

    Er hatte in seiner Freizeit friedlich gegen den Besuch der Bundeskanzlerin Merkel in Dresden demonstriert und wurde dabei von den ARD-Journalisten frontal abgebildet und durch die Art der Darstellung lächerlich gemacht. Bei der ersten Sendung ging es nur darum einen möglichst auffällig gekleideten Demonstranten vorzuführen, der sich lautstark gegen die rechtswidrgen frontalen Aufnahmen seiner Person beschwert hatte.

    Am nächsten Tag wurde dann in mutmaßlich verbotener Weise „ermittelt“, dass er bei der Polizei in der Verwaltung tätig war. Es folgte dann noch eine Tagesschau-Sendung über diesen „Skandal“, zu dem es die Fernsehleute mittlerweile hochstilisiert hatten. Es stellte sich nämlich heraus: Er komme sogar an Daten! (Wer kommt in der heutigen Zeit eigentlich nicht an Daten?).

    Kurzum: Er verlor seinen bestimmten Arbeitsplatz und wurde versetzt. Die ARD-Journalisten hatten endlich ihr Ziel erreicht. Den Ausgang dieser Aktion mit dem Verlust seines speziellen Arbeitsplatzes lesen Sie bitte hier:

    https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_59180.htm


    Das Motto: Einen bestrafen und Tausende damit erziehen. Wer traut sich dann noch auf eine Anti-Merkel-Demonstration, wenn dadurch der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht?

    Der Vorgang dürfte allgemein bekannt sein, da mehrmals in der Tagesschau darüber berichtet wurde. Hier eine zusammengefasste (!) und stark geschnittene Darstellung des Vorfalls:

    https://www.youtube.com/watch?v=5ItwAHxXjsU

    Die Aufnahmen hätten niemals gesendet werden dürfen!


  4. Aufruf zum Hass durch den Deutschlandfunk aus politischen Gründen
    Alle Formen von Hass und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sollen nach Beschlüssen der Bundesregierung keinen Platz in Deutschland haben. Das gilt auch für den Deutschlandfunk! In Kommentaren wird aber fortlaufend gegen Regierungskritiker gehetzt und ihnen dabei auch noch falsche Tatsachen unterstellt, damit diese Hetze überhaupt plausibel erscheinen kann.

    Im vorliegenden Fall ruft der Kommentator des Deutschlandfunks offen zum Hass gegen die „Neue Rechte“, also gegen Menschen, auf. In der Textversion wird dazu auch noch ein Pistolenlauf gezeigt, der aus einem Megafon ragt.

    (Anlage 2), siehe auch:

    https://www.deutschlandfunkkultur.de/umgang-mit-rassismus-hassen-ja-aber-das-richtige.1005.de.html?dram:article_id=462197

    Eine Pistole in einem Megafon kann von einer bestimmten Klientel (z.B. Antifa) durchaus als Aufruf zur Gewalt gegen die zu hassende Gruppe gedeutet werden. Der Kommentator beginnt rhetorisch geschickt damit, Rassismus, Nationalismus und Überzeugungen, dass einige Menschen wertvoller seien als andere, zu brandmarken und auch zu hassen. Soweit ist dies noch gut. Aber geht es dem Kommentator des Deutschlandfunks wirklich nur um eine Ideologie oder doch um Menschen, die zu hassen sind - únd zwar richtig, wie er unverblümt sagt?

    Unter der Überschrift „Wir müssen wieder hassen lernen“, steht in dem Text folgendes:  „Die Neue Rechte will die freiheitliche Demokratie durch einen autoritären Staat ersetzen, das haben ihre Vertreter hinreichend deutlich gemacht, und das kann man überall dort, wo sie bereits an der Macht sind, überzeugend studieren. Gegen dieses Vorhaben hilft nur leidenschaftliche Gegenwehr, und wer glaubt, dabei im Register der Leidenschaften auf den Hass verzichten zu können, der irrt. Wir müssen wieder hassen lernen – und zwar richtig.“

    Es geht hier also doch nicht nur um das Hassen einer fehlgeleiteten Ideologie, sondern diese Ideologie wird, ohne dass der Beweis dafür angetreten wird, der „Neuen Rechten“, also Personen, unterstellt. Was auch immer der Leser oder Hörer unter dem Begriff „Neue Rechte“ versteht - er soll sie hassen.

    Die Menschen zum Hassen oder gar zur Gewalt gegen Andersdenkende aufzurufen und damit auch die Gesellschaft zu spalten, ist nicht Aufgabe des öffentlich--rechtlichen Rundfunks. Es ist verboten, zum Hassen oder zur Gewalt aufzurufen. Wenn diese rechtlichen Maßstäbe nicht eingehalten werden, müssen Strafen folgen!

 

II.) Plädoyer

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält immer aufs neue zusätzliche Privilegien und der Bürger hat dabei nichts mehr entgegenzusetzen. Das Vertrauen in die Politik und die staatlichen Institutionen schwindet. Derartige Verstöße, wie die aufgezeigten, lassen sich nicht dadurch relativieren indem gesagt wird, man müsse sich die Sendungen doch nicht anhören oder ansehen. Darum geht es nicht! Es geht um Angriffe auf unser friedliches Zusammenleben in diesem Land!

 Sollte es keine spürbaren Konsequenzen für die Rundfunkanstalten haben, wenn sie die Regeln verletzen, bräuchte man die Regeln auch nicht. Nun gibt es aber glücklicherweise solche Regeln, wie sie etwa im RfStV oder im KUG normiert sind, die uns Bürger vor journalistischen Straftaten und sonstigen Fehlleistungen schützen sollen. Nur brauchen wir Bürger auch die Mittel, um auf diese Verstöße angemessen reagieren zu können.

 Die einzige wirkungsvolle Konsequenz bei Rechtsverstößen ist die Kürzung der Rundfunkbeiträge, die wir Bürger durchsetzen können.

 Ich beanspruche in meinem Fall solange eine Kürzung bis die Regeln eingehalten werden.

 Ich habe nun nochmals eine Unterlassungsverpflichtungserklärung beigelegt (Anlage 3) , die von den Intendanten der Sendeanstalten unterzeichnet werden sollen, damit diese ihre Bediesteten dazu anhalten, ihre gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten. Dies ist zwingend erforderlich, damit ich meinen eigenen Verpflichtungen zukünftig ebenfalls nachkommen kann.

  

Ich beantrage hiermit also ergänzend zu meinem Hauptantrag, alle bisherigen Beitragsbescheide seit 2013 für rechtsunwirksam zu erklären und die Beklagte zu deren Rücknahme zu verurteilen.

 

Hamburg, den 16. Dezember 2019

  

Bernd Höcker

 

 

Die ersten beiden Anlagen  1  und  2  können Sie einsehen, indem Sie auf den darunterliegenden Link klicken oder hier die Ziffer auswählen. Die Anlage 3 (Unterlassungserklärung) folgt nun:

 

Unterlassungsverpflichtungserklärung

  

Hiermit verpflichtet sich Herr Ulrich Wilhelm, Intendant des BR und turnusgemäß Intendant der ARD (im Namen der ARD) sowie der Intendant des ZDF, Herr Thomas Bellut (im Namen des ZDF) sowie Herr Stefan Raue als Intendant des Deutschlandradios gegenüber Herrn Bernd Höcker,

 es bei Meidung einer, in jedem Einzelfall der Zuwiderhandlung, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, von Herrn Bernd Höcker nach billigem Ermessen zu bestimmenden Kürzung seines Rundfunkbeitrags zu unterlassen,

 1) Berichterstattung und Kommentare entgegen § 10 Abs. 1 Satz 3 RfStV miteinander zu vermischen, ohne dies explizit kenntlich zu machen und ohne den Urheber der Kommentare zu nennen, wie dies im Beispiel 1 der Ergänzenden Begründung vom 16. Dezember 2019 zur Klage vom 12. Juni 2014, Höcker ./. NDR, Az xx x xxx/xx vorgetragen.

 2) gegen §§ 3 und 10 RfStV (Rundfunkstaatsvertrag) zu verstoßen, indem konkret Opfer von Straftaten in unsachlicher und beleidigender Weise mit Straftätern gleichgesetzt werden, wie dies im Beispiel der in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 4.8.2009 genannten beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) im direkten Vergleich mit Selbstmordattentätern im 2. Beispiel geschehen ist. In der ARD-Sendung Panorama Nr. 718 vom 08.10.2009 stellt sich die ARD hinter die Schmähungen und Beleidigungen des ZDF gegenüber den beiden Opfern.

 3) Verstöße gegen § 33 KUG vorzunehmen, insbesondere wenn damit beabsichtigt wird, Menschen lächerlich zu machen oder ihnen gar privat oder beruflich zu schaden, wie dies in Beispiel 3 ausgeführt ausgeführt wird.

 4) jedwede Aufrufe zum Hass oder zum Hassen zu senden oder gar zur Gewalt gegen Andersdenkende anzustacheln, wie in Beispiel 4 beschrieben.

 Wiederholungen, sowie auch Veröffentlichungen in ähnlicher oder vergleichbarer Weise werden als Verstoß gewertet.

 

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Ort, Datum

  

________________________________
Für Verantwortlichkeit der ARD
Ulrich Wilhelm
ARD-Intendant

 

 _________________________
Ort, Datum

  

__________________________
Für Verantwortlichkeit des ZDF
Thomas Bellut
ZDF-Intendant

 

_______________________
Ort, Datum

  

________________________________
Für Verantwortlichkeit des DLF
Stefan Raue
(Intendant des Deutschlandradios)

 

 

 

Im Folgenden möchte ich Ihnen meine beiden Schriftsätze Punkt für Punkt erläutern. Damit Sie nicht hin und her scrollen müssen, können Sie die beiden folgenden PDF-Dateien ausdrucken:

Beide Dateien können Sie als PDF herunterladen:

Ergänzende Klagebegründung

Unterlassungsverpflichtungserklärung

Erläuterung der Ergänzenden Begründung der Klage:

Der Schriftsatz beginnt mit dem Hinweis auf die neuerliche Stärkung der Rechte der Rundfunkanstalten, Geld von uns Bürgern zwangsweise einzutreiben, ohne dass wir dabei ein Mitspracherecht hätten. Dies geschah durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018. Das bedeutet also eine weitere Unterdrückung und Schwächung der Interessen der Bürger, die ja eigentlich durch das Grundgesetz gerade gestärkt werden sollten. Interessanterweise hatte den Vorsitz Ferdinand Kirchhoff, der jüngere Bruder des Juristen, der diese Art der zwangsweisen Beitragspflicht ohne Gegenleistung und potentiell auch ohne irgendein Gerät zu besitzen, ausbaldowert hatte: Paul Kirchhoff.

Nach Aussage eines im Gerichtssaal anwesenden Anwalts in einem Interview, habe der jüngere Bruder, also Ferdinand, der das Verfahren leitete, es sich nicht äußerlich anmerken lassen, dass er irgendwie befangen gewesen sei, hatte dann aber doch im Sinne seines großen Bruders, Paul, der übrigens früher auch einmal Verfassungsrichter war, geurteilt. Ich will mir dazu hier den Kommentar verkneifen, da ich ganz oben bereits meine persönliche Meinung dazu gesagt hatte. Auf jeden Fall haben die beiden Brüder, wenn auch nicht unsere Demokratie gestärkt, wohl aber ihre Familien-Ehre gefestigt...

Immer mehr Rechte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeuten eigentlich auch immer mehr Pflichten, bzw. Pflichttreue. Dabei verlange ich in meinen Schriftsätzen noch nicht einmal mehr Pflichten, sondern lediglich, dass er sich an seine lange schon bestehenden Pflichten zu halten hat!

Nun zu den aufgeführten Beispielen:

Zu Punkt 1: Die Vermischung von Kommentaren mit der Berichterstattung hat eine lange Tradition im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auf diese perfide Weise können die Zuhörer dahingehend getäuscht werden, dass auch der rechtswidrig untergejubelte Kommentar eine objektive Bedeutung habe. In dem genannten, immer wieder bei jeder Nachricht über die AfD reingeschobenen Bemerkung "rechtsextrem" (neuerdings abgeschwächt "rechtspopulistisch") soll dazu dienen, die Partei auf ganz einfache und unbeweisbare Weise in die Nähe von Nazis und Antisemiten zu rücken. Da das Ganze auch noch mit der Dramatisierung "Es wird befürchtet" gewürzt wird, erschreckt das natürlich die Hörer, insbesondere diejenigen, die den Staatssendern noch uneingeschränkt vertrauen.

Übrigens: Haben Sie schon einmal gehört, dass im Radio oder Fernsehen von den "linksextremen" Linken oder Grünen die Rede ist? Selbst dann, wenn mal wieder nach 30 Jahren Ende der DDR-Diktatur erneut Enteignungen und andere sozialistische "Errungenschaften" gefordert werden, oder wenn sie angeblich "für Toleranz und Offenheit" demonstrieren und dabei Polizisten mit Steingeschossen angreifen, Läden plündern und offen zur Gewalt gegen Andersdenkende aufrufen oder gleich selbst deren Autos abfackeln oder anderes Eigentum zerstören. Nach dem Motto: Von der DDR und von Venezuela lernen, heißt siegen lernen! Nein - es geht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer gegen "rechts", obwohl zu einer pluralistischen Demokratie das ganze demokratische Spektrum gehört; auch wenn es den Rotfunkleuten nicht gefallen mag. Er sucht nicht nach Wahrheit, er will parteilich sein und ist es auch (doch dazu später mehr).

Aber ob es den Rundfunkleuten von ARD, ZDF und DLF gefällt oder nicht: Nach dem Gesetz ist es schlicht verboten, solche Vermischungen vorzunehmen. Der dazu gehörige Paragraf lautet:

§ 10 RfStV: „Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“

 

 

Zu Punkt 2: Die Beleidigung des christlichen Glaubens gehört zu einer langfristigen Strategie der Staatssender. Das dient zum Einen dem Zweck, die moralischen und kulturellen Grundlagen unserer Gesellschaft zu unterminieren und zum Anderen, wie hier von den Moderatorinnen angedeutet, etwa islamische Terroranschläge zu relativieren. Nach dem Motto: Sehet her, die Christen sind genauso fanatisch! (Anmerkung von mir: Allerdings mit dem Unterschied, dass die Christen Leben retten wollen und die islamischen Terroristen Leben vernichten wollen).

Diese Strategie wird in anderen Sendungen und Berichten fortgesetzt, wo es um den christlichen Glauben geht. So in einer Sendung "Blickpunkt diesseits". Hier ging es zunächst um einen sehr positiven Bericht über den Islam; und im nächsten Bericht ging es um das Christentum. Tenor: sexueller Missbrauch, Vertuschung, Vetternwirtschaft, und das Leiden der Opfer, die um eine gerechte Entschädigung kämpfen müssen.

Das Christentum wird bewusst und fortlaufend dargestellt als Monsterreligion, getragen von Fanatikern und Sexualstraftätern. Dies widerspricht den Normen des § 3 RfStV, in dem es heißt:

 § 3: „Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.

Hinzu kommt noch, dass die Bischöfe Beford-Strohm und Marx die Kirchen immer mehr zu einer politischen Partei umbauen und die Staatssender diesen Transformationsprozess äußerst geschmeidig unterstützen, und selbst die unsinnigsten Äußerungen der beiden Herren unkommentiert senden.

 

 

Zu Punkt 3: Hier wird bewusst eine Person herausgepickt, mit allen Mitteln der "Kunst" lächerlich gemacht und öffentlich zur Schau gestellt - bis sie schließlich auch noch ihren speziellen Arbeitsplatz verliert!

Ein Mann, der mit einem Hut in den Deutschlandfarben gegen den Besuch von Frau Merkel demonstriert... Da weiß die Journaille sofort, was zu tun ist:   Wehrend den Anfängen! Hier müssen die tapferen und knallharten Journalisten der Öffentlich-Rechtlichen - quasi wie die Geschwister Scholl - gegen solche "Aufmärsche" und ihre Teilnehmer selbstlos und mutig ankämpfen!

Was hatte sich dieser Mann zu Schulden kommen lassen, um von den Scharfrichtern der Zwangssender herausgepickt zu werden? Außer seinem Deutschlandhut hatte er auch noch die "Frechheit", sich bei den Fernsehleuten darüber zu beschweren, dass er frontal von ihnen aufgenommen wurde. Er musste natürlich davon ausgehen, dass sie diese die Aufnahmen auch später senden würden. Und das wollte er zurecht verhindern. Dass sie ihn in eine Falle gelockt hatten, erfuhr er spätestens, als er sich an vorderster Stelle in der Hauptpropagandasendung der ARD wiederfand. Und das an mehreren Tagen hintereinander!

Mal abgesehen von der Tatsache, dass hier wohl tatsächlich eine Straftat vorgelegen haben könnte, erinnert das Ganze an das klassische Mobbing, wie es in verschiedenen soziologischen Fachbüchern zu lesen ist. Es gibt die eigentlichen Haupt-Täter (hier: die skrupellosen "Journalisten"), es gibt die Mittäter (lesen Sie sich dazu unbedingt die Kommentare der Nutzer unterhalb des Videos durch!!!) - und es gibt die Gleichgültigen und Ängstlichen, die sich lieber zurückhalten, um nicht selber gemobbt zu werden. Das funktioniert im Kleinen (also in der Schule oder in der Firma), aber auch im Großen. Nur da nennt man es dann Diktatur oder Faschismus! Dazu auch weiter unten zu der Beleidigung von Omas...

Hier nun die Rechtsgrundlage im Gesetzestext des Kunsturhebergesetzes KUG (oder KunstUrhG):

§ 22 KUG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
 
§ 23 KUG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
 
1.    Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.    Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.    Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.    Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
 
§ 33 KUG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

 

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht jedoch als europäisches Recht im Prinzip über dem nationalem Recht und kann nur dann übergangen werden, sofern durch eine Öffnungsklausel ein nationaler Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Dieser ist durch den Artikel 85 Abs. 1 DSGVO nach Auffassung von Datenschützern vorhanden, so dass die genannten Normen des KUG hier voll zur Anwendung kommen können.

Allerdings: Wir wissen nicht, ob der Mann von den Fernsehleuten listiger Weise im Nachherein gem. § 22 Satz 2 KUG eine "Entlohnung" erhielt, ohne dass dies den Fernsehzuschauern mitgeteilt wurde. Falls dies der Fall war, wäre die rechtliche Lage sicher anders zu bewerten.  Falls eine "Entlohnung" erhalten, bzw. gegeben wurde, sollte das auch öffentlich gemacht werden, sonst könnten die Zwangssender machen, was sie wollten und sich bei Straftaten wie dieser einfach freikaufen, ohne dass wir es merken!

 

 

Zu Punkt 4:   Ein öffentlich-rechtlicher Sender, der zum Hassen aufruft - und sei es in einem Kommentar - ist für mich schon für sich genommen ein Grund, die Zwangsbeiträge zu boykottieren! Hier testet ein System, wie weit man in diesem Lande mit seiner Hetze gegen die Bürger gehen kann und wo einem - von wem auch immer - die Grenzen aufgezeigt werden. Übrigens eine Methode, wie sich Schritt für Schritt eine Diktatur aufbauen lässt. Natürlich wird man dabei nicht müde, immer und immer wieder zu wiederholen, dass genau die "Anderen", also diejenigen, die es zu bekämpfen gilt, diesen Hass und diese Hetze verbreiten.

 

 

Auch an weiteren Beispielen sehen wir immer wieder, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Möglichkeiten für Hetze immer weiter ausreizt, um Unfrieden zu schüren. So auch der Missbrauch von Kindern für politische Zwecke, die die Kinder noch gar nicht beurteilen können. Der WDR-2-Kinderchor, der "Oma ist ne alte Umweltsau" singt, wird noch übertroffen von einem WDR-Mitarbeiter, der daraus macht: Oma ist eine Nazisau. Das ist heute das Niveau unserer zwangsfinanzierten Propagandasender und ihrer Mitarbeiter!

 

 

Nun zum Plädoyer und zur Unterlassungsverpflichtungserklärung. Dem Plädoyer habe ich im Moment nichts hinzuzufügen. Zur Unterlassungserklärung wiederhole ich noch einmal in Kürze das, was ich weiter oben schon einmal in ähnlicher Form geschildert habe:

Die etwas merkwürdige Formulierung "unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" bedeutet im Klartext, dass bei jedem Verstoß neu die Konsequenzen greifen können. Man kann dann also nicht mehr sagen, "ich hab einmal gebüßt, jetzt darf ich machen, was ich will". Diese Formulierung habe ich übrigens aus dem Schriftsatz "geklaut", den mir der NDR-Mitarbeiter damals durch seinen Abmahnanwalt zukommen ließ. So hat alles doch wieder sein Gutes: Man lernt eine Menge dazu, wenn man von echten Profis attackiert wird. Diese Leute sind gute Lehrer!

Um mein Angebot möglichst niederschwellig zu gestalten, habe ich für den Fall von Verstößen keine zu bezahlenden "Vertragsstrafen" in unberechenbarer Höhe angedroht und auch keine exorbitanten Kostennoten für den Fall der Unterwerfung (wie mir gegenüber damals der Abmahnanwalt des NDR), sondern es folgt bei Zuwiderhandlung lediglich eine von mir nach billigem Ermessen vorzunehmende Kürzung meiner Zahlungen. Und das Ganze ist für die Unterzeichner auch noch kostenlos.

Ich finde, dass es für die drei Intendanten absolut zumutbar ist, sich in diesen Punkten zur Unterlassung zu verpflichten!

Ich verlange doch wirklich nichts Unmögliches oder Ehrverletzendes von den Herren Intendanten! Je eine Unterschrift der Intendanten unter die Erklärung - und gut ist es! Dann zahl ich gerne regelmäßig einen angemessenen Betrag!

Sollten sie hingegen nicht unterschreiben, muss ich davon ausgehen, dass sie diese oder ähnliche Verstöße jederzeit wiederholen werden, also weiterhin zum Hassen aufrufen, Berichte und Kommentare miteinander verknüpfen, beleidigend werden wollen und gegen alle möglichen Gesetze verstoßen, wie dies in den genannten Beispielen beschrieben wurde. Dann zahl ich natürlich nichts!

 

 

Fazit: Mich erinnert die Arbeitsweise der Zwangsgeldjournaille an eine Arbeitsgruppe während meines Geschichtsstudiums in den 1970er und -80er Jahren. Wir bekamen vom Professor die Aufgabe, eine Hierarchie von Zielen zu erarbeiten, nach denen sich die Geschichtsforschung zu richten habe. Ich schloss mich einer Gruppe von ungefähr acht Leuten an und wir trafen uns bei einer der Studentinnen in ihrer Wohnung. Als wir uns in einem ersten Gespräch über die Thematik austauschten, wurde mir schnell klar, dass hier ganz unterschiedliche Welten aufeinander prallten. Ich machte den Vorschlag, dass ganz oben in der Hierarchie die "Suche nach der Wahrheit" stehen müsse. Alle anderen waren jedoch der Meinung, welche die Gastgeberin äußerte: Die Forschung müsse in erster Linie "parteilich" sein und alles andere habe sich dieser Parteilichkeit unterzuordnen.

Also habe ich die Gruppe verlassen und mich Zuhause hingesetzt, um ein eigenes Ergebnis zu erarbeiten. Bei der Vorstellung im Seminar fiel die Arbeit der Gruppe voll durch und wurde vom Professor beanstandet, während meine Hierarchie von ihm gelobt wurde.

So war das damals - Heute ist dies augenscheinlich anders: "Parteilichkeit" ist heute das oberste Motto der GEZ-Journaille und das auch noch unter Anleitung der renommierten Deutschen Journalisten Schule DJS. Das was nach einer Exzellenzausbildung bei der DJS herauskommt ist das, was wir heute Gesinnungsjournalismus oder auch Haltungsjournalismus nennen, und das hat mit einer auf Ehrlichkeit basierenden Haltung nichts zu tun.

 

Was wir tun können:  Wir müssen uns wehren! Ich weiß zwar noch nicht, ob ich bei diesem Gerichtsverfahren auch nur einen Achtungserfolg erringe oder ob die Richterin meine Klage komplett abschmettert, das wird sich in den nächsten Tagen oder Wochen herausstellen...

Aber einen Rat möchte ich schon jetzt loswerden: Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten, die uns der Staat noch bietet! Dabei ist zu unterscheiden zwischen für uns kostenlosen Mitteln, wie dem Widerspruchsverfahren und kostenpflichtigen Mitteln, wie der Klage vor dem Verwaltungsgericht.

 

Damit möglichst viele Geschädigte (und das sind wir fast alle!) dem nachkommen können,
habe ich hier das entsprechende Kapitel 16 aus meinem Buch
Bernds Kampfbüchlein kostenlos als PDF zur Verfügung gestellt.

Bernd Höcker: Juristisch-gegen-den-Rundfunkbeitrag-vorgehen

Und noch etwas, wo ich gerade am kostenlosen Verleihen bin, hier mein Buch "Böse Gutmenschen"
in voller Länge zum Download als PDF (ca. 20 MB):

Bernd Höcker: Böse Gutmenschen- Wer uns heute mit schönen Worten in den Abgrund führt

Vergleichen Sie einmal den Inhalt des Buches mit den Rezensionen auf Amazon.de. So macht man Leute heutzutage mundtod.
Natürlich würde ich mich freuen, wenn einige Leser an der Stelle ein paar richtigstellende Kommentare schreiben....

Hier ein Zitat aus einer der vorhandenen Rezensionen:

Das muss ein Journalist des ÖRR gewesen sein...

Statt zu informieren und aufzuklären, lieber diffamieren und beleidigen,
bis hin zu möglicherweise strafrechtlich relevanten Unterstellungen:
Das kann nur einer dieser "Journalisten" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschrieben haben...!
Meine echte Vita finden Sie übrigens auf der letzten Seite im Buch.

 

Ach noch etwas: Ich habe kürzlich auf "Tagesschau24" einen Beitrag gesehen, in dem die Proteste gegen die Oma-Beleidigungen ("Oma ist ne alte Umweltsau" oder "Oma ist ne Nazi-Sau" kritisiert wurden. Wer da demonstriere seien "Rechtsextreme" und das Ganze sei doch sowieso nur eine Satire gewesen. Satire ist aber, wenn man sich von Unten über die von Oben lustig macht. Hier machen sich die Mächtigen von ganz oben über die Schwachen von ganz Unten lustig. Das ist keine Satire, sondern Skrupellosigkeit einer aus dem Ruder gelaufenen totalitären Propagandamaschinerie. Und "Rechtsextrem" ist nach den inoffiziellen Vorgaben der Anstalten natürlich Jeder, der sich mit Kritik zu äußern wagt. So diffamiert man die politischen Gegner und spaltet die Gesellschaft!

Wussten Sie eigentlich, dass sich kein Staat auf der Welt als Diktatur bezeichnet oder der zugibt, totalitär zu sein? Aber das nur nebenbei...

Falls Sie es bedauern würden, wenn es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr geben wird, schauen Sie einmal bei
https://kopp-report.de/
nach und informieren Sie sich dort an den täglich aufgeführten Beispielen, welche Informationen Ihnen Tag für Tag
von den zwangsfinanzierten Propagandasendern  vorenthalten werden. Kopp-Report ist eine Art alternativer Presse-Überblick.

Jetzt warten wir aber erstmal ab, wie das Urteil ausfällt und was der NDR noch dazu zu sagen hat...

 

....

1. Oktober 2020:

Falls Sie sich in diesen Fall kurz einlesen möchten, brauchen Sie nur den vorherigen Abschnitt vom 4. Februar 2020 aufrufen. Dort ist alles zusammengefasst, sowie ein aktualisierter Schriftsatz, auf den ich mich im weiteren Verlauf beziehe.

Ich hatte in meinem vorletzten Schriftsatz vom 16. Dezember 2019 noch einmal auf rechtswidriges Verhalten des öffentlich rechtlichen Rundfunks hingewiesen und vier Beispiele aufgezählt. Dies hat möglicherweise dazu geführt, dass die Richterin nun doch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung für sinnvoll hielt und hat dafür nun einen Termin einberaumt: Ursprünglich hatte die Richterin erwogen, das Verfahren ohne eine mündliche Verhandlung mit Gerichtsbescheid zu entscheiden, weil „die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt sein dürfte“.

Um es gleich vorweg zu sagen:

Es gibt nun doch eine mündliche Verhandlung und zwar am:

Mittwoch, den 14. Oktober 2020 um 9:30 Uhr

im Gebäude Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg,
Raum 1.45, im 1. Stock

 

Kurz zuvor hatte ich noch einmal folgenden Antrag abgeschickt:

 

Mein Schriftsatz vom 16.9.2020

Höcker ./. NDR

Aktenzeichen xxxxxxx

 

Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

 Sehr geehrte Frau Richterin,

hiermit beantrage ich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.

Der Beklagte hatte es bisher versäumt, auf meine Klagebegründung vom 16. Dezember 2019 einzugehen - und das, obwohl ich ihn in den Punkten 3 und 4 mit äußerst schwerwiegenden Beschuldigungen konfrontiert habe. Immerhin geht es zum Einen bei 3) um eine mögliche Straftat gem. § 33 KUG i.V.m. § 22 KUG. Außerdem dürfte im Falle des Punktes 4) ein grober Verstoß gegen das NetzDG und weiterer Gesetze, wie etwa § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB vorliegen.

Ganz konkret möchte ich nun von dem Beklagten, neben einer Stellungnahme zu allen vier Punkten, Auskunft darüber erhalten, ob im Falle des in Nr. 3) meiner Klagebegründung beschriebenen Sachverhalts, zur Abwendung einer Strafe, Geld (gem. § 22 KUG o.a.) an den Geschädigten gezahlt wurde. Falls ja, begehre ich Auskunft darüber, in welcher Höhe dies ggf. geschah und ob dabei Beitragsgelder verwendet wurden. Immerhin wurde lt. Tagesspiegel-online v. 14.06.2019 berichtet, dass von Seiten des Geschädigten eine Summe von 20.000,- Euro gefordert wurde. Beitragsgelder sind nicht dazu da, Strafen abzuwenden, die aus Antragsdelikten resultieren könnten!

Ich bitte Sie wegen des Interesses vieler Personen, die teilweise eine größere Anfahrt haben, um einen möglichst späten Tages-Termin. Außerdem bitte ich um einen ausreichend großen Raum.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

Diesem Antrag wurde nun entsprochen!

Dass nun doch von Angesicht zu Angesicht verhandelt werden soll, stimmt mich erst einmal hoffnungsvoll. Da es der Beklagtenvertreter, Herr S. vom NDR, bisher versäumte, zu meinen einzelnen Anschuldigungen Stellung zu beziehen, möchte ich ihm in der Verhandlung dazu ein paar klärende Worte entlocken. Zur Erinnerung: Es geht dabei um folgende Punkte:

  1. Immer wiederkehrende, rechtswidrige Vermischung von Tatsachen und Meinungen.

  2. Die Beleidigung zweier Bibelschülerinnen, die im Jemen als Krankenschwestern tätig waren und dort ermordet wurden. Sie werden von ARD und ZDF mit Selbstmordattentätern verglichen.

  3. Strafbares Ablichten einer Person entgegen deren ausdrücklichen Verbots, und der anschließenden Lächerlichmachung dieser Person.

  4. Expliziter Aufruf zum Hass durch den DLF

Zur Vereinfachung des Verfahrens habe ich mich zunächt einmal auf die genannten Punkte beschränkt. Jeden Tag kämen neue Punkte dazu, man müsste dazu nur das Radio oder den Fernseher einschalten...!

Da der Herr S. beim letzten Mal gleich einen ganzen Schwarm von Fans mit in den Gerichtssaal brachte (vermutlich waren es Praktikantinnen), würde ich mich sehr freuen, wenn diesmal auch meine Fans kommen werden! Leider ist der Termin schon um 9:30 Uhr und Interessenten von außerhalb haben es daher besonders schwer, so früh zu kommen. Aber ich denke, es lohnt sich, denn es wird wohl auch über die rechtlichen Verfehlungen des NDR und seiner Partnersender verhandelt werden. Ich verspreche mir Klarheit darüber, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem rechtsfreien Raum agieren kann und jede rechtliche Verfehlung machen kann, ohne dass wir ohnehin schon geschädigten Bürger uns durch Beitragskürzung dagegen wehren können. Das dürfte spannend werden!

Also nicht vergessen: am Mittwoch, den 14. Oktober 2020 um 9:30 Uhr beim Gericht sein! Ich brauche Sie!!!

....

1. August 2022

Ich gebe es zu: Es ist ein großer Zeitsprung vom Oktober 2020 bis zum August 2022! Es hilft auch kein Herumreden, es ist wie es ist: Ich war zu faul, um mich weiter mit diesem verhassten System zu beschäftigen (man soll ja das Gute lieben und das Böse hassen -  sonst verirrt man sich im Leben)!

Um es kurz zu machen, hier ein Überblick:

  1. Die mündliche Verhandlung von 14.10.2020 ging verloren und die Berufung wurde nicht zugelassen.

  2. Mein Anwalt hat daraufhin einen Berufungszulassungsantrag beim Oberverwaltungsgericht gestellt. Der wurde abgelehnt. Den Beschluss erhielt ich am 22. Juli 2022, also erst vor ein paar Tagen.

  3. Mittlerweile bekam ich einen weiteren Bescheid, gegen den ich Widerspruch eingelegt, und geklagt habe. Dazu weiter unten mehr.

Nun im Einzelnen:

Der Prozesstag am 14. Oktober 2020 begann mit einer kleinen Unzulänglichkeit: Der uns zugeteilte Raum war nämlich viel zu klein für die 10 Besucher, die als Öffentlichkeit dem Geschehen beiwohnen wollten. Und dies, obwohl ich rechtzeitig schriftlich um einen großen Raum gebeten hatte. Ich stellte daher einen vorsorglich schriftlich vorbereiteten Antrag auf Raumverlegung:

Höcker ./. NDR

Aktenzeichen 19 K 322/19

  

Antrag auf Verlegung

 der mündlichen Verhandlung am 14.10.2020, Az 19 K 322/19, Höcker ./. NDR

Hiermit beantrage ich die räumliche und/oder zeitliche Verlegung der mündlichen Verhandlung.

 

Grund:

 Die Teilnahme der Öffentlichkeit ist nicht angemessen gewährleistet, da der Raum keine ausreichende Größe aufweist und die Anzahl der interessierten Teilnehmer/innen das vorhandene Platzangebot weit übersteigt.

 Um ___________ Uhr haben sich bereits  _________  Ínteressenten gemeldet.

 Hamburg, den 14.10.2020

 Bernd Höcker

 Diesen Antrag bitte ins Protokoll aufnehmen.

 

Leider wollte sich die Richterin darauf nicht einlassen, also überreichte ich ihr ein zweites Schreiben, das ich ebenfalls in weiser Voraussicht zuhause vorbereitet hatte:

 

 

Befangenheitsantrag

 Betrifft Az 19 K 322/19  Höcker ./. NDR

 Hiermit erkläre ich, dass ich die Richterin / den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit, § 42 Abs. 2 ZPO ablehne.

 Begündung:

 Bereits in meinem Schriftsatz vom 16.09.2020 hatte ich um einen ausreichend großen Raum für die mündliche Verhandlung gebeten, um der Öffentlichkeit genügend Platz zur Verfügung zu stellen.

 Zitat: „Ich bitte Sie wegen des Interesses vieler Personen, die teilweise eine größere Anfahrt haben, um einen möglichst späten Tages-Termin. Außerdem bitte ich um einen ausreichend großen Raum.

 Da nun der Fall eingetreten ist, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze bei weitem nicht ausreicht, habe ich beim Gericht einen Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung gestellt. Diesem Antrag wurde nicht oder nur unzureichend entsprochen.

 Da die Richterin /der Richter keine Abhilfe geschaffen hat, stelle ich nun dieses Ablehnungsgesuch.

 Hamburg, den 14.10.2020

 

Bernd Höcker

(Kläger)

 Diesen Antrag bitte ins Protokoll aufnehmen.

 

Daraufhin wurde ein Gerichtsmitarbeiter von der Richterin losgeschickt, um die Raumfrage doch noch verfassungsmäßig korrekt zu klären. Schließlich bekamen wir unseren Raum, in dem alle einen Platz fanden.

Neben dem üblichen Hin- und hergeplänkel zwischen mir und dem NDR-Vertreter (wir kennen uns seit ewigen Zeiten und haben schon viel miteinander erlebt), ist von der Sitzung nichts besonderes zu berichten. Einen Einblick können Sie sich im folgenden Gerichtsprotokoll verschaffen:

Protokoll Höcker gg NDR.pdf

Und das Urteil finden Sie hier:

Urteil Höcker gg NDR.pdf

Die Berufung wurde nicht zugelassen. Trotzdem wollte ich die Möglichkeiten ausloten, gegen das Urteil vorzugehen. Also nahm ich Kontakt zu RA Thorsten Bölck auf, der für seine fundierten Kenntnisse im Verwaltungsrecht und insbesondere im Rundfunkrecht bekannt ist.

Hier nun der Grund meines damaligen Optimismus:

Beachten Sie im Urteil besonders die auf der Seite 12 unter Punkt dd, 2 gemachten Aussagen des Gerichts. Diese beziehen sich auf folgende Regelungen:

Kurz skizziert: Im Verwaltungsverfahrensgesetz § 35a HambVwVfG, steht dass Verwaltungsakte nicht rein maschinell erstellt werden dürfen, sofern hierfür keine Rechtsvorschrift besteht. . Hier der Gesetzestext:

§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes. Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.

Erst im Juli 2020 wurde daraufhin im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 10a RBStV  die maschinelle Erstellung erlaubt. Davor also nach meiner - und nach der meines Anwalts, war dies gemäß § 35a HambVwVfG rechtswidrig. Einige meiner angefochtenen Bescheide reichen bis ins Jahr 2013 zurück.

Daraufhin haben wir einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG gestellt.

Der Schriftsatz mit der Antragsbegründung meines Anwaltes, RA Thorsten Bölck aus Hamburg (früher Quickborn), hier mit seiner freundlichen Genehmigung:

5 Bf 288/20.Z

Höcker gg. NDR

 

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird wie folgt begründet:

 

1. ernstl. Zweifel an der Richtigkeit des VG-Urteils, § 124 (1) Nr. 1 VwGO

 

Das VG hat im Urt. auf Seite 12 im letzten Abs. / Seite 13, Abs. 1, den tragenden Rechtssatz aufgestellt, dass an der VA-Qualität der ergangenen Bescheide keine rechtl. Bedenken bestünden. Es führe zu keinem anderen Ergebnis, dass

-        in § 35a HmbVwVfG der (eingefügt dch. G v. 20.2.2020) vollst. autom. Erlass von VAen neu geregelt wurde

-        der RBStV dch. d. Einfügg. des neuen § 10 a „entsprechend ergänzt“ worden sei.

Diese Neuregelungen habe ledigl. der Klarstellung gedient, dass es sich „automatisiert erstellten behördlichen Entscheidungen“ die die TbMerkm des § 35 HmbVwVfG erfüllen, um VAe handele.

 

Dieses wird mit folgenden schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt:

 

An der VA-Qualität der ergangenen Bescheide bestehen Zweifel, da diese begrifflich kein VA sind.

Bei den  Schriftstücken mit dem Betreff »Festsetzungsbescheid«  handelt es sich nicht um einen VA i.S.v. § 35 Hmb VwVfG.

Ein VA ist ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

An dem Merkmal „eine Behörde“ fehlt es hier und zwar mangels jeglicher Mitwirkung eines Menschen bei der Erstellung der Schriftstücke mit dem Betreff »Festsetzungsbescheid«  .

Bei den  Schriftstücken mit dem Betreff »Festsetzungsbescheid«  handelt es sich um einen Nicht-VA bzw. ein Schein-VA.

Diese Schriftstücke sind das bloße in Textform gebrachte Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs einer Rechneranlage  bei der nichtrechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft „Beitragsservice“ in Köln ohne dass es sich um eine von einem Menschen durch die rechtl. Würdigung eines zu regelnden Sachverhalts getroffene Regelung handelt.

Das Treffen einer Maßnahme durch eine Behörde ist immer dadurch gekennzeichnet, dass ein Mensch in einer solchen Behörde einen ihm vorliegenden Sachverhalt rechtl. würdigt und aufgrund einer solchen Würdigung zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Regelung zu treffen ist.

Das ist hier nicht der Fall.

Das Bestehen der Praxis des VA-Erlasses  vollständig durch automatische Einrichtungen wurde  von der S-H LReg (federführend durch den MinPr) in der LT-Drs. 19/1796 v. 14.11.2019 auf S. 5 im dortigen Abs. 3 zugestanden (siehe Anhang).

In der LT-Drs. B-W 16/7026 v. 9.10.2019, Seite 2, Antwort Nr. 1, hat das StMin zugestanden, dass Festsetzungsbescheide vollständig automatisiert erlassen werden (siehe Anhang).

Diese Tatsache hat auch der WDR mit dem angehängten Schr. v. 14.5.2020 (Name und Straße des Adressaten sind unkenntlich gemacht) zugestanden: Bescheide zum Rundfunkbeitrag werden bei Fälligkeit automatisch vom Computersystem erstellt.

Das offene und unverblümte Zugestehen dieser Praxis überrascht und befremdet zugleich.

Zum einen überrascht es, weil die entscheidungserhebliche Tatsache des Fehlens einer von einem Menschen vorgenommenen rechtl. Würdigung eines Sachverhalts und deren „Ersetzung“ durch eine Einrichtung, die vollständig automatisch arbeitet  -nämlich die Rechneranlage  bei der nichtrechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft „Beitragsservice“ in Köln-, in einer Offenheit zugestanden wird, als wäre es kein Gesetzesverstoß, sondern etwas Normales.

Zum anderen befremdet es , weil sich hier zeigt, dass sich die Verantwortlichen in keiner Weise an die Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht nach Art. 20 (3) GG verpflichtet fühlen und meinen, „Bescheide“ mit dem Betreff »Festsetzungsbescheid«   erstellen zu dürfen, obwohl diesen keine von einem Menschen getroffene Regelung zugrunde liegt und es sich für jedermann ersichtlich mangels menschlichen Handelns nicht um einen VA i.S.v. § 35 VwVfG handelt.

Dieses ergibt sich auch aus der historischen Auslegung des § 35 HmbVwVfG. Denn als dieses Gesetz 1977 erschaffen wurde, gab es  noch keine Computer als behördliche Technik in der Art, wie sie heute verwendet werden. In Bezug auf schriftliche VAe kannte der Gesetzgeber nur die Technik der Schreibmaschine. Dass es einmal in der Zukunft Computer mit einem entspr. Programm geben wird, in die ein Mensch Daten eingibt, mittels derer ein schriftl. VA ausgedruckt wird, war dem histor. Gesetzgeber in 1977 nicht bekannt. Erst recht war es dem histor. Gesetzgeber in 1977 nicht bekannt, das sich die IT einmal so weit entwickeln würde, dass -wie hier- ohne das Mitwirken eines Menschen allein aufgrund eines Computerprogramms automatisch VAe erstellt werden, sobald diejenigen Ereignisse (hier: Nichtzahlung einer Abgabe) vorliegen, bei deren Vorliegen das Computerprogramm besagt, dass ein Bescheid erstellt werden soll. Diese Vorstellung des Gesetzgebers ist nach wie vor zu beachten, da er es bis zum Juni 2020 nicht gestattet hat (ab Juli 2020 gilt § 10 a RBStV), dass ohne das Mitwirken eines Menschen bei der zu treffenden Regelung über eine Festsetzung allein aufgrund eines Computerprogramms Bescheide erstellt werden.

Ein Bescheid ist dann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen, wenn eine techn. Einrichtung zum Einsatz kommt, die nach vorher festgesetzten Parametern autonom, d.h. ohne weiteres menschl. Einwirken funktioniert. Das ist hier der Fall. Bei der nichtrechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft „Beitragsservice“ in Köln ist eine EDV-Anlage vorhanden, die aufgrund ihrer Programmierung immer dann, wenn ein dort im Datenbestand gespeicherter Wohnungsinhaber oder Betriebsstätteninhaber nicht bei Fälligkeit zahlt, das Ausdrucken Schriftstücks „Festsetzungsbescheid“ veranlasst, ohne dass dieses Ausdrucken  auf einer Entscheidung eines Amtsträgers im Hause des Bekl. beruht.

Für einen VA-Erlass vollst. dch. autom. Einr. ohne menschl. Handeln gab es bis Juni 2020 keine gesetzl. Grdl. Dieses war auch den Verantwortlichen bekannt. Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Rundfunkbeitrag“ der Rundfunkreferenten der Länder fand am 21.2.2018 auf Einladung der Nds. StKzl in den Räumen des Nds. InnenMin eine Sitzung statt. In dieser Sitzung informierte der Justiziar des SWR (Dr. Eicher) die Teilnehmenden darüber, dass es bei den RdfAnstalten ein übliches Verfahren ist, dass Bescheide vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden. Weil es für diese Vorgehensweise seinerzeit  keine gesetzl. Grdl. gibt, bat Dr. Eicher darum, dass im RBStV hierfür eine gesetzl. Grdl. geschaffen werden soll. Herr Eicher wurde mit seinem Anliegen erhört, da mit dem 23. RÄndStV ein neuer § 10 a RBStV geschaffen wurde, der es ab Juli 2020 erlaubt, dass Bescheide vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden. Die Schaffung des neuen § 10 a RBStV besagt zugleich, dass es bis zum Juni 2020 keine gesetzl. Grdl. dafür gibt, dass  Bescheide vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden - denn sonst gäbe es keine Notwendigkeit für den neuen § 10 a RBStV.

Der hier relevante Teil der Ergebnisniederschrift der Sitzung lautet (zitiert aus einem Schr. d. StKzl Brb. v. 29.9.2020 an das VG Potsdam zu dem Az. VG 9 K 2061/20):

 Punkt 3. Anpassung des RBStV an § 35a VwVfG


Aufgrund der Einführung des § 35a VwVfG wird seitens Dr. E und Frau N ein Gesetzesvorschlag vorgestellt, der den § 35a VwVfG in den RBStV integriert. Hierbei geht es um den automatisierten Erlass von Verwaltungsakten. Da das VwVfG in einzelnen Bundesländern in Bezug auf den Rundfunkbeitrag direkt, in anderen analog angewendet wird, ist es notwendig, den RBStV entsprechend an die neue Gesetzesnorm anzupassen. Es handelt sich nicht um eine eigene originäre Datenschutz-Problematik. DerSWR/die GSEA fürchten streitige Auseinandersetzungen. Eine Umsetzung sei deshalb dringend.
RP will die Thematik in die RRB am 22723.02.2017 einbringen und ggf. per RFK/CdS-Umlaufbeschluss konsentieren, um sie ggf. noch in den 22. RÄStV auf nehmen zu können.“

Unzutreffend ist die Formulierung in der Ergebnisniederschrift, es sei notwendig, den RBStV „an die neue Gesetzesnorm anzupassen“. Es geht nicht um eine Anpassung des RBStV an eine „neue Gesetzesnorm“, sondern darum , erstmalig für den Erlass von Festsetzungsbescheiden nach § 10 (5) RBStV eine ErmächtGrdl zu schaffen, dass Bescheide erlassen werden dürfen, die nicht auf der Willensentscheidung eines in einer Behörde tätigen Menschen beruhen.

Bezeichnend ist es, dass man streitige Auseinandersetzungen befürchtet. Diese kann man nur dann befürchten, wenn man sich nicht gesetzmäßig verhält. Wenn man sich gesetzmäßig verhält, braucht man keine streitigen Auseinandersetzungen zu befürchten.

Die Furcht vor streitigen Auseinandersetzungen resultiert daraus, dass die als „Festsetzungsbescheid“ bezeichneten Schriftstücke begrifflich kein VA  sind, weil sie nicht auf einer von einem Menschen getroffenen Willensentscheidung beruhen.

Eine solche von den Verantwortlichen befürchtete Streitigkeit liegt hier vor. Es hat sich also genau dasjenige realisiert, was die Verantwortlichen befürchtet haben. Deutlicher als in dieser Weise kann die Offenbarung gesetzwidrigen Handelns nicht hervortreten.

Während es bei einem lediglich mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassenen VA (vgl. § 37 (5) HmbVwVfG)  immer noch eine von einem Menschen getroffene Entscheidung gibt, dass eine Regelung getroffen werden soll (wobei der Mensch sich des Computers als Hilfsmittel im Sinne eines Gerätes zum Erzeugen des Textes für den VA bedient, um seinen Regelungswillen mittels des Computers in Textform zu bringen), gibt es einem  v o l l s t ä n d i g  durch automatische Einrichtungen erlassenen VA überhaupt keine menschl. Entscheidung mehr. Das ist dem Wesen des § 37 (5) HmbVwVfG fremd.

Der entscheidende Unterschied besteht also zw. Bescheiden,

            die mit Hilfe autom. Einricht. erlassen wurden (diese sind begrifflich ein VA)

            und die  v o l l s t ä n d i g  durch automatische Einrichtungen erlassen wurden (diese             sind begriffl. kein VA - es sei denn, der Gesetzgeber gestattet etwas derartiges [wsas er             hier erst für die Zeit ab Juli 2020 getan hat]).

Diesen Unterschied hat das VG nicht erkannt.

Zu Unrecht formuliert das VG, dass es zu keinem anderen Ergebnis führe, dass § 10 a RBStV eingefügt wurde. Selbstverständlich führt es zu einem anderen Ergebnis. Denn bis zum Inkrafttreten des § 10 a RBStV gab es für den Bekl. keine gesetzl. Grdl. dafür, vollständig durch automatische Einrichtungen Bescheide zu erlassen. Das hat das VG nicht erkannt.

Von gänzlichem Unverständnis des VG zeugt dessen folgende Formulierung (s. 13, Abs. 1): „Auch schon vor diesen klarstellenden Regelungen folgte die Befugnis, durch Verwaltungsakt rückständige Rundfunkbeiträge festzusetzen, aus § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV. Hierbei bedient sich sich der Beklagte automatischer Einrichtungen im Sinne von § 37 Abs. 5 Satz 1 HmbVwVfG.“ Die Befugnis des Bekl. zum VA-Erlass ist unstreitig. Dass sich der Bekl. automatischer Einrichtungen bedient (§ 37 (5) S. 1 HmbVwVfG: „ ....  mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen ....“) , ist nicht der Streitgegenstand dieses Prozesses. Streitgegenstand dieses Prozesses ist das Erstellen von Schriftstücken mit dem Betreff »Festsetzungsbescheid«  vollständig durch automatische Einrichtungen - also nicht nur „mit Hilfe“ von diesen. Diesen rechtl. Unterschied hat das VG nicht erkannt.

ZU der einfachen Erkenntnis, dass der Bekl. mangels einer gesetzl. Grdl. (wie dem seit Juli 2020 geltenden § 10 a RBStV) bis zum Juni 2020 keine Bescheide vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen durfte, ist das VG nicht gelangt.

2. grds. Bedeutung , § 124 (2) Nr. 3 VwGO

Die Rechtssache hat grds. Bedeutung.

Losgelöst von diesem Fall ist fallübergreifend für alle Fälle, in denen der Bekl. in der Zeit bis Juni 2020 Festsetzungsbescheide erlassen hat, folgender abstrakter Rechtssatz aufzustellen:

Ein als Festsetzungsbescheid bezeichnetes  Schriftstück, das in der Weise erstellt wird, dass im Fall der Nichtzahlung der Abgabe ohne das Mitwirken eines Menschen, der eine willentliche Entscheidung treffen müsste, dass ein ihm vorliegender Sachverhalt geregelt werden soll,  allein durch die Funktionsweise eines Computerprogramms ein Schriftstück namens „Festsetzungsbescheid“ erstellt wird, ohne dass dieses gesetzlich zulässig ist, erfüllt nicht die begriffl. Merkmale eines VA iSv § 35 HmbVwVfG.

Es besteht Klärungsbedürftigkeit, da das HmbOVG diese Rechtsfrage noch nicht entschieden hat.

 

Der Beschluss des OVG kam am 22. Juli 2022, also vor ein paar Tagen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Beschluss des OVG mit der Ablehnung der Berufungszulassung

Der Beschluss ist unanfechtbar. Ich möchte dazu aber bemerken, dass die Aussage, dass der Gesetzgeber die Möglichkeiten eines zuverlässigen automatisierten VA zur damaligen Zeit noch nicht erahnen konnte, für fadenscheinig. Der Gesetzgeber hätte dann sofort tätig werden müssen, als dies zu erkennen war. Aber ist egal - die Sache ist eh verloren.

Ganz allgemein möchte ich noch folgendes anführen: Die Richter, die über so einen Antrag zu entscheiden haben, sitzen im gleichen Gebäude, wie die jeweils urteilenden Richter der angefochtenen Urteile. Sie sitzen Büro an Büro, essen in der selben Kantine, vielleicht haben sich enge Freundschaften gebildet u.s.w.. Eine gewisse strukturell bedingte Kungelei ist dabei also nicht auszuschließen. Mein Vorschlag: Das Gericht sollte solche Anträge an ein per Zufall ausgewähltes fremdes Gericht irgendwo in Deutschland delegieren. Da es sich dabei ohnehin um ein rein schriftliches Verfahren handelt, könnte es auch ein Gericht fern vom eigenen Standort sein.

Der Fall ist also erledigt.

Übrigens bekam ich im Juni 2021 noch die Ankündigung einer Zwangsvollstreckung der bis dahin neu angelaufenen Beitragsforderungen. Daraufhin schrieb ich an den Intendanten und beschwerte mich darüber, weil mir lange zuvor die Aussetzung der Vollstreckung bis Ende des Verfahrens gewährt worden war. Denn würde ich nun die neuen Forderungen begleichen, kämen die Zahlungen laut Gesetz der ältesten Schuld zugute. Daraufhin zog der NDR die Vollstreckungsmaßnahme zurück.

 

Ich werde oft gefragt, warum ich Geld und Lebenszeit in so eine Sache stecke. Die Antwort ist einfach: Täte ich es nicht, würde ich mich nicht mehr so gern mögen, wie ich mich jetzt mag. Dieses ungerechte und verlogene System einfach hinzunehmen und dabei auch noch klaglos zu unterstützen, ist für mich keine Option!

 

...Kurze Verschnaufpause...

Sie können in der Pause gern ein uraltes Video von mir ansehen.  Ich habe es etwas überarbeitet und vor ein paar Tagen neu hochgeladen. Es ist allerdings trotzdem noch technisch seeehhr veraltet, und Sie sollten es lieber in einem kleinen Format betrachten. Dafür bietet es inhaltlich einiges und schafft einen guten Einstieg für meine nächste Klage...

Einführungstext des Videos:

"Die Wahrheit über die Wahrheit. Wahrheit ist subjektiv. Aus ein und der selben Situationen könnten mehrere Wahrheiten entstehen. Wenn wir nicht wissen, was tatsächlich los ist, müssen wir raten. Im schlimmsten Fall kennen Journalisten die Wahrheit und dichten sie einfach um. Wie leicht das gehen könnte, sehen Sie hier."

....

Kommen wir nun also zum letzten Punkt meines heutigen Updates: Die erneute Klage gegen einen weiteren Bescheid.

Bei der nächsten Klage geht es u.a. um Äußerungen des Chefs der Tagesschau Faktenfinder und um die des Chefs der Sendung Monitor. Beide haben sich zu einem haltungsorientierten Journalismus bekannt. Reine Fakten zu dokumentieren, lehnen beide weitgehend ab. Aber lesen Sie selbst.

Hier also meine Klagebegründung vom 17. Mai 2021:

Klagebegründung

 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk handelt nicht mehr nach bewährten journalistischen Prinzipien, sondern er agiert wie eine politische Partei. Die Sende-Beiträge wurden zwar schon seit einigen Jahren immer parteilicher, jetzt aber - nachdem die Sender durch den neuen Rundfunkbeitrag praktisch einen Freibrief bekommen haben -, wird daraus kein Hehl mehr gemacht. Führende Journalisten verkünden ganz ungeniert, dass sie keinen Wert mehr darauf legen, objektiv und ehrlich zu sein. Sie preisen geradezu das neue Verständnis ihres Berufes als etwas ehrenwertes an: Sie wollen nur noch ihre eigenen Werte vermitteln und ihrer Klientel dienen. Das hat mit Journalismus nichts mehr zu tun!

 I. Meine Einstellung zum Rundfunk

 Vorab möchte ich klarstellen, dass ich kein Totalverweigerer in Sachen Rundfunkfinanzierung bin. Ich spende regelmäßig für Medien, die guten Journalismus machen und die nicht nur gut für mich sind, sondern auch gut für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. An zwei Beispielen möchte ich das zeigen:

 1. Fernsehsender „Bibel TV“: Der Sender bringt sowohl christliche Inhalte in Form von Gottesdiensten, Vorträgen oder Gesprächen, als auch interessante Informationssendungen und Reportagen etwa über Israel oder Naturdokumentationen. Für diesen Sender spende ich regelmäßig. Die aktuelle Spendenbescheinigung über 150 Euro finden Sie unter

 (Anlage 1 - Dem Gericht beigefügt)

 2. Radiosender „ERF plus“: Der Sender bringt christliche Musik und Wortbeiträge verschiedener Art. Außerdem gibt es auf Bibel TV Formate die von ERF-Medien geliefert werden. Hierfür spende ich gelegentlich. Meine aktuelle Bescheinigung über 100 Euro finden Sie unter

 (Anlage 2 - Dem Gericht beigefügt)

 Während ich diese wichtigen Medien sehr gerne unterstütze, kann ich den NDR und die gesamte Mediengruppe von ARD, ZDF und DLF aus tiefsten Gewissensgründen nicht unterstützen!

 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk war früher einmal für seinen erstklassigen Journalismus bekannt. Ich selbst bin Jahrgang 1953 und habe die damalige Zeit noch sehr gut in meinem Gedächtnis präsent. Der Journalismus „der alten Schule“ war darauf bedacht, die Welt so gut es einem Menschen irgendwie möglich ist, getreu der Wirklichkeit wiederzugeben. Dies ist schließlich nicht zuletzt erforderlich, um den Hörern und Zuschauern die Möglichkeit zu geben, sich eine eigene Meinung zu bilden und als mündige Bürger Teil einer funktionierenden Demokratie zu sein. Neben der Treue zur Wahrheit, galt damals auch der Bildungsanspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu seinen Markenzeichen. So gab es täglich, wenn ich aus der Schule kam, mehrere Stunden Schulfunk zu verschiedenen Schulfächern. Quasi als unterhaltsame Nachhilfe für Jedermann. Die politischen Sendungen empfand ich als fair und ausgeglichen, Wissenschaft wurde übersichtlich und nachvollziehbar erklärt. Da saß zum Beispiel ein Professor Karl-Heinz Haber vor seinem Experimentiertisch und man konnte jedes Detail seiner Experimente erkennen und jede Reaktion nachvollziehen. Nicht so wie heute, wo den Zuschauern undurchsichtige Statistiken mit schwammmigen Bezugsgrößen vorgesetzt werden.

 

Im Folgenden möchte ich versuchen, Ihnen die Gründe für meine Klage überzeugend darzustellen. Kurz auf den Punkt gebracht: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat gar nicht die Absicht, guten Rundfunk zu machen, sondern im Gegenteil den Vorsatz nicht der Wahrheit verpflichtet zu sein, nicht ausgewogen zu berichten, und stattdessen parteiisch zu sein, die eigene politische Klientel zu unterstützen und die eigenen Werte als den Maßstab aller Dinge zu verkaufen. Das hat nichts mehr mit seinem Auftrag zu tun!

 

II. Der Vorsatz der Parteilichkeit und des eigenen Wertemonopols

 Zum Vorsatz der Parteilichkeit und der (für die Menschen beitrags-/kostenpflichtigen) Aufnötigung der eigenen Werte kamen von gleich zwei hochrangigen Journalisten der ARD aufschlussreiche Äußerungen. Beide Journalisten gelten bei der ARD als Aushängeschilder des „guten Journalismus“, und beide sind in Führungspositionen der beiden Flagschiffe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

 Der eine heißt Georg Restle und leitet seit 2012 die Politsendung „Monitor“.  Diese Sendung ist bekannt durch „knallharte“ Recherchen und Analysen, und die ARD bezeichnet es als das „Flagschiff“ des investigativen Journalismus.

 Er vertritt die Auffassung, dass sich Journalismus mit bestimmten Leuten (die der Journalist natürlich alleine erwählt) solidarisieren, und „gemein“ machen solle und er solle offensiv Werte vertreten (natürlich seine eigenen Werte), die dann als Maßstab aller Dinge herhalten sollen. Für den Satz des Journalisten der alten Schule, Hajo Friedrich, hat Restle überhaupt nichts übrig. Dieser hatte, wie Restle selber in seiner Abhandlung schreibt, den Vorsatz, sich eben nicht gemein mit einer Sache, auch nicht mit einer guten zu machen. Der Monitor-Chef will allein seine eignen Werte gelten lassen, auch dann, wenn diese mit den legitimen Belangen anderer Menschen im totalen Widerspruch stehen. Restle will halt selber bestimmen, welche Werte gelten sollen und welche nicht.

 Für die klassische Form des Journalismus hat Restle nur beißende Häme parat:

 „Die Forderung an uns klingt dabei immer
gleich: Objektiv sollen wir gefälligst sein,
neutral und ausgewogen – als sei die Wahrheit
ein Schatz in tiefer See, der nur noch
gehoben werden muss. Journalismus als
Handwerk, sonst nichts!“

 (Anlage 3 - Seite 44-45)

 Der zweite, den ich hier zitieren möchte, heißt Patrick Gensing, er ist Chef-Faktenfinder der ARD.  Das heißt, er sucht Fakten und sortiert sie nach wichtigem und unwichtigem. Und - was die Zuschauer ja nicht wissen: ob die gefundenen Fakten der eigenen „Haltung“ dienlich sind oder ob sie vielleicht doch lieber zu verschweigen sind, wenn sie der eigenen Haltung entgegenstehen. Das folgende Zitat ist von Patrik Gensing, der sich schon einmal erfolglos juristisch dagegen gewehrt hat, dass dieses Zitat veröffentlicht wird.

 „Ich glaube, dass man die Leser eher gewinnen kann,
wenn im Journalismus eine Haltung vertreten wird,
als wenn da einfach nur Fakten angehäuft werden.
In meinen Augen ist das auch überhaupt nicht Journalismus“

 (Anlage 4)

 Wären diese beiden Autoren nicht an vorderster Stelle im öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem tätig, könnte man diese Äußerungen einfach weglächeln. So aber ist dies eine Bedrohung für die Demokratie, die davon lebt, dass die Bürger offen und ehrlich sowie möglichst vollständig informiert werden. Und - so steht es auch im Rundfunkstaatsvertrag - Meldungen und Meinungen auseinandergehalten werden. „Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“ (§ 10 RfStV). Diese Aussagen von Restle und Gensing lassen aber die Vermutung zu, dass sie vorsätzlich die Normen des RfStV verletzen wollen, und statt Fakten möglichst neutral darzustellen, nur noch ihre eigene Meinung zu vertreten, die dann als Fakt den Beitragszahlern verkauft wird.

 

II. Die Auswirkung des werteorientierten Haltungsjournalismus in  der Realität

 Im Folgenden möchte ich mich auf nur drei Beispiele beschränken, die ich jedoch unendlich erweitern könnte, sofern das Gericht mich dazu auffordert.

 Wie so ein werteorientierter Journalismus auszusehen hat, konnte man beispielsweise Ende 2018 in einer etwa 25-minütigen Radiosendung des NDR, aber auch in vielen (wenn nicht sogar in allen) Sendungen zum Thema erfahren. Es ging um die Wohnungsnot in Deutschland. Gründe dafür seien Fachkräftemangel, Spekulantentum, Einpersonen-Haushalte und einiges mehr - nur eines fehlte komplett: die Zuwanderung.

 Dabei hatte der Minister Jens Spahn kurz zuvor im November 2018 den folgenden Satz gesagt:

 „Unser Land erfährt weiterhin eine jährliche ungeordnete,
überwiegend männliche Zuwanderung in einer
Größenordnung von Städten wie Kassel oder Rostock.“

 Nachzulesen unter:

 https://www.nzz.ch/international/jens-spahn-der-weisse-elefant-im-raum-ist-die-frage-der-migration-ld.1432922

 Ich war schon mal in Rostock, und weiß, dass es eine wirklich große Stadt ist, mit vielen Wohnungen... Der NDR zog es aber vor, diese wichtigen Tatsachen wegzulassen. Der dumme Beitragszahler darf ja nicht beunruhigt werden. Dabei ist es eigentlich vollkommen egal, wie man zur Zuwanderung steht, aber die Auswirkungen etwa auf den Wohnungsmarkt, sollte jeder kennen. Ein weiterer Beitrag kam bei „Berlin direkt“ im ZDF am 25.4.2021 um 19:30 Uhr mit dem gleichen Tenor und den selben

 Noch etwas offensichtlicher, was die Parteilichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeht, war ein unverholener Ruf nach Hass. Hass gegen die „Neue Rechte“. Unter der Überschrift „Hassen? Ja, aber das Richtige!“ ließ sich der Autor darüber aus, dass Hass zwar eigentlich etwas schlechtes sei, aber wenn es um die neue Rechte gehe, müsse man einfach hassen! Grafisch untermauert hat dies der Deutschlandfunk-Kultur in seinem Archiv noch mit einem Megafon aus dem ein Revolver herausragt. Eine klare Aufforderung zur Gewalt  gegen Menschen!

 Ein öffentlich-rechtlicher Sender, der zum Hassen und zur Gewalt aufruft - und sei es in einem Kommentar - ist für mich schon für sich genommen ein Grund, gegen die Zwangsbeiträge zu klagen! Hier testet ein System, wie weit man in diesem Lande mit seiner Hetze gegen die Bürger gehen kann und wo einem - von wem auch immer - die Grenzen aufgezeigt werden.

 (Anlage 5)

 Auch in Sachen Windräder will man die Bürger im Nebel stehen lassen. So wurde in einer Sendung auf ARD-Alpha am 12.5.2021 über die Gründe für das Vogelsterben gesprochen. Auch hier wieder alles mögliche, nur eines nicht: die Windräder. Windräder sind den Wertejournalisten heilig und dürfen nicht in einen schlechten Ruf geraten. Dabei hat erst kürzlich der NABU eine Zahl veröffentlicht, die man nicht einfach aus ideologischen Gründen weglassen darf. Die vom NABU zitierte Studie brachte folgende Zahl zum Vorschein: Durch Windräder gäbe es „12.000 getötete Mäusebussarde im Jahr“!  Dies ist also nur die Zahl der verhackten Mäusebussarde und noch nicht einmal aller Vögel. Nachzulesen unter:

 https://www.nabu.de/news/2016/06/20834.html

 Bei der genannten Sendung war ein Studiogast der Informationsgeber.

 Diese Möglichkeit, passende Interviewpartner auszuwählen und sie dann die passenden Dinge sagen zu lassen, eröffnet viele Möglichkeiten, unsinige Dinge zu senden, ohne sich dabei selbst den Mund zu verbrennen. So war vor ein paar Jahren ein Studiogast beim NDR, der sich zum Nah-Ost-Konflikt geäußert hat. Ein so genannter Nahost-Experte, der öfter mal hinzugezogen wird, wenn es darum geht, Israel schlecht zu machen.  Am Schluss des Gesprächs kam vom Interviewer die für dieses komplizierte Thema völlig unprofessionelle Frage: „Wer hat Schuld am Nah-Ost-Konflikt?“ Darauf der Studiogast wörtlich: „Ganz allein Israel.“ Das blieb unwidersprochen. So macht man das mit der Parteilichkeit!

 Natürlich bringt der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch Glaubwürdiges. Tiersendungen oder andere Naturdokumentationen sind meist glaubwürdig. Aber diese gehören nicht in die Kategorie der politischen Berichterstattung oder der gesellschaftspolitischen Meinungsbildung.

 Es gibt natürlich viele andere Medien, die ihre Haltung in den Vordergrund rücken - aber die muss man nicht bezahlen und damit auch nicht unterstützen!

  

III. Erforderliche Konsequenzen

 Wir befinden uns nun im achten Jahr nach der Umstellung der Finanzierung von der Gebühr zum Beitrag. Dieser gibt den Anstalten praktisch unbegrenzte Macht, da sich niemand mehr der Bezahlung entziehen kann (von wenigen Sonderfällen abgesehen).

 Was kann der Beitragszahler nun tun, wenn er sich über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschweren will?

Wer sich etwa über die oben beschriebenen Tatsachen beschweren will, kann sich leider NICHT an die Landesmedienanstalten der Länder wenden, da diese nur für private Medienanbieter eine Kontrollfunktion haben.

Er kann sich an den Rundfunkrat oder den Fernsehrat wenden. Dort werden allerdings nur die wenigsten Eingaben zum Erfolg führen. Nach meinen vagen Informationen sind es gerade mal unter einem Prozent, die eine Rüge oder ähnliches bewirken. Außerdem sind die Rundfunkräte auch keine Garanten für demokratisches Bewusstsein und Zuverlässigkeit.  Ein Beispie für die nicht gerade meinungsfreiheitliche Auffassung eines Rundfunkrates bezüglich #allesdichtmachen (faz.net): „Jan Josef Liefers und Tukur u.a.“, schrieb der WDR-Rundfunkrat Garrelt Duin auf Twitter, „verdienen sehr viel Geld bei der ARD, sind deren Aushängeschilder. Auch in der Pandemie durften sie ihrer Arbeit z.B. für den Tatort unter bestem Schutz nachgehen. Durch ihre undifferenzierte Kritik an ,den Medien‘ und demokratisch legitimierten Entscheidungen von Parlament und Regierung, leisten sie denen Vorschub, die gerade auch den öffentlich-rechtlichen Sendern gerne den Garaus machen wollen.“ Und weil das so sei, setzte Duin hinzu, müssten „die zuständigen Gremien“ die Zusammenarbeit – „auch aus Solidarität mit denen, die wirklich unter Corona und den Folgen leiden – schnellstens beenden. Viele Grüße, ein Rundfunkrat“.

 Nachzulesen bei:

 https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/streit-um-allesdichtmachen-wdr-geraet-aus-demokratischer-bahn-17311571.html

 Man kann sich auch an die „unabhängigen“ Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten wenden, wenn es sich um Fragen des Datenschutzes geht. Was ich dabei bisher erlebt habe, hier ein Auszug, den ich nicht zum Gegenstand meiner Klage machen, aber trotzdem als Link einfügen will.      www.gez-abschaffen.de/twilight/Twilight.htm         kurzum: ein Trauerspiel!

 Nun komme ich, und versuche es wieder über das Gericht, weil ich mir sonst nicht weiter zu helfen weiß. Ich kann es weder mit meinem Verstand noch mit meinem Gewissen vereinbaren, für bewusste Falschinformationen und hemmungsloser Propaganda Beiträge zu bezahlen! Es wäre mir unerträglich, für so einen bewusst missbrauchten Rahmen, wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwangsvollstreckt zu werden!

 Der Mensch ist von der Natur aus nicht dafür geschaffen, mit einer schier unbegrenzten Machtfülle verantwortungsvoll umzugehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit dem Zwangsbeitrag für alle, ist dafür wieder einmal ein Lehrstück.

 Ich bitte daher das Gericht, meine Klage wohlwollend zu prüfen oder ggf. zum Beispiel das Hamburgische Verfassungsgericht mit der erneuten Überprüfung der Zwangsbeiträge zu beauftragen.

  

Bernd Höcker

Diese Leute von ARD, ZDF und DLF sind keine vom Volk gewählten Vertreter - und doch greifen sie massiv in die Entscheidungsfindung der Bürger ein und wollen uns die Welt so erklären, wie sie für ihre Zwecke günstig erscheint! Es zählt für sie nicht die Wahrheit, sondern nur noch ihre eigene Ideologie! Wer dies in so einer Weise vorsätzlich und in diesem Umfang tut, verhindert, dass sich die Menschen ein realistisches Bild machen können und führt daher zwangsläufig zu falschen Entscheidungen. "Journalisten", die so etwas tun, vergehen sich am freien Geist und sie verachten und bekämpfen offensichtlich alles, was den Menschen als denkendes Wesen ausmacht! Dieser "Haltungsjournalismus" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist durch nichts zu rechtfertigen und erst recht nicht die brutale Geldeintreiberei, die an das Klassische Prinzip des Schutzgeldes erinnert.

Die mündliche Verhandlung von 14.10.2020 ging verloren und dier Berufungszulassungsantrag wurde abgewiesen. Da das Unrecht nun rechtskräftig ist und ich daher rückwirkend ab Januar 2013 zahlen muss, habe ich am 25.7. erstmal Ratenzahlung beantragt, dem mittlerweile entsprochen wurde.

Mir ist es wichtig, dass ich ein Vielfaches an Kosten verursache als das, was ich an die zahlen muss. Und ich glaube, das ist mir bisher ganz gut gelungen.

Nun geht es in die nächste Runde: Über meine Klage von 2021 ist noch nicht entschieden. Es wurde mir aber mitgeteilt, dass ich wohl keine Chance hätte und empfohlen, die Klage nicht weiter zu verfolgen. Das habe ich abgelehnt und stattdessen für die anstehende mündliche Verhandlung um einen großen Raum für die Öffentlichkeit gebeten. Alle sollen wissen, warum dieses Abzocksystem weiter Lügen verbreiten, und systematisch Fakten unterdrücken darf...!

Update 16. Oktober 2022

Gestern erhielt ich vom Gericht die Ladung zur mündlichen Verhandlung.

Die mündliche Verhandlung findet statt am

Dienstag, dem 6. Dezember 2022, um 9:30 Uhr im Raum 3.02, 3.Stock, im Gebäude Lübeckertordamm 4

Ich würde mich freuen, wenn viele kommen und sich anhören, mit welchen Argumenten meine Klage abgeschmettert wird!

 

 

...

Update vom 19. Dezember 2022

Das Urteil kam prompt, samt Begründung: Schon am 9.12. lag es in meinem Briefkasten! Wir erinnern uns: Die Verhandlung war am 6.12..

Hier können Sie das Urteil und das Protokoll runterladen. Bitte entschuldigen Sie, dass der Scan schief und krumm geworden ist, aber ich hatte irgendwie keine Lust die Blätter auch noch zu bügeln. Das wäre wohl auch zu viel der Ehre...

Aber was soll so ein Richter auch lange überlegen? „Der NDR hat immer Recht“, lautet das über allem schwebende Gesetz das unsere Volksvertreter den Bürgern vor die Nase gesetzt haben! Ich hatte ja vorsätzliches Fehlverhalten angeprangert. Dafür sieht das Medienrecht aber keine Rechtsfolgen vor. Es gibt zwar ein paar schöne Worte im Medienstaatsvertrag (früher: Rundfunkstaatsvertrag), aber wenn sich die Anstalten nicht dran halten, ist das auch egal.

§ 6 (Medienstaatsvertrag)
Sorgfaltspflichten

Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

Wenn selbst Vorsatz nicht juristisch geahndet werden kann - etwa durch Beitragskürzung -, dann ist das so, als ob man im Supermarkt zwar aufgefordert wird zu bezahlen, aber wenn ein Kunde es vorzieht, das nicht zu tun, hätte der Ladenbesitzer keine Möglichkeit sich zu wehren!

 Wir haben ein vollkommen verrottetes ÖRR-System, das zum Machtmissbrauch geradezu einlädt. Hierzu passen auch die Gehälteraffären der Intendanten, die in der letzten Zeit durch die Medien geisterten - um dann wieder im Nichts zu verschwinden.

Kurz noch zum Ablauf der mündlichen Verhandlung: Zu Beginn trug ich also noch einmal vor, was ich auch schon in meiner Klageschrift aufgeführt hatte. Danach sprach dann der NDR-Vertreter, dessen Namen ich bekanntlich nicht nennen darf. (Ganz nebenbei finde ich es etwas bizarr, dass mir der NDR einen Vertreter zuordnet, der mir gerichtlich, unter Androhung einer 2-jährigen Haftstrafe, verboten hat, seinen Namen zu nennen. Ich könnte mich z.B. mal aus Versehen verplappern und müsste dann in den Knast. Aber so ist der NDR nun mal...)

Kurzum: Er begann seinen Vortrag damit zu erwähnen, dass wir uns ja schon seit über 20 Jahren kennen, und ich immer und immer wieder klagen würde. Er ging dabei zurück ins letzte Jahrtausend, wo  es um meinen Befreiungsantrag ging. Diese Ausführungen des NDR-Vertreters hatten zwar überhaupt nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun, aber so etwas wird ja auch gern in den einschlägigen Talkshows gemacht, um einen Gegner vor dem Publikum gleich zu Beginn einer Gesprächsrunde zu diskreditieren (es sollte wohl unausgesprochen so etwas wie "Prozesshanserl" oder "Querulant" im Raum stehen, um den Richter gegen mich einzustimmen). Aber wie gesagt: So ist der NDR nun mal. Dann wollte ich von dem NDR-Vertreter wissen, ob die beanstandeten Sachverhalte, wie der Aufruf zum Hassen oder die vorsätzliche „Ideologie statt Wahrheit“- Haltung noch mit dem Gesetz vereinbar wäre. Keine Antwort. Der NDR hat ja eh immer Recht.

Okay, ich habe den Prozess verloren. Aber das macht mich nur noch motivierter! So wie damals, als mir die Befreiung der Rundfunkgebühren [versagt] wurde, und ich daraufhin anfing meine Webseite aufzubauen.

Für mich steht fest: Es geht mittlerweile so viel Unheil von den Sendern aus, dass wir uns dagegen wehren müssen! Jeder auf seine Weise: Die einen gehen auf die Straße um zu demonstrieren oder halten Mahnwachen, verzögern Zahlungen oder gehen sogar ins Gefängnis. Ich versuche es mit schreiben, mal den Blog und gelegentlich mal ein Buch. Oder ich klage.

Nach der Klage ist vor der Klage!

 

Bin gespannt, wie es weitergeht...

 

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