Einführung zum
neuen Blog: In diesem Blog
beschreibe ich jeweils aktuell, was ich gegen den Beitragsbescheid unternehme, bzw. gerade
unternommen habe. Eine allgemeine Beschreibung hierzu finden Sie in meiner Handreichung
"Erste Hilfe". Die Erste Hilfe ist
also erstmal die Theorie. Der aktuelle Blog ist dagegen die Praxis.
Es ist nicht einfach, sich gegen einen Angreifer zu wehren,
der nicht nur finanziell mächtig ist, sondern der auch über ein erstaunliches Netzwerk
von Helfern und Helfershelfern aus allen relevanten Institutionen unseres Staates
verfügt. Man wundert sich dabei, wie offen und scheinbar ohne jedes Unrechtsbewusstsein
die Einführung und Sicherung des Rundfunkbeitrags abgelaufen ist und wie einfach die
beteiligten, verfilzten Strukturen erkenntlich sind. Hierzu die wichtigsten Stationen der
Gesetzgebung zum RfBStV:
1. Die ARD gibt einen Auftrag an Herrn Paul
Kirchhof, der eine Expertise erstellen soll, wie man den Bürgern noch mehr
Geld abnehmen kann. Es ist nicht bekannt, wie viel Geld Paul Kirchhof für dieses
Gefälligkeitsgutachten erhalten hat. Sicherlich spielte eine Rolle bei der Auswahl von
Paul Kirchhof als Gutachtenschreiber, dass dieser einen kleinen Bruder hat, der den
Intendanten und Justitiaren später noch überaus hilfreich sein könnte (siehe 3.)....
2. Diese Expertise wird nahezu 1:1 von der politischen Kaste
übernommen, in ein Gesetzeswerk gegossen und verabschiedet.
3. Bei Klagen vor dem höchsten Deutschen Gericht springt
der kleine Bruder des Expertisenschreibers Paul Kirchhof, nämlich der Vorsitzende Richter
des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes, Ferdinand Kirchhof,
für seinen großen Bruder und dessen Auftraggeber in die Bresche und schmettert
eingehende Verfassungsklagen munter ab. Damit ist die Familienehre der Kirchhofs
wieder hergestellt und die Auftraggeber von Bruder Paul haben ihr Geld gut angelegt. Hier
ein Beispiel:
http://www.shortnews.de/id/1025668/rundfunkbeitrag-klage-scheitert-am-bundesverfassungsgericht
Es ist in der Tat nicht leicht, gegen solch einen
Zusammenschluss der Staatsgewalten zur Wehr zu setzen, aber man muss es meiner Meinung
tun! Der Redakteur eines großen, einflussreichen Politmagazins sagte kürzlich zu mir, es
sei doch etwas unverständlich, wie viel "Lebenszeit" ich in dieses Thema
stecken würde. - Was aber wäre die Alternative? Wieviel Lebenszeit müsste man
aufbringen, wenn sich eine Diktatur in diesem Lande unerschütterlich festsetzt? Dann doch
lieber jetzt aktiv werden, auch wenn der Kampf schwer wird! Selbst wenn wir kläglich
verlieren sollten - wichtig ist, dass wir es überhaupt versucht haben!
Leser meines mittlerweile verbotenen Zwangsanmeldeblogs
wissen sicherlich noch, wie umfangreich so eine Auseinandersetzung sein kann. Der Blog
hatte bis zu seinem Verbot durch einen NDR-Mitarbeiter eine Länge von gedruckten 130
Din-A4 Seiten und zog sich von Anfang 2007 bis Ende 2010 hin.
Da ich möglicherweise gefragt werde, ob man meine
Schriftsätze für eigene Schriftsätze verwenden darf, heißt die Antwort
selbstverständlich "Ja". Ob diese dann zum Erfolg führen, weiß bisher
allerdings noch niemand.
30. Juni 2013
Am 7. Juni erhielt ich den Bescheid, der auf den 1. Juni datiert
war. Wie bei dieser unseriösen Institution üblich, gab es auf dem Briefumschlag keinen
datierten Poststempel, was wohl die Empfänger verunsichern soll. Immerhin: Früher waren
es schon mal 11 Tage zwischen Eingang und eingetragenem Datum. Also ein Fortschritt. Alle
vor diesem Bescheid eingeganenen, mehr oder weniger höflichen Bettelbriefe habe ich nicht
eingescannt. Wie unter Erste Hilfe beschrieben, ist erst der
Brief relevant, auf dem das Wort "Bescheid", bzw. "Beitragsbescheid"
steht und eine Rechtsmittelbelehrung angegeben ist. Hier nun "mein"
Beitragsbescheid:
...


Die 8 Euro Säumniszuschlag sind in § 11 Abs. 1 der
Satzung der jeweiligen Rundfunkanstalt über das Verfahren zur Leistung der
Rundfunkbeiträge geregelt und ist in diesem Fall korrekt berechnet. Ich sehe diesen
Zuschlag schon mal als "Demokratiebeitrag", den ich leisten muss... Ganz
ohne Blessuren wird dieser Kampf ohnehin nicht zu führen sein.
Hier nun mein vorläufiger Widerspruch, den ich später
mit weiteren juristischen Argumenten erweitern möchte. Die Zeit von einem Monat war
einfach zu knapp. Ich habe deshalb in dem Schriftsatz um Fristverlängerung gebeten.
...
Vorab
per Fax: 0185 999 50 105
Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132-134
20149 Hamburg
Hamburg, den 30. Juni 2013
Widerspruch gegen den
Beitragsbescheid
vom 1.6.2013 - Eingang
7.6.2013
Der bei mir am 7.6.2013 eingegangene Beitragsbescheid verletzt mich
in meinen Rechten und ist daher unwirksam.
Begründung
Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen
Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu
wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht (letzteres ist die
negative Informationsfreiheit). Dieses Recht kann mir weder vom Gesetzgeber noch von einer
Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht.
Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens
vorsieht, verstößt es nicht nur wie erwähnt gegen den Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 2.
Halbsatz unseres Grundgesetzes, sondern auch noch gegen das Sozialstaatsprinzip der Art.
20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Das Sozialstaatsprinzip hat das Ziel, einen
Ausgleich der widerstreitenden Interessen herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen
für alle zu ermöglichen. Es steht für soziale Gerechtigkeit und der Gewährung eines
menschenwürdigen Existenzminimums.
Sollten Sie mich tatsächlich erfolgreich zwingen können,
den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte ich mir kein anderes Medium
mehr leisten und könnte dieses zentrale Grundrecht nicht in Anspruch nehmen!
Es ist bedauerlicher Weise festzustellen, dass der Gesetzgeber den
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dahingehend nicht überprüft hat, bevor das Gesetz
verabschiedet wurde. Dies geht jedenfalls aus einer Äußerung des Medienpolitischen
Sprechers der Hamburger CDU-Fraktion, Andreas Wankum, hervor, die er mir gegenüber
schriftlich gemacht hat. Zitat:
Insbesondere stellen Sie in Ihrer Mail auf soziale
Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der
Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die
Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe
besser gestellt sein.
Dies ist, wie Sie selber wissen, falsch. Da Herr Wankum seine
Parteikollegen sicherlich beraten hat, waren die an der Gesetzgebung beteiligten
CDU-Politiker also falsch beraten. Auch die anderen Fraktionen in den Landesparlamenten
werden ebenso schlampig und willfährig an die Verabschiedung dieses
Rundfunkbeitragsstaatsvertrages herangegangen sein. Dazu gehören leider auch jene
Parteien, die scheinheilig mit dem Slogan der Sozialen Gerechtigkeit wie
Fischmarktschreier lauthals Kunden bzw. Wähler anzulocken versuchen. Solche
Grundrechtsverstöße gegen die Freiheitsrechte und gegen die Werte der sozialen
Gerechtigkeit sind aber keine Kleinigkeit!
Auch die exorbitanten Gagen und Gehälter, die Sie Ihren
Mitarbeitern und Fernseh-Stars gönnen, sind mit dem Sozialstaatsprinzip
unvereinbar, wenn auf der anderen Seite Menschen, denen Sie ihr Geld wegnehmen, unter dem
Existenzminimum leben müssen.
Nun zu einem ganz anderen Punkt: Sie verletzen fortwährend
den Rundfunkstaatsvertrag, der auch für Sie als Rundfunkmacher bestimmte Pflichten und
Nebenpflichten vorsieht. Einige dieser Nebenpflichten finden Sie in § 3 RfStV sowie § 10
RfStV, die ich Ihnen hiermit in Erinnerung bringen möchte:
§ 3: Die in der Arbeitsgemeinschaft der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)
zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das
Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in
ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die
sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.
§ 10: Berichterstattung und
Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim
Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf
Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu
trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Gegen diese Bestimmungen haben Sie in der Vergangenheit mehrfach grob
verstoßen. Hierzu nur ein paar kurze Beispiele:
In Ihrer ZDF-Sendung Frontal 21 vom 4.8.2009 wurden die
beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) mit
Selbstmordattentätern verglichen. Nachzulesen ist dies mit einem kritischen Kommentar
u.a. bei:
http://www.bibubek-baden.de/html/aktuell.php?seite=ZDF0Sendung0verleumdete0christlicher0Mission0
Die beiden jungen Frauen waren im Jemen in einem Krankenhaus
beschäftigt und wurden während eines Ausfluges ermordet. Sie waren in diesem verarmten
Land, um den Menschen dort zu helfen und sie wurden vermutlich ermordet, weil sie helfen
wollten. Ihr Lohn für ihre Arbeit war die Freude und Dankbarkeit der Menschen, denen sie
geholfen hatten. - Bei Selbstmordattentätern ist es doch wohl ein kleines Bisschen
anders: Selbstmordattentäter wollen verstümmeln, morden und zerstören. Als Lohn
erhoffen sie sich 72 Jungfrauen, die ihnen in einem Paradies zu Diensten sind.
Das glauben Sie nicht? Googeln Sie doch einmal nach 72
Jungfrauen (mit Anführungszeichen). Das, was die beiden Bibelschülerinnen
machten, ist gelebte Liebe im Zeichen des Kreuzes. Das, was Selbstmordattentäter tun, ist
gelebter Hass im Zeichen des auf den Kopf gestellten Kreuzes. Erkennen Sie den
winzig kleinen Unterschied? Der Sender hatte es trotz Beschwerden nicht für
nötig befunden, sich zu für seine Entgleisung zu entschuldigen. Im Gegenteil, dieser
unsägliche Vergleich wurde von der ARD übernommen und trotzig wiederholt!
Ein weiteres Beispiel dazu: Ihre ZDF-Sendereihe Götter
wie wir ist eine einzige Beleidigung gläubiger Juden, Christen und anderer
Gott-gläubiger Menschen. Gott wird darin als blöder Trottel dargestellt. Hier zum
nachschauen:
http://goetterwiewir.zdf.de/
http://www.youtube.com/watch?v=W6L5wKyCFk0
Was müssen Ihrer Darstellung nach Menschen, die an Gott glauben,
für dämliche Hohlköpfe sein, wenn sie auch noch zu so Jemanden aufschauen und beten?
Sie schmälern mit Ihrer Kommentierung das Ansehen derer in der
Bevölkerung, die an Gott glauben - und damit auch mein Ansehen!
Junge Menschen werden sich gar nicht erst Gott zuwenden, sondern es
cool finden, Juden und Christen wegen ihres Glaubens zu verspotten. Solche Diffamierungen
sind oft schon die Türöffner für Verfolgung, Demütigung und Vertreibung, wie dies in
verschiedenen europäischen Ländern bereits Wirklichkeit geworden ist. Daher fühle ich
mich von Ihren Sendern angefeindet und bedroht.
Gemäß RfStV haben Sie die Würde und die religiösen
Überzeugungen der Menschen zu achten und diese nicht niederzumachen und der
Lächerlichkeit preiszugeben. Ihre fortgesetzten Verstöße gegen den RfStV bezüglich
meiner religiösen Selbstbestimmung und Ausrichtung verletzen mich in meinen Rechten!
Ein weiterer Verstoß gegen den RfStV ist die falsche Verwendung von
Begriffen - in diesem Beispiel des Begriffs Kunst. Von Ihrem Sender
Deutschlandradio Kultur wurde mehrfach wiederkehrend um 22.25 Uhr, 5 Minuten lang ein
Klangkunstwerk ausgestrahlt, das sich schlimmer anhörte, als Fluglärm,
Presslufthämmer und Musikantenstadl zusammen. Es geht mir hier nicht darum, dass dieses
Klangkunstwerk eine unerträgliche Belastung für die Ohren und den Geist
darstellt - denn das könnte man unter dem Stichwort Geschmackssache abtun.
Vielmehr handelt es sich bei diesen Geräuschen um einen bloßen technischen Mitschnitt
von elektronischen Lauten, die bei der maschinenmäßigen Übertragung von
Twittermeldungen entstehen. Also ein Zischen, Rauschen und Blubbern. Hier ist das Prinzip
nachzulesen:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/klangkunst/1628377/
So ein Machwerk, das Sie den Bürgern widerrechtlich als
Kunst anpreisen, hat keinerlei erkennbare Schöpfungstiefe, die etwa im
Urheberrecht relevant ist. Das ist einfach eine extrem freche
Beitragszahler-Vergackeierung. Außerdem verleiden Sie damit insbesondere den jungen
Menschen generell die Kultur und die Kunst als solches!
Wenn Sie sich also nun anmaßen, von mir Geld gem. RfBStV zu fordern,
verlange ich im Gegenzug von Ihnen, dass Sie derartige Ausfälle, die mich persönlich
beleidigen sowie Falschdarstellungen künftig unterlassen. Sie haben Ihre eigenen
Pflichten aus dem RfStV endlich ernst zu nehmen! An einen Vertrag müssen sich nämlich
alle Vertragspartner halten und nicht nur die Schwächeren, die man leicht mit
Zwangsvollstreckungsandrohungen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren unter Druck setzen kann.
Geld, das ich Ihnen zur Verfügung stellen würde, käme nicht nur
mehr oder weniger einfältigen oder nervigen Sendungen zugute, sondern wird wohl auch
künftig für die sukzessive, schleichende, gut getarnte Abschaffung der Demokratie
missbraucht. Diese schwerwiegende Behauptung möchte ich Ihnen an ein paar Beispielen
erläutern:
Durch die Zwangsfinanzierung und dem Ihnen vom
Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren (als es z.B. noch kein Internet gab)
zugebilligten Bestands- und Entwicklungsgarantie, wird die Berichterstattung immer
ärmlicher und einheitlicher. Man könnte auch sagen, dass sie sich allmählich in
Richtung Gleichschaltung bewegt. Dies betrifft sowohl die Themenauswahl als auch deren
Gewichtung, Strukturierung, Darstellung und Kommentierung. Eine mögliche Vielfalt muss
mehr und mehr der Einfalt weichen, da private Verlage und Rundfunkanbieter kaum echte
Marktchancen haben. Ich habe zu diesem Thema zwei Artikel geschrieben, die Sie hier
nachlesen können:
http://www.gez-abschaffen.de/einfalt.htm
http//www.gez-abschaffen.de/Monopolstellung.htm
Insbesondere lässt sich Ihre Absicht, die Medien in Ihrem Sinne
gleichzuschalten sehr leicht erkennen, wenn man sich das Wesen der Tagesschau-App klar
macht und die Vehemenz, mit der Sie dieses Projekt durchgepeitscht haben. Dieses durch
Zwang finanzierte Angebot wird den Menschen kostenlos zur Verfügung gestellt. Sicherlich
zur Freude vieler Nutzer, die Sie damit auf Ihre Seite ziehen. Was können denn nun aber
private Anbieter anstellen, damit sie mit kostenpflichtigen Nachrichten-Apps im Markt
unterkommen? Ohne Einnahmen wird das auf Dauer nichts, d.h. es gibt bald nur noch einen
Monopolisten, der alles beherrscht: Sie.
Ein kurzer Blick auf den Zeitschriftenmarkt, der zum Glück noch
nicht von einem Monopolisten, wie Ihnen, verseucht ist, gibt Aufschluss, wie vielfältig
Fernsehen sein könnte, wenn sich das Spiel der Kräfte entfaltet: Allein zu den Themen
Foto oder Computer gibt es schier unendlich viele verschiedene
Leseangebote, die wöchentlich oder monatlich neu und frisch aktualisiert herausgegeben
werden. Die sonstigen Angebote reichen von Modelleisenbahn- über Pferde-, Esoterik- und
Wissenschaftsthemen bis hin zu diversen Mode- und Sportmagazinen - und nicht zuletzt
natürlich zu politisch unterschiedlich ausgerichteten Nachrichtenmagazinen oder bunten
Boulevarderzeugnissen. - Beim Fernsehen herrscht dagegen Ödness: nicht enden wollende
Kochshows, Musikantenstadl, Wettendass und Fußball. Dazwischen mitunter kurze Nachrichten
ohne jede Themenbreite und ohne Informationstiefe. Die Monopolisierung, Gleichschaltung
und Verdummung im Rundfunkbereich ist besorgniserregend!
Ganz schlimm ist auch die Tendenz der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten, Kritiker mit übelsten Prozessen und Abmahnungen zu überziehen! Ich
selbst bin, wie Sie sich sicher noch erinnern können, davon betroffen worden. Der Blog Meine
Zwangsanmeldung ist nur noch bruchstückhaft auf der Seite zu sehen. Er hatte
mal 136 Din-A4-Seiten Umfang und ging über mehrere Jahre. Dank NDR ist er nur noch ein
Skelett.
Solche Unterlassungsklagen, die sicherlich nicht zu Ihrem strengeren
Bildungsauftrag gehören, kosten Geld. Geld, das Sie mit Ihrem Beitragsbescheid nun auch
von mir verlangen. Irgendein sowjetischer Politiker sagte einmal sinngemäß: Der
Klassenfeind hat den Strick, an dem wir ihn aufhängen, selber zu zahlen! Sie werden
Verständnis dafür haben, dass ich als Betroffener da nicht kampflos mitmache.
Ich habe in meinem Buch Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag
2013 auf den Seiten 22 bis 28 in Originalzitaten zusammengefasst, was die
Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes lt. ihrem Bericht von den Regelungen
des damaligen noch im Entwurf befindlichen RBStV hielten. Um es kurz zu machen: Sie
hielten ihn für grob rechtswidrig. Die Datenschutzrechte der Bürger werden durch die
Regelungen des RBStV drastisch verletzt. Damit werden auch meine eigenen Rechte verletzt!
Trotz der dramatischen Einwände unserer deutschen
Datenschutzbeamten, haben die Politiker diese Missbilligungen ignoriert und das Gesetz so
verabschiedet, wie es der Entwurf vorsah: rechtswidrig und damit illegal!
Ich möchte Sie bitten, mir noch eine weitere Frist für meine
Begründung gegen diesen Bescheid einzuräumen, da die Monatsfrist für die juristische
Aufarbeitung aller Argumente nicht ausreicht. Insbesondere soll der Komplex des Begrifft
Beitrag näher hinterfragt, und an den Begriffen Steuer,
Gebühr und Abgabe gemessen werden. Hierzu möchte ich mir noch
von Experten Rat holen und die Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Koblenzer und Prof.
Dr. Christoph Degenhart durcharbeiten.
Ich bitte Sie daher dringend um die Einräumung einer weiteren
Frist von einem oder zwei Monaten sowie um eine diesbezügliche Bestätigung. Bitte haben
Sie für dieses Anliegen Verständnis!
....
Außerdem stelle ich einen
Antrag auf Aussetzung der
Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4
VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die
Zahlung des Beitrages nicht leisten!
Bernd Höcker |
Mal gucken, ob die Justitiare meiner Bitte um
Fristverlängerung nachkommen und ob man meinem Antrag bezüglich § 80 Abs. 4 VwGO
nachkommt oder man gleich zu Beginn eine Eskalation wünscht. Des weiteren warte ich mal
ab, ob mein Lieblingsgegner von der letzten
Zwangsanmeldung wieder auf mich angesetzt wird, den ich nun rechtlich korrekt
"Herrn Abcdefg" nenne. Er möchte nämlich nicht namentlich ins Spiel kommen,
trotzdem er auch gern mal öffentlich als "Justitiar" auftritt.
- . ..Obwohl... ??? ... nach dem Urteil des
Landgerichts Hamburg darf ich seinen Namen nicht mehr im Zusammenhang mit der Einziehung
von Rundfunk-Gebühren nennen... von Rundfunk-Beitrag
ist da nicht die Rede...
14. August 2013
Heute kam der Widerspruchsbescheid. Mit einer sehr
kurzen Begründung. Erst dachte ich: Wollen die mich mit so einem knappen Text abspeisen,
wo ich mir doch so viel Mühe gegeben habe?! Doch dann las ich...



Natürlich bin ich skeptisch und habe den (echten)
NDR-Chefjustitiar, Herrn Dr. Hahn, angemailt und um Auskunft gebeten. Immerhin hatten wir
schon mal einen Fall, in dem jemand eine Anmeldung auf meinen Namen gefälscht hatte. Noch
habe ich keine Antwort von Herrn Dr. Hahn, aber das Papier und der Druck, der Umschlag und
die gesamte Aufmachung sprechen für die Echtheit des Dokuments. Falls dies eine
Fälschung sein sollte, müsste Konrad Kujau am Werke gewesen sein.
Ich ergänze den Eintrag, sobald ich eine Antwort
erhalten habe. Einen Newsletter versende ich dann aber nicht noch einmal extra. Auch werde
ich in den nächsten Tagen den Versuch machen, zu analysieren, was der ausschlaggebende
Punkt meines Widerspruchs war, diesem stattzugeben...
Bitte in den nächsten Tagen einfach noch einmal
reinschauen!
15. August 2013
Gestern um 16:14 Uhr teilte mir Herr Dr. Hahn mit, dass
er die Sache untersuchen werde. Da ich bis jetzt (nach 14:30) nichts gehört habe, gibt es
für mich keinen Zweifel mehr, dass der Widerspruchsbescheid echt ist.
Damit er Bestandskraft bekommt und nicht irgendwie
einseitig zurückgenommen werden kann, habe ich auf Anraten eines Verwaltungsjuristen
schriftlich auf Rechtsmittel verzichtet. Hier der kurze Auszug an den Beitragsservice:
Widerspruchsbescheid vom 9.8.2013 (Eingang 14.8.2013)
Teilnehmerkonto 480 962 020
Verzicht auf Rechtsmittel
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich den Verzicht auf Rechtsmittel gegen den
Widerspruchsbescheid vom 9.8.2013 (Eingang 14.8.2013), Teilnehmerkonto 480 962 020.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker |
Gesendet per Fax und nachträglich als Brief nach
Köln. An Herrn Dr. Hahn habe ich um 13:11 Uhr eine ähnliche Mail geschickt
Der Vorgang dürfte damit nun in trocknen Tüchern
sein.
Mich erinnert das Ganze an den 9. November 1989, wo
Günter Schabowski die Öffnung der Berliner Mauer verkündete und die Menschen
scharenweise die Mauer überwanden.
Ist es erlaubt, dass ich kurz meine zwei aktuell
relevantesten Bücher hier zeige...
... ich weiß: eigentlich nicht so gern, aber
das soll jetzt keine Werbung sein, sondern nur ein Hinweis zum Weiterlesen.
Übrigens haben mich mehrere Personen gefragt, wo denn
nun der Widerspruch zu finden ist. Tipp: Einfach mal hochscrollen oder [hier]
klicken.
Wie ich oben bereits erklärt habe, darf mein
Widerspruch für eigene Schriftsätze verwendet werden. Ich habe mich entschlossen, die
Begründung doch nicht dahingehend zu analysieren, was denn nun in meinem Widerspruch zur
Stattgabe geführt hat. Das wäre doch nur Spekulation.
Die Begründung der Stattgabe liest sich
verhältnismäßig lang, ist aber ganz kurz: Rechtsgrundlage für diese
Entscheidung ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Ob nun alles ein gutes Ende gefunden hat, wird sich
zeigen.
19. August 2013
Zur besseren Orientierung hier nochmal die wichtigsten
Stationen dieses Blogs:
[Zum Beginn (empfohlen!)]
[Zum Bescheid] [Zum Widerspruch] [Zur
Stattgabe] [Zur Bestätigung]
Mittlerweile habe ich die Antwort des NDR-Justitiars,
Herrn Dr. Hahn, erhalten. Ich habe ihn gebeten, seinen Text direkt übernehmen zu dürfen,
um Unklarheiten zu verhindern. Dies hat er genehmigt.
Hier seine Mail:
Sehr geehrter Herr Höcker, inzwischen ist mir
bestätigt worden, dass das Schreiben "echt" ist. Dies ist die gute Nachricht.
Die für Sie weniger gute Nachricht will ich Ihnen aber nicht vorenthalten: Der
Erfolg Ihres Widerspruchs liegt allein darin begründet, dass die von Ihnen seinerzeit
dankenswerter Weise vorgenommene Anmeldung mit Blick auf § 5 Abs. 5 Ziffer 3 des
Rundfunkbeitragsstaatsvertrages keine Basis mehr hat. Der Beitragsbescheid für Ihre
Wohnung wird Ihnen zu gegebener Zeit übersandt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Hahn |
Darüber musste ich lange nachdenken und muss
es auch heute noch. Nun erstmal der erste Versuch einer Erklärung:
Die Anmeldung, für die er sich noch einmal in seiner
Mail bedankt, erfolgte damals im Zuge des Vergleichs,
mit dem gleich mehrere Streitpunkte zwischen mir und dem NDR beigelegt werden konnten. Die
im neuen Bescheid verwendete Teilnehmernummer ist die gleiche, die für die
Zwangsanmeldung verwendet wurde, nachdem ein Polizist
ein "Autoradio" in meinem PKW entdeckt zu haben glaubte und dem NDR darüber
freundlicherweise Meldung erstattete.
Herr Dr. Hahn stellt die Sache nun so dar, als ob sich
der Bescheid auf gewerblich genutzte Geräte bezieht und nicht auf die Wohnung. Nach der
von ihm zitierten Norm des § 5 Abs. 5 Nr. 3 RBStV ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu
entrichten, wenn sich das gewerblich genutzte Gerät in einer beitragspflichtigen Wohnung
befindet. Und diese meine Wohnung will er jetzt sozusagen nachträglich per neuem Bescheid
beitragspflichtig machen.
Demnach wäre dann also die ausführlichere Begründung
für die Stattgabe, dass sich zwar ein gewerblich genutztes Gerät in meiner
Wohnung befindet (oder befinden könnte), die Wohnung aber demnächt mit dem Beitragssatz
von 53,94 Euro im Vierteljahr belastet werden wird. Folglich ist das Gerät, das sich in
dieser Wohnung befindet, nicht beitragspflichtig.
Warum hat man diese Begründung eigentlich nicht im
Widerspruchsbescheid explizit dargelegt?
Mein Widerspruch richtet sich ja gegen den Bescheid vom
1.6.2013, in dem unter Bezug auf die Übergangsregelung des § 14 Abs. 4 RBStV davon
ausgegangen wird, dass die zuletzt gezahlte "Gebühr", wenigstens aber ein
voller Beitrag zu leisten ist, wenn der Beitragspflichtige keine Angaben macht.
Merkwürdig ist allemal, dass nicht zuerst
versucht wurde, meine Wohnung anzumelden. Dann hätte man sich die Anmeldung eines
Gerätes sparen können.
Ich werde die Sache in den nächsten Tagen mit meinen
Beratern diskutieren. Interessant ist auch der Blick in das Forum von gez-boykott.de bzw.
online-boykott.de, wo intensiv über diesen Fall diskutiert wird. Hier der Link dazu:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6571.0.html
Es sieht nun so aus, dass sich die Sache wieder über
Jahre hinziehen wird, wie damals der erste Zwangsanmeldeblog, von dem nach dessen (von
einem NDR-Mitarbeiter veranlassten) gerichtlichen Verbot nur noch eine Ruine übrig geblieben ist.
Das Ganze hat aber auch eine positive Seite. Nach der
Bekanntgabe des Erfolgs meines Widerspruchs, erhielt ich eine Mail mit folgendem Inhalt:
"mit dem stattgegebenen Widerspruch hat die
ehemalige GEZ Sie Mundtot gemacht! Es erschwert eine weitere Hilfe anderer, da Sie
zukünftig keine weitere Dokumente veröffentlichen können und so keine Hilfestellung
mehr geben können."
Ich wurde auch von mehreren Seiten dafür kritisiert,
dass nichts mehr so richtig auf gez-abschaffen.de los sei. Ich dachte einfach, dass
mittlerweile so ziemlich alles zum Thema vorgetragen wurde.
Nun wird's aber wohl doch noch mal richtig lebendig...
.................................. lange.........lange...........nichts
passiert...........chrrrr........... lange.........lange...........nichts
passiert.....chrrrrr
16. Januar 2014
Wer den Blog noch nicht kennt, sollte erstmal folgende
Stationen nachlesen:
[Zum Beginn (empfohlen!)]
[Zum 1. Bescheid] [Zum 1. Widerspruch] [Zur
Stattgabe] [Zur Bestätigung]
Viele haben es gehofft, einige haben es befürchtet:
Der Blog geht in eine neue Runde! Der Beitragsservice wird wieder aktiv und schickt mir
ein rechtlich relevantes Briefchen: Den neuen Beitragsbescheid! (Eingang 10. Januar 2014).
Doch nun erstmal der Reihe nach:
Im August 2013 erhielt ich vom Beitragsservice dieses
freundlich-böse Schreiben.

Sorry, dass ich das Zettelchen nicht schon früher
veröffentlicht habe, aber der Wisch ist rechtlich vollkommen irrelevant.
Selbstverständlich hatte ich keine Anmeldung
abgegeben! Mir kam das so vor, als ob mir Kleinkriminelle schreiben: "Danke, dass Sie
unsere Zeitschrift lebenslänglich abonnieren möchten und auf sämtliche
Rücktrittsrechte verzichten!" Wer allerdings mit dieser Organisation bereits Kontakt
hatte, weiß, dass es sich hierbei keineswegs um Klein-Kriminelle handelt.
Danach kamen ein paar (rechtlich ebenfalls
bedeutungslose) Rechnungen und Mahnungen (die ich hier aus Platzgründen nicht
veröffentliche) - und jetzt allerdings (mit Datum vom 3. Januar, Eingang am 10. Januar
2014) auch der erneute (rechtlich bedeutsame!) Beitragsbescheid, siehe hier:


Die wichtigsten Passagen habe ich gelb angemakert.
Ich werde zeitnah meinen Widerspruch sowie jeweils alle
Fortsetzungen bringen, genauso wie ich von 2007 bis 2010 meine erste Zwangsanmeldung mit
allen Schriftsätzen dokumentiert hatte. Dieser
damalige Blog wurde vom zuständigen Mitarbeiter des NDR erst mit einer
50.000-Euro-Abmahnung quittiert und später gerichtlich verboten, nachdem er
zwei Jahre anstandslos geduldet wurde. Ich hatte den Prozess gegen die Zwangsanmeldung vor
dem Verwaltungsgericht zuvor gewonnen und einige seiner "Ungereimtheiten"
aufgedeckt. Das dürfte ihm nicht gefallen haben...
Ich hoffe immer noch, dass er den Blog irgendwann wieder freigibt,
wie es sich für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt gehört! Ein Zweizeiler aus
seiner Feder würde dazu genügen und die Internetuser hätten wieder einen interessanten
Blog mehr zu lesen. Die jetzige Version wäre dann
natürlich hinfällig, weil überflüssig. Der NDR wäre rehabilitiert!
Der damalíge Blog hatte einen Umfang von 136 Din-A4 Seiten. Mal
sehen, wie lang dieser Blog jetzt wird... Er ist gerade erst am Beginn!
Mein dringender Rat an Alle: Bitte haben Sie keine Angst vor
dem Rechtsweg! Die meisten Richter beißen nicht! Der Widerspruch ist zudem gebührenfrei
und eine Gerichtsverhandlung kostet nicht die Welt! Ein Anwalt wird vor dem
Verwaltungsgericht nicht benötigt. Es ist meiner Meinung nach die Pflicht eines jeden
Demokraten, sich gegen diese Ungerechtigkeit zu wehren! Ein paar allgemeine Erste-Hilfe-Hinweise habe ich bereits gegeben.
Nun habe ich theoretisch bis zum 10. Februar Zeit,
meinen Widerspruch bei denen zu plazieren. Da ich ein ängstlicher Mensch bin, nutze ich
jedoch die mir zustehende Zeit nicht bis zum Anschlag, sondern lasse etwas Luft. Außerdem
weiß ich eh schon, was die Justitiare und "kleinen juristischen Referenten"(Sie
wissen schon, von wem ich rede...) von mir zu lesen bekommen...
31. Januar 2014
Ich empfehle allen neuen Besuchern, den Blog vom Beginn an zu lesen. Dort steht auch der Hinweis, dass die Zitate für die
private Auseinandersetzung mit den Anstalten selbstverständlich übernommen werden
dürfen. Ich werde das immer wieder gefragt, obwohl es dort ja bereits steht.
Selbstverständlich darf auch meine weiter unten stehende Unterlassungsverpflichtungserklärung
verwendet werden.
Okay, ich bin sehr schnell mit meinem Widerspruch.
Eigentlich sollte man ja die Fristen weitgehend ausnutzen, aber ich wusste schon recht
lange, was zu tun war und nächste Woche habe ich keine Lust zum Schreiben. Der Bescheid
war ja auch kein unvorhersehbares Naturereignis...
Wer neu ist und diesen Blog noch nicht kennt, muss
wissen, dass dies mein zweiter Widerspruch ist, weil meinem ersten Widerspruch
stattgegeben wurde (siehe hier). Klingt irgendwie verdreht, aber
die Stattgabe war wohl ein Versehen und man versucht es jetzt halt nochmal mit mir. Da
sich die Welt in der Zwischenzeit nicht großartig verändert hat, hat sich nun mein neuer
Widerspruch bezüglich meines (immerhin erfolgreichen) alten
Widerspruchs auch nicht großartig inhaltlich verändert.
Mit einer Ausnahme: Um des lieben
Friedens Willen habe ich den Sendeanstalten den Vorschlag gemacht, einen angemessenen
Betrag zu entrichten, sofern sich diese an den Rundfunkstaatsvertrag halten und zumindest
die krassesten Verstöße unterlassen. Um dies juristisch abzusichern, habe ich dem
Widerspruch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zur
Unterschrift beigelegt.
Hier also der neue Widerspruch, der sich nur zum Ende
hin vom alten unterscheidet:
Vorab
per Fax: 0185 999 50 105
Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132-134
20149 Hamburg
Hamburg, den 31. Januar 2014
Widerspruch gegen den
Beitragsbescheid
vom 3. Januar 2014 -
Eingang 10. Januar 2014
Sogenannte
Beitragsnummer: 534 445 070
Der bei mir am 10. Januar 2014 eingegangene Beitragsbescheid verletzt
mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam.
Begründung
Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt,
mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es
mir selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen
nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit). Dieses Recht kann mir weder vom
Gesetzgeber noch von einer Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht.
Da das Gesetz keine Befreiung wegen
geringen Einkommens vorsieht, verstößt es nicht nur wie erwähnt gegen den Artikel 5
Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz unseres Grundgesetzes, sondern auch noch gegen das
Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Das
Sozialstaatsprinzip hat das Ziel, einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen
herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen für alle zu ermöglichen. Es steht für
soziale Gerechtigkeit und der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Sollten Sie mich tatsächlich
erfolgreich zwingen können, den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte
ich mir kein anderes Medium mehr leisten und könnte dieses zentrale Grundrecht nicht in
Anspruch nehmen!
Es ist bedauerlicher Weise
festzustellen, dass der Gesetzgeber den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dahingehend nicht
überprüft hat, bevor das Gesetz verabschiedet wurde. Dies geht jedenfalls aus einer
Äußerung des Medienpolitischen Sprechers der Hamburger CDU-Fraktion, Andreas Wankum,
hervor, die er mir gegenüber schriftlich gemacht hat. Zitat:
Insbesondere stellen Sie in
Ihrer Mail auf soziale Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der
Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die
Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe
besser gestellt sein.
Dies ist, wie Sie selber wissen,
falsch. Da Herr Wankum seine Parteikollegen sicherlich beraten hat, waren die an der
Gesetzgebung beteiligten CDU-Politiker also falsch beraten. Auch die anderen Fraktionen in
den Landesparlamenten werden ebenso schlampig und willfährig an die Verabschiedung dieses
Rundfunkbeitragsstaatsvertrages herangegangen sein. Dazu gehören leider auch jene
Parteien, die scheinheilig mit dem Slogan der Sozialen Gerechtigkeit wie
Fischmarktschreier lauthals Kunden bzw. Wähler anzulocken versuchen. Solche
Grundrechtsverstöße gegen die Freiheitsrechte und gegen die Werte der sozialen
Gerechtigkeit sind aber keine Kleinigkeit!
Auch die exorbitanten Gagen und
Gehälter, die Sie Ihren Mitarbeitern und Fernseh-Stars gönnen, sind mit dem
Sozialstaatsprinzip unvereinbar, wenn auf der anderen Seite Menschen, denen Sie ihr Geld
wegnehmen, unter dem Existenzminimum leben müssen.
Nun zu einem ganz anderen Punkt:
Sie verletzen fortwährend den Rundfunkstaatsvertrag,
der auch für Sie als Rundfunkmacher bestimmte Pflichten und Nebenpflichten vorsieht.
Einige dieser Nebenpflichten finden Sie in § 3 RfStV sowie § 10 RfStV, die ich Ihnen
hiermit in Erinnerung bringen möchte:
§ 3: Die in der
Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik
Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche
Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter
Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu
schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu
achten.
§ 10: Berichterstattung
und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim
Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf
Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu
trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Gegen diese Bestimmungen haben Sie
in der Vergangenheit mehrfach grob verstoßen. Hierzu nur ein paar kurze Beispiele:
In Ihrer ZDF-Sendung Frontal
21 vom 4.8.2009 wurden die beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26)
und Anita Grünwald (24) mit Selbstmordattentätern verglichen. Nachzulesen ist dies mit
einem kritischen Kommentar u.a. bei:
http://www.bibubek-baden.de/html/aktuell.php?seite=ZDF0Sendung0verleumdete0christlicher0Mission0
Die beiden jungen Frauen waren im
Jemen in einem Krankenhaus beschäftigt und wurden während eines Ausfluges ermordet. Sie
waren in diesem verarmten Land, um den Menschen dort zu helfen und sie wurden vermutlich
ermordet, weil sie helfen wollten. Ihr Lohn für ihre Arbeit war die Freude und
Dankbarkeit der Menschen, denen sie geholfen hatten. - Bei Selbstmordattentätern ist es
doch wohl ein kleines Bisschen anders: Selbstmordattentäter wollen verstümmeln, morden
und zerstören. Als Lohn erhoffen sie sich 72 Jungfrauen, die ihnen in einem
Paradies zu Diensten sind. Das glauben Sie nicht? Googeln Sie doch einmal nach
72
Jungfrauen (mit Anführungszeichen). Das, was die beiden Bibelschülerinnen
machten, ist gelebte Liebe im Zeichen des Kreuzes. Das, was Selbstmordattentäter tun, ist
gelebter Hass im Zeichen des auf den Kopf gestellten Kreuzes. Erkennen Sie den
winzig kleinen Unterschied? Der Sender hatte es trotz Beschwerden nicht für
nötig befunden, sich zu für seine Entgleisung zu entschuldigen. Im Gegenteil, dieser
unsägliche Vergleich wurde von der ARD übernommen und trotzig wiederholt!
Ein weiteres Beispiel dazu: Ihre
ZDF-Sendereihe Götter wie wir ist eine einzige Beleidigung gläubiger Juden,
Christen und anderer Gott-gläubiger Menschen. Gott wird darin als blöder Trottel
dargestellt. Hier zum nachschauen:
http://goetterwiewir.zdf.de/
oder
http://www.youtube.com/results?search_query=g%C3%B6tter%20wie%20wir&sm=3
Was müssen Ihrer Darstellung nach
Menschen, die an Gott glauben, für dämliche Hohlköpfe sein, wenn sie auch noch zu so
Jemanden aufschauen und beten?
Sie schmälern mit Ihrer
Kommentierung das Ansehen derer in der Bevölkerung, die an Gott glauben - und damit auch
mein Ansehen!
Junge Menschen werden sich gar nicht
erst Gott zuwenden, sondern es cool finden, Juden und Christen wegen ihres Glaubens zu
verspotten. Solche Diffamierungen sind oft schon die Türöffner für Verfolgung,
Demütigung und Vertreibung, wie dies in verschiedenen europäischen Ländern bereits
Wirklichkeit geworden ist. Daher fühle ich mich von Ihren Sendern angefeindet und
bedroht.
Gemäß RfStV haben Sie die
Würde und die religiösen Überzeugungen der Menschen zu achten und diese nicht
niederzumachen und der Lächerlichkeit preiszugeben. Ihre fortgesetzten Verstöße gegen
den RfStV bezüglich meiner religiösen Selbstbestimmung und Ausrichtung verletzen mich in
meinen Rechten!
Ein weiterer Verstoß gegen den RfStV ist
die falsche Verwendung von Begriffen - in diesem Beispiel des Begriffs Kunst.
Von Ihrem Sender Deutschlandradio Kultur wurde mehrfach wiederkehrend um 22.25 Uhr, 5
Minuten lang ein Klangkunstwerk ausgestrahlt, das sich schlimmer anhörte, als
Fluglärm, Presslufthämmer und Musikantenstadl zusammen. Es geht mir hier nicht darum,
dass dieses Klangkunstwerk eine unerträgliche Belastung für die Ohren und
den Geist darstellt - denn das könnte man unter dem Stichwort Geschmackssache
abtun. Vielmehr handelt es sich bei diesen Geräuschen um einen bloßen technischen
Mitschnitt von elektronischen Lauten, die bei der maschinenmäßigen Übertragung von
Twittermeldungen entstehen. Also ein Zischen, Rauschen und Blubbern. Hier ist das Prinzip
nachzulesen:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/klangkunst/1628377/
So ein Machwerk, das Sie den Bürgern
widerrechtlich als Kunst anpreisen, hat keinerlei erkennbare Schöpfungstiefe,
die etwa im Urheberrecht relevant ist. Das ist einfach eine extrem freche
Beitragszahler-Vergackeierung. Außerdem verleiden Sie damit insbesondere den jungen
Menschen generell die Kultur und die Kunst als solches!
Wenn Sie sich also nun anmaßen, von
mir Geld gem. RfBStV zu fordern, verlange ich im Gegenzug von Ihnen, dass Sie derartige
Ausfälle, die mich persönlich beleidigen sowie Falschdarstellungen künftig unterlassen.
Sie haben Ihre eigenen Pflichten aus dem RfStV endlich ernst zu nehmen! An einen Vertrag
müssen sich nämlich alle Vertragspartner halten und nicht nur die Schwächeren, die man
leicht mit Zwangsvollstreckungsandrohungen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren unter Druck
setzen kann.
Geld, das ich Ihnen zur Verfügung
stellen würde, käme nicht nur mehr oder weniger einfältigen oder nervigen Sendungen
zugute, sondern wird wohl auch künftig für die sukzessive, schleichende, gut getarnte
Abschaffung der Demokratie missbraucht. Diese schwerwiegende Behauptung möchte ich Ihnen
an ein paar Beispielen erläutern:
Durch die Zwangsfinanzierung und dem
Ihnen vom Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren (als es z.B. noch kein Internet gab)
zugebilligten Bestands- und Entwicklungsgarantie, wird die Berichterstattung immer
ärmlicher und einheitlicher. Man könnte auch sagen, dass sie sich allmählich in
Richtung Gleichschaltung bewegt. Dies betrifft sowohl die Themenauswahl als auch deren
Gewichtung, Strukturierung, Darstellung und Kommentierung. Eine mögliche Vielfalt muss
mehr und mehr der Einfalt weichen, da private Verlage und Rundfunkanbieter kaum echte
Marktchancen haben. Ich habe zu diesem Thema zwei Artikel geschrieben, die Sie hier
nachlesen können:
http://www.gez-abschaffen.de/einfalt.htm
sowie
http//www.gez-abschaffen.de/Monopolstellung.htm
Insbesondere lässt sich Ihre
Absicht, die Medien in Ihrem Sinne gleichzuschalten sehr leicht erkennen, wenn man sich
das Wesen der Tagesschau-App klar macht und die Vehemenz, mit der Sie dieses Projekt
durchgepeitscht haben. Dieses durch Zwang finanzierte Angebot wird den Menschen kostenlos
zur Verfügung gestellt. Sicherlich zur Freude vieler Nutzer, die Sie damit auf Ihre Seite
ziehen. Was können denn nun aber private Anbieter anstellen, damit sie mit
kostenpflichtigen Nachrichten-Apps im Markt unterkommen? Ohne Einnahmen wird das auf Dauer
nichts, d.h. es gibt bald nur noch einen Monopolisten, der alles beherrscht: Sie.
Ein kurzer Blick auf den
Zeitschriftenmarkt, der zum Glück noch nicht von einem Monopolisten, wie Ihnen, verseucht
ist, gibt Aufschluss, wie vielfältig Fernsehen sein könnte, wenn sich das Spiel der
Kräfte entfaltet: Allein zu den Themen Foto oder Computer gibt es
schier unendlich viele verschiedene Leseangebote, die wöchentlich oder monatlich neu und
frisch aktualisiert herausgegeben werden. Die sonstigen Angebote reichen von
Modelleisenbahn- über Pferde-, Esoterik- und Wissenschaftsthemen bis hin zu diversen
Mode- und Sportmagazinen - und nicht zuletzt natürlich zu politisch unterschiedlich
ausgerichteten Nachrichtenmagazinen oder bunten Boulevarderzeugnissen. - Beim Fernsehen
herrscht dagegen Ödness: nicht enden wollende Kochshows, Musikantenstadl, Wettendass und
Fußball. Dazwischen mitunter kurze Nachrichten ohne jede Themenbreite und ohne
Informationstiefe. Die Monopolisierung, Gleichschaltung und Verdummung im Rundfunkbereich
ist besorgniserregend!
Ganz schlimm ist auch die Tendenz
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Kritiker mit übelsten Prozessen und
Abmahnungen zu überziehen! Ich selbst bin, wie Sie sich sicher noch erinnern können,
davon betroffen worden. Der Blog Meine
Zwangsanmeldung ist nur noch bruchstückhaft auf der Seite zu sehen. Er hatte
mal 136 Din-A4-Seiten Umfang und ging über mehrere Jahre. Dank NDR ist er nur noch ein
Skelett.
Solche Unterlassungsklagen, die
sicherlich nicht zu Ihrem strengeren Bildungsauftrag gehören, kosten Geld. Geld, das Sie
mit Ihrem Beitragsbescheid nun auch von mir verlangen. Irgendein sowjetischer Politiker
sagte einmal sinngemäß: Der Klassenfeind hat den Strick, an dem wir ihn
aufhängen, selber zu zahlen! Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich als
Betroffener da nicht kampflos mitmache.
Ich habe in meinem Buch Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag
2013 auf den Seiten 22 bis 28 in Originalzitaten zusammengefasst, was die
Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes lt. ihrem Bericht von den Regelungen
des damaligen noch im Entwurf befindlichen RBStV hielten. Um es kurz zu machen: Sie
hielten ihn für grob rechtswidrig. Die Datenschutzrechte der Bürger werden durch die
Regelungen des RBStV drastisch verletzt. Damit werden auch meine eigenen Rechte verletzt!
Trotz der dramatischen Einwände
unserer deutschen Datenschutzbeamten, haben die Politiker diese Missbilligungen ignoriert
und das Gesetz so verabschiedet, wie es der Entwurf vorsah: rechtswidrig und damit
illegal!
Weitere juristisch ebenfalls
relevanten Zeugnisse der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags, dürften Ihnen
bekannt sein. Stichworte sind die Konfrontation der Begriffe (unzulässige)
Steuer, Gebühr und Abgabe mit dem vom Gesetzgeber
verwendeten Begriff Beitrag. Hierzu haben Sie sicherlich die Rechtsgutachten
u.a. von Prof. Dr. Thomas Koblenzer und Prof. Dr. Christoph Degenhart gelesen. Nicht zu
vergessen die Dissertation von Dr. Anna Terschüren, Ihrer ehemaligen Mitarbeiterin. Um
nur einige zu nennen. Ich erspare Ihnen aus Platzgründen, dass ich diese Expertisen an
dieser Stelle noch einmal umfangreich behandele.
Bei der hier vorgetragenen Sach-
und Rechtslage sehe ich keine Möglichkeit, bedingungslos den von Ihnen geforderten
Beitrag zu entrichten. Gleichwohl bin ich bereit, einen angemessenen Betrag an Sie zu
bezahlen, wenn Sie sich zur Unterlassung von besonders eklatant rechtswidrigen
Veröffentlichungen verpflichten.
Ich habe Ihnen daher eine
Unterlassungsverpflichtungserklärung
beigefügt, die Sie mir bitte mit gleicher Post Ihres
Widerspruchsbescheides von den Intendanten der ARD und des ZDF unterschrieben
zurücksenden mögen.
Bernd Höcker
Außerdem stelle ich hiermit einen
Antrag auf Aussetzung der
Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4
VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die
Zahlung des Beitrages nicht leisten!
Bernd Höcker
Anlagen:
Unterlassungsverpflichtungserklärungen (2-fach) |
...........
Unterlassungsverpflichtungserklärung
Hiermit verpflichtet sich Herr Lutz Marmor, Intendant des NDR
und turnusgemäß Intendant der ARD (im Namen der ARD) sowie der Intendant des ZDF,
Herr Thomas Bellut (im Namen des ZDF) gegenüber Herrn Bernd Höcker,
es bei Meidung einer, in jedem
Einzelfall der Zuwiderhandlung, unter Ausschluss der Einrede des
Fortsetzungszusammenhangs, von Herrn Bernd Höcker nach billigem Ermessen zu bestimmenden
Kürzung seines Rundfunkbeitrags zu unterlassen,
1) gegen §§ 3 und 10 RfStV
(Rundfunkstaatsvertrag) zu verstoßen, indem konkret Opfer von Straftaten in unsachlicher
und beleidigender Weise mit Straftätern gleichgesetzt werden, wie dies im Beispiel der in
der ZDF-Sendung Frontal 21 vom 4.8.2009 genannten beiden
Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) im direkten
Vergleich mit Selbstmordattentätern geschehen ist. In der ARD-Sendung
Panorama Nr. 718 vom 08.10.2009 stellt sich die ARD hinter die Schmähungen und
Beleidigungen des ZDF gegenüber den beiden Opfern.
2) Beleidigungen unter Verstoß gegen § 3
RfStV neu zu veröffentlichen, bzw. zu wiederholen, wie dies in der vom ZDF
herausgebrachten Sendereihe Götter wie wir mehrmalig gemacht wurde, indem
Gott als Volltrottel hingestellt wird und mit dieser Art der Darstellung ich und andere
religiöse Menschen - insbesondere wegen der speziellen Ausrichtung der Sendungen auf
Christen und Juden, aufgrund ihrer religiösen Überzeugung verachtet und verspottet
werden.
Wiederholungen, sowie auch
Veröffentlichungen in ähnlicher oder vergleichbarer Weise werden als Verstoß gewertet.
_______________________
Ort, Datum
________________________________
Für Verantwortlichkeit der ARD
Lutz Marmor
ARD-Intendant
|
_________________________
Ort, Datum
__________________________
Für Verantwortlichkeit des ZDF
Thomas Bellut
ZDF-Intendant |
|
Hier noch mal die
Stelle in meinem Schriftsatz, in der ich mich auf die konkreten Paragrafen des
Rundfunkstasatsvertrags beziehe.
Die etwas merkwürdige Formulierung "unter
Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" bedeutet im Klartext, dass
bei jedem Verstoß neu die Konsequenzen greifen können. Man kann dann also nicht mehr
sagen, "ich hab einmal gebüßt, jetzt darf ich machen, was ich will". Diese
Formulierung habe ich übrigens aus dem Schriftsatz "geklaut", den mir der
NDR-Mitarbeiter damals durch seinen Abmahnanwalt zukommen ließ. So hat alles doch wieder
sein Gutes: Man lernt eine Menge dazu, wenn man von echten Profis attakiert wird. Diese
Leute sind gute Lehrer!
Um mein Angebot möglichst niederschwellig zu
gestalten, habe ich für den Fall von Verstößen keine zu bezahlenden
"Vertragsstrafen" in unberechenbarer Höhe angedroht und auch keine
exorbitanten Kostennoten für den Fall der Unterwerfung (wie mir gegenüber damals der
Abmahnanwalt des NDR), sondern es folgt bei Zuwiderhandlung lediglich eine von mir nach
billigem Ermessen vorzunehmende Kürzung meiner Zahlungen. Und das Ganze ist für die
Unterzeichner auch noch kostenlos.
Ich finde, dass es für die beiden Intendanten absolut
zumutbar ist, sich in diesen beiden Punkten zur Unterlassung zu verpflichten!
Ich verlange doch wirklich nichts Unmögliches oder
Ehrverletzendes von Herrn Marmor und Herrn Bellut. Je eine Unterschrift der Intendant
unter die Erklärung - und gut ist es! Dann zahl ich gerne regelmäßig einen angemessenen
Betrag!
Sollten sie hingegen nicht unterschreiben, muss ich
davon ausgehen, dass sie diese oder ähnliche Verstöße jederzeit wiederholen werden,
also weiterhin beleidigend werden wollen und Tatsachen auf den Kopf stellen, wie dies in
den genannten Beispielen beschrieben wurde. Dann zahl ich natürlich nichts.
...
3. März 2014
Man kann es kaum glauben, aber es kam schon wieder ein
neuer Beitragsbescheid. Allmählich bekomme ich Übung im Umgang mit dieser Schwemme von
Bescheiden. Diesmal habe ich das Wort Bescheid zu Übungszwecken mal nicht gelb makiert.
Also genau hingucken! Ich lese in den Emails immer wieder, dass Menschen die Bescheide
einfach ignorieren und sich dann später über einen Vollstreckungstitel wundern. Ich
würde gerne wissen, woran das liegt...! Zugegeben: Der Rechtsmittelbehelf ist oft nur
sehr dünn auf der Rückseite und die Betreffzeile "Gebühren-/Beitragsbescheid"
kann man auch leicht übersehen. Darf man aber nicht. In meinem neuen Buch
erkläre ich, wie man trotz verlorenem Verfahren zumindest für die Zukunft wieder seine
Ruhe haben kann, wenn man das nächste Mal alles richtig macht und nach meinen
Beschreibungen vorgeht. Niemand will ja wohl lebenslänglicher Unterstützer der Anstalten
sein, nur weil er einmal was übersehen hat!
Wer neu in diesem Blog ist, sollte am Besten von vorn
lesen oder hierher springen:
[Zum Beginn (empfohlen!)]
[Zum 1. Bescheid] [Zum 1. Widerspruch] [Zur
Stattgabe] [Zur Unterlassungserklärung]
Hier ist er, der neue (ich glaube in dieser Sache der
dritte Bescheid)
:

Da ich mir keine weitere Arbeit machen möchte, habe
ich den Bescheid zwar notwendigerweise mit fristgerechtem Widerspruch zurückgewiesen,
mich aber mit der Begründung auf den letzten Widerspruch bezogen. Den Antrag gem. § 80
Abs. 4 VwGO habe ich selbstverständlich noch einmal in das neue Dokument hereinkopiert.
Sicher ist sicher.
Vorab
per Fax: 0185 999 50 105
Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132-134
20149 Hamburg
Hamburg, den 28. Februar 2014
Widerspruch gegen den
Beitragsbescheid
vom 1. Februar 2014 - Eingang 12. Februar 2014
Sogenannte Beitragsnummer: 534 445 070
Der bei mir am 12. Februar 2014 eingegangene Beitragsbescheid
verletzt mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam.
Begründung
Die Begründung entnehmen Sie bitte meinem Widerspruch vom 31.
Januar 2014. Wenn Sie wollen, können wir das Spielchen so oft wiederholen, wie Sie
wollen. Ich bin jung - ich hab Zeit.
(Unterschrift)
Bernd Höcker
Außerdem stelle ich erneut einen
Antrag auf Aussetzung der
Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4
VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die
Zahlung des Beitrages nicht leisten!
(Unterschrift)
Bernd Höcker |
Am selben Tag, an dem ich den neuen Widerspruch
abgeschickt habe, kam ein nettes Schreiben vom NDR, indem man sich freundlich für den
vorherigen Widerspruch bedankt und mir den Stopp des Mahnverfahrens mitteilt:

Nun warte ich erstmal ab, wie mein Widerspruch
behandelt wird und ob mir die Intendanten die geforderte
Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschrieben haben.
...
23. Mai 2014
Am 15. Mai bin ich von einer vierwöchigen Kur
zurückgekommen und am 15. Mai kam auch dieser Widerspruchsbescheid des NDR.
Sozusagen als Begrüßung, und damit ich schnell wieder ins "normale" Leben
zurückfinde.
Diesmal hat der NDR den Widerspruchsbescheid
ordnungsgemäß mit einer "Förmlichen Zustellung" abgeliefert, sogar mit
korrekter Datierung und nicht, wie sonst oft üblich, zurückdatiert mit gleichzeitiger
Zwangsvollstreckungsdrohung. Diesmal wird also keine Vollstreckung angedroht, sondern ich
kann ganz entspannt meine Argumente mit den beiden unterzeichnenden Juristen des NDR
austauschen.
Wer lange nicht mehr meinen Widerspruch gelesen hat,
sollte diesen nochmal in Erinnerung bringen und [hier]
klicken. Sonst versteht man den folgenden Widerspruchsbescheid nicht wirklich. Wer noch
nie auf dieser Seite war, sollte [hier] klicken, um von vorne zu
lesen.
Die Seitennummern habe ich selber unten reingesetzt,
die hat man beim NDR eingespart - wie so vieles.





Also: Ich bin wie gesagt, erst vor wenigen Tagen von
einer längeren Kur wiedergekommen und nach Kuren brauche ich erstmal eine gewisse Zeit,
um wieder ganz klar denken zu können und um die Energie aufzubringen, auf solche
Schriftsätze zu antworten. Was ich lustig finde ist, dass ich es wieder mit meinem
"Lieblingsgegner" zu tun habe, der mir damals meinen Blog verbieten lies. Ich habe nun versucht, seinen Namen
und seine Unterschrift ganz und gar wegzuschwärzen (weil das sein Anliegen bei seiner
damaligen Landgerichtsklage gegen mich war), aber er hat eine Unterschrift, die sich nur
schwärzen lässt, wenn in diesem Fall das Wort "Bestandskraft" unleserlich
geworden wäre. Man hätte vielleicht "Blödeldskraft" hineininterpretieren
können, was aber keinen Sinn gemacht hätte...
Da ich wie gesagt also noch nicht voll leistungsfähig
bin, möchte ich nur kurz auf diesen Schriftsatz eingehen. In meiner Klagebegründung
werde ich dann später ausführlicher.
Als erstes fällt mir auf, dass er bestimmte Sachen gar
nicht erwähnt: Die Sendung "Götter wie wir", in der Menschen, die an Gott
glauben, wie Trottel dastehen, weil Gott und Jesus als Vollidioten dargestellt werden. Man
muss sich einmal vorstellen, die Sendung hätte Allah und Mohamed aufs Korn genommen! Wir
wissen sicher alle noch, dass es nach der Veröffentlichung der Mohamed-Karrikaturen
weltweit zu Blutvergießen und vielen Toten und Verstümmelten durch Racheakte erboster
Muslime gekommen ist. Hätte der Sender also nur statt Gott und Jesus Allah und Mohamed
als Protagonisten verwendet, wäre das nach unserem Strafgesetzbuch sogar eine Straftat:
§ 166 StGB:
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und
Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des
religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise
beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.
3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder
Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise
beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. |
In dem Fall wäre so eine Sendung
nämlich geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören! Menschen, die an
Gott glauben, Christen und Juden darf man nach diesem Paragrafen des StGB im Umkehrschluss
also bedenkenlos beleidigen, weil von ihnen keine Gefahr für den öffentlichen Frieden
ausgeht, wenn man sie beleidigt. Damit sind die Anstalten zumindest strafrechtlich nicht
zu packen. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag aber schon! Demnach sind derartige Beleidigungen
per se nicht zulässig.
Wirklich entlarvend finde ich diesen Satz im vorletzen
Absatz auf der Seite 2: "Die Anforderung an die Berichterstattung richtet
sich nicht an einzelne Sendungen, sondern an das Gesamtprogramm." - Solche
Sätze habe ich schon früher immer bei meinem Lieblingsgegner geschätzt! Ich frage mich,
wie soll man denn sonst die Einhaltung einer staatsvertragsgemäßen Berichterstattung
messen, wenn nicht an einzelnen Sendungen? Wie gesagt, solche Sätze liebe ich!
Im letzten Absatz auf Seite 2 schreibt er, dass es wohl
nicht meinem "Geschmack" entsprechen würde, wenn die beiden
ermordeten, als Krankenschwestern tätigen Bibelschülerinnen mit Selbstmordattentätern
verglichen würden. Hallo! Hier werden nicht nur Menschen aufs Übelste beleidigt, sondern
es wird die Wahrheit komplett auf den Kopf gestellt und Mordopfer mit Terroristen
gleichgesetzt!
Wenn ich auch noch meinen "Geschmack"
über das Programm zum Besten geben würde, müsste ich ein ganzes Buch darüber
schreiben! Es geht los bei vollkommen unsinnigen und nicht enden wollenden
Verkehrsmeldungen auf Deutschlandfunk, wo man sich in Hamburg tatsächlich(!) anhören
muss, dass zwischen Karlsruhe und Basel 1 km zähflüssiger Verkehr herrscht. So ein viele
Minuten dauerndes Unsinnsprogramm spart dem Sender wegen der nicht anfallenden
Lizenzkosten viel Geld, das man sich selbst in die eigene Tasche stecken kann. Oder die
schlimme Musik, die nach 22 Uhr auf dem "Nachrichtensender" NDR-Info die Ohren
und den Geist krank machen würde, wenn man sie nicht augenblicklich ausschaltet. Oder der
Kinderfunk auf eben diesem Sender, der um 10 vor acht zwischen zwei Nachrichtensendungen
ganz unvermittelt kommt; also quasi zwischen Zunami- und Terrormeldungen. Was soll das?
Das ist unterirdisch unprofessionell! - Das wären also einige meiner Meinungs- und
Geschmacksäußerungen. Aber um diese geht es hier ja wirklich nicht, sondern um
rechtliche Fragen und da scheint der NDR die eigenen Verpflichtungen aus dem RfStV nicht
ernst zu nehmen. Wie oben zitiert, brauchen sich ja nach Ansicht des NDR, einzelne
Sendungen überhaupt nicht an diese gesetzlichen Vorgaben zu halten!
Bei all diesen fadenscheinigen Rechtfertigungen des NDR
und der offensichtlichen Weigerung der Intendanten, meine beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen, gehe ich
davon aus, dass der Vorsatz besteht, weiterhin Menschen (z.B. mich) zu beleidigen und
falsche Tatsachen zu behaupten.
Bevor ich für heute Schluss mache, weise ich noch
einmal auf die Stelle in meinem Kampfbüchlein hin, wo ich den
Lesern klar mache, dass ein bereits unrettbar verlorenes Verfahren gegen den
Beitragsservice nicht das endgültige Ende bedeutet, sondern dass man statt dessen immer
aufs Neue die Bezahlung des sog. Rundfunkbeitrags für kommende Perioden verweigern kann.
Selbst, wenn man schon bezahlt hat, kann man künftig den Kampf wieder aufnehmen! So ein
Neubeginn des Kampfes wird dann mit dem neu erworbenen Wissen durchgeführt. Das bedeutet:
Neuer Bescheid - neuer Widerspruch, nur diesmal richtig!
So, jetzt bereite ich mich auf die Klage vor.
....
21. Juni 2014
So, die Klage habe ich am 12. Juni fristgerecht beim
Verwaltungsgericht eingereicht. Wie ich bereits in meinem neuen Buch
erklärt habe, reicht für die Fristwahrung die termingerechte Zustellung der Klage mit
einem Klageantrag. Die Begründung kann später nach einer vom Gericht festzulegenden
Frist erfolgen.
Falls sich jetzt jemand wundert, dass diesmal kein
Newsletter kam - es liegt einfach daran, dass bisher nichts weltbewegendes passiert ist:
Lediglich eine bisher unbegründete Klage und eine Bestätigung des Gerichts mit weiteren
Maßgaben. Der letzte Newsletter war tatsächlich am 23. Mai. Wer trotzdem immer auf
dem Laufenden bleiben will, sollte also öfter mal vorbeischauen...
Wer nicht auf dem Laufenden ist, sollte entweder mit
dem letzten Widerspruch zu lesen beginnen oder am besten
den Blog ganz von vorn anfangen.
Wissenswertes über eine Klage gegen den
Rundfunkbeitrag habe ich in Kap. 16.7 ff. geschrieben.
Hier nun meine Klage:
(Absender Name und Adresse)
Vorab per Fax: (040) 4 28 43 - 7219
Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Hamburg, den 12. Juni 2014
Klage
In Sachen
von Bernd Höcker, Lutterothstr. 54, 20255 Hamburg
- Kläger -
gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR), Rothenbaumchaussee 132, 20149
Hamburg
- Beklagter -
Es wird beantragt,
den Beklagten zur Aufhebung der Bescheide vom 3.1.2014 sowie vom
1.2.2014 und des Widerspruchsbescheides vom 13.5.2014, Eingang 15.5.2014 zu verurteilen.
Begründung
Die Bescheide sowie der Widerspruchsbescheid verletzen mich in meinen
Rechten.
Wegen der komplexen Rechtslage erbitte ich eine ausreichend lange
Frist für die Ausarbeitung einer rechtlich plausiblen Begründung meiner Klage.
(Unterschrift)
Bernd Höcker |
Hier nun die Bestätigung des Gerichts mit neuer
Fristsetzung und ein paar Zusatzanforderungen:

Datum des Schreibens ist der 17.6.2014, Poststempel:
18.6. (immer Umschläge aufbewahren!) und der Eingang bei mir war der 20.6.2014. Ich habe
also Zeit, meine Klagebegründung und die übrigen Dinge zu klären, bis zum 20. Juli
(Eingang beim Gericht).
Ab jetzt heißt es für mich: lesen, analysieren,
denken, prüfen, wieder denken, schreiben, drüber schlafen und wieder neu schreiben. Dann
rechtzeitig abschicken...!
Klagen ist anstrengend, aber man wird nicht dümmer
dadurch. Ich empfehle es daher jedem, der ungerecht behandelt wird!
...
13. Juli 2014
Hier nochmal die Stationen, die man unbedingt vorher
angesehen haben sollte, bevor man meine Begründung liest. Das eine ist der Widerspruchsbescheid vom NDR und das zweite ist meine
Klageschrift, die zuerst ja noch ohne Begründung
fristgerecht abgeliefert werden musste. Wer noch genauer in die Vergangenheit gehen
möchte, sollte auch meinen Widerspruch lesen. Wer ganz
neu in diesem Blog ist, dem empfehle ich, ganz oben anzufangen.
Die Klagebegründung ist jetzt fertig und ich habe sie
am 9. Juli 2014 per Fax und Brief eingereicht, bzw. zugestellt. Zeit gewesen wäre bis zum
20. Juli (Zustellung), aber was fertig ist, ist fertig und muss vom Tisch. Der
Klagebegründung habe ich die angeforderten Unterlagen im Brief mitgeschickt und die
gewünschten Auskünfte gegeben. Hier zunächst das Anschreiben ans Gericht:
Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Hamburg, 9. Juli 2014
Höcker ./. NDR
Az 10 K xxxx/14
Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend sende ich Ihnen meine Klagebegründung sowie alle
weiteren erforderlichen Unterlagen.
Mit der Anwendung der §§ 6 Abs. 1 sowie 87a Abs. 2 und 3 VwGO bin
ich einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker |
Hier nun meine Klagebegründung:
Vorab per Fax: (040) 4 28 43 - 7219
Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
9. Juli 2014
Klagebegründung
Aktenzeichen
10 K xxxx /14
Höcker ./. NDR
Die angefochtenen Bescheide verletzen mich in
meinen Rechten.
I.
Verstoß
gegen das Sozialstaatsprinzip
Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen
Einkommens vorsieht, verstößt es gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und
Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Nach der Umstellung auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag
kann jemand mit einem Arbeits-Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt, nicht
mehr der Zahlungspflicht entkommen. Auch nicht dadurch, dass er auf Medien ganz
verzichtet. Selbst dann, wenn das Arbeitseinkommen knapp über dem Existenzminimum liegt,
wäre der Erwerb selbst gewählter Medien (z.B. Presse oder Musik) nicht mehr mit
dem vorhandenen Medienbudget möglich, wenn der Rundfunkbeitrag zwangsweise zu entrichten
ist und diesen Etat bis zum letzten Cent auffrisst.
Befreit werden kann nur noch, wer ganz bestimmte
staatliche Leistungen erhält. Studenten ohne BAFöG oder Selbstständige ohne Einkommen
könnten sich dann nur noch auf die sog. Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV berufen.
Eine entsprechende Härtefallregelung im damaligen
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (§ 6 Abs. 3 RfGebStV) war aber bereits eine Farce, weil
...(Zitat):
"... sich die GEZ weigert, die
Bestimmungen des Absatzes 3 tatsächlich anzuerkennen und dafür konkrete
Einzelfallprüfungen vorzunehmen. In Nordrhein-Westfalen ist nur ein einziger Fall
bekannt, der von der GEZ als Härtefall primär anerkannt wurde.", so die
Abgeordnete Inge Howe, MdL Nordrhein-Westfalen, bei einer Anhörung im brandenburgischen
Landtag am 9.11.06. Also ein Mal innerhalb von eineinhalb Jahren im
größten deutschen Bundesland!
Ein Kommentar von Doris Gabel vom Hessischen
Rundfunk (HR), Eckhard Ohliger von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und Klaus Siekmann
vom Norddeutschen Rundfunk (NDR), der im Internet auf der Seite der Kieler Staatskanzlei
nachlesbar war, machte klar, was gemeint war. Auszug: "Die Behauptung und
gegebenenfalls der Nachweis, nicht über genügend finanzielle Mittel zu verfügen, ist
nicht allein ausreichend, um einen besonderen Härtefall zu begründen." - Im Beckschen Kommentar zum
Rundfunkrecht schreiben Andreas Gall vom BR und Klaus Siekmann vom NDR sinngemäß
gleiches nur sehr viel ausführlicher (nachzulesen: Beckscher Kommentar
Rundfunkrecht, 2008 zu § 6 RfGebStV, Rn 50 ff). Dieses umfangreiche, und von vielen
Gerichten genutzte Kommentarstandardwerk ist bekanntlich fest in den Händen von
GEZ-Juristen, die eine für sie genehme Auslegung in die Paragrafen hineininterpretieren
und auf diese Weise auch die Rechtsprechung der Gerichte entsprechend lenken - was
wiederum in die nächste Kommentar-Auflage einfließen kann.
Es scheint im Übrigen auch so zu sein, dass die
Regelung zur Beitragsbefreiung lediglich ein versehentlicher Unfall bei der
Gesetzgebung war, der schnellstens zu korrigieren ist. Ich hatte am 7. Februar 2012 an
meine Bundesvorsitzende geschrieben und mich über das Abstimmungsverhalten meiner Partei,
der CDU, bei ihr beschwert. Einige Zeit später, am 7. September 2012, erhielt ich auf
Weisung meiner Vorsitzenden vom Medienpolitischen Sprecher der Hamburger CDU, Andreas
Wankum, eine Antwort, in der er folgende Behauptung aufstellte:
Insbesondere stellen Sie in Ihrer Mail
auf soziale Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der
Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die
Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe
besser gestellt sein.
Dies ist wie beschrieben falsch. Da Herr Wankum
dafür zuständig war, seine Fraktionskollegen vor einer Abstimmung über das neue
Vertragswerk fachgerecht zu beraten, wird er die Fraktion mit dieser unrichtigen
Feststellung zu einem Abstimmungsverhalten gebracht haben, das ohne diese Falschberatung
sicherlich anders ausgefallen wäre.
Es muss noch einmal betont werden: Früher konnte
man durch die Entsorgung aller Rundfunkgeräte der Gebühr entkommen, was schon als
solches dem Grundgesetz nicht genüge getan hatte, weil dadurch die Rechte des Bürgers
nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz GG beschädigt wurden. Heute gibt es aber
überhaupt keine Chance mehr für Geringverdiener. Das Geld für den sog. Beitragsservice
muss man sich sprichwörtlich aus den Rippen schneiden.
Um einem möglichen Gegenargument des Beklagten
bereits zuvorzukommen: Es ist auch eine Aufstockung auf Hartz IV für Selbstständige in
der Praxis unmöglich. Mit einem stark schwankenden Einkommen braucht man so einen Antrag
erst gar nicht zu stellen. Bei Selbstständigen gibt es i.d.R. auch Vermögen,
das Hartz-IV-Leistungen ausschließt. Bei mir sind es etwa die Bücher, die im Lager
meiner Verlagsauslieferung liegen und darauf warten, bestellt zu werden. Ich habe daher
auch keine Befreiung beantragt, sondern ich zweifle die Rechtmäßigkeit der
vorhandenen Befreiungsregeln generell an.
Die Behauptung des Beklagten, dass es sozial
gerecht sei, wenn jedermann gleichermaßen hinzugezogen wird, stimmt in
dieser Weise zumindest nicht, wie die Lasten des Rundfunkbeitrags verteilt werden: Der
Mittellose ohne Rundfunkgeräte zahlt nämlich die exakt gleiche Summe wie der
Multimillionär, der in seiner 40-Zimmer-Villa in jedem Raum ein Multimediacenter
betreibt. Dieses Prinzip ist so, wie wenn alle Bürger gleichermaßen 1.000 Euro Steuer im
Monat zahlen müssten. So ein Prinzip hat überhaupt gar nichts mit dem
Sozialstaatsprinzip zu tun! Es ist ärgerlich, solche Argumente lesen zu müssen, zumal
auch die Juristen des Beklagte genau wissen, was das Sozialstaatsprinzip bedeutet und wie
wichtig es für unser demokratisches System ist.
II.
Verstöße
gegen den Rundfunkstaatsvertrag
Ich hatte bereits in meinem Widerspruch darauf
hingewiesen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in mehreren Fällen gegen den
Rundfunkstaatsvertrag verstößt und entsprechende Beispiele angeführt. Aus diesen
Beispielen geht hervor, dass von ARD und ZDF u.a. sowohl Tatsachen auf den Kopf gestellt
werden, Kommentare und Meinungen nicht von der Berichterstattung getrennt werden,
religiöse Überzeugungen in beleidigender Art und Weise lächerlich gemacht werden,
Beiträge gesendet werden, die dem Zusammenhalt der Bevölkerung diametral entgegenstehen
und dazu beitragen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen von anderen verachtet werden.
Der Beklagte schreibt zu diesen Beschuldigungen im
vorletzten Absatz auf der Seite 2 seines Widerspruchsbescheides: "Die Anforderung
an die Berichterstattung richtet sich nicht an einzelne Sendungen, sondern an das
Gesamtprogramm. Das ist so, wie wenn ein betrunkener Autofahrer dem Polizisten
sagt, dass er in der Gesamtschau meistens nüchtern fährt und deshalb für eine einzelne
Verfehlung nicht belangt werden dürfe. - Wie anders, als durch die Analyse einzelner
Sendungen können denn sonst Verstöße ermittelt werden?
Ich hatte meinem Widerspruch eine
Unterlassungsverpflichtungserklärung beigelegt und angeboten, angemessene Beiträge zu
entrichten, wenn derartige Verstöße künftig unterbleiben. Diese Erklärung wurde
ignoriert, sodass damit zu rechnen ist, dass auch künftig derart leichtfertig mit den
Regelungen des RfStV umgegangen wird und weitere Rechtsbrüche zu erwarten sind, an denen
ich und andere Bürger Schaden nehmen.
Hier nun einige der Rechtsverstöße
zusammengefasst:
1) In der ZDF-Sendung Frontal
21 vom 4.8.2009 wurden die beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26)
und Anita Grünwald (24) mit Selbstmordattentätern auf eine Stufe gestellt.
Nachzulesen ist dies mit einem kritischen Kommentar u.a. bei:
http://www.bibubek-baden.de/html/aktuell.php?seite=ZDF0Sendung0verleumdete0christlicher0Mission0
Die beiden jungen Frauen waren im Jemen in einem
Krankenhaus beschäftigt und wurden während eines Ausfluges ermordet. Sie waren in diesem
verarmten Land, um den Menschen dort zu helfen und sie wurden vermutlich ermordet, weil
sie helfen wollten. Ihr Lohn für ihre Arbeit war die Freude und Dankbarkeit der
Patienten, denen sie geholfen hatten. - Bei Selbstmordattentätern ist es bekanntlich
anders: Selbstmordattentäter wollen verstümmeln, morden und zerstören. Als Lohn
erhoffen sie sich 72 Jungfrauen, die ihnen in einem Paradies zu Diensten sind.
(Google: 72 Jungfrauen). Das, was die beiden Bibelschülerinnen machten, war
gelebte Liebe im Zeichen des Kreuzes. Das, was Selbstmordattentäter tun, ist gelebter
Hass im Zeichen des auf den Kopf gestellten Kreuzes. Der Sender hatte es trotz massiver
Beschwerden nicht für nötig befunden, sich für seine Entgleisung zu entschuldigen. Im
Gegenteil, dieser unsägliche Vergleich wurde von der ARD übernommen und trotzig
wiederholt! Dies verstößt gegen § 3 Abs. 1, § 10 Abs. 1 und gegen § 11 Abs. 1 und 2
RfStV.
Der lapidare Kommentar des Beklagten zu diesen
Vorhaltungen: Ihren Erklärungen kann entnommen werden, dass die Inhalte der
Sendung weder Ihren Überzeugungen noch Ihrem Geschmack entsprachen... Diese
Haltung zeugt von Respektlosigkeit gegenüber dem Gesetz und davon, dass der Beklagte
keine Verantwortung für seine Beiträge übernehmen will. Es geht hier nicht um Geschmack
o.ä., sondern um einen sehr bedeutsamen Rechtsbruch! Noch immer sind aus der entführten
Reisegruppe, der auch Rita Stumpp und Anita Grünwald angehörten, drei Personen
verschollen. Es sind Johannes und Sabine Hentschel und ihr Sohn Simon. Es ist nun zu
befürchten, dass auch sie vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk als
Selbstmordattentäter beschimpft werden, wenn diese Sender irgendwann einmal
wieder über den Fall berichten.
2) Ich werde wegen meines Glaubens
vom ZDF beleidigt und der Lächerlichkeit preisgegeben. Die Zuschauer werden dazu
ermuntert, mich mit meinem Glauben zu verachten. Ein Beispiel dazu: Die ZDF-Sendereihe
Götter wie wir ist eine einzige Beleidigung gläubiger Juden, Christen und
anderer Gott-gläubiger Menschen. Gott wird darin als übergewichtiger blöder Trottel
dargestellt, der seine Brille verlegt hat u.s.w..
Die wesentlichen, ausführlichen Beispiele wurden
bereits aus dem Netz genommen, nachdem ich auf meiner Webseite (in meinem ersten
Widerspruch) einen Link darauf gesetzt hatte. Es sind praktisch nur noch relativ
harmlose Trailer bei Youtube online. So wie ich gelesen habe, gibt es die
Sendungen aber noch auf DVD im Handel.
Was müssen dieser Darstellung nach Menschen, die
an Gott glauben, für dämliche Hohlköpfe sein, wenn sie auch noch zu so Jemanden
aufschauen und beten, der mit sich selbst nicht richtig klar kommt? Die Sendungen
schmälern das Ansehen derer in der Bevölkerung, die an Gott glauben - und damit auch
mein Ansehen!
Junge Menschen werden sich gar nicht erst Gott
zuwenden, sondern es cool finden, Juden und Christen wegen ihres Glaubens zu verspotten.
Solche Diffamierungen sind oft schon die Türöffner für Verfolgung, Demütigung und
Vertreibung, wie dies in verschiedenen Gegenden bereits Wirklichkeit geworden ist. Daher
fühle ich mich von derartigen Sendungen nicht nur angefeindet sondern letztlich auch
bedroht. Gemäß RfStV haben die öffentlich-rechtlichen Sender die Würde und die
religiösen Überzeugungen der Menschen zu achten und diese nicht niederzumachen und der
Lächerlichkeit preiszugeben.
Man stelle sich einmal vor, das ZDF hätte statt
Gott und Jesus die Protagonisten Allah und Mohamed verwendet und diese auf die gleiche Art
und Weise lächerlich gemacht! Dann wäre das sogar nach § 166 Abs. 1 und 2
StGB eine Straftat gewesen, denn wenn die Beleidigung oder Beschimpfung geeignet
ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ist eine Haftstrafe von bis zu drei
Jahren angedroht. Das bedeutet zwar - zynisch betrachtet - im Umkehrschluss, dass man nach
dem Strafgesetzbuch den Glauben von Christen und Juden ungestraft beleidigen darf, weil
von ihnen keine friedensstörenden Reaktionen zu erwarten sind. Im Gegensatz dazu, wo
weltweit z.B. nach den Veröffentlichungen der Mohamed-Karikaturen ein Aufstand der
Muslime mit vielen Toten und Verletzten losbrach. Auch wenn die Abwertung des
christlich-jüdischen Glaubens offensichtlich keine strafrechtlichen Folgen hat - nach dem
Rundfunkstaatsvertrag sind solche verächtlichen Sendungen dennoch rechtswidrig und das
muss Folgen haben!
Der Beklagte schreibt, dass ich ja nicht gezwungen
werde, Sendungen zu sehen. - Aber selbst, wenn ich diese Sendungen nicht ansehe, habe ich
die erwähnten Nachteile: Andere werden abfällig über mich denken, wenn ich mich zu Gott
bekenne. Der nächste Schritt wären Tätlichkeiten gegen Juden und Christen. Das ist
geschichtlich belegt. Solche Verunglimpfungen von Seiten öffentlich-rechtlicher Sender
laden jedermann dazu ein, sich an solchen Beleidigungen auch noch selber zu beteiligen.
Andere Länder und Völker beneiden uns um unsere
tolerante und von gegenseitigem Respekt geprägte jüdisch-christliche Kultur. Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt gerade an den Grundpfeilern an, um diese Kultur zu
diskreditieren und zu unterminieren. Das ist nicht hinnehmbar!
Auf der Internetplattform cxflyer.com ist
eine Petition gegen die Sendung Götter wie wir veröffentlicht, die von 37.879
Personen unterschrieben wurde. Was sollen wir Bürger denn noch alles tun und machen, um
derartige Sendungen zu verhindern oder zumindest nicht finanzieren zu müssen? Wir werden
doch zur Beitragsverweigerung geradezu genötigt, wenn wir uns nicht mitschuldig machen
wollen!
Interessante und vielsagende Reaktion des
Beklagten auf meine diesbezüglichen Vorhaltungen: nämlich keine Reaktion. Der Beklagte
geht darauf mit keinem Wort ein. Zumindest bestreitet der Beklagte weder Inhalt noch Form
dieser Sendungen. Ich gehe daher davon aus, dass wir diese Tatsachen somit als unstreitig
festhalten können.
Es ist in der Tat auch dann kein
Vorteil, wenn man die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht
konsumiert. Denn die Behauptung der Marketingstrategen der Öffentlich-Rechtlichen ist
falsch, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt sowohl durch gucken als auch durch nicht
gucken gefördert würde. Der bestehende Nachteil ergibt sich vielmehr aus den
negativen Tendenzen bestimmter Sendungen, die dem gesellschaftlichem Zusammenhalt
entgegenstehen und unsere Werte direkt an ihren Wurzeln angreifen.
III.
Sonstiges
1) Obwohl mehrere hochrangige
Experten den neuen Rundfunkbeitrag als eine (unzulässige) Steuer klassifizieren, haben
die Gerichte bisher die Auffassung vertreten, dass dies nicht so sei. Daher ist eine
weitere Vertiefung des Themas hier wohl vermutlich auch nicht sehr erfolgversprechend. Ich
wundere mich aber über das Argument, das der Beklagte in seinem Widerspruchsbescheid auf
der letzten Seite vorbringt: Der Rundfunkbeitrag ist daher insbesondere keine
Steuer, zumal eine Finanzierung aus staatlichen Haushalten mit dem Gebot der Staatsferne
nicht zu vereinbaren wäre. Das ist etwa so, wie wenn jemand mit gezogener
Pistole in ein Juweliergeschäft geht, sich die Taschen mit Uhren und Schmuck füllt und
dann später vor Gericht behauptet, das könne per Definition gar kein Raubüberfall
gewesen sein, weil Raubüberfälle gar nicht erlaubt sind. Es ist für mich erschütternd,
mit welch haarsträubenden Argumenten man in diesem Lande zum Erfolg kommt, wenn man nur
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk heißt! Für mich sind jedenfalls die
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Koblenzer, Prof. Dr. Christoph Degenhart und Dr. Anna
Terschüren überzeugender...
2) Der öffentlich-rechtliche
Rundfunk bringt regelmäßig sachlich dargestellte Meldungen, in denen sog.
Unwörter vorgestellt werden. Diese sog. Unwörter sind Wörter, die man nicht
mehr sagen, schreiben oder denken darf (ein Beispiel war Gutmensch). Es
erinnert an George Orwells 1984, in denen Begriffe, die unliebsam waren,
vaporisiert wurden, also ganz und gar von der Welt verschwinden sollten. Die
Meldung im Rundfunk lautet leider nicht etwa unserer Meinung nach und der von
vier ehemaligen Sozialkundestudenten, sollte das Wort Gutmensch nicht mehr verwendet
werden, sondern Unwort des Jahres lautet Gutmensch. Hier werden Meinung
und Tatsachen nicht mehr getrennt, wie dies nach dem Gesetz vorgeschrieben ist.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterminiert
grundlegende demokratische Rechte und schadet mir auch dann, wenn ich die Angebote der
Anstalten konsequent meide. Ich bin daher nicht bereit, mich an einem solchen
öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem zu beteiligen. Finanziell könnte ich mir das auch
gar nicht leisten. Ich werde stattdessen weiterhin die Rechtsbrüche und moralischen
Vergehen der Sender sowie deren Verwaltungen erforschen und beschreiben.
Ich bitte das Gericht, antragsgemäß zu
entscheiden.
Das gesamte Verfahren wird in einem Blog auf
meiner Webseite unter folgender Adresse dokumentiert:
www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm
(Unterschrift)
Bernd Höcker
|
Vielleicht ist aufgefallen, dass ich nicht sämtliche
Argumente meines Widerspruchs wiederholt habe. So stimme ich nun gern mit dem Beklagten
überein, dass der Kunstbegriff weit zu fassen ist. Ich selbst habe hier ja bereits ein Aktionskunstwerk vorgestellt, das
möglicherweise auch nicht jedem gefallen hat. Kunst will ja etwas Verborgenes aus dem
Verborgenen ans Licht bringen und zum Nachdenken anregen. Kunst muss nicht schön sein.
Kunst soll sogar provozieren.
Ich wurde gefragt, wie teuer so ein Gerichtsverfahren
werden kann, falls man verliert. Wie die Juristen gerne sagen: Das kommt drauf an. Wer in
der ersten Instanz bereits einen Anwalt beauftragt, hat natürlich deutlich mehr Kosten
als ohne. Die Anwälte können nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abrechnen
oder z.B. nach eigenen Stundensätzen. Ich gehe davon aus, dass meine Leser alleine, ohne
Anwalt, klar kommen. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht herrscht noch kein
Anwaltszwang. Das Gericht nimmt Gebühren, die sich nach dem Streitwert richten, der vom
Gericht festgelegt wird. Außerdem teilt sich die Gebühr in drei Einzelgebühren.
Verzichtet man etwa während der Verhandlung auf ein Urteil und zieht die Klage zurück,
wird ein Teil der Gebühren erlassen. Bevor ich nun spekuliere, welche Gebühr in meinem
Fall anfällt, warten wir lieber die Tage noch ab. In Kürze werden wir es live erleben
können, denn die Rechnung kommt bald.
Noch ein Hinweis für meine Newsletter-Empfänger: Bei
solchen Ereignissen, wie eine Gebührenrechnung werde ich normalerweise keine Newsletter
versenden, genauso wie ich wegen der noch unbegründeten Klage nur die Webseite erneuert
habe, ohne den Rundbrief deswegen zu verschicken. Erst zur Klagebegründung kam wieder der
Newsletter. Wie der Newsletter bestellt werden kann, steht ja unten.
Jetzt warte ich gemütlich auf die Rechnung vom Gericht
und auf die Klageerwiderung des Beklagten...
.....
29. August 2014
Gestern kam nun endlich die lang ersehnte
Klageerwiderung des NDR. Irgendwie muss sie auf dem Weg zu mir verloren gegangen sein,
denn sie war schon am 5. August beim Gericht eingegangen und an mich geschickt worden.
Nach einem Telefonat mit dem Geschäftszimmer wurde sie mir nun also erfolgreich
zugestellt.
Ich muss vorab anmerken, dass ich in der Zwischenzeit
auch einen Gerichtsbeschluss über den vorläufigen Streitwert erhalten habe.
Der Streitwert beträgt 231,76 Euro, also vermutlich
werden sich die Gerichtskosten der 1. Instanz auf 75,- Euro belaufen. Die Rechnung ist
noch nicht da und hoffentlich nicht ebenfalls verloren gegangen.
Hier nun die Klageerwiderung. Viel "Spaß"
beim Lesen...!







Ich muss demnächst mal nachforschen, was der Vermerk
ganz unten rechts auf der ersten Seite bedeutet. Dort steht:
"Der Norddeutsche Rundfunk kann nur
von zwei bevollmächtigten Personen vertreten werden."
Sich als bevollmächtigt vorgestellt und unterschrieben
hat aber nur eine Person... - Ich werde das prüfen.
Inhaltlich möchte ich mir in Ruhe Zeit lassen, um die
einzelnen Textbausteine genauer zu prüfen (denn etwas anderes
als Textbausteine sind das scheinbar mal wieder nicht). Es ist wirklich schade, dass der
Beklagtenvertreter sich überhaupt keine Mühe macht, meine dezidiert vorgetragenen und
dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgeworfenen Rechtsverstöße im Einzelnen zu
prüfen und ggf. zu widerlegen. Mir kommt das so vor, als ginge er davon aus, dass
die Richterinnen und Richter in diesem Lande ohnehin den Befehl "von ganz oben"
hätten, dass der Bürger in solchen Streitigkeiten nie Recht bekommen darf und der
öffentlich-rechtliche Rundfunk in jedem Fall zu obsiegen hat. Sonst wäre eben Schluss
mit Beförderung... - Viele Bürger vermuten ja auch, dass so eine Absprache existiert...!
Notfalls wird auch schon mal kurz vor der Verhandlung der Richter kurzerhand ausgetauscht,
was ich selber mal erleben "durfte". Was soll man sich da als NDR, und damit
Eigentümer von totalitärer Macht, auch noch unnötiger Weise mit etwas Mühe geben, wenn
alles so gut "von oben" organisiert ist..? Ich habe in meiner bisherigen, über
13-jährigen Tätigkeit als über dieses Thema recherchierender Journalist Urteile
gesehen, die einem den Glauben an das Gute verlieren lassen....
Wer schon mal ungefähr wissen möchte, in welche
Richtung ich wahrscheinlich gehen werde, sollte
sich diesen Artikel ansehen.
Der NDR kann doch nicht einfach alles, was unter Lug,
Betrug, Verleumdung, Volksverhetzung und blanker Falschdarstellung zu subsumieren ist, als
Geschmacksfrage abtun, als etwas, das diesem Bernd Höcker nicht "gefallen"
haben mag, aber der Rundfunkfreiheit entspricht!
So etwas schreibt übrigens der NDR-Mitarbeiter, der
mich nach einem ca. zwei Jahre dauernden Blog vor das Hamburger Landgericht gezerrt hat,
weil ich seinen Namen nicht geschwärzt hatte! Und
den Blog verbieten lies!. Motto: Der NDR darf alles - die Bürger dürfen
nichts! Meine Kosten beliefen sich dafür auf über 3.000,- Euro. Der Sinn und Zweck
sollte wohl sein: Einen bestrafen und damit Tausende erziehen!
Okay, nun wieder zur aktuellen Klage und seiner
Erwiderung: Auch mein ausführlicher, und mit mehreren Belegen versehener Hinweis auf die
Verletzung des Sozialstaatsprinzips wird nur mit sinnlosen Textbausteinen abgebügelt. Der
Aspekt, dass es für die Beleidigung der muslimischen Religion bis zu drei Jahren Haft
gem. § 166 Abs. 1 und 2 StGB Strafandrohung gibt - dass aber, im Gegensatz dazu,
Christen und Juden für die Beleidigung ihrer Religion auch noch gezwungen werden sollen,
für solche Beleidigungen zu bezahlen, darauf geht der NDR-Vertreter mit keinem Wort ein.
Schade. Es bleibt in diesem Verfahren also noch sehr viel zu klären und zu tun!
Jetzt entspanne ich erstmal ein bisschen und mache mich
in den nächsten Tagen daran, eine Erwiderung auf diese Klageerwiderung zu verfassen....
....
17. September 2014
Wer neu in diesem Blog ist, sollte ganz
von vorn lesen. Wer die Klage nicht mehr erinnert, kann hier meine Klagebegründung nochmal ansehen. Zur Klageerwiderung des NDR
bitte hier klicken.
Mittlerweile ist die Zahlung der Gerichtskosten
erledigt. Bei dem Streitwert von 231,76 Euro sind 105,- Euro berechnet worden - die ich
hoffentlich am Ende des Verfahrens zurück erhalte. Außerdem habe ich mich
zwischenzeitlich erkundigt, was es damit auf sich hat, dass nur ein Bevollmächtigter
unterschrieben hat, aber laut Vermerk zwei notwendig wären. Von neutraler Seite erfuhr
ich dann , dass die Prozessvollmacht vermutlich von 2 Leuten unterschrieben worden ist,
insofern wäre das wohl O.K. Unabhängig davon handelt auch bei einer ungültigen
Vollmacht nach außen der NDR. Der Vertreter wäre dann allerdings als Vertreter ohne
Vertretungsmacht tätig, der NDR könnte dessen Handeln dann immer noch genehmigen. Ich
kann also aus dieser Sache keinen Honig saugen...
Zuvor möchte ich kurz auf etwas eingehen, was mir fast
täglich per Email vorgehalten wird und was sich im Netz wie Ebola ausgebreitet hat. Man
schreibt mir, warum ich mich überhaupt auf ein Verfahren einlasse. Deutschland sei doch
gar kein Staat mehr, sondern eine GmbH und es sei daher auch nicht das Verwaltungsrecht,
sondern das Handelsrecht und das BGB-Vertragsrecht anzuwenden. Viele Leute haben aufgrund
dieser Gerüchte ganz auf Rechtsmittel verzichtet, weil die Bundesrepublik ihrer Meinung
nach nicht mehr existiert. - Ich kann davor nur warnen! Es brüsten sich zwar einige Leute
im Netz, dass sie dann nichts mehr von denen gehört haben und meinen, nun sei alles gut.
Fakt ist aber, dass nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können und die GEZ2.0
bis zum Ende der Verjährungsfrist ohne jede Mühe das Geld eintreiben kann. Durch die
Verstreichung der Widerspruchsfrist, wird nämlich aus einem Bescheid ein
Vollstreckungstitel...
Im Grunde kann ja jeder glauben, was er will und
meinetwegen auch, dass Deutschland kein Staat ist. Aber wenn sich dann doch die
Staats-Gewalt zeigt - und sei es durch die Vollstreckung von Geldforderungen -, hilft
solche Argumentation dann ja auch keinem weiter. Darum meine Warnung vor solchen
"Heilsversprechen"!
Also bitte keine solchen Mails mehr an mich. Ich gehe
meinen Weg so, wie in Kapitel 16 meines Buches
beschrieben.
Hier nun meine Antwort auf das NDR-Schreiben:
Vorab
per Fax: (040) 4 28 43 - 7219
Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Hamburg, den 14. September 2014
Antwort auf die Klageerwiderung des NDR
Aktenzeichen XXXXXXXX
Höcker ./. NDR
Sehr geehrte Frau Richterin,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich zu der Klageerwiderung des NDR vom 28. Juli 2014
Stellung.
- Ich kritisiere
zum einen, dass der Beklagte auf meine ganz konkreten Vorhaltungen lediglich mit
bezugslosen Textbausteinen geantwortet hat. Dies ist ermessensfehlerhaft und führt nicht
dazu, meine Argumente zu entkräften. Die Behörde kann ihr Ermessen nur ausüben, wenn
sie den Einzelfall betrachtet. Und damit vertragen sich standardisierte, vorgefertigte
Sätze nicht unbedingt. Es gibt allerdings in Massenverfahren natürlich viele
identische Fälle, die man auch identisch behandeln kann. Aber dann muss die Behörde bei
der Auswahl ihrer Textbausteine erkennen lassen, dass sie alle Aspekte des Einzelfalls
gesehen und richtig gewichtet hat. In diesem Fall ignorierte der Beklagte wichtige
Argumente einfach.
- Zum zweiten sind
die angefochtenen Bescheide formal unzureichend und damit unwirksam.
- Die
Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags in Form der Inanspruchnahme des Widerstandsrechts
nach Art. 20 Abs. 4 GG i.V. mit Art. 2 GG analog zum Zurückbehaltungsrecht des BGB ergibt
sich aus den verschiedenen, konkret aufgeführten Angriffen auf die Grundpfeiler unserer
freiheitlich-demokratischen Werte und der verfassungsmäßigen Ordnung.
zu 1)
a) Bezüglich der Sozialstaatswidrigkeit hatte ich darauf
hingewiesen, dass Gering-Verdiener, im Gegensatz zu Sozialleistungsempfängern,
keine Befreiung mehr bekommen können. Ein Existenzminimum wird nicht berücksichtigt und
eine Abschaffung der Geräte führt ebenfalls nicht dazu, keine Zahlungen mehr leisten zu
müssen. Darüber hinaus hatte ich auf das Beispiel verwiesen, dass in NRW innerhalb von
eineinhalb Jahren nur ein einziger Fall vorkam, in dem die GEZ den Härtefall-Paragrafen
angewandt hatte. Und auch der Beklagtenvertreter negiert die Annahme eines Härtefalls bei
geringem Einkommen in allen seinen einschlägigen Veröffentlichungen. Die
Härtefallregelung soll keine neuen Fallgruppen erzeugen. Hinzu kam, für mich
überraschend, dass der Medienpolitische Sprecher der CDU Hamburg das Gesetz gar nicht in
seinen Einzelheiten kannte und dementsprechend seine Fraktion unzureichend beraten haben
wird, was dann in der Konsequenz zu der vorliegenden Gesetzgebung führte. Ich hatte einen
entsprechenden Passus aus einer seiner Emails zitiert. Zu diesen entscheidenden Punkten
nimmt der Beklagte keine Stellung.
b) Falschdarstellungen und Beleidigungen sind nicht vom RfStV
und auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. In bestimmten Fällen sogar strafbar. Ich
hatte an konkreten Beispielen aufgezeigt, dass derartige Verstöße vorgelegen haben. In
einem Fall wäre der Verstoß gegen den RfStV auch ein Verstoß gegen Strafbestimmungen,
nämlich dann, wenn nicht die christlich-jüdische Religion und die zu ihr gehörigen
Menschen, sondern die muslimische Religion auf exakt der gleichen Weise beleidigt worden
wäre. Der Beklagte ignoriert auch hier meine Argumente. Dass der Beklagte vielmehr die
Vorwürfe lapidar als Geschmacksfragen abtut, zeigt, dass er seine eigenen Verpflichtungen
aus dem RfStV nicht wirklich ernst nimmt.
Ich möchte das verdeutlichen. Hier ein Zitat der später zum
Christentum konvertierten Buchautorin Sabatina James (Nur die Wahrheit macht uns
frei: Mein Leben zwischen Islam und Christentum) aus der Zeitschrift
idealisten-net Magazin Nr. 2/2012, das ziemlich genau zeigt, was ich meine.
Sie beschreibt in dem Interview, wie sie als Muslimin über Christen gedacht hatte:
Als Moslem hatte ich bis dahin immer gedacht: Den Christen
ist nichts heilig. Die haben keine Religion. Sie kennen die Bibel nicht, und machen sogar
Witze über Jesus.
Genau diese Einstellung ist es auch, die Muslime in die Hände der
Dschihadisten führen. So auch der Autor Carsten Polanz in seinem Artikel Wege in
den radikalen Islam (ebenda):
Junge muslimische Migranten und westliche Konvertiten
fühlen sich abgestoßen von der weit verbreiteten Gleichgültigkeit in Werte- und
Sinnfragen... (...) Gerade Salafisten machen sich diese Identitätssuche der jungen
Migranten zunutze, indem sie ihnen ständig einreden, der Islam sei die Lösung aller
Probleme.
Dass nun ausgerechnet der öffentlich-rechtliche Rundfunk unsere
grundlegenden Werte ins Lächerliche zieht und mit Sendungen wie Götter wie
wir sowohl das Christentum als auch das Judentum als Witzveranstaltungen
diskreditiert, nehme ich nicht hin. Das unterstütze ich nicht und dafür zahle ich nicht!
Dass ich es ebenfalls nicht hinnehme, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wie in
meiner Klage erwähnt, zwei Bibelschülerinnen mit Mördern gleichsetzt, weil sie in einem
muslimischen Land Kranken geholfen haben, hat zudem, entgegen der Ansicht des Beklagten,
nichts mit Geschmacksfragen zu tun. Hier wird nicht nur gegen den RfStV verstoßen,
sondern die Demokratie als Ganzes angegriffen.
Zu 2)
Die mir vorliegenden Bescheide sind nach einem Urteil des
Landgerichts Tübingen vom 19.5.2014 mit Az 5 T 81/14, formal unzureichend und damit
unwirksam.
Zum Einen enthalten die Bescheide bereits einen Säumniszuschlag, was
zum Zeitpunkt des Erlasses eines Bescheides unzulässig ist, da die Zahlungsverpflichtung
erst mit Erhalt des Bescheides eintritt (Rn 15):
Grundsätzlich
setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags einen Beitragsbescheid als
Verwaltungsakt voraus. Zwar beginnt die materielle Beitragspflicht, sobald die
entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Zahlungsverpflichtung
kann jedoch nur durch Beitragsbescheid geschaffen werden.
Auch der Beitragsgläubiger ist in den Bescheiden nicht klar
ersichtlich (Rn 18):
Vorausgehen
müsste ein Beitragsbescheid als formaler Verwaltungsakt, der Beitragspflicht und
Beitragshöhe feststellt bzw. festsetzt. In diesem Verwaltungsakt wäre die Beitragsgläubigerin
namentlich umfassend und korrekt anzugeben, ebenso die Rechtsgrundlagen und der
vorgesehene Rechtsbehelf. Der Bescheid selbst müsste vorliegend somit eindeutig den
Südwestrundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) als Beitragsgläubiger
bezeichnen.
Somit entsprechen die Bescheide nicht den vom Gericht verlangten
Vorgaben und sind rechtswidrig.
Zu 3)
Ich gebe dem Beklagten insofern Recht, als im RfStV keine
Rechtsfolgen für Verstöße benannt worden sind. Das kann aber nicht heißen, dass sich
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht an Recht und Gesetz halten müssen.
Zwar dient der Rundfunkbeitrag zunächst der Aufrechterhaltung und Entwicklung des
Rundfunks und wir Bürger haben kein Recht auf Sendungen Einfluss zu nehmen. Das Prinzip
ist ja nach allgemeiner Rechtssprechung, dass die Bürger alles bezahlen müssen, aber
nichts bestimmen dürfen. Dieses Prinzip darf aber auch nicht dazu führen, dass Rundfunk
ein rechtsfreier Raum ist, in dem sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jede
auch nur erdenkliche Verfehlung in ihren Sendungen leisten dürfen.
Die Grenze (Rote Linie) ist für mich noch nicht einmal
dort, wo meine Werte beleidigt werden, sondern dort, wo ich für die Beleidigung meiner
Werte auch noch bezahlen muss. Das kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Das
Grundgesetz soll mich davor schützen!
An einigen Beispielen hatte ich ja aufgezeigt, dass Grundwerte
unserer verfassungsmäßigen Ordnung in Sendungen angegriffen wurden und damit die
Verfassung selbst. Dies kann zur Anwendung der Rechtsfolge des Art. 20 Abs. 4 GG führen, wenn
andere Abhilfe nicht möglich ist.
Andere Abhilfe kann z.B. dieses Gerichtsverfahren
bringen. Analog zum Zurückbehaltungsrecht im Privatrecht, kann hier vom Widerstandsrecht
her i.V. mit dem Grundrecht auf die allgemeine Handlungsfreiheit die Zahlung des
Rundfunkbeitrags verweigert werden. Zumindest so lange, bis sicher gestellt ist, dass
derartige Verstöße künftig unterbleiben.
Ich hatte dem Beklagten in meinem Widerspruchschreiben die Zahlung
von Beiträgen angeboten, falls die Intendanten von ARD und ZDF eine
Unterlassungserklärung unterschreiben, in denen sie garantieren, dass es zu keinen
weiteren einschlägigen Verstößen kommen wird. Diesen Vorschlag möchte ich hiermit
erneuern, und anbieten, ab Rückerhalt der beiden unterschriebenen und unveränderten
Unterlassungsverpflichtungserklärungen für künftige Zeiträume Rundfunkbeiträge zu
bezahlen.
(Die Erklärungen liegen
als Anlage bei)
Da mich eine große Zahl von Interessenten, auch von außerhalb
Hamburgs, gebeten haben, bei der mündlichen Verhandlung als Zuschauer anwesend sein zu
können, bitte ich das Gericht um einen möglichst späten Termin, wenn es geht
nachmittags. Außerdem bitte ich um einen ausreichend großen Verhandlungssaal. In einem
4-Wochen-Plan haben immerhin 77.275 Besucher den Blog 16.837 mal angeklickt. Viele davon
werden auch zur Verhandlung anreisen.
(Ich habe Ihnen einen
4-Wochen-Plan für Besucherzahlen beigelegt.)
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker |
Die Unterlassungsverpflichungserklärung
kann man sich nochmal hier ansehen und die angeführte Statistik ist hier:

Es werden zwar hoffentlich nicht alle 16.837 Besucher
zur mündlichen Verhandlung kommen, die sich in den letzten 4 Wochen in meinen Blog
eingeklickt haben, aber über ein einigermaßen großes Inteeresse würde ich mich sehr
freuen. Es hat sich nämlich immer wieder gezeigt, dass die anwesende Öffentlichkeit die
Rechtssprechung nicht nur transparenter macht, sondern auch verantwortungsvoller. Sobald
mir der Termin bekannt ist, werde ich ihn hier veröffentlichen.
Mal gucken, ob der Beklagte noch substantielle
Argumente hat oder ob er sich weiter hinter seinen sinnlosen Textbausteinen versteckt
hält...
......
9. November 2014
Hallo, liebe Neulinge und Stammbesucher!
Wer neu in diesem Blog ist, sollte besser ganz von vorn lesen. Wer die
Klage nicht mehr erinnert, kann hier meine Klagebegründung
nochmal ansehen. Zur Klageerwiderung des NDR bitte hier
klicken. Mein letzter Schriftsatz, auf den sich die folgende Stellungnahme bezieht,
ist hier aufrufbar.
Kurz vorweg: Ich war mehrere Wochen zur Kur und bin
daher noch etwas benommen. Während meiner Kur kam das folgende Schreiben des NDR als
Antwort auf meinen letzten Schriftsatz.
Hier nun die neue Stellungnahme des NDR:




Normalerweise gebe ich ja bei der ersten
Veröffentlichung eines NDR-Schreibens zumindest einen kleinen Kommentar ab, aber mein
Hirn arbeitet z.Zt. noch im deutlich verlangsamten Kur-Modus und muss sich erst langsam
wieder an die alltäglichen Sonderbarkeiten gewöhnen... Diese Phase kann noch mehrere
Tage dauern...
Meine Antwort ist aber bereits in Arbeit und fällt
sicher etwas anders aus, als allgemein erwartet wird...
So, jetzt brauch ich aber erstmal wieder 'ne Pause...!
....
15. November 2014
Bin schneller als gedacht wieder fit, daher nun schon
nach 6 Tagen meine Antwort auf das Schreiben des NDR.
Wer neu in diesem Blog ist, sollte besser ganz von vorn lesen. Wer die Klage nicht mehr erinnert, kann hier meine Klagebegründung nochmal ansehen. Zur Klageerwiderung des NDR
bitte hier klicken. Der letzte Schriftsatz des NDR, auf den
ich mich hiermit beziehe ist [hier] zu
finden.
Heute also mein neuer Schriftsatz, in dem ich diesmal
Klartext verwendet habe und auch unangenehme Wahrheiten beim Namen nenne, weil es halt
nicht mehr ohne eine gewisse Deutlichkeit geht. Viele werden das Schreiben vielleicht als
"politisch inkorrekt" bezeichnen, aber das ist heutzutage fast jede Aussage, die
nicht völlig an der Sache vorbei geht.
Ich hoffe sehr, dass das Unverständnis des
Beklagtenvertreters damit beseitigt werden kann und er jetzt zumindest zur Kenntnis nimmt,
worum es mir geht. Er fragte ja in seinem Schreiben unter Punkt 2, welche Zielrichtung ich
verfolge. Diese Unklarheit dürfte nun aus der Welt sein. Notfalls reiche ich weitere
Ausführungen nach. Ich schreibe ja so gern.
Hier nun meine Erwiderung auf den letzten Schriftsatz des NDR:
Vorab
per Fax: (040) 4 28 43 - 7219
Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Hamburg, den 14. November 2014
Stellungnahme des NDR vom 13. Oktober 2014
Aktenzeichen XXXXXXXXXX
Höcker ./. NDR
Sehr geehrte Frau Richterin,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich vor allem zu dem mir
wichtigsten Punkt meiner Klage ausführlich Stellung nehmen, da dieser Punkt vom Beklagten
bisher überhaupt nicht ernst genommen wird.
Danach möchte ich kurz auf die anderen
Argumente des Beklagten eingehen.
Zunächst also zu meiner
Klarstellung, die ich diesmal ohne Umschweife und in aller erforderlichen Deutlichkeit
ausführen möchte, um weiteres Unverständnis zu vermeiden:
Es geht bei Sendungen wie z.B.
Götter wie wir oder bei der quasi Gleichsetzung von christlichen Helfern mit
Mördern, nicht um Geschmack oder einem bloßen Missfallen. Mit solchen
Ausfällen werden meine Grundwerte massiv angegriffen, von denen ich meinte, dass sie in
dieser Gesellschaft noch Konsens wären: die christlich-jüdischen Werte, auf denen unser
Grundgesetz einmal aufgebaut wurde.
Mit der Darstellung Gottes als
dämlichen Trottel erreicht man nämlich u.a. folgendes:
·
Kinder und Jugendliche schämen sich vor
ihren Klassenkameraden und Freunden, Christen oder Juden zu sein, weil man sie dann
ebenfalls für Trottel hält. Man behält es dann lieber für sich... Macht ggf. ein
Geheimnis draus... Schämt sich vielleicht sogar...! Es wird ein Klima der Angst
geschaffen, das auf Alle negativ wirkt.
·
Es führt ggf. zu Hänseleien oder gar
Mobbing gegenüber Menschen, die an Gott glauben.
· Mit
solchen Filmen nimmt man den Menschen den seelischen Halt, den sie dringend brauchen. Ihr
Urvertrauen in Gott wird in Frage gestellt.
· Da
man sich in den Anstalten nicht daran traut, auch einmal Allah und Mohammed aufs Korn zu
nehmen (was in Anbetracht der zu erwartenden Gewaltexzesse auch verständlich ist), statt
immer nur Gott und Jesus zu veräppeln, entsteht der Eindruck, die einzig ernst zu
nehmende Religion sei der Islam und der wahre Gott sei Allah. Der christliche Glaube
dagegen sei dekadent und oberflächlich, so wie ich es in meinem Schriftsatz vom 14.9. von
Sabatina James zitiert hatte: Als Moslem hatte ich bis dahin immer gedacht: Den
Christen ist nichts heilig. Die haben keine Religion. Sie kennen die Bibel nicht, und
machen sogar Witze über Jesus.
Es ist für mich zudem zutiefst
erschütternd, mit welcher Arroganz der öffentlich-rechtliche Rundfunk an der Aussage
festhält, die Bibelschülerinnen, die im Jemen im Krankenhaus helfen wollten, seien mit
Selbstmordattentätern vergleichbar, weil sie selbst ermordet wurden.
Mit solchen Sendungen wird die
Islamisierung unserer Gesellschaft noch schneller vorangetrieben, als sie sowieso schon.
Damit das klar wird, hierzu nur ein Beispiel aus den letzten Monaten:
In Hamburg hat der SPD-Senat einen
Vertrag mit Moslemverbänden abgeschlossen, dem gemäß u.a. Moslems künftig christliche
Kinder an Hamburger Schulen in christlicher Religion unterrichten sollen. Das ganze sogar
mit dem Einverständnis der Evangelischen Kirche Deutschlands, EKD. Moslems halten das
Christentum allerdings bekannter Maßen für Blasphemie und nennen Christen
Ungläubige. Wie soll das also klappen, wenn Moslems Kindern das Evangelium
beibringen sollen? Ich stimme meiner Mutter 100%ig zu, die in ihrem Buch (Hanna Höcker: Vom
Segen des Segnens), auf Seite 90 schreibt: Herr, wir haben unsere
Kinder Menschen anvertraut, die nicht an Dich, Jesus, glaubten, sondern andere Götter
anbeteten. Vergib uns Herr. Hier der Link:
Hamburger Pilotprojekt - Muslime
unterrichten christliche Religion an Schulen - Hamburg - Hamburger Abendblatt
http://www.abendblatt.de/hamburg/article129362116/Muslime-unterrichten-christliche-Religion-an-Schulen.html
Ich möchte nicht in einem Land
leben, in dem ich irgendwann als Ungläubiger beschimpft werde und ein elendes
Leben mit gesenktem Blick als sog. Dhimmi zu führen habe, der eine ruinöse und
erniedrigende Sondersteuer zahlen muss, wie dies heute noch in einigen islamisch
geprägten Ländern der Fall ist. Hier zum Nachschauen ein Link:
Islamisches Dhimmi-Sytem im 21.
Jahrhundert: 15.000 Christen Ägyptens müssen Muslimbrüdern Kopfsteuer zahlen
Katholisches.info
http://www.katholisches.info/2013/09/10/islamisches-dhimmi-sytem-im-21-jahrhundert-15-000-christen-aegyptens-muessen-muslimbruedern-kopfsteuer-zahlen/
Wenn das christlich-jüdische Wertesystem
an seinen Wurzeln angegriffen und geschädigt wird, wie das ganz offensichtlich vom
Beklagten getan, aber als lustig (Götter wie wir), oder als
knallharten Journalismus (der Selbstmordattentätervergleich) deklariert wird,
dann rückt unaufhaltbar ein anderes Wertesystem nach und verändert unseren Alltag auf
drastische Weise!
Ich möchte nicht am Ende meiner Tage in
meiner Biografie stehen haben, ich hätte an der Entwertung des christlichen und
jüdischen Glaubens mitgewirkt. Im oben genannten Falle des christlichen
Religionsunterrichts durch Moslems, zwang mich zumindest keiner, dabei mitzumachen. Ich
bin schon lange aus der Kirche ausgetreten und die SPD wähle ich nicht. Ich brauchte
mir also zumindest nicht meinen Charakter verbiegen lassen.
Genauso wenig werde ich als
Teilnehmer daran teilnehmen oder als Beitragszahler meinen Beitrag
dazu leisten, dass Christen und Juden (und ihre Religion) beleidigt werden (Gott kann man
nicht beleidigen, weil er über den Dingen steht) und meine wichtigsten Werte zerschlagen
werden!
Sollte der Beklagte trotzdem versuchen
wollen, meinen Willen zu brechen, sollte er die Grundrechte genauer betrachten.
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Insbesondere nehme ich
für mich den Artikel 2 GG für mich in Anspruch, also die freie Entfaltung meiner
Persönlichkeit. Ich könnte auch nicht ungehindert meine Religion ausüben, wenn ich
zwangsverpflichtet würde, bei der Zerstörung meiner Religion mitzumachen.
Dem steht auch nicht das Grundrecht des
Beklagten, also die Rundfunkfreiheit, entgegen, da diese durch das Ausbleiben meines
Beitrags nicht gefährdet ist. Ich schrieb in meinem letzten Schriftsatz: Die Grenze
(Rote Linie) ist für mich noch nicht einmal dort, wo meine Werte beleidigt
werden, sondern dort, wo ich für die Beleidigung meiner Werte auch noch bezahlen
muss. Sendungen zu verbieten oder irgend eine Zensur auszuüben, liegt mir also fern
und ist auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Nun zu den weiteren Punkten:
Der Beklagte zitiert in seinem Schriftsatz
auf Seite 2 den § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfG. Beim Nachschlagen im Gesetzbuch finde ich dort
aber einen immanent anderen Wortlaut, nämlich:
Ein schriftlicher oder
elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe
des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.
Ich bitte daher den Beklagten, diese
Diskrepanz zu erklären!
Bei der Einschätzung etwa, die Bescheide
seien formal in Ordnung, befindet sich der Beklagte in Opposition zur Auffassung des
Landgerichts Tübingen vom 19.5.2014 (Az 5 T 81/14), das ich in meinem Schriftsatz vom
14.9.2014 eingebracht hatte. Dieser Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Vorgang befindet sich nun zur Entscheidung beim BGH unter dem neuen
Az I ZB 64/14 und soll am 15. Januar 2015 beraten werden. Es
wäre vielleicht sinnvoll, die Entscheidung des BGH abzuwarten.
Des weiteren beziehe ich mich
vollumfänglich auf meine bisherigen Ausführungen, die keinesfalls widerlegt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker |
Für mich ist dieses Verfahren soetwas wie der
Lackmustest, ob unser Grundgesetz auch tatsächlich für den Alltag taugt oder ob es ein
sehr schönes Märchenbuch ist, das wir den Menschen und Regierungen in dieser Welt so
gerne vorhalten und ihnen sagen, wie demokratisch und nachahmenswert unser freiheitliches
System doch sei. Aber eben nur in der Märchenwelt...
Kann auch der kleine Mann in diesem Lande seine
Grundrechte wirklich durchsetzen oder sind diese den mächtigen Institutionen vorbehalten,
wie etwa den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder den Gewerkschaften, wie GDL
oder Cockpit, die damit das ganze Land lahmlegen können. Eigentlich sind Grundrechte ja
Abwehrrechte des (kleinen) Bürgers gegen den Staat - nur gemerkt habe ich es bisher,
zumindest bei Auseinandersetzungen mit den Rundfunkanstalten, nicht. Diese wehrten sich
bisher mit Erfolg und stellten mit Hilfe der Gerichte das eigentliche Prinzip der
Grundrechte auf den Kopf.
---------------------------------------------------------------------------------------
4. Februar 2020
Es geht wieder los! Das Verfahren
nimmt wieder Schwung auf! Wir haben es
mittlerweile Februar 2020 und es geht noch
immer um meine Klage vom 12. Juni 2014.
Hier nun die ultimative Fortsetzung.
Da im Folgenden alles Wichtige aktualisiert und zusammengefasst steht, ist
der Sprung nach oben überflüssig und Zeitverschwendung, denn es ist ja doch
schon so einiges in diesem Blog eingetragen und man bräuchte wohl Stunden,
um das alles zu lesen....
Da ich gleich zu Beginn erfolgreich die
Aussetzung der Vollstreckung
erreicht hatte, kamen in der Zwischenzeit in jährlichen Abständen neue
Festsetzungsbescheide, die eine Verjährung der Forderungen verhindern
sollten. Gegen diese habe ich jeweils Widerspruch eingelegt, über den erst
nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens entschieden werden soll. Kurzum:
Ich zahle seit Beginn des Jahres 2013 keinen Rundfunkbeitrag. Für die Zeit
davor hatte ich ja mit dem NDR einen
juristischen Vergleich
geschlossen.
Nach wie vor vertrete ich
mich in dem Verfahren selbst, da ich mit Anwälten bisher schlechte
Erfahrungen gemacht habe und wirklich gute Anwälte meist nur nach
Stundensätzen statt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) arbeiten, und pro
Stunde um die 500 Euro verlangen. Das wäre dann für mich ein Fass ohne Boden, da
Anwälte ja keine Stechuhr betätigen, wenn Sie anfangen oder aufhören zu
arbeiten...
Oft wurde ich zwischenzeitlich gefragt, ob
ich nun ganz und gar abgetaucht sei - ob ich vielleicht das Verfahren längst
verloren hätte und mich deshalb heimlich aus dem Staub gemacht hätte...
Nein: Das Verfahren hat tatsächlich seit 2014
in einer Art Tiefschlaf verbracht und ist nun zum Leben erweckt. Da ich
es in den letzten fünf Jahren immer für nötig hielt, mich bei etwas längerer
Abwesenheit beim Gericht abzumelden, damit ich keine Termine verpasste,
wurde mir das jetzt zu viel und ich bat das Gericht am 7. November 2019
um eine mündliche Verhandlung. Nur wenige Tage später, zugestellt am 13.
November, erhielt ich eine
Antwort, in der es hieß, dass das Verfahren ohne eine mündliche Verhandlung
fortgesetzt wird, da die Rechts- und Sachlage keine besondere Schwierigkeit
darstelle. Mir wurde dann eine sehr kurze Frist bis zum 25. November
gesetzt, mich noch einmal zur Sache zu äußern.


Diese Frist wurde dann auf
meinen Antrag hin bis zum 16. Dezember verlängert.
Die Frist habe ich
eingehalten, indem ich am 16. Dezember persönlich zum Gericht gefahren bin und meine
Schriftsätze in den Fristwahrenden Briefkasten am Eingang des
Verwaltungsgerichts geworfen habe. Natürlich hatte ich wie üblich die
Schriftsätze sowie die Anhänge für die Gegenseite extra kopiert, wie dies in
gerichtlichen Verfahren Usus ist. Selbstverständlich darf auch auf keinen Fall die
Unterschrift unter die Ergänzende Begründung fehlen, was man hier nicht
erkennen kann.
Hier nun erst einmal meine beiden
Schriftsätze, also die ergänzende Begründung meiner Klage vom 16. Dezember
2019 und die
Unterlassungsverpflichtungserklärung für die Intendanten. Weiter unten werde
ich Punkt für Punkt dazu weitere Erläuterungen geben.
Schriftsatz vom 16. Dezember 2019
Ergänzende Begründung
zur Klage vom 12. Juni 2014
Höcker ./. NDR
Az xx x xxx/xx
Obwohl dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im
August 2018 vom Bundesverfassungsgericht erneut seine Rechte
bezüglich der Beitragspflichten gestärkt wurden, hat sich an
gesetzlichen Regeln nichts geändert, die er zu befolgen hat. An
diese Regeln hält er sich nachweislich nicht immer. Es ist zu
klären, welche rechtlichen Folgen Verstöße gegen geltendes Recht,
auch bezüglich meiner Beitragspflicht, haben. Ich muss bei
offensichtlichen Rechtsverstößen der öffentlich-rechtlichen Sender
das Recht haben, meinen Rundfunkbeitrag zu kürzen, ohne dafür die
Gerichte in Anspruch nehmen zu müssen.
Der
vorliegende Schriftsatz besteht im Kern aus zwei Teilen: I.)
Beispiele und II.) Plädoyer.
I.)
Beispiele für Rechtsbrüche
Im
Folgenden werden vier Beispiele vorgebracht, in denen von den
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen geltendes Recht
verstoßen wurde.
1.
Vermischung von Berichterstattung und Kommentaren (§ 10 Abs. 1 Satz
3 RfStV)
2. Beleidigung von ermordeten christlichen
Krankenschwestern wegen ihrer Religion und gefährlichen Tätigkeit (§
3 Abs. 1 RfStV)
3. Unerlaubtes Herausstellen/Abbilden
eines Gesichts, bzw. einer Person (§ 33 KUG i.V.m. § 22 KUG)
4. Aufruf zum Hass durch den Deutschlandfunk
(diverse Gesetze)
-
Vermischung von Berichterstattung und
Kommentaren
In Nachrichtensendungen werden vom NDR bei Tatsachenberichten
Meinungen untergemischt, ohne dass diese oder ihr Urheber
kenntlich gemacht werden. Damit verstößt der NDR gegen § 10 Abs.
1 Satz 3 RfStV. Hier heißt es „Kommentare sind von der
Berichterstattung deutlich zu trennen und unter
Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“
Ein Beispiel von damals aus der Zeit der Begründung meiner
vorliegenden Klage von 2014: Konsequent und fortlaufend über
Jahre wurden etwa von NDR Info folgende Formulierungen
verwendet: „Es wird *befürchtet*, dass die *rechtsextreme*
AfD über xy Prozent bekommt.“ - Der Satzteil „Es wird
befürchtet“ soll suggerieren, dass die AfD so etwas ist,
wie ein schweres Unwetter oder ein Meteoriten-Einschlag, also
etwas, das alle Menschen befürchten müssen (einige
Menschen haben sich aber über ein gutes Abschneiden der AfD
gefreut). Und der zweite Satzteil: Was bedeutet „rechtsextrem“?
Welche Definition liegt diesem Begriff zugrunde? Weil für
derartige Behauptungen keine Beweise vorgebracht werden, sind
dies ganz klar Meinungsäußerungen, die in so einer sachlichen
Meldung verboten sind. Sie werden weder als Kommentar kenntlich
gemacht, noch werden die jeweiligen Verfasser eines solchen
Kommentars genannt. Richtig muss es beispielsweise heißen:
„Es wird vermutet, dass die AfD über xy
Prozent bekommt.“
-
Beleidigung von ermordeten
christlichen Krankenschwestern wegen ihrer Religion und
gefährlichen Tätigkeit
In einer Sendung „Frontal 21“ vom 4. August 2009, wurden
zwei Bibelschülerinnen, die im Jemen als Krankenschwestern
gearbeitet haben, mit islamischen Selbstmordattentätern
verglichen. In der Abmoderation des Beitrags „Sterben für
Jesus – Missionieren als Abenteuer“ heißt es in der Sendung:
„Bereit sein, für Gott zu sterben: Das klingt vertraut –
bei islamischen Fundamentalisten. Doch auch für radikale
Christen scheint das zu gelten.“
Sie wurden also als christliche Helferinnen mit Mördern auf eine
Stufe gestellt. Sie kamen ums Leben während sie im Jemen
entführt wurden. Dieser Vergleich mit Mördern wurde auch nach
Beschwerden nicht etwa zurückgenommen, sondern erneut
bekräftigt. In der ARD-Sendung Panorama Nr. 718
vom 08.10.2009 stellt sich die ARD hinter die Schmähungen und
Beleidigungen des ZDF gegenüber den beiden Opfern.
(Anlage 1), siehe auch:
http://www.kath.net/news/mobile/23593
Ihre wahren Tätigkeiten und Motive werden in einem Video von
Bibel TV, also einer vertrauenswürdigen und
grundgesetzkonformen Plattform, dokumentiert:
https://www.youtube.com/watch?v=lpZq3-tE6Xw
Die Rundfunkanstalten haben nach § 3 Abs. 1 RfStV „die Würde
des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und
religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.“
Dies ist gegenüber den beiden Bibelschülerinnen - und gegenüber
allen ihrer Glaubensgeschwister - nicht geschehen, sondern im
Gegenteil. Stattdessen ist aus der Berichterstattung reine
Verachtung gegenüber christlichen Engagements herauszuhören.
-
Unerlaubtes Herausstellen/Abbilden
eines Gesichts, bzw. einer Person
In drei aufeinander folgenden Tagesschau-Sendungen wird ein
PEGIDA-Demonstrant mit der Kamera verfolgt und groß gegen seinen
erklärten Willen abgebildet.
Hier liegt meines Erachtens eine Straftat gem. § 33 KUG i.V.m. §
22 KUG vor. Dies wird deutlich, obwohl die Redaktion bei dem auf
Youtube veröffentlichten Video ganz offensichtlich wichtige
Passagen rausgeschnitten hatte. Dass diese Straftat nur auf
Antrag verfolgt wird, macht die juristische Bewertung nicht
anders. Allemal ist dies ein unerlaubter Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person, die sich ja
ausdrücklich gegen die Frontal-Aufnahmen seines Gesichts verbal
gewehrt hat.
Er hatte in seiner Freizeit friedlich gegen den Besuch der
Bundeskanzlerin Merkel in Dresden demonstriert und wurde dabei
von den ARD-Journalisten frontal abgebildet und durch die Art
der Darstellung lächerlich gemacht. Bei der ersten Sendung ging
es nur darum einen möglichst auffällig gekleideten Demonstranten
vorzuführen, der sich lautstark gegen die rechtswidrgen
frontalen Aufnahmen seiner Person beschwert hatte.
Am nächsten Tag wurde dann in mutmaßlich verbotener Weise
„ermittelt“, dass er bei der Polizei in der Verwaltung tätig
war. Es folgte dann noch eine Tagesschau-Sendung über diesen
„Skandal“, zu dem es die Fernsehleute mittlerweile
hochstilisiert hatten. Es stellte sich nämlich heraus: Er komme
sogar an Daten! (Wer kommt in der heutigen Zeit
eigentlich nicht an Daten?).
Kurzum: Er verlor seinen bestimmten Arbeitsplatz und wurde
versetzt. Die ARD-Journalisten hatten endlich ihr Ziel erreicht.
Den Ausgang dieser Aktion mit dem Verlust seines speziellen
Arbeitsplatzes lesen Sie bitte hier:
https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_59180.htm
Das Motto: Einen bestrafen und Tausende damit erziehen.
Wer traut sich dann noch auf eine Anti-Merkel-Demonstration,
wenn dadurch der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht?
Der Vorgang dürfte allgemein bekannt sein, da mehrmals in der
Tagesschau darüber berichtet wurde. Hier eine zusammengefasste
(!) und stark geschnittene Darstellung des Vorfalls:
https://www.youtube.com/watch?v=5ItwAHxXjsU
Die Aufnahmen hätten niemals gesendet werden dürfen!
-
Aufruf zum Hass durch den
Deutschlandfunk aus politischen Gründen
Alle Formen von Hass und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
sollen nach Beschlüssen der Bundesregierung keinen Platz in
Deutschland haben. Das gilt auch für den Deutschlandfunk! In
Kommentaren wird aber fortlaufend gegen Regierungskritiker
gehetzt und ihnen dabei auch noch falsche Tatsachen unterstellt,
damit diese Hetze überhaupt plausibel erscheinen kann.
Im vorliegenden Fall ruft der Kommentator des Deutschlandfunks
offen zum Hass gegen die „Neue Rechte“, also gegen Menschen,
auf. In der Textversion wird dazu auch noch ein Pistolenlauf
gezeigt, der aus einem Megafon ragt.
(Anlage 2), siehe auch:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/umgang-mit-rassismus-hassen-ja-aber-das-richtige.1005.de.html?dram:article_id=462197
Eine Pistole in einem Megafon kann von einer bestimmten Klientel
(z.B. Antifa) durchaus als Aufruf zur Gewalt gegen die zu
hassende Gruppe gedeutet werden. Der Kommentator beginnt
rhetorisch geschickt damit, Rassismus, Nationalismus und
Überzeugungen, dass einige Menschen wertvoller seien als andere,
zu brandmarken und auch zu hassen. Soweit ist dies noch gut.
Aber geht es dem Kommentator des Deutschlandfunks wirklich nur
um eine Ideologie oder doch um Menschen, die zu hassen sind -
únd zwar richtig, wie er unverblümt sagt?
Unter der Überschrift „Wir müssen wieder hassen lernen“, steht
in dem Text folgendes:
„Die Neue Rechte will die freiheitliche Demokratie
durch einen autoritären Staat ersetzen, das haben ihre Vertreter
hinreichend deutlich gemacht, und das kann man überall dort, wo
sie bereits an der Macht sind, überzeugend studieren. Gegen
dieses Vorhaben hilft nur leidenschaftliche Gegenwehr, und wer
glaubt, dabei im Register der Leidenschaften auf den Hass
verzichten zu können, der irrt. Wir müssen wieder hassen lernen
– und zwar richtig.“
Es geht hier also doch nicht nur um das Hassen einer
fehlgeleiteten Ideologie, sondern diese Ideologie wird, ohne
dass der Beweis dafür angetreten wird, der „Neuen Rechten“, also
Personen, unterstellt. Was auch immer der Leser oder Hörer unter
dem Begriff „Neue Rechte“ versteht - er soll sie hassen.
Die Menschen zum Hassen oder gar zur Gewalt gegen Andersdenkende
aufzurufen und damit auch die Gesellschaft zu spalten, ist nicht
Aufgabe des öffentlich--rechtlichen Rundfunks. Es ist verboten,
zum Hassen oder zur Gewalt aufzurufen. Wenn diese rechtlichen
Maßstäbe nicht eingehalten werden, müssen Strafen folgen!
II.)
Plädoyer
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält immer
aufs neue zusätzliche Privilegien und der Bürger hat dabei nichts
mehr entgegenzusetzen. Das Vertrauen in die Politik und die
staatlichen Institutionen schwindet. Derartige Verstöße, wie die
aufgezeigten, lassen sich nicht dadurch relativieren indem gesagt
wird, man müsse sich die Sendungen doch nicht anhören oder ansehen.
Darum geht es nicht! Es geht um Angriffe auf unser friedliches
Zusammenleben in diesem Land!
Sollte es
keine spürbaren Konsequenzen für die Rundfunkanstalten haben, wenn
sie die Regeln verletzen, bräuchte man die Regeln auch nicht. Nun
gibt es aber glücklicherweise solche Regeln, wie sie etwa im RfStV
oder im KUG normiert sind, die uns Bürger vor journalistischen
Straftaten und sonstigen Fehlleistungen schützen sollen. Nur
brauchen wir Bürger auch die Mittel, um auf diese Verstöße
angemessen reagieren zu können.
Die
einzige wirkungsvolle Konsequenz bei Rechtsverstößen ist die Kürzung
der Rundfunkbeiträge, die wir Bürger durchsetzen können.
Ich
beanspruche in meinem Fall solange eine Kürzung bis die Regeln
eingehalten werden.
Ich habe
nun nochmals eine Unterlassungsverpflichtungserklärung
beigelegt (Anlage 3) , die von den Intendanten der Sendeanstalten
unterzeichnet werden sollen, damit diese ihre Bediesteten dazu
anhalten, ihre gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten. Dies ist
zwingend erforderlich, damit ich meinen eigenen Verpflichtungen
zukünftig ebenfalls nachkommen kann.
Ich beantrage hiermit also ergänzend zu
meinem Hauptantrag, alle bisherigen Beitragsbescheide seit
2013 für rechtsunwirksam zu erklären und die Beklagte zu deren
Rücknahme zu verurteilen.
Hamburg, den 16. Dezember 2019
Bernd Höcker
|
Die ersten beiden Anlagen
1 und
2 können Sie
einsehen, indem Sie auf den darunterliegenden Link klicken oder hier die
Ziffer auswählen. Die Anlage 3
(Unterlassungserklärung) folgt nun:
Unterlassungsverpflichtungserklärung
Hiermit verpflichtet sich Herr Ulrich
Wilhelm, Intendant des BR und turnusgemäß Intendant der ARD (im
Namen der ARD) sowie der Intendant des ZDF, Herr Thomas
Bellut (im Namen des ZDF) sowie Herr Stefan Raue
als Intendant des Deutschlandradios gegenüber Herrn Bernd
Höcker,
es bei
Meidung einer, in jedem Einzelfall der Zuwiderhandlung, unter
Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, von Herrn
Bernd Höcker nach billigem Ermessen zu bestimmenden Kürzung seines
Rundfunkbeitrags zu unterlassen,
1)
Berichterstattung und Kommentare entgegen § 10 Abs. 1 Satz 3 RfStV
miteinander zu vermischen, ohne dies explizit kenntlich zu machen
und ohne den Urheber der Kommentare zu nennen, wie dies im
Beispiel 1 der Ergänzenden Begründung vom 16. Dezember 2019
zur Klage vom 12. Juni 2014, Höcker ./. NDR, Az xx x xxx/xx
vorgetragen.
2) gegen
§§ 3 und 10 RfStV (Rundfunkstaatsvertrag) zu verstoßen, indem
konkret Opfer von Straftaten in unsachlicher und beleidigender Weise
mit Straftätern gleichgesetzt werden, wie dies im Beispiel der in
der ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 4.8.2009 genannten beiden
Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald
(24) im direkten Vergleich mit Selbstmordattentätern im 2.
Beispiel geschehen ist. In der ARD-Sendung Panorama
Nr. 718 vom 08.10.2009 stellt sich die ARD hinter die Schmähungen
und Beleidigungen des ZDF gegenüber den beiden Opfern.
3)
Verstöße gegen § 33 KUG vorzunehmen, insbesondere wenn damit
beabsichtigt wird, Menschen lächerlich zu machen oder ihnen gar
privat oder beruflich zu schaden, wie dies in Beispiel 3
ausgeführt ausgeführt wird.
4) jedwede
Aufrufe zum Hass oder zum Hassen zu senden oder gar zur Gewalt gegen
Andersdenkende anzustacheln, wie in Beispiel 4
beschrieben.
Wiederholungen,
sowie auch Veröffentlichungen in ähnlicher oder vergleichbarer Weise
werden als Verstoß gewertet.
_______________________
Ort, Datum
________________________________
Für Verantwortlichkeit der ARD
Ulrich Wilhelm
ARD-Intendant
|
_________________________
Ort, Datum
__________________________
Für Verantwortlichkeit des ZDF
Thomas Bellut
ZDF-Intendant
|
_______________________
Ort, Datum
________________________________
Für Verantwortlichkeit des DLF
Stefan Raue
(Intendant des Deutschlandradios)
|
|
|
Im Folgenden möchte ich Ihnen meine beiden
Schriftsätze Punkt für Punkt erläutern. Damit Sie nicht hin und her scrollen
müssen, können Sie die beiden folgenden PDF-Dateien ausdrucken:
Beide Dateien können Sie als PDF
herunterladen:
Ergänzende Klagebegründung
Unterlassungsverpflichtungserklärung
Erläuterung der Ergänzenden
Begründung der Klage:
Der Schriftsatz beginnt mit dem Hinweis auf die neuerliche
Stärkung der Rechte der Rundfunkanstalten, Geld von uns Bürgern zwangsweise
einzutreiben, ohne dass wir dabei ein Mitspracherecht hätten. Dies geschah
durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018. Das
bedeutet also eine weitere Unterdrückung und Schwächung der Interessen der
Bürger, die ja eigentlich durch das Grundgesetz gerade gestärkt werden
sollten. Interessanterweise hatte den Vorsitz Ferdinand Kirchhoff, der
jüngere Bruder des Juristen, der diese Art der zwangsweisen Beitragspflicht
ohne Gegenleistung und potentiell auch ohne irgendein Gerät zu besitzen,
ausbaldowert hatte: Paul Kirchhoff.
Nach Aussage eines im Gerichtssaal anwesenden Anwalts in
einem Interview, habe der jüngere Bruder, also Ferdinand, der das Verfahren
leitete, es sich nicht äußerlich anmerken lassen, dass er irgendwie befangen
gewesen sei, hatte dann aber doch im Sinne seines großen Bruders, Paul, der
übrigens früher auch einmal Verfassungsrichter war, geurteilt. Ich will mir
dazu hier den Kommentar verkneifen, da ich ganz oben
bereits meine persönliche Meinung dazu gesagt hatte. Auf jeden Fall haben
die beiden Brüder, wenn auch nicht unsere Demokratie gestärkt, wohl aber
ihre Familien-Ehre gefestigt...
Immer mehr Rechte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
bedeuten eigentlich auch immer mehr Pflichten, bzw. Pflichttreue. Dabei verlange ich in meinen
Schriftsätzen noch nicht
einmal mehr Pflichten, sondern lediglich, dass er sich an seine lange schon
bestehenden Pflichten zu halten hat!
Nun zu den aufgeführten Beispielen:
Zu Punkt 1: Die Vermischung von
Kommentaren mit der Berichterstattung hat eine lange Tradition im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auf diese perfide Weise können die Zuhörer
dahingehend getäuscht werden, dass auch der rechtswidrig untergejubelte
Kommentar eine objektive Bedeutung habe. In dem genannten, immer wieder bei
jeder Nachricht über die AfD reingeschobenen Bemerkung "rechtsextrem"
(neuerdings abgeschwächt "rechtspopulistisch") soll dazu dienen, die Partei
auf ganz einfache und unbeweisbare Weise in die Nähe von Nazis und
Antisemiten zu rücken. Da das Ganze auch noch mit der Dramatisierung "Es
wird befürchtet" gewürzt wird, erschreckt das natürlich die
Hörer, insbesondere diejenigen, die den Staatssendern noch uneingeschränkt
vertrauen.
Übrigens: Haben Sie schon einmal gehört, dass im Radio
oder Fernsehen von den "linksextremen" Linken oder Grünen die Rede ist?
Selbst dann, wenn mal wieder nach 30 Jahren Ende der DDR-Diktatur erneut
Enteignungen und andere sozialistische "Errungenschaften" gefordert werden,
oder wenn sie angeblich "für Toleranz und Offenheit" demonstrieren und dabei Polizisten
mit Steingeschossen angreifen, Läden plündern und offen zur
Gewalt gegen Andersdenkende aufrufen oder gleich selbst deren Autos
abfackeln oder anderes Eigentum zerstören. Nach dem Motto: Von der DDR und von
Venezuela lernen, heißt siegen lernen! Nein - es geht dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer gegen "rechts",
obwohl zu einer pluralistischen
Demokratie das ganze demokratische Spektrum gehört; auch wenn es den
Rotfunkleuten nicht gefallen mag. Er sucht nicht nach Wahrheit, er will
parteilich sein und ist es auch (doch dazu später mehr).
Aber ob es den Rundfunkleuten von ARD, ZDF und DLF gefällt oder nicht: Nach
dem Gesetz ist es schlicht verboten, solche Vermischungen vorzunehmen. Der
dazu gehörige Paragraf lautet:
§ 10 RfStV: Berichterstattung und
Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim
Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf
Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu
trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Zu Punkt 2:
Die Beleidigung des christlichen Glaubens gehört zu einer langfristigen
Strategie der Staatssender. Das dient zum Einen dem Zweck, die moralischen
und kulturellen Grundlagen unserer Gesellschaft zu unterminieren und zum
Anderen, wie hier von den Moderatorinnen angedeutet, etwa islamische
Terroranschläge zu relativieren. Nach dem Motto: Sehet her, die Christen
sind genauso fanatisch! (Anmerkung von mir: Allerdings mit dem
Unterschied, dass die Christen Leben retten wollen und die islamischen
Terroristen Leben vernichten wollen).
Diese Strategie wird in anderen Sendungen und Berichten
fortgesetzt, wo es um den christlichen Glauben geht. So in einer Sendung
"Blickpunkt diesseits". Hier ging es zunächst um einen sehr positiven
Bericht über den Islam; und im nächsten Bericht ging es um das Christentum.
Tenor: sexueller Missbrauch, Vertuschung, Vetternwirtschaft, und das Leiden
der Opfer, die um eine gerechte Entschädigung kämpfen müssen.
Das Christentum wird bewusst und fortlaufend dargestellt
als Monsterreligion, getragen von Fanatikern und Sexualstraftätern. Dies
widerspricht den Normen des § 3 RfStV, in dem es heißt:
§ 3: Die in der Arbeitsgemeinschaft der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)
zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das
Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in
ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen;
die
sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.
Hinzu kommt noch, dass die Bischöfe Beford-Strohm und
Marx die Kirchen immer mehr zu einer politischen Partei umbauen und die
Staatssender diesen Transformationsprozess äußerst geschmeidig
unterstützen, und selbst die unsinnigsten Äußerungen der beiden Herren
unkommentiert senden.
Zu Punkt 3: Hier wird bewusst eine Person
herausgepickt, mit allen Mitteln der "Kunst" lächerlich gemacht und
öffentlich zur Schau gestellt - bis sie schließlich auch noch ihren
speziellen Arbeitsplatz verliert!
Ein Mann, der mit einem Hut in den
Deutschlandfarben gegen den Besuch von Frau Merkel demonstriert... Da weiß
die Journaille sofort, was zu tun ist: Wehrend den Anfängen! Hier müssen die tapferen und
knallharten Journalisten der Öffentlich-Rechtlichen - quasi wie die
Geschwister Scholl - gegen solche "Aufmärsche" und ihre Teilnehmer selbstlos
und mutig ankämpfen!
Was hatte sich dieser Mann zu Schulden kommen lassen, um
von den Scharfrichtern der Zwangssender herausgepickt zu werden? Außer seinem Deutschlandhut hatte er auch noch die
"Frechheit", sich bei den Fernsehleuten darüber zu beschweren, dass er
frontal von ihnen aufgenommen wurde. Er musste natürlich davon ausgehen,
dass sie diese die Aufnahmen auch später senden würden. Und das wollte er
zurecht verhindern. Dass sie ihn in eine Falle gelockt hatten, erfuhr er
spätestens, als er sich an vorderster Stelle in der Hauptpropagandasendung
der ARD wiederfand. Und das an mehreren Tagen hintereinander!
Mal abgesehen von der
Tatsache, dass hier wohl tatsächlich eine Straftat vorgelegen haben könnte,
erinnert das Ganze an das
klassische Mobbing, wie es in verschiedenen soziologischen
Fachbüchern zu lesen ist. Es gibt die eigentlichen Haupt-Täter (hier: die
skrupellosen "Journalisten"), es gibt die Mittäter (lesen Sie sich dazu
unbedingt die Kommentare der Nutzer unterhalb des
Videos
durch!!!)
- und es gibt die Gleichgültigen und
Ängstlichen, die sich lieber zurückhalten, um nicht selber gemobbt zu
werden. Das funktioniert im Kleinen (also in der Schule oder in der Firma),
aber auch im Großen. Nur da nennt man es dann Diktatur oder Faschismus! Dazu
auch weiter unten zu der Beleidigung von Omas...
Hier nun die Rechtsgrundlage im Gesetzestext des
Kunsturhebergesetzes KUG (oder KunstUrhG):
§ 22 KUG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder
öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als
erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine
Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe
von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige
im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner
und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder
Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 KUG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur
Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben
einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen
Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind,
sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst
dient.
§ 33 KUG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau
stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht jedoch
als europäisches Recht im Prinzip über dem nationalem Recht und kann nur
dann übergangen werden, sofern durch eine Öffnungsklausel ein nationaler
Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Dieser ist durch den Artikel 85 Abs. 1
DSGVO nach Auffassung von Datenschützern vorhanden, so dass die genannten
Normen des KUG hier voll zur Anwendung kommen können.
Allerdings: Wir wissen nicht, ob der Mann von den
Fernsehleuten listiger Weise im Nachherein gem. § 22 Satz 2 KUG eine "Entlohnung" erhielt,
ohne dass dies den Fernsehzuschauern mitgeteilt wurde. Falls dies der Fall
war, wäre die rechtliche Lage sicher anders zu bewerten. Falls eine
"Entlohnung" erhalten, bzw. gegeben wurde, sollte das auch öffentlich
gemacht werden, sonst könnten die Zwangssender machen, was sie wollten und
sich bei Straftaten wie dieser einfach freikaufen, ohne dass wir es merken!
Zu
Punkt 4: Ein öffentlich-rechtlicher
Sender, der zum Hassen aufruft - und sei es in einem Kommentar - ist für
mich schon für sich genommen ein Grund, die Zwangsbeiträge zu boykottieren!
Hier testet ein System, wie weit man in diesem Lande mit seiner Hetze gegen
die Bürger gehen
kann und wo einem - von wem auch immer - die Grenzen aufgezeigt werden.
Übrigens eine Methode, wie sich Schritt für Schritt eine Diktatur aufbauen
lässt. Natürlich wird man dabei nicht müde, immer und immer wieder zu
wiederholen, dass genau die "Anderen", also diejenigen, die es zu bekämpfen
gilt, diesen Hass und diese Hetze verbreiten.

Auch an weiteren Beispielen sehen wir immer wieder, wie
der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Möglichkeiten für Hetze immer
weiter ausreizt, um Unfrieden zu schüren. So auch der Missbrauch von Kindern
für politische Zwecke, die die Kinder noch gar nicht beurteilen können. Der
WDR-2-Kinderchor, der "Oma ist ne alte Umweltsau" singt, wird noch übertroffen von einem WDR-Mitarbeiter,
der daraus macht:
Oma ist eine Nazisau. Das ist heute das Niveau unserer
zwangsfinanzierten Propagandasender und ihrer Mitarbeiter!
Nun zum Plädoyer und zur
Unterlassungsverpflichtungserklärung. Dem Plädoyer habe ich
im Moment nichts hinzuzufügen. Zur Unterlassungserklärung wiederhole ich
noch einmal in Kürze das, was ich weiter oben schon einmal in ähnlicher Form geschildert habe:
Die etwas merkwürdige Formulierung
"unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" bedeutet
im Klartext, dass bei jedem Verstoß neu die Konsequenzen greifen können. Man
kann dann also nicht mehr sagen, "ich hab einmal gebüßt, jetzt darf ich
machen, was ich will". Diese Formulierung habe ich übrigens aus dem
Schriftsatz "geklaut", den mir der NDR-Mitarbeiter
damals durch seinen Abmahnanwalt
zukommen ließ. So hat alles doch wieder sein Gutes: Man lernt eine Menge
dazu, wenn man von echten Profis attackiert wird. Diese Leute sind gute
Lehrer!
Um mein Angebot möglichst niederschwellig
zu gestalten, habe ich für den Fall von Verstößen keine zu
bezahlenden "Vertragsstrafen" in unberechenbarer Höhe angedroht und auch
keine exorbitanten Kostennoten für den Fall der Unterwerfung (wie mir
gegenüber damals der Abmahnanwalt des NDR), sondern es folgt bei
Zuwiderhandlung lediglich eine von mir nach billigem Ermessen vorzunehmende
Kürzung meiner Zahlungen. Und das Ganze ist für die Unterzeichner auch noch
kostenlos.
Ich finde, dass es für die drei
Intendanten absolut zumutbar ist, sich in diesen Punkten zur Unterlassung zu
verpflichten!
Ich verlange doch wirklich nichts
Unmögliches oder Ehrverletzendes von den Herren Intendanten! Je eine
Unterschrift der Intendanten unter die Erklärung - und gut ist es! Dann zahl
ich gerne regelmäßig einen angemessenen Betrag!
Sollten sie hingegen nicht
unterschreiben, muss ich davon ausgehen, dass sie diese oder ähnliche
Verstöße jederzeit wiederholen werden, also weiterhin zum Hassen aufrufen,
Berichte und Kommentare miteinander verknüpfen, beleidigend werden wollen
und gegen alle möglichen Gesetze verstoßen, wie dies in den genannten
Beispielen beschrieben wurde. Dann zahl ich natürlich nichts!
Fazit: Mich
erinnert die Arbeitsweise der Zwangsgeldjournaille an eine Arbeitsgruppe
während meines Geschichtsstudiums in den 1970er und -80er Jahren. Wir bekamen
vom Professor die Aufgabe, eine Hierarchie von Zielen zu erarbeiten, nach
denen sich die Geschichtsforschung zu richten habe. Ich schloss mich einer
Gruppe von ungefähr acht Leuten an und wir trafen uns bei einer der
Studentinnen in ihrer Wohnung. Als wir uns in einem ersten Gespräch über die
Thematik austauschten, wurde mir schnell klar, dass hier ganz
unterschiedliche Welten aufeinander prallten. Ich machte den Vorschlag, dass
ganz oben in der Hierarchie die "Suche nach der Wahrheit" stehen müsse. Alle
anderen waren jedoch der Meinung, welche die Gastgeberin äußerte: Die
Forschung müsse in erster Linie "parteilich" sein und alles andere habe sich
dieser Parteilichkeit unterzuordnen.
Also habe ich die Gruppe verlassen und mich Zuhause
hingesetzt, um ein eigenes Ergebnis zu erarbeiten. Bei der Vorstellung im
Seminar fiel die Arbeit der Gruppe voll durch und wurde vom Professor
beanstandet, während meine Hierarchie von ihm gelobt wurde.
So war das damals - Heute ist dies augenscheinlich anders: "Parteilichkeit" ist heute das oberste Motto der
GEZ-Journaille und das auch noch unter Anleitung der renommierten
Deutschen Journalisten Schule DJS. Das was nach einer
Exzellenzausbildung bei der DJS herauskommt ist das, was wir heute
Gesinnungsjournalismus oder auch Haltungsjournalismus nennen, und das hat
mit einer auf Ehrlichkeit basierenden Haltung nichts zu tun.
Was wir tun können:
Wir müssen uns wehren! Ich weiß zwar noch nicht, ob ich bei
diesem Gerichtsverfahren auch nur einen Achtungserfolg erringe oder ob die
Richterin meine Klage komplett abschmettert, das wird sich in den nächsten
Tagen oder Wochen herausstellen...
Aber einen Rat möchte ich schon jetzt loswerden: Nutzen
Sie die rechtlichen Möglichkeiten, die uns der Staat noch bietet! Dabei ist
zu unterscheiden zwischen für uns kostenlosen Mitteln, wie dem
Widerspruchsverfahren und kostenpflichtigen Mitteln, wie der Klage vor dem
Verwaltungsgericht.
Damit möglichst viele Geschädigte (und das sind wir fast
alle!) dem nachkommen können,
habe ich hier das entsprechende Kapitel 16 aus
meinem Buch Bernds Kampfbüchlein kostenlos
als PDF zur
Verfügung gestellt.
Bernd Höcker: Juristisch-gegen-den-Rundfunkbeitrag-vorgehen
Und noch etwas, wo ich gerade am kostenlosen
Verleihen bin, hier mein Buch "Böse Gutmenschen"
in voller Länge zum Download
als PDF (ca. 20 MB):
Bernd Höcker: Böse Gutmenschen- Wer uns heute mit schönen Worten in den
Abgrund führt
Vergleichen Sie einmal den Inhalt des Buches mit den
Rezensionen
auf Amazon.de. So macht man Leute heutzutage mundtod.
Natürlich würde ich mich freuen, wenn einige Leser an der Stelle ein paar
richtigstellende Kommentare schreiben....
Hier ein Zitat aus einer der vorhandenen Rezensionen:
Statt zu informieren und aufzuklären, lieber diffamieren
und beleidigen,
bis hin zu möglicherweise strafrechtlich relevanten Unterstellungen:
Das kann nur einer dieser
"Journalisten" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschrieben haben...!
Meine echte Vita finden Sie übrigens auf der letzten Seite im Buch.
Ach noch etwas: Ich habe kürzlich auf
"Tagesschau24" einen Beitrag gesehen, in dem die Proteste gegen die
Oma-Beleidigungen ("Oma ist ne alte Umweltsau" oder "Oma ist ne
Nazi-Sau" kritisiert wurden. Wer da demonstriere seien "Rechtsextreme" und
das Ganze sei doch sowieso nur eine Satire gewesen. Satire ist aber, wenn
man sich von Unten über die von Oben lustig macht. Hier machen sich die
Mächtigen von ganz oben über die Schwachen von ganz Unten lustig. Das ist
keine Satire, sondern Skrupellosigkeit einer aus dem Ruder gelaufenen
totalitären Propagandamaschinerie. Und "Rechtsextrem" ist nach den
inoffiziellen Vorgaben der Anstalten natürlich Jeder, der sich mit Kritik zu
äußern wagt. So diffamiert man die politischen Gegner und spaltet die
Gesellschaft!
Wussten Sie eigentlich, dass sich kein Staat auf der Welt als
Diktatur bezeichnet oder der zugibt, totalitär zu sein? Aber das nur nebenbei...
Falls Sie es bedauern würden, wenn es den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr geben wird, schauen Sie einmal
bei
https://kopp-report.de/
nach und informieren Sie sich dort an den täglich aufgeführten
Beispielen, welche Informationen Ihnen Tag für Tag
von den zwangsfinanzierten Propagandasendern vorenthalten werden.
Kopp-Report
ist eine Art alternativer Presse-Überblick.
Jetzt warten wir aber erstmal ab, wie das Urteil ausfällt und
was der NDR noch dazu zu sagen hat...
....
1. Oktober 2020:
Falls Sie sich in
diesen Fall kurz einlesen möchten, brauchen Sie nur den vorherigen Abschnitt
vom 4. Februar 2020 aufrufen. Dort ist alles zusammengefasst, sowie ein
aktualisierter Schriftsatz, auf den ich mich im weiteren Verlauf beziehe.
Ich hatte in meinem vorletzten
Schriftsatz vom 16. Dezember 2019 noch einmal auf rechtswidriges
Verhalten des öffentlich rechtlichen Rundfunks hingewiesen und vier
Beispiele aufgezählt. Dies hat möglicherweise dazu geführt, dass die
Richterin nun doch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung für
sinnvoll hielt und hat dafür nun einen Termin einberaumt:
Ursprünglich hatte die Richterin erwogen, das Verfahren ohne eine mündliche
Verhandlung mit Gerichtsbescheid zu entscheiden, weil
„die Sache keine besonderen Schwierigkeiten
tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt sein
dürfte“.
Um es gleich vorweg zu sagen:
Es gibt nun doch eine mündliche Verhandlung und
zwar am:
Mittwoch,
den 14. Oktober 2020 um 9:30 Uhr
im Gebäude Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg,
Raum 1.45, im 1. Stock
|
Kurz zuvor hatte ich noch einmal folgenden Antrag abgeschickt:
Mein Schriftsatz vom 16.9.2020
Höcker ./. NDR
Aktenzeichen xxxxxxx
Antrag auf Durchführung einer mündlichen
Verhandlung
Sehr
geehrte Frau Richterin,
hiermit beantrage ich die Durchführung einer
mündlichen Verhandlung.
Der Beklagte hatte es bisher versäumt, auf
meine Klagebegründung vom 16. Dezember 2019 einzugehen
- und das, obwohl ich ihn in den Punkten 3 und 4 mit äußerst
schwerwiegenden Beschuldigungen konfrontiert habe. Immerhin geht es
zum Einen bei 3) um eine mögliche Straftat gem. § 33 KUG i.V.m. § 22
KUG. Außerdem dürfte im Falle des Punktes 4) ein grober Verstoß
gegen das NetzDG und weiterer Gesetze, wie etwa § 130 Abs. 1 Nr. 1
und 2 StGB vorliegen.
Ganz konkret möchte ich nun von dem
Beklagten, neben einer Stellungnahme zu allen vier Punkten, Auskunft
darüber erhalten, ob im Falle des in Nr. 3) meiner Klagebegründung
beschriebenen Sachverhalts, zur Abwendung einer Strafe, Geld
(gem. § 22 KUG o.a.) an den Geschädigten gezahlt wurde. Falls ja,
begehre ich Auskunft darüber, in welcher Höhe dies ggf. geschah und
ob dabei Beitragsgelder verwendet wurden. Immerhin wurde lt.
Tagesspiegel-online v. 14.06.2019 berichtet, dass von Seiten des
Geschädigten eine Summe von 20.000,- Euro gefordert wurde.
Beitragsgelder sind nicht dazu da, Strafen abzuwenden, die aus
Antragsdelikten resultieren könnten!
Ich bitte Sie wegen des Interesses vieler
Personen, die teilweise eine größere Anfahrt haben, um einen
möglichst späten Tages-Termin. Außerdem bitte ich um einen
ausreichend großen Raum.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker
|
Diesem Antrag wurde nun entsprochen!
Dass nun doch von Angesicht zu Angesicht verhandelt werden
soll, stimmt mich erst einmal hoffnungsvoll. Da es der Beklagtenvertreter,
Herr S. vom NDR, bisher versäumte, zu meinen einzelnen Anschuldigungen
Stellung zu beziehen, möchte ich ihm in der Verhandlung dazu ein paar
klärende Worte entlocken. Zur Erinnerung: Es geht dabei um folgende
Punkte:
-
Immer wiederkehrende, rechtswidrige
Vermischung von Tatsachen und Meinungen.
-
Die Beleidigung zweier Bibelschülerinnen, die
im Jemen als Krankenschwestern tätig waren und dort ermordet wurden. Sie
werden von ARD und ZDF mit Selbstmordattentätern verglichen.
-
Strafbares Ablichten einer Person entgegen
deren ausdrücklichen Verbots, und der anschließenden Lächerlichmachung
dieser Person.
-
Expliziter Aufruf zum Hass durch den DLF
Zur Vereinfachung des Verfahrens habe ich mich zunächt
einmal auf die genannten Punkte beschränkt. Jeden Tag kämen neue Punkte
dazu, man müsste dazu nur das Radio oder den Fernseher einschalten...!
Da der Herr S. beim letzten Mal gleich einen ganzen
Schwarm von Fans mit in den Gerichtssaal brachte (vermutlich waren es
Praktikantinnen), würde ich mich sehr freuen, wenn diesmal auch meine Fans
kommen werden! Leider ist der Termin schon um 9:30 Uhr und Interessenten von
außerhalb haben es daher besonders schwer, so früh zu kommen. Aber ich
denke, es lohnt sich, denn es wird wohl auch über die rechtlichen
Verfehlungen des NDR und seiner Partnersender verhandelt werden. Ich
verspreche mir Klarheit darüber, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in
einem rechtsfreien Raum agieren kann und jede rechtliche Verfehlung machen
kann, ohne dass wir ohnehin schon geschädigten Bürger uns durch
Beitragskürzung dagegen wehren können. Das dürfte spannend werden!
Also nicht vergessen: am Mittwoch, den 14.
Oktober 2020 um 9:30 Uhr beim Gericht sein! Ich brauche Sie!!!
....
1. August 2022
Ich gebe es zu: Es ist ein großer Zeitsprung vom Oktober
2020 bis zum August 2022! Es hilft auch kein Herumreden, es ist wie es ist:
Ich war zu faul, um mich weiter mit diesem verhassten System zu beschäftigen
(man soll ja das Gute lieben und das Böse hassen - sonst verirrt man
sich im Leben)!
Um es kurz zu machen, hier ein Überblick:
-
Die mündliche Verhandlung von 14.10.2020 ging verloren
und die Berufung wurde nicht zugelassen.
-
Mein Anwalt hat daraufhin einen
Berufungszulassungsantrag beim Oberverwaltungsgericht gestellt. Der
wurde abgelehnt. Den Beschluss erhielt ich am 22. Juli 2022, also erst
vor ein paar Tagen.
-
Mittlerweile bekam ich einen weiteren Bescheid, gegen
den ich Widerspruch eingelegt, und geklagt habe. Dazu weiter unten mehr.
Nun im Einzelnen:
Der Prozesstag am 14. Oktober 2020 begann mit einer kleinen Unzulänglichkeit:
Der uns zugeteilte Raum war nämlich viel zu klein für die 10 Besucher, die
als Öffentlichkeit dem Geschehen beiwohnen wollten. Und dies, obwohl ich
rechtzeitig schriftlich um einen großen Raum gebeten hatte. Ich stellte
daher einen vorsorglich schriftlich vorbereiteten Antrag auf Raumverlegung:
Höcker ./. NDR
Aktenzeichen 19 K 322/19
Antrag auf
Verlegung
der
mündlichen Verhandlung am 14.10.2020, Az 19 K 322/19, Höcker ./. NDR
Hiermit beantrage ich die räumliche und/oder
zeitliche Verlegung der mündlichen Verhandlung.
Grund:
Die
Teilnahme der Öffentlichkeit ist nicht angemessen gewährleistet, da
der Raum keine ausreichende Größe aufweist und die Anzahl der
interessierten Teilnehmer/innen das vorhandene Platzangebot weit
übersteigt.
Um
___________ Uhr haben sich bereits
_________
Ínteressenten gemeldet.
Hamburg,
den 14.10.2020
Bernd
Höcker
Diesen
Antrag bitte ins Protokoll aufnehmen.
|
Leider wollte sich die Richterin darauf nicht einlassen,
also überreichte ich ihr ein zweites Schreiben, das ich ebenfalls in weiser
Voraussicht zuhause vorbereitet hatte:
Befangenheitsantrag
Betrifft
Az 19 K 322/19 Höcker
./. NDR
Hiermit
erkläre ich, dass ich die Richterin / den Richter wegen der
Besorgnis der Befangenheit, § 42 Abs. 2 ZPO ablehne.
Begündung:
Bereits in
meinem Schriftsatz vom 16.09.2020 hatte ich um einen ausreichend
großen Raum für die mündliche Verhandlung gebeten, um der
Öffentlichkeit genügend Platz zur Verfügung zu stellen.
Zitat:
„Ich bitte Sie wegen des Interesses vieler Personen, die
teilweise eine größere Anfahrt haben, um einen möglichst späten
Tages-Termin. Außerdem bitte ich um einen ausreichend großen
Raum.“
Da nun der
Fall eingetreten ist, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden
Plätze bei weitem nicht ausreicht, habe ich beim
Gericht einen Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung
gestellt. Diesem Antrag wurde nicht oder nur unzureichend
entsprochen.
Da die
Richterin /der Richter keine Abhilfe geschaffen hat, stelle ich nun
dieses Ablehnungsgesuch.
Hamburg,
den 14.10.2020
Bernd Höcker
(Kläger)
Diesen
Antrag bitte ins Protokoll aufnehmen.
|
Daraufhin wurde ein Gerichtsmitarbeiter von der Richterin
losgeschickt, um die Raumfrage doch noch verfassungsmäßig korrekt zu klären.
Schließlich bekamen wir unseren Raum, in dem alle einen Platz fanden.
Neben dem üblichen Hin- und hergeplänkel zwischen mir und
dem NDR-Vertreter (wir kennen uns seit ewigen Zeiten
und haben schon viel miteinander erlebt), ist von der Sitzung
nichts besonderes zu berichten. Einen Einblick können Sie sich im
folgenden Gerichtsprotokoll verschaffen:
Protokoll Höcker gg NDR.pdf
Und das Urteil finden Sie hier:
Urteil
Höcker gg NDR.pdf
Die Berufung wurde nicht zugelassen. Trotzdem wollte ich
die Möglichkeiten ausloten, gegen das Urteil vorzugehen. Also nahm ich
Kontakt zu RA Thorsten Bölck auf, der für seine fundierten Kenntnisse im
Verwaltungsrecht und insbesondere im Rundfunkrecht bekannt ist.
Hier nun der Grund meines damaligen Optimismus:
Beachten Sie im Urteil besonders die auf der Seite 12
unter Punkt dd, 2 gemachten Aussagen des Gerichts. Diese beziehen sich auf
folgende Regelungen:
Kurz skizziert: Im Verwaltungsverfahrensgesetz § 35a
HambVwVfG, steht dass Verwaltungsakte nicht rein maschinell
erstellt werden dürfen, sofern hierfür keine Rechtsvorschrift besteht. .
Hier der Gesetzestext:
§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines
Verwaltungsaktes. Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische
Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch
Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein
Beurteilungsspielraum besteht.
Erst im Juli 2020 wurde daraufhin im
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 10a RBStV die maschinelle Erstellung
erlaubt. Davor also nach meiner - und nach der meines Anwalts, war dies
gemäß § 35a HambVwVfG rechtswidrig. Einige meiner angefochtenen Bescheide
reichen bis ins Jahr 2013 zurück.
Daraufhin haben wir einen Antrag auf Zulassung der
Berufung beim OVG gestellt.
Der Schriftsatz mit der Antragsbegründung
meines Anwaltes, RA Thorsten Bölck aus Hamburg (früher Quickborn), hier mit
seiner freundlichen Genehmigung:
5 Bf 288/20.Z
Höcker gg. NDR
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird wie folgt
begründet:
1. ernstl. Zweifel an
der Richtigkeit des VG-Urteils, § 124 (1) Nr. 1 VwGO
Das VG hat im Urt. auf Seite 12 im letzten Abs. / Seite 13,
Abs. 1, den tragenden Rechtssatz aufgestellt, dass an der
VA-Qualität der ergangenen Bescheide keine rechtl. Bedenken
bestünden. Es führe zu keinem anderen Ergebnis, dass
-
in § 35a HmbVwVfG
der (eingefügt dch. G v. 20.2.2020) vollst. autom. Erlass von VAen
neu geregelt wurde
-
der RBStV dch. d.
Einfügg. des neuen § 10 a „entsprechend ergänzt“ worden sei.
Diese Neuregelungen habe ledigl. der Klarstellung gedient,
dass es sich „automatisiert erstellten behördlichen Entscheidungen“
die die TbMerkm des § 35 HmbVwVfG erfüllen, um VAe handele.
Dieses wird mit folgenden schlüssigen Gegenargumenten in
Frage gestellt:
An der VA-Qualität der ergangenen Bescheide bestehen Zweifel,
da diese begrifflich kein VA sind.
Bei den
Schriftstücken mit dem
Betreff »Festsetzungsbescheid«
handelt es sich nicht um
einen VA i.S.v. § 35 Hmb VwVfG.
Ein VA
ist
ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere
hoheitliche Maßnahme, die
eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des
öffentlichen Rechts trifft
und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
An dem Merkmal „eine Behörde“ fehlt es hier und
zwar mangels jeglicher Mitwirkung eines Menschen bei der Erstellung
der
Schriftstücke mit dem Betreff
»Festsetzungsbescheid«
.
Bei den
Schriftstücken mit dem
Betreff »Festsetzungsbescheid«
handelt es sich um einen
Nicht-VA bzw. ein Schein-VA.
Diese
Schriftstücke sind das bloße in Textform gebrachte Ergebnis eines
Datenverarbeitungsvorgangs einer Rechneranlage
bei der nichtrechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft
„Beitragsservice“ in Köln ohne dass es sich um eine von einem
Menschen durch die rechtl. Würdigung eines zu regelnden Sachverhalts
getroffene Regelung handelt.
Das
Treffen einer Maßnahme durch eine Behörde ist immer dadurch
gekennzeichnet, dass ein Mensch in einer solchen Behörde einen ihm
vorliegenden Sachverhalt rechtl. würdigt und aufgrund einer solchen
Würdigung zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Regelung zu treffen
ist.
Das ist
hier nicht der Fall.
Das Bestehen der Praxis des VA-Erlasses
vollständig durch automatische Einrichtungen wurde
von der S-H LReg (federführend durch den MinPr) in der LT-Drs.
19/1796 v. 14.11.2019 auf S. 5 im dortigen Abs. 3 zugestanden (siehe
Anhang).
In der LT-Drs. B-W 16/7026 v. 9.10.2019, Seite 2,
Antwort Nr. 1, hat das StMin zugestanden, dass Festsetzungsbescheide
vollständig automatisiert erlassen werden (siehe Anhang).
Diese
Tatsache hat auch der WDR mit dem angehängten Schr. v. 14.5.2020
(Name und Straße des Adressaten sind unkenntlich gemacht)
zugestanden: Bescheide zum Rundfunkbeitrag werden bei Fälligkeit
automatisch vom Computersystem erstellt.
Das offene und
unverblümte Zugestehen dieser Praxis überrascht und befremdet
zugleich.
Zum einen
überrascht es, weil die entscheidungserhebliche Tatsache des Fehlens
einer von einem Menschen vorgenommenen rechtl. Würdigung eines
Sachverhalts und deren „Ersetzung“ durch eine Einrichtung, die
vollständig automatisch arbeitet
-nämlich die Rechneranlage
bei der nichtrechtsfähigen
Verwaltungsgemeinschaft „Beitragsservice“ in Köln-, in einer
Offenheit zugestanden wird, als wäre es kein Gesetzesverstoß,
sondern etwas Normales.
Zum
anderen befremdet es , weil sich hier zeigt, dass sich die
Verantwortlichen in keiner Weise an die Bindung der vollziehenden
Gewalt an Gesetz und Recht nach Art. 20 (3) GG verpflichtet fühlen
und meinen, „Bescheide“ mit dem Betreff
»Festsetzungsbescheid«
erstellen zu dürfen,
obwohl diesen keine von einem Menschen getroffene Regelung zugrunde
liegt und es sich für jedermann ersichtlich mangels menschlichen
Handelns nicht um einen VA i.S.v. § 35 VwVfG handelt.
Dieses
ergibt sich auch aus der historischen Auslegung des § 35 HmbVwVfG.
Denn als dieses Gesetz 1977 erschaffen wurde, gab es noch
keine Computer als behördliche Technik in der Art, wie sie heute
verwendet werden. In Bezug auf schriftliche VAe kannte der
Gesetzgeber nur die Technik der Schreibmaschine. Dass es einmal in
der Zukunft Computer mit einem entspr. Programm geben wird, in die
ein Mensch Daten eingibt, mittels derer ein schriftl. VA ausgedruckt
wird, war dem histor. Gesetzgeber in 1977 nicht bekannt. Erst recht
war es dem histor. Gesetzgeber in 1977 nicht bekannt, das sich die
IT einmal so weit entwickeln würde, dass -wie hier- ohne das
Mitwirken eines Menschen allein aufgrund eines Computerprogramms
automatisch VAe erstellt werden, sobald diejenigen Ereignisse (hier:
Nichtzahlung einer Abgabe) vorliegen, bei deren Vorliegen das
Computerprogramm besagt, dass ein Bescheid erstellt werden soll.
Diese Vorstellung des Gesetzgebers ist nach wie vor zu beachten, da
er es bis zum Juni 2020 nicht gestattet hat (ab Juli 2020 gilt § 10
a RBStV), dass ohne das Mitwirken eines Menschen bei der zu
treffenden Regelung über eine Festsetzung allein aufgrund eines
Computerprogramms Bescheide erstellt werden.
Ein
Bescheid ist dann vollständig durch automatische Einrichtungen
erlassen, wenn eine techn. Einrichtung zum Einsatz kommt, die nach
vorher festgesetzten Parametern autonom, d.h. ohne weiteres menschl.
Einwirken funktioniert. Das ist hier der Fall. Bei der
nichtrechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft „Beitragsservice“ in Köln
ist eine EDV-Anlage vorhanden, die aufgrund ihrer Programmierung
immer dann, wenn ein dort im Datenbestand gespeicherter
Wohnungsinhaber oder Betriebsstätteninhaber nicht bei Fälligkeit
zahlt, das Ausdrucken
Schriftstücks
„Festsetzungsbescheid“ veranlasst, ohne
dass dieses Ausdrucken
auf einer Entscheidung eines Amtsträgers im Hause des Bekl. beruht.
Für
einen VA-Erlass vollst. dch. autom. Einr. ohne menschl. Handeln gab
es bis Juni 2020 keine gesetzl. Grdl. Dieses war auch den
Verantwortlichen bekannt. Im Rahmen der Arbeitsgruppe
„Rundfunkbeitrag“ der Rundfunkreferenten der Länder fand am
21.2.2018 auf Einladung der Nds. StKzl in den Räumen des Nds.
InnenMin eine Sitzung statt. In dieser Sitzung informierte der
Justiziar des SWR (Dr. Eicher) die Teilnehmenden darüber, dass es
bei den RdfAnstalten ein übliches Verfahren ist, dass Bescheide
vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden. Weil
es für diese Vorgehensweise seinerzeit
keine gesetzl. Grdl. gibt, bat Dr. Eicher darum, dass im
RBStV hierfür eine gesetzl. Grdl. geschaffen werden soll. Herr
Eicher wurde mit seinem Anliegen erhört, da mit dem 23. RÄndStV ein
neuer § 10 a RBStV geschaffen wurde, der es ab Juli 2020 erlaubt,
dass Bescheide vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen
werden. Die Schaffung des neuen § 10 a RBStV besagt zugleich, dass
es bis zum Juni 2020 keine gesetzl. Grdl. dafür gibt, dass
Bescheide vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen
werden - denn sonst gäbe es keine Notwendigkeit für den neuen § 10 a
RBStV.
Der
hier relevante Teil der Ergebnisniederschrift der Sitzung lautet
(zitiert aus einem Schr. d. StKzl Brb. v. 29.9.2020 an das VG
Potsdam zu dem Az. VG 9 K 2061/20):
„Punkt
3. Anpassung des RBStV an § 35a VwVfG
Aufgrund der Einführung des § 35a VwVfG wird seitens Dr. E
und Frau N ein Gesetzesvorschlag vorgestellt, der den § 35a VwVfG in
den RBStV integriert. Hierbei geht es um den automatisierten Erlass
von Verwaltungsakten. Da das VwVfG in einzelnen Bundesländern in
Bezug auf den Rundfunkbeitrag direkt, in anderen analog angewendet
wird, ist es notwendig, den RBStV entsprechend an die neue
Gesetzesnorm anzupassen. Es handelt sich nicht um eine eigene
originäre Datenschutz-Problematik. DerSWR/die GSEA fürchten
streitige Auseinandersetzungen. Eine Umsetzung sei deshalb
dringend.
RP will die Thematik in die RRB am 22723.02.2017
einbringen und ggf. per RFK/CdS-Umlaufbeschluss konsentieren, um sie
ggf. noch in den 22. RÄStV auf nehmen zu können.“
Unzutreffend ist die Formulierung in der Ergebnisniederschrift, es
sei notwendig, den RBStV „an
die neue Gesetzesnorm anzupassen“. Es geht nicht um eine
Anpassung des RBStV an eine „neue Gesetzesnorm“, sondern darum ,
erstmalig für den Erlass von Festsetzungsbescheiden nach § 10 (5)
RBStV eine ErmächtGrdl zu
schaffen, dass Bescheide
erlassen werden dürfen, die nicht auf der Willensentscheidung eines
in einer Behörde tätigen Menschen beruhen.
Bezeichnend ist es, dass man streitige Auseinandersetzungen
befürchtet. Diese kann man nur dann befürchten, wenn man sich nicht
gesetzmäßig verhält. Wenn man sich gesetzmäßig verhält, braucht man
keine streitigen Auseinandersetzungen zu befürchten.
Die
Furcht vor streitigen Auseinandersetzungen resultiert daraus, dass
die als
„Festsetzungsbescheid“ bezeichneten Schriftstücke begrifflich kein
VA sind, weil sie nicht
auf einer von einem Menschen getroffenen Willensentscheidung
beruhen.
Eine solche von den
Verantwortlichen befürchtete Streitigkeit liegt hier vor. Es hat
sich also genau dasjenige realisiert, was die Verantwortlichen
befürchtet haben. Deutlicher als in dieser Weise kann die
Offenbarung gesetzwidrigen Handelns nicht hervortreten.
Während
es bei einem lediglich mit Hilfe automatischer Einrichtungen
erlassenen VA (vgl. § 37 (5) HmbVwVfG) immer noch eine von einem
Menschen getroffene Entscheidung gibt, dass eine Regelung getroffen
werden soll (wobei der Mensch sich des Computers als Hilfsmittel im
Sinne eines Gerätes zum Erzeugen des Textes für den VA bedient, um
seinen Regelungswillen mittels des Computers in Textform zu
bringen), gibt es einem v
o l l s t ä n d i g durch
automatische Einrichtungen erlassenen VA überhaupt keine menschl.
Entscheidung mehr. Das ist dem Wesen des § 37 (5) HmbVwVfG fremd.
Der
entscheidende Unterschied besteht also zw. Bescheiden,
die mit Hilfe autom. Einricht. erlassen wurden (diese
sind begrifflich ein VA)
und die v o l l s t ä n d i g
durch automatische
Einrichtungen erlassen wurden (diese
sind begriffl. kein VA - es sei denn, der Gesetzgeber
gestattet etwas derartiges [wsas er
hier erst für die Zeit ab Juli 2020 getan hat]).
Diesen
Unterschied hat das VG nicht erkannt.
Zu
Unrecht formuliert das VG, dass es zu keinem anderen Ergebnis führe,
dass § 10 a RBStV eingefügt wurde. Selbstverständlich führt es zu
einem anderen Ergebnis. Denn bis zum Inkrafttreten des § 10 a RBStV
gab es für den Bekl. keine gesetzl. Grdl. dafür, vollständig durch
automatische Einrichtungen Bescheide zu erlassen. Das hat das VG
nicht erkannt.
Von
gänzlichem Unverständnis des VG zeugt dessen folgende Formulierung
(s. 13, Abs. 1): „Auch schon
vor diesen klarstellenden Regelungen folgte die Befugnis, durch
Verwaltungsakt rückständige Rundfunkbeiträge festzusetzen, aus § 10
Abs. 5 Satz 1 RBStV. Hierbei bedient sich sich der Beklagte
automatischer Einrichtungen im Sinne von § 37 Abs. 5 Satz 1 HmbVwVfG.“
Die Befugnis des Bekl. zum VA-Erlass ist unstreitig. Dass sich der
Bekl. automatischer Einrichtungen bedient (§ 37 (5) S. 1 HmbVwVfG: „
.... mit Hilfe
automatischer Einrichtungen erlassen ....“) , ist nicht der
Streitgegenstand dieses Prozesses. Streitgegenstand dieses Prozesses
ist das Erstellen von Schriftstücken mit dem Betreff
»Festsetzungsbescheid«
vollständig
durch automatische Einrichtungen - also nicht nur „mit Hilfe“
von diesen. Diesen rechtl. Unterschied hat das VG nicht erkannt.
ZU der
einfachen Erkenntnis, dass der Bekl. mangels einer gesetzl. Grdl.
(wie dem seit Juli 2020 geltenden § 10 a RBStV) bis zum Juni 2020
keine Bescheide vollständig durch automatische Einrichtungen
erlassen durfte, ist das VG nicht gelangt.
2. grds.
Bedeutung , § 124 (2) Nr. 3 VwGO
Die
Rechtssache hat grds. Bedeutung.
Losgelöst von diesem Fall ist fallübergreifend für alle Fälle, in
denen der Bekl. in der Zeit bis Juni 2020 Festsetzungsbescheide
erlassen hat, folgender abstrakter Rechtssatz aufzustellen:
Ein als
Festsetzungsbescheid bezeichnetes
Schriftstück, das in der Weise erstellt wird, dass im Fall
der Nichtzahlung der Abgabe ohne das Mitwirken eines Menschen, der
eine willentliche Entscheidung treffen müsste, dass ein ihm
vorliegender Sachverhalt geregelt werden soll,
allein durch die Funktionsweise eines Computerprogramms ein
Schriftstück namens „Festsetzungsbescheid“ erstellt wird, ohne dass
dieses gesetzlich zulässig ist, erfüllt nicht die begriffl. Merkmale
eines VA iSv § 35 HmbVwVfG.
Es
besteht Klärungsbedürftigkeit, da das HmbOVG diese Rechtsfrage noch
nicht entschieden hat.
|
Der Beschluss des OVG kam am 22. Juli 2022, also vor ein
paar Tagen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Beschluss des OVG mit der Ablehnung der Berufungszulassung
Der Beschluss ist unanfechtbar. Ich möchte dazu aber bemerken, dass die
Aussage, dass der Gesetzgeber die Möglichkeiten eines zuverlässigen
automatisierten VA zur damaligen Zeit noch nicht erahnen konnte, für
fadenscheinig. Der Gesetzgeber hätte dann sofort tätig werden müssen, als
dies zu erkennen war. Aber ist egal - die Sache ist eh verloren.
Ganz allgemein möchte ich noch folgendes anführen: Die Richter, die über so
einen Antrag zu entscheiden haben, sitzen im gleichen Gebäude, wie die
jeweils urteilenden Richter der angefochtenen Urteile. Sie sitzen Büro an
Büro, essen in der selben Kantine, vielleicht haben sich enge Freundschaften
gebildet u.s.w.. Eine gewisse strukturell bedingte Kungelei ist dabei also
nicht auszuschließen. Mein Vorschlag: Das Gericht sollte solche Anträge an
ein per Zufall ausgewähltes fremdes Gericht irgendwo in Deutschland
delegieren. Da es sich dabei ohnehin um ein rein schriftliches Verfahren
handelt, könnte es auch ein Gericht fern vom eigenen Standort sein.
Der Fall ist also erledigt.
Übrigens bekam ich im Juni 2021 noch die Ankündigung einer
Zwangsvollstreckung der bis dahin neu angelaufenen Beitragsforderungen. Daraufhin schrieb ich an den Intendanten und beschwerte
mich darüber, weil mir lange zuvor die
Aussetzung der Vollstreckung bis Ende des
Verfahrens gewährt worden war. Denn würde ich nun die neuen Forderungen
begleichen, kämen die Zahlungen laut Gesetz der ältesten Schuld zugute. Daraufhin zog der NDR die
Vollstreckungsmaßnahme zurück.
Ich werde oft gefragt, warum ich Geld und
Lebenszeit in so eine Sache stecke. Die Antwort ist einfach: Täte ich es
nicht, würde ich mich nicht mehr so gern mögen, wie ich mich jetzt mag.
Dieses ungerechte und verlogene System einfach hinzunehmen und dabei auch
noch klaglos zu unterstützen, ist für mich keine Option!
...Kurze Verschnaufpause...
Sie
können in der Pause gern ein uraltes Video von mir ansehen. Ich
habe es etwas überarbeitet und vor ein paar Tagen neu hochgeladen. Es ist
allerdings trotzdem noch technisch seeehhr veraltet, und Sie sollten es lieber in einem
kleinen Format betrachten. Dafür bietet es inhaltlich einiges und schafft
einen guten Einstieg für meine nächste Klage...
Einführungstext des Videos:
"Die Wahrheit über die Wahrheit. Wahrheit ist subjektiv. Aus ein und der selben Situationen könnten
mehrere Wahrheiten entstehen. Wenn wir nicht wissen, was tatsächlich los
ist, müssen wir raten. Im schlimmsten Fall kennen Journalisten die Wahrheit
und dichten sie einfach um. Wie leicht das gehen könnte, sehen Sie
hier."
....
Kommen wir nun also zum letzten Punkt meines heutigen
Updates: Die erneute Klage gegen einen weiteren Bescheid.
Bei der nächsten Klage geht es u.a. um Äußerungen des
Chefs der Tagesschau Faktenfinder und um die des Chefs der Sendung Monitor.
Beide haben sich zu einem haltungsorientierten Journalismus bekannt. Reine
Fakten zu dokumentieren, lehnen beide weitgehend ab. Aber lesen Sie selbst.
Hier also meine Klagebegründung vom 17. Mai 2021:
Klagebegründung
Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk handelt nicht mehr nach bewährten
journalistischen Prinzipien, sondern er agiert wie eine politische
Partei. Die Sende-Beiträge wurden zwar schon seit einigen Jahren
immer parteilicher, jetzt aber - nachdem die Sender durch den neuen
Rundfunkbeitrag praktisch einen Freibrief bekommen haben -, wird
daraus kein Hehl mehr gemacht. Führende Journalisten verkünden ganz
ungeniert, dass sie keinen Wert mehr darauf legen, objektiv und
ehrlich zu sein. Sie preisen geradezu das neue Verständnis ihres
Berufes als etwas ehrenwertes an: Sie wollen nur noch ihre eigenen
Werte vermitteln und ihrer Klientel dienen. Das hat mit Journalismus
nichts mehr zu tun!
I.
Meine Einstellung zum Rundfunk
Vorab
möchte ich klarstellen, dass ich kein Totalverweigerer in Sachen
Rundfunkfinanzierung bin. Ich spende regelmäßig für Medien, die
guten Journalismus machen und die nicht nur gut für mich sind,
sondern auch gut für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. An zwei
Beispielen möchte ich das zeigen:
1.
Fernsehsender „Bibel TV“: Der Sender bringt sowohl christliche
Inhalte in Form von Gottesdiensten, Vorträgen oder Gesprächen, als
auch interessante Informationssendungen und Reportagen etwa über
Israel oder Naturdokumentationen. Für diesen Sender spende ich
regelmäßig. Die aktuelle Spendenbescheinigung über 150 Euro finden
Sie unter
(Anlage
1 - Dem Gericht beigefügt)
2.
Radiosender „ERF plus“: Der Sender bringt christliche Musik und
Wortbeiträge verschiedener Art. Außerdem gibt es auf Bibel TV
Formate die von ERF-Medien geliefert werden. Hierfür spende ich
gelegentlich. Meine aktuelle Bescheinigung über 100 Euro finden Sie
unter
(Anlage
2 - Dem Gericht beigefügt)
Während
ich diese wichtigen Medien sehr gerne unterstütze, kann ich den NDR
und die gesamte Mediengruppe von ARD, ZDF und DLF aus tiefsten
Gewissensgründen nicht unterstützen!
Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk war früher einmal für seinen
erstklassigen Journalismus bekannt. Ich selbst bin Jahrgang 1953 und
habe die damalige Zeit noch sehr gut in meinem Gedächtnis präsent.
Der Journalismus „der alten Schule“ war darauf bedacht, die Welt so
gut es einem Menschen irgendwie möglich ist, getreu der Wirklichkeit
wiederzugeben. Dies ist schließlich nicht zuletzt erforderlich, um
den Hörern und Zuschauern die Möglichkeit zu geben, sich eine eigene
Meinung zu bilden und als mündige Bürger Teil einer funktionierenden
Demokratie zu sein. Neben der Treue zur Wahrheit, galt damals auch
der Bildungsanspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu seinen
Markenzeichen. So gab es täglich, wenn ich aus der Schule kam,
mehrere Stunden Schulfunk zu verschiedenen Schulfächern. Quasi als
unterhaltsame Nachhilfe für Jedermann. Die politischen Sendungen
empfand ich als fair und ausgeglichen, Wissenschaft wurde
übersichtlich und nachvollziehbar erklärt. Da saß zum Beispiel ein
Professor Karl-Heinz Haber vor seinem Experimentiertisch und man
konnte jedes Detail seiner Experimente erkennen und jede Reaktion
nachvollziehen. Nicht so wie heute, wo den Zuschauern
undurchsichtige Statistiken mit schwammmigen Bezugsgrößen vorgesetzt
werden.
Im Folgenden möchte ich versuchen, Ihnen die
Gründe für meine Klage überzeugend darzustellen. Kurz auf den Punkt
gebracht: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat gar nicht die
Absicht, guten Rundfunk zu machen, sondern im Gegenteil den Vorsatz
nicht der Wahrheit verpflichtet zu sein, nicht
ausgewogen zu berichten, und stattdessen parteiisch zu sein, die
eigene politische Klientel zu unterstützen und die eigenen Werte als
den Maßstab aller Dinge zu verkaufen. Das hat nichts mehr mit seinem
Auftrag zu tun!
II. Der
Vorsatz der Parteilichkeit und des eigenen Wertemonopols
Zum
Vorsatz der Parteilichkeit und der (für die Menschen beitrags-/kostenpflichtigen)
Aufnötigung der eigenen Werte kamen von gleich zwei hochrangigen
Journalisten der ARD aufschlussreiche Äußerungen. Beide Journalisten
gelten bei der ARD als Aushängeschilder des „guten Journalismus“,
und beide sind in Führungspositionen der beiden Flagschiffe des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der eine
heißt Georg Restle und leitet seit 2012 die Politsendung
„Monitor“.
Diese Sendung ist bekannt durch „knallharte“ Recherchen und
Analysen, und die ARD bezeichnet es als das „Flagschiff“ des
investigativen Journalismus.
Er
vertritt die Auffassung, dass sich Journalismus mit bestimmten
Leuten (die der Journalist natürlich alleine erwählt)
solidarisieren, und „gemein“ machen solle und er solle offensiv
Werte vertreten (natürlich seine eigenen Werte), die dann als
Maßstab aller Dinge herhalten sollen. Für den Satz des Journalisten
der alten Schule, Hajo Friedrich, hat Restle überhaupt nichts übrig.
Dieser hatte, wie Restle selber in seiner Abhandlung schreibt, den
Vorsatz, sich eben nicht gemein mit einer Sache, auch nicht mit
einer guten zu machen. Der Monitor-Chef will allein seine eignen
Werte gelten lassen, auch dann, wenn diese mit den legitimen
Belangen anderer Menschen im totalen Widerspruch stehen. Restle will
halt selber bestimmen, welche Werte gelten sollen und welche nicht.
Für die
klassische Form des Journalismus hat Restle nur beißende Häme parat:
„Die
Forderung an uns klingt dabei immer
gleich: Objektiv sollen wir gefälligst sein,
neutral und ausgewogen – als sei die Wahrheit
ein Schatz in tiefer See, der nur noch
gehoben werden muss. Journalismus als
Handwerk, sonst nichts!“
(Anlage
3 - Seite 44-45)
Der
zweite, den ich hier zitieren möchte, heißt Patrick Gensing, er ist
Chef-Faktenfinder der ARD.
Das heißt, er sucht Fakten und sortiert sie nach wichtigem
und unwichtigem. Und - was die Zuschauer ja nicht wissen: ob die
gefundenen Fakten der eigenen „Haltung“ dienlich sind oder ob sie
vielleicht doch lieber zu verschweigen sind, wenn sie der eigenen
Haltung entgegenstehen. Das folgende Zitat ist von Patrik Gensing,
der sich schon einmal erfolglos juristisch dagegen gewehrt hat, dass
dieses Zitat veröffentlicht wird.
„Ich
glaube, dass man die Leser eher gewinnen kann,
wenn im Journalismus eine Haltung vertreten wird,
als wenn da einfach nur Fakten angehäuft werden.
In meinen Augen ist das auch überhaupt nicht Journalismus“
(Anlage
4)
Wären
diese beiden Autoren nicht an vorderster Stelle im
öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem tätig, könnte man diese
Äußerungen einfach weglächeln. So aber ist dies eine Bedrohung für
die Demokratie, die davon lebt, dass die Bürger offen und ehrlich
sowie möglichst vollständig informiert werden. Und - so steht es
auch im Rundfunkstaatsvertrag - Meldungen und Meinungen
auseinandergehalten werden. „Kommentare sind von der
Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des
Verfassers als solche zu kennzeichnen.“ (§ 10 RfStV). Diese
Aussagen von Restle und Gensing lassen aber die Vermutung zu, dass
sie vorsätzlich die Normen des RfStV verletzen wollen, und statt
Fakten möglichst neutral darzustellen, nur noch ihre eigene Meinung
zu vertreten, die dann als Fakt den Beitragszahlern verkauft wird.
II. Die Auswirkung des werteorientierten
Haltungsjournalismus in
der Realität
Im
Folgenden möchte ich mich auf nur drei Beispiele beschränken, die
ich jedoch unendlich erweitern könnte, sofern das Gericht mich dazu
auffordert.
Wie so ein
werteorientierter Journalismus auszusehen hat, konnte man
beispielsweise Ende 2018 in einer etwa 25-minütigen Radiosendung des
NDR, aber auch in vielen (wenn nicht sogar in allen) Sendungen zum
Thema erfahren. Es ging um die Wohnungsnot in Deutschland. Gründe
dafür seien Fachkräftemangel, Spekulantentum, Einpersonen-Haushalte
und einiges mehr - nur eines fehlte komplett: die Zuwanderung.
Dabei
hatte der Minister Jens Spahn kurz zuvor im November
2018 den folgenden Satz gesagt:
„Unser
Land erfährt weiterhin eine jährliche ungeordnete,
überwiegend männliche Zuwanderung in einer
Größenordnung von Städten wie Kassel oder Rostock.“
Nachzulesen
unter:
https://www.nzz.ch/international/jens-spahn-der-weisse-elefant-im-raum-ist-die-frage-der-migration-ld.1432922
Ich war
schon mal in Rostock, und weiß, dass es eine wirklich große Stadt
ist, mit vielen Wohnungen... Der NDR zog es aber vor, diese
wichtigen Tatsachen wegzulassen. Der dumme Beitragszahler darf ja
nicht beunruhigt werden. Dabei ist es eigentlich vollkommen egal,
wie man zur Zuwanderung steht, aber die Auswirkungen etwa auf den
Wohnungsmarkt, sollte jeder kennen. Ein weiterer Beitrag kam bei
„Berlin direkt“ im ZDF am 25.4.2021 um 19:30 Uhr mit dem gleichen
Tenor und den selben
Noch etwas
offensichtlicher, was die Parteilichkeit des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks angeht, war ein unverholener Ruf nach Hass. Hass gegen die
„Neue Rechte“. Unter der Überschrift „Hassen? Ja, aber das
Richtige!“ ließ sich der Autor darüber aus, dass Hass zwar
eigentlich etwas schlechtes sei, aber wenn es um die neue Rechte
gehe, müsse man einfach hassen! Grafisch untermauert hat dies der
Deutschlandfunk-Kultur in seinem Archiv noch mit einem Megafon aus
dem ein Revolver herausragt. Eine klare Aufforderung
zur Gewalt gegen
Menschen!
Ein
öffentlich-rechtlicher Sender, der zum Hassen und zur Gewalt aufruft
- und sei es in einem Kommentar - ist für mich schon für sich
genommen ein Grund, gegen die Zwangsbeiträge zu klagen! Hier testet
ein System, wie weit man in diesem Lande mit seiner Hetze gegen die
Bürger gehen kann und wo einem - von wem auch immer - die Grenzen
aufgezeigt werden.
(Anlage
5)
Auch in
Sachen Windräder will man die Bürger im Nebel stehen lassen. So
wurde in einer Sendung auf ARD-Alpha am 12.5.2021 über die Gründe
für das Vogelsterben gesprochen. Auch hier wieder alles mögliche,
nur eines nicht: die Windräder. Windräder sind den Wertejournalisten
heilig und dürfen nicht in einen schlechten Ruf geraten. Dabei hat
erst kürzlich der NABU eine Zahl veröffentlicht, die man nicht
einfach aus ideologischen Gründen weglassen darf. Die vom NABU
zitierte Studie brachte folgende Zahl zum Vorschein: Durch Windräder
gäbe es „12.000 getötete Mäusebussarde im Jahr“!
Dies ist also nur die Zahl der verhackten Mäusebussarde und
noch nicht einmal aller Vögel. Nachzulesen unter:
https://www.nabu.de/news/2016/06/20834.html
Bei der genannten Sendung war ein Studiogast
der Informationsgeber.
Diese Möglichkeit, passende Interviewpartner
auszuwählen und sie dann die passenden Dinge sagen zu lassen,
eröffnet viele Möglichkeiten, unsinige Dinge zu senden, ohne sich
dabei selbst den Mund zu verbrennen. So war vor ein paar Jahren ein
Studiogast beim NDR, der sich zum Nah-Ost-Konflikt geäußert hat. Ein
so genannter Nahost-Experte, der öfter mal hinzugezogen wird, wenn
es darum geht, Israel schlecht zu machen.
Am Schluss des Gesprächs kam vom Interviewer die für dieses
komplizierte Thema völlig unprofessionelle Frage: „Wer hat Schuld am
Nah-Ost-Konflikt?“ Darauf der Studiogast wörtlich: „Ganz allein
Israel.“ Das blieb unwidersprochen. So macht man das mit der
Parteilichkeit!
Natürlich
bringt der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch Glaubwürdiges.
Tiersendungen oder andere Naturdokumentationen sind meist
glaubwürdig. Aber diese gehören nicht in die Kategorie der
politischen Berichterstattung oder der gesellschaftspolitischen
Meinungsbildung.
Es gibt
natürlich viele andere Medien, die ihre Haltung in den Vordergrund
rücken - aber die muss man nicht bezahlen und damit auch nicht
unterstützen!
III. Erforderliche Konsequenzen
Wir
befinden uns nun im achten Jahr nach der Umstellung der Finanzierung
von der Gebühr zum Beitrag. Dieser gibt den Anstalten praktisch
unbegrenzte Macht, da sich niemand mehr der Bezahlung entziehen kann
(von wenigen Sonderfällen abgesehen).
Was kann
der Beitragszahler nun tun, wenn er sich über den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschweren will?
Wer sich etwa über die oben beschriebenen
Tatsachen beschweren will, kann sich leider NICHT an
die Landesmedienanstalten der Länder wenden, da diese nur für
private Medienanbieter eine Kontrollfunktion haben.
Er kann sich an den Rundfunkrat oder den
Fernsehrat wenden. Dort werden allerdings nur die wenigsten Eingaben
zum Erfolg führen. Nach meinen vagen Informationen sind es gerade
mal unter einem Prozent, die eine Rüge oder ähnliches bewirken.
Außerdem sind die Rundfunkräte auch keine Garanten für
demokratisches Bewusstsein und Zuverlässigkeit. Ein Beispie für die nicht gerade meinungsfreiheitliche
Auffassung eines Rundfunkrates bezüglich #allesdichtmachen
(faz.net): „Jan Josef Liefers und Tukur u.a.“, schrieb der
WDR-Rundfunkrat Garrelt Duin auf Twitter, „verdienen sehr viel Geld
bei der ARD, sind deren Aushängeschilder. Auch in der Pandemie
durften sie ihrer Arbeit z.B. für den Tatort unter bestem Schutz
nachgehen. Durch ihre undifferenzierte Kritik an ,den Medien‘ und
demokratisch legitimierten Entscheidungen von Parlament und
Regierung, leisten sie denen Vorschub, die gerade auch den
öffentlich-rechtlichen Sendern gerne den Garaus machen wollen.“ Und
weil das so sei, setzte Duin hinzu, müssten „die zuständigen
Gremien“ die Zusammenarbeit – „auch aus Solidarität mit denen, die
wirklich unter Corona und den Folgen leiden – schnellstens beenden.
Viele Grüße, ein Rundfunkrat“.
Nachzulesen
bei:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/streit-um-allesdichtmachen-wdr-geraet-aus-demokratischer-bahn-17311571.html
Man kann
sich auch an die „unabhängigen“ Datenschutzbeauftragten der
Rundfunkanstalten wenden, wenn es sich um Fragen des Datenschutzes
geht. Was ich dabei bisher erlebt habe, hier ein Auszug, den ich
nicht zum Gegenstand meiner Klage machen, aber trotzdem als Link
einfügen will.
www.gez-abschaffen.de/twilight/Twilight.htm
kurzum: ein Trauerspiel!
Nun komme
ich, und versuche es wieder über das Gericht, weil ich mir sonst
nicht weiter zu helfen weiß. Ich kann es weder mit meinem Verstand
noch mit meinem Gewissen vereinbaren, für bewusste
Falschinformationen und hemmungsloser Propaganda Beiträge zu
bezahlen! Es wäre mir unerträglich, für so einen bewusst
missbrauchten Rahmen, wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
zwangsvollstreckt zu werden!
Der Mensch
ist von der Natur aus nicht dafür geschaffen, mit einer schier
unbegrenzten Machtfülle verantwortungsvoll umzugehen. Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk mit dem Zwangsbeitrag für alle, ist
dafür wieder einmal ein Lehrstück.
Ich bitte
daher das Gericht, meine Klage wohlwollend zu prüfen oder ggf. zum
Beispiel das Hamburgische Verfassungsgericht mit der erneuten
Überprüfung der Zwangsbeiträge zu beauftragen.
Bernd Höcker
|
Diese Leute von ARD, ZDF und DLF sind keine vom Volk
gewählten Vertreter - und doch greifen sie massiv in die
Entscheidungsfindung der Bürger ein und wollen uns die Welt so erklären, wie
sie für ihre Zwecke günstig erscheint! Es zählt für sie nicht die Wahrheit, sondern nur
noch ihre eigene Ideologie! Wer dies in so einer Weise vorsätzlich und in diesem Umfang tut, verhindert, dass sich die Menschen ein realistisches Bild machen
können und führt daher zwangsläufig zu falschen Entscheidungen.
"Journalisten", die so etwas tun, vergehen sich am freien Geist und sie
verachten und bekämpfen offensichtlich alles, was
den Menschen als denkendes Wesen ausmacht! Dieser "Haltungsjournalismus" des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist durch nichts zu rechtfertigen und erst
recht nicht die brutale Geldeintreiberei,
die an das
Klassische Prinzip des Schutzgeldes erinnert.
Die mündliche Verhandlung von 14.10.2020 ging verloren und
dier Berufungszulassungsantrag wurde abgewiesen. Da das Unrecht nun rechtskräftig ist und ich
daher rückwirkend ab Januar 2013 zahlen muss, habe ich am 25.7. erstmal
Ratenzahlung beantragt, dem mittlerweile entsprochen wurde.
Mir ist es wichtig, dass ich ein Vielfaches an
Kosten verursache als das, was ich an die zahlen muss. Und ich glaube, das
ist mir bisher ganz gut gelungen.
Nun geht es in die nächste Runde: Über meine Klage
von 2021 ist noch nicht entschieden. Es wurde mir aber mitgeteilt,
dass ich wohl keine Chance hätte und empfohlen, die Klage nicht weiter zu
verfolgen. Das habe ich abgelehnt und stattdessen für die anstehende
mündliche Verhandlung um einen großen Raum für die Öffentlichkeit gebeten.
Alle sollen wissen, warum dieses Abzocksystem weiter Lügen verbreiten, und
systematisch Fakten unterdrücken darf...!
Update 16. Oktober 2022
Gestern erhielt ich vom Gericht die Ladung zur mündlichen
Verhandlung.
Die mündliche Verhandlung findet statt am
Dienstag, dem 6. Dezember 2022, um 9:30 Uhr im
Raum 3.02, 3.Stock, im Gebäude Lübeckertordamm 4
Ich würde mich freuen, wenn viele kommen und sich anhören,
mit welchen Argumenten meine Klage abgeschmettert wird!
...
Update vom 19. Dezember 2022
Das Urteil kam prompt, samt Begründung: Schon am
9.12. lag es in meinem Briefkasten! Wir erinnern uns: Die
Verhandlung war am 6.12..
Hier können Sie das
Urteil und das Protokoll runterladen. Bitte
entschuldigen Sie, dass der Scan schief und krumm geworden ist, aber ich
hatte irgendwie keine Lust die Blätter auch noch zu bügeln. Das wäre wohl
auch zu viel der Ehre...
Aber was soll so ein Richter auch lange überlegen? „Der
NDR hat immer Recht“, lautet das über allem schwebende Gesetz das unsere
Volksvertreter den Bürgern vor die Nase gesetzt haben! Ich hatte ja
vorsätzliches Fehlverhalten angeprangert. Dafür sieht das Medienrecht aber
keine Rechtsfolgen vor. Es gibt zwar ein paar schöne Worte im
Medienstaatsvertrag (früher: Rundfunkstaatsvertrag), aber wenn sich die
Anstalten nicht dran halten, ist das auch egal.
§ 6 (Medienstaatsvertrag)
Sorgfaltspflichten
Berichterstattung und Informationssendungen haben den
anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller
Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen
Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft prüfen. Kommentare sind von der
Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als
solche zu kennzeichnen.
Wenn selbst Vorsatz nicht juristisch geahndet werden kann
- etwa durch Beitragskürzung -, dann ist das so, als ob man im Supermarkt
zwar aufgefordert wird zu bezahlen, aber wenn ein Kunde es vorzieht, das
nicht zu tun, hätte der Ladenbesitzer keine Möglichkeit sich zu wehren!
Wir haben ein
vollkommen verrottetes ÖRR-System, das zum Machtmissbrauch geradezu einlädt.
Hierzu passen auch die Gehälteraffären der Intendanten, die in der letzten
Zeit durch die Medien geisterten - um dann wieder im Nichts zu verschwinden.
Kurz noch zum Ablauf der mündlichen
Verhandlung: Zu Beginn trug ich also noch einmal vor, was ich auch schon in
meiner Klageschrift aufgeführt hatte. Danach sprach dann der NDR-Vertreter,
dessen Namen ich bekanntlich nicht nennen darf. (Ganz nebenbei finde ich es
etwas bizarr, dass mir der NDR einen Vertreter zuordnet, der mir gerichtlich,
unter Androhung einer 2-jährigen Haftstrafe, verboten hat, seinen Namen zu nennen.
Ich könnte mich z.B. mal aus Versehen verplappern und müsste dann in den
Knast. Aber so ist der NDR nun mal...)
Kurzum:
Er begann seinen Vortrag damit zu erwähnen, dass wir uns ja schon seit über
20 Jahren kennen, und ich immer und immer wieder klagen würde. Er ging dabei
zurück ins letzte Jahrtausend, wo
es um meinen Befreiungsantrag ging. Diese
Ausführungen des NDR-Vertreters hatten zwar überhaupt nichts mit dem
vorliegenden Fall zu tun, aber so etwas wird ja auch gern in den
einschlägigen Talkshows gemacht, um einen Gegner vor dem Publikum gleich zu
Beginn einer Gesprächsrunde zu diskreditieren (es sollte wohl
unausgesprochen so etwas wie "Prozesshanserl" oder "Querulant" im Raum stehen,
um den Richter gegen mich einzustimmen).
Aber wie gesagt: So ist der NDR nun mal. Dann wollte ich von dem
NDR-Vertreter wissen, ob die beanstandeten Sachverhalte, wie der Aufruf zum Hassen oder die vorsätzliche „Ideologie statt Wahrheit“- Haltung noch mit
dem Gesetz vereinbar wäre. Keine Antwort. Der NDR hat ja eh immer Recht.
Okay, ich habe den Prozess verloren.
Aber das macht mich nur noch motivierter! So wie damals, als mir die
Befreiung der Rundfunkgebühren
[versagt]
wurde, und ich daraufhin anfing meine
Webseite aufzubauen.
Für mich steht fest: Es geht mittlerweile so viel Unheil
von den Sendern aus, dass wir uns dagegen wehren müssen! Jeder auf seine
Weise: Die einen gehen auf die Straße um zu demonstrieren oder halten
Mahnwachen, verzögern Zahlungen oder gehen sogar ins Gefängnis. Ich versuche
es mit schreiben, mal den Blog und gelegentlich mal ein Buch. Oder ich
klage.
Nach der Klage ist vor der
Klage!
Bin gespannt, wie es weitergeht...
Nach oben
|