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Der Vergleich

 

Am 26. August 2011 haben der NDR und ich zur Beendigung unserer seit über viereinhalb Jahren andauernden Streitigkeiten einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Die Auseinandersetzungen waren ja in letzter Zeit so eskaliert, dass mittlerweile beide Seiten die Lust verloren hatten, stur und um jeden Preis an ihren ursprünglichen „Kriegszielen“ festzuhalten. Betroffen von diesem Vergleich sind die folgenden beiden Blogs sowie die darin beschriebenen Verfahren gegen mich:

 

MeineZwangsanmeldung.htm

GEZ-Polizist.htm

 

Verhandelt habe ich ausschließlich mit dem (Chef)-Justitiar, Herrn Dr. Werner Hahn, in einer ausgesprochen angenehmen und konstruktiven Atmosphäre.

 

Ausgangspunkte waren im wesentlichen die folgenden zwei Situationen:

 1. Im OVG-Verfahren (MeineZwangsanmeldung.htm) stand mir die mündliche Verhandlung der Berufung bevor. In diesem Verfahren hatte ich ja ursprünglich in erster Instanz gewonnen. Die Berufung war dabei nicht zugelassen worden. Auf Antrag des NDR wurde die Berufung durch das OVG jedoch zugelassen, was als solches schon dafür sprach, dass die Richter der zweiten Instanz die Sachlage anders beurteilen würden, als die erste Instanz. Beim OVG herrscht außerdem Anwaltszwang und ich hatte mit der Anwältin einen Streitwert von 10.000 Euro vereinbart, nach dem sich ihre Gebühren richten sollten. Der tatsächliche, vom Gericht festgelegte Streitwert betrug lediglich 21,67 Euro. Für die Anwältin hatte ich gleich zu Beginn einen Betrag von 775,64 Euro für die sog. Verfahrensgebühr (inkl. Portopauschale und Mwst) zahlen müssen. Wäre ein Termin für eine mündliche Verhandlung anberaumt worden, kämen noch einmal eine sog. Terminsgebühr von 694,01  Euro (inkl. Mwst) hinzu [Hier nachzurechnen]. Selbst wenn ich gewonnen hätte, bekäme ich nur die Anwaltskosten vom NDR erstattet, die sich nach dem tatsächlichen Streitwert richten. Das wären 40,- Verfahrensgebühr und 30,- Terminsgebühr. Hätte ich verloren, kämen zusätzlich noch Rundfunkgebühren rückwirkend bis 1.1.2007 hinzu. Kurz gesagt: Eine Weiterführung des Verfahrens wäre für mich in jedem Fall ein schlechtes Geschäft gewesen und zusätzlich noch mit erheblichem negativen Stress verbunden.

2. Im neuen Zwangsanmeldeverfahren (GEZ-Polizist.htm) war es wohl für den NDR etwas schwierig geworden. Die Sache mit dem bereits im Mai 2009 verkauften Auto und die zumindest missverständlichen Formulierungen im Anschreiben des NDR vom 9.12.2010 an mich, schafften dann tatsächlich Raum für ein Innehalten.

 

 

Für mich sah das aus wie ein Patt. Und das ist der beste Moment für einen Vergleich!

 

Also schrieb ich am 8. Juli 2011 an Herrn Dr. Hahn folgende Email:

 

Beilegung unserer Streitigkeiten

 

Sehr geehrter Herr Dr. Hahn,

ich spiele mit dem Gedanken, mir möglicherweise demnächst einen PC mit Internetzugang zu kaufen und diesen bei Ihnen anzumelden. Sollte ich dies tun, würden Sie dann die laufenden Verfahren einstellen?

Sollten Sie zu einer Einigung bereit sein, könnten wir die Rahmenbedingungen gern auch ohne Öffentlichkeit aushandeln.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker

 

 

Wie er mir später im Gespräch mitteilte, glaubte Herr Dr. Hahn zunächst an einen Fake, war aber dennoch zum Gespräch bereit.

 

Durch Gespräch und dem wiederholten Überarbeiten von schriftlichen Entwürfen kam dann ein Vergleich zustande, den ich für ausgesprochen gut und fair halte:

 

 

  Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass die Schwärzung der Unterschriften auf meine eigene Initiative zurückzuführen ist.
Hintergrund ist, dass bereits versucht wurde, eine gefälschte Anmeldung auf meinen Namen bei der GEZ einzureichen.
Außerdem ist in den letzten Tagen und Wochen mehrfach mit gefälschten Lastschriften Geld von meinem Sonderkonto abgebucht worden.
Ich möchte auch nicht, dass in meinem Namen jetzt in irgendeiner Weise quergeschossen wird. Da ich meine Unterschrift geschwärzt habe,
habe ich auch die anderen Unterschriften geschwärzt.

 

 

Nun zur Erklärung der einzelnen Punkte des Vergleichs:

 

zu 1: Ja, gut, okay, ich bin jetzt Rundfunkteilnehmer. Die gute alte Rundfunkgebühr wird es aber ohnehin nur noch bis Dezember nächsten Jahres geben. Ich zahle also von August 2011 bis Dezember 2012 monatlich 5,76 für ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“, also insgesamt 97,92 Euro.

 

zu 2: Das oben beschriebene OVG-Verfahren wird beendet und die Kosten für das Gericht werden geteilt. Ich muss allerdings meine bisher angefallenen Anwaltskosten von 775,64 Euro selbst bezahlen.

 

zu 3: Das betrifft die neue Zwangsanmeldung. Sie wird zurückgenommen. Der Bescheid wird aufgehoben.

 

zu 4: Hier wurde es zunächst etwas schwammig und musste präzisiert werden, da unbestimmte Rechtsbegriffe klarer gefasst werden mussten. Herausgekommen ist dann, dass sowohl der „MeineZwangsanmelde-Blog“ als auch der „GEZ-Polizist-Blog“ nicht weitergeführt werden, sondern unverändert weiterhin bestehen bleiben. Ich brauche also nichts zu löschen oder sonstwie zu verändern! Schön fand ich bei unseren Verhandlungen, dass dies auch niemals von mir verlangt wurde. Die explizit genannten Vorwürfe (bezüglich Zensur und Polizei) darf ich nur künftig nicht mehr „neu“ vorbringen. Unberührt bleiben also alle sonstigen Vorwürfe, die in beiden Blogs sicherlich noch zu Dutzenden vorhanden sind. Da mir der Begriff „weiterverbreiten“ zu irreführend war, wurde noch der Zusatz angefügt „Alle bereits bestehenden Veröffentlichungen...“. Man weiß ja nie, welche Rechtsprechung die Gerichte vielleicht künftig mal hervorbringen. Denn im Prinzip wird es ja auch nach wie vor „weiterverbreitet“, wenn ich überhaupt nichts mehr mache, da es ja permanent aus dem Internet abrufbar ist.

 

zu 5: Das ist nichts anderes, als dass wir in Übereinstimmung die Veröffentlichung unserer Vereinbarungen wünschen. Wie hier gerade geschehen.

 

 

Hier nun die beiden wichtigsten Dokumente des Vergleichs: Die Einstellung der beiden gegen mich laufenden Verfahren:

 

Mit Datum vom 30.08.2011 der Aufhebungsbescheid des NDR in der neuen Sache:

 

 

Mit Datum vom 17. September 2011 (Eingangsdatum bei mir) der Einstellungsbeschluss des OVG in der alten Sache:

 

Die gestempelte Version verbleibt normalerweise beim Rechtsanwalt
mir genügt auch die ungestempelte Version

 

 

 

Ich bin aufgrund des Gespräches mit Herrn Dr. Hahn sicher, dass es bis zum Inkrafttreten des neuen Beitragsstaatsvertrages keine neuen Verfahren bezüglich Rundfunkgebühren gegen mich mehr geben wird.

 

 

Mein persönliches Schlusswort:

Ich hatte auch im Kleinen Kampfbüchlein in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder hervorgehoben, dass ein alleiniges Anstreben des „totalen Sieges“ nicht die richtige Einstellung beim kämpfen ist. Wer kämpft, sollte auch in der Lage sein, den Kampf zu beenden, sonst wäre kämpfen sinnlos. Einen Vergleich zu schließen hat also nichts mit „Weichei-Mentalität“ zu tun. Ziel ist es, eine vernünftige Lösung zu finden. Mit dieser Lösung spare ich viel Geld und ebenso viel Nerven.

Noch ein Gutes hat dieser Vergleich ganz nebenbei gebracht: Der Punkt 4 besagt implizit, dass die beiden Blogs so wie sie jetzt sind, nicht mehr angegriffen werden. Sie bleiben dafür auf dem jetzigen Stand für immer „eingefroren“.

 Zu guter Letzt: Ich kann mich jetzt wieder ganz meinen Kernaufgaben widmen: Recherchieren, Aufklären und mich um die Abschaffung der GEZ kümmern.

 

 

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