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Polizist spionierte mir nach:
Neue Zwangsanmeldung!

 

Nachdem der damalige Zwangsanmelde-Blog ja durch den NDR-Justitiar massiv zensiert wurde, habe ich vom NDR nun wieder die Gelegenheit erhalten, erneut in einem Blog eine Zwangsanmeldung zu dokumentieren. Damals war ich "Teilnehmer" Nr. 151 806 585, diesmal werde ich als "Teilnehmer" Nr. 480 962 020 bezeichnet.

Das Verfahren der TNNr. 151 806 585 ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Nachdem der NDR das Verwaltungsgerichtsverfahren verloren hatte, ist er in die Berufung gegangen. Da wird es demnächst zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht kommen. Ich melde mich, wenn es soweit ist. Außerdem war ja erst kürzlich das Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahren gegen mich beendet worden.

Ich möchte in diesem Zusammhang nochmal auf die allgemeinen Hinweise zum Thema Zwangsanmeldungen hinweisen.

Nun aber zu dem neuen Verfahren gegen mich:


Das neue Zwangsanmeldetagebuch

 

26. Mai 2011

Wie aus der Überschrift zu ersehen ist, spielt diesmal die Hamburger Polizei eine ganz entscheidende Rolle dabei. Ein Polizist hat über eine Halteranfrage herausgefunden, welches Kennzeichen mein damaliges Auto hatte. Er ist daraufhin außerhalb seines Reviers auf die Suche gegangen und ist "fündig" geworden. Ich bin übrigens seit Mitte Mai 2009, also seit 2 Jahren autofrei und ein Fan von Bussen und Bahnen in Hamburg, die bekanntlich vom HVV betrieben werden. Außerdem habe ich eine verbilligte Dauerfahrkarte als Promotionsstudent. Aber das nur nehenbei.

Hier nun das triumphale Schreiben des NDR vom letzten Dezember mit der Ankündigung, dass man mich nun endlich wieder ins Boot holen, und als Sklave für sich arbeiten lassen möchte. Seit meiner Abmeldung im April 2005 bin ich ja ein freier Mann.

Leider musste ich einiges schwärzen, doch dazu mehr in der Offenen Email an den NDR-Intendanten Lutz Marmor etwas weiter unten.

  ...

 

Interessant, gell? Solche eigenmächtigen "Anmeldungen" (Zwangsanmeldungen) sind im RfGebStV überhaupt nicht vorgesehen. Man hätte ggf. über § 4 Abs. 5 RfGebStV ein Verwaltungszwangsverfahren zur Erlangung von Auskünften durchführen können. Da ich kein "Teilnehmer" bin, auch das nur, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vorliegen, dass ich Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halte. Da ich seit nun 2 Jahren überhaupt kein Auto mehr für den Einbau eines Rundfunkgerätes bereithalte und die vorliegenden Informationen vollkommen unseriös sind, wäre ein solches Auskunftserzwingungsverfahren ohnehin mit großen Risiken für die Anstalt verbunden. Einfach Anmelden ist da natürlich praktischer. Und es wird eben seeehr viel Geld benötigt! Da nimmt man es denn eben nicht so genau...

Auf dieses Schreiben habe ich gar nicht geantwortet, weil es eh sinnlos gewesen wäre. Es folgten dann drei Briefchen von der GEZ mit "Bestätigung der Anmeldung", "Kontoauszug" und einer "Zahlungserinnerung". Auch darauf habe ich nicht geantwortet, weil keine Rechtsmittelbelehrung enthalten war und auf solche Beschwerden fast immer computergenerierte, sinnnlose Antwortschreiben folgen.

Nochmal kurz was zu dem Polizisten: Eigentlich habe ich vor der Arbeit der Polizei großen Respekt. Ich denke sogar, dass wir in Deutschland eine der besten und zuverlässigsten Polizeien der Welt haben. Und sie sind chronisch unterbezahlt und (normalerweise) auch chronisch überlastet (sieht man von diesem Polizisten mal ab, der wohl mit seiner normalen Arbeit nicht richtig ausgefüllt war). Ich habe mal ausgerechnet, wie die Relationen eines Polizistengehaltes zu dem Beuteanteil von Harald Schmidt ist, dem der Polizist ja so gerne dienen wollte: Ein Kriminalhauptkommissar verdient jährlich rund 45.000 Euro Brutto. Harald Schmidt kriegt für Lau jährlich 9.000.000 Euro. Hierfür könnte man 200 Kriminalhauptkommissare bezahlen (selber ausrechnen, wer's nicht glaubt)!

Am 7. Mai 2011 (also fast ein halbes Jahr nach der Ankündigung) erhielt ich dannn endlich den rechtsmittelfähigen Bescheid:

 

 

Die Rechtsmittelbelehrung steht übrigens auf der Rückseite und lautet, dass man innerhalb eines Monats nach Erhalt beim NDR oder der GEZ Widerspruch einlegen kann. Diese Frist sollte man unbedingt einhalten, sonst ist man plötzlich "Teilnehmer" - und da kommt man nur schwer wieder raus! Der Widerspruch ist in jedem Fall kostenfrei.

Wie man im Bescheid sieht, wird stark rückdatiert und es gibt keinen Poststempel auf dem Umschlag, sondern nur einen Aufdruck. Früher waren es in vielen Fällen 11 Tage, jetzt immerhin noch fast eine Woche. Auch stressig: Bereits nach 2 Wochen wird die Vollstreckung angedroht, was mich bei meiner ersten Zwangsanmeldung noch etwas nervös gemacht hatte. Ich erkundigte mich damals deswegen beim Verwaltungsgericht und erhielt folgende interessante Auskunft vom Richter:

 

 

So kann man bei der zweiten Zwangsanmeldung immerhin auf die Erfahrungen der ersten
Zwangsanmeldung zurückgreifen, was einen Vorteil gegenüber Erstbetroffenen darstellt.
Also diesbezüglich Entspannung.

Hier nun mein neues Widerspruchsschreiben:

 

 

Vorab per Fax: 4156-3225

Norddeutscher Rundfunk
Abteilung Rundfunkgebühren
Rothenbaumchaussee 132-134

20149 Hamburg

Hamburg, den 26. Mai 2011

Widerspruch gegen Gebührenbescheid
vom 1. Mai 2011 (Eingang 7. Mai 2011)
Sogenannte "Teilnehmernummer" 480 962 020

 

Begründung

Sie schrieben mir am 9. Dezember 2010, dass ein Polizist ein Autoradio in meinem Auto gesehen habe. Meine erste Frage in diesem Zusammenhang lautet: Haben Sie den Polizisten dazu angestiftet oder ist er selbst auf die Idee gekommen, eine Halteranfrage durchzuführen, um sodann außerhalb seines Reviers nach einem Autoradio zu fahnden?

Dann hat der Polizist diese "Ermittlungsergebnisse" an Sie weitergeleitet, bzw. Ihnen zumindest indirekt zugänglich gemacht. Arbeiten Polizisten neuerdings für Sie als Gebührenbeauftragte? Das Ausspähen von persönlichen Daten und insbesondere die Weitergabe dieser Daten an Sie könnte möglicherweise der Geheimhaltungspflicht eines Amtsträgers (Polizist) widersprechen. Der BGH hat hierzu eine klare Rechtsprechung verkündet (BGH 1 StR 150/02 Urteil vom 8. Oktober 2002). Danach unterliegen die Halterdaten der Geheimhaltung und fallen unter den Schutzbereich des § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StGB. Begründet wird eine besondere Sorgfaltspflicht beim Umgang mit diesen Daten vom BGH u.a. so:

"Der Fahrzeughalter, der die Speicherung seiner Daten nach § 33 Abs. 1 StVG hinzunehmen hat, darf erwarten, daß die zuständigen Behörden Halteranfragen gemäß § 39 Abs. 1 StVG dahin überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunft dargetan sind. Soweit faktisch die Möglichkeit des Mißbrauches besteht, kann dies nicht zu einer Einordnung der Fahrzeugregister als "allgemein zugänglich" führen. Insofern ist nämlich von der Rechtstreue desjenigen, der die Halteranfrage stellt, auszugehen."

Halterdaten sind nicht offenkundig, also nicht allgemein zugänglich und unterstehen damit der Geheimhaltungspflicht gem. § 203 StGB. Dazu der BGH:

"Fahrzeug- und Halterdaten, die im Rahmen einer einfachen Registerauskunft nach § 39 Abs. 1 StVG übermittelt werden, sind nicht offenkundig und fallen damit unter den Schutz des § 203 Abs. 2 Satz 2 StGB. (...) Offenkundig im Sinne von § 203 StGB sind solche Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich jederzeit durch Benutzung allgemein zugänglicher, zuverlässiger Quellen unschwer überzeugen können."

Diese Angaben des Polizeibeamten hätten also gar nicht in Ihre Finger gelangen dürfen. Das ist das Eine.

Das Zweite ist, dass Sie erneut, wie in unzähligen anderen Fällen, einfach ins Blaue hinein Gebührenbescheide verschicken und Ihrer Pflicht gem. § 24 VwVfG nicht nachkommen. Ihr Bescheid bezieht sich auf Forderungen bis immerhin 2011, und das, obwohl ich schon seit Juni 2009 überhaupt kein Auto mehr habe. Prüfen Sie dies bitte jetzt nach!

Ihr Polizist kann gar kein Autoradio gesehen haben, sondern nur eine Blende, die ein scharfkantiges Loch verschlossen hat. Die mündliche Befragung des Polizisten als Zeugen in der öffentlichen Gerichtsverhandlung wird diese Tatsache bestätigen.

Der Gebührenbescheid ist selbstverständlich aufzuheben.

Bernd Höcker

 

Wenn ich solche Blogs schreibe, brauche ich ein Gegenüber, mit dem ich kommunizieren kann. Das letzte mal war es der Justitiar des NDR. Da er mir aber mit einer 50.000 Euro Abmahnung kam, weil ich seinen Namen nicht unkenntlich gemacht hatte, und mich später vor dem Hamburger Landgericht verklagte, wende ich mich diesmal an den Intendanten Lutz Marmor, in der Hoffnung, bei ihm auf mehr hanseatische Gelassenheit zu stoßen. Schließlich ist der Intendant einer Landesrundfunkanstalt eine unmittelbare Person der Zeitgeschichte und darf, glaube ich (hoffe ich!), auch mit seinem Namen genannt werden. Irgend jemand muss doch mit seinem Namen dafür einstehen, was der NDR macht! Ich habe ihm heute eine Offene Email geschrieben.. Zunächst der Link auf die reine Textform der Mail zur besseren Lesbarkeit. 

Hier nun die eigentliche Offene Email mit allen CC-Empfängern, die eine Kopie erhalten haben:

 

 

[Reine Textform]

 

 


6. Juni 2011

Am 1. Juni hat mir der Chefjustitiar des NDR eine Antwortmail auf meine Offene Email an den Intendanten geschickt. Dankenswerterweise hat er auch meine CC-Empfänger mit einer Kopie seiner Mail bedacht. Das ist insofern gut, weil in seiner Mail Sachverhalte erwähnt werden, die ich selbst aufgrund der Gerichtsverhandlung vom 8. Dezember 2009 auf Veranlassung des Justitiars nicht mehr erwähnen darf. Dies ist auch der Grund, warum ich seine Mail hier nicht abdrucke und warum ich Teile des Briefes vom letzten Dezember geschwärzt habe. Hätte ich die Mail des Chefjustitiars hier veröffentlicht, wären dabei ja auch (vermutlich mit meinem Verschulden) wieder die Tatsachen veröffentlicht worden, die ich nicht mehr erwähnen darf. Dann hätte man mich unter Kontrolle und könnte mich entweder empfindlich zur Kasse bitten oder mir einen "Deal" anbieten (z.B. "Teilnehmer" werden)... Ob das eine listige (bewusste) Strategie von ihm war, weiß ich natürlich nicht. Vom Ergebnis her wäre das auch egal.

Ganz schön kompliziert für mich, mit so einer Zensur zu leben!

Ich schildere daher nun den Inhalt der Mail des Chefjustitiars des NDR, Herrn Dr. Werner Hahn (ich hoffe, ich darf diesen Namen nennen!) unter Weglassung der mir verbotenen Sachverhalte:

Zunächst stellt er fest, dass er der Justitiar des NDR sei und nicht derjenige, der mich damals verklagt hatte. Dies sei nur ein Mitarbeiter seiner Abteilung. Er betont dabei noch einmal, dass dieser den Rechtsstreit gewonnen habe. Dies solle ich akzeptieren. Dann kommt er auf die Zusammenarbeit mit der Polizei zu sprechen. Diese gebe es weder in meinem Fall noch in anderen Fällen.

Was er dann ausführlich beschreibt, darf ich wegen der bestehenden Zensur nicht wiedergeben.

Dann kommt er auf die Zwangsanmeldung zu sprechen. Ich hätte leider auf die "Auskunftsbitten" des NDR-Mitarbeiters nicht geantwortet. Daher erging der Bescheid. Im Ramen des Widerspruchsverfahrens würden nun meine vorgebrachten Argumente überprüft. Er stehe mir gern für Rückfragen zur Verfügung.

So, das wars, außer eben dem wichtigsten Teil, den ich aufgrund der Zensur nicht erwähnen darf.

Ich habe heute eine Antwortmail an den Chefjustitiar gesendet (we.hahn@ndr.de). Auch wieder mit Kopie an die CC-Adressaten. Hier nur die reine Textversion:

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Hahn,

auch Ihnen danke ich für Ihre Mail vom 1.6.2011 mit Ihrer Antwort auf meine Offene Email an Ihren Intendanten, Herrn Lutz Marmor, vom 26. Mai 2011.

Bevor ich zu unserem eigentlichen Anliegen komme, möchte ich hiermit zwei Missverständnisse ausräumen:

Selbstverständlich habe ich wegen der Bezeichnung "Justitiar" bezüglich Ihres Kollegen sorgfältig recherchiert. Gibt man bei Google die folgenden Stichworte ohne Anführungszeichen ein: ndr-justitiar (und dann den Nachnamen Ihres Kollegen), erhält man 126.000 Einträge. Grenzt man das wie folgt mit Anführungszeichen ein: "ndr-justitiar (Vorname Nachname Ihres Kollegen)", erhält man immerhin noch 30 Einträge, darunter Spiegel.de, Tagesspiegel.de und was ich ganz entscheidend finde: wdr5.de! Der Eintrag bei wdr5.de ist von Januar 2011, also ein Jahr nachdem er sich als kleinen "Referenten" bezeichnet hatte, um seine Unterlassungsklage gegen mich durchzubekommen. Früher gab es auch noch einen entsprechenden Eintrag bei ndr.de. Ich habe also ein paar gute Gründe, Ihren Kollegen als Justitiar zu benennen, da er sich ja selbst so nennt. Ich denke, ohne Ihr Einverständnis wird er so nicht in der Öffentlichkeit auftreten können. Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden, wenn ich künftig Sie "Chefjustitiar" nenne, um Verwechslungen zu vermeiden. Ich habe mir auch erlaubt, Ihren Klar-Namen zu nennen. Auch hierfür erhoffe ich mir Ihr Einverständnis.

Das zweite Missverständnis: Ich habe Ihren Kollegen nicht "angeprangert", wie Sie schreiben. Der Verbotstenor sagt, dass ich seinen Namen nicht nennen darf. Außerdem darf ich nicht über eine Handlung berichten, zu der ich laut Grundgesetz berechtigt war. Dass Ihr Kollege gewonnen hat, sollte niemanden wundern: Der Justitiar einer milliardenschweren Landesrundfunkanstalt klagt vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts gegen einen freien Journalisten und Blogger. Dass ich mit meinem Einkommen nicht gegen Sie durch die Instanzen gehen kann, wusste Ihr Kollege ja von vorn herein. So lässt es sich natürlich komfortabel klagen! Entscheidend ist: Ich habe keine falschen Tatsachen behauptet und auch niemanden beleidigt. Beides wurde ja auch nicht von Ihrem Kollegen behauptet.

Nun zu den beiden wesentlichen Punkten: Zum Polizisten und zur Zwangsanmeldung.

Zunächst zur Zwangsanmeldung: Sie schreiben, ich hätte mich auf die "Auskunftsbitte" zum Bereithaltens eine Autoradios melden sollen. Es gab aber gar keine "Auskunftsbitte"! Es wurden klare Feststellungen getroffen, gegen die aus meiner Erfahrung und die vieler anderer Menschen, ein Beschwerdeschreiben überhaupt keinen Sinn macht. Es kommen von Seiten der Landesrundfunkanstalten lediglich computergenerierte Textbausteine, wenn man gegen Zwangsanmeldungen vorzugehen versucht, bevor ein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt. Ich denke, die Prozedur ist Ihnen bekannt.

Nun zur Frage der Zusammenarbeit zwischen NDR und Polizei: Wie Sie wissen, sind mir durch das von Ihrem Kollegen erwirkte Veröffentlichungsverbot die Hände gebunden. Selbstverständlich würde ich den gesamten Vorgang in aller Ausführlichkeit abhandeln, wenn ich das mit schriftlicher Zustimmung Ihres Kollegen dürfte. Es bleibt in der Tat ein übler Geschmack, wenn man bedenkt, dass aufgrund der Zensur Ihres Kollegen nun auch dieser Fall nicht in vollem Umfang öffentlich dargelegt werden kann. Es ist eine Zensur, die weit in die Zukunft reicht und dabei auch die Aufklärung anderer Sachverhalte verhindert. Ist das wirklich das Ziel Ihres Kollegen und das des NDR? Zensur ist eines der schlimmsten Feinde der Demokratie!

Es sieht fast so aus, als würde man mich zum Schweigen bringen wollen und als ob das Verbot der Verbreitung der Tatsachen gar nicht das Ziel war. Immerhin haben Sie selbst ja jetzt ohne Not diese Tatsachen an die 118 CC-Empfänger verbreitet. Ich bin Ihnen aber dankbar, dass Sie mit Ihrer Mail eben auch meine CC-Adressaten angeschrieben haben! In Ihrer Mail schildern Sie zumindest ansatzweise (zwar allein aus Ihrer Sicht!) das, was ich nicht schreiben darf, so dass zumindest diese Empfänger wissen, dass da "noch etwas ist", was ich nicht geschrieben haben durfte. Da Sie nun von sich aus diese eigentlich verbotenen Tatsachen öffentlich gemacht haben (zumindest was die Verbreitung an meine CC-Leser/innen angeht), gibt es meiner Meinung nach keinen wirklichen Grund mehr, mir die Veröffentlichung dieser Informationen weiterhin zu verbieten! Es ist sozusagen "in der Welt" und sollte nun auch aus meiner Sichtweise heraus beschrieben und kommentiert werden dürfen, damit Licht in den aktuellen Fall kommt!

Mir ist es in diesem Zusammenhang nicht wichtig, den Namen Ihres Kollegen nennen zu dürfen. Ich möchte nur über den Sachverhalt berichten dürfen, der die offensichtlich gute Zusammenarbeit des NDR mit der Hamburger Polizei betrifft. Ich wäre Ihnen also dankbar, wenn Sie Ihren Kollegen davon überzeugen, dass die Aufrechterhaltung des Verbotes der Wahrheit Schaden zufügen würde. Ich denke, die Menschen erwarten vom NDR Offenheit!

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

 

Ich finde es nach wie vor merkwürdig, dass es beim NDR einen Chef-Justitiar und ganz offensichtlich mit Zustimmung des Chefs auch einen "Justitiar" gibt, der u.a. nicht nur bei WDR5.de sondern auch sonst in den Medien unter dieser Bezeichnung seine Meinung kundtut sowie öffentlich Vorträge hält. Ich finde es allerdings nicht nur merkwürdig, sondern auch ziemlich mies, dass ich wegen einer solch ungenauen Leitungsstruktur innerhalb des NDR 2009 wegen der Namensnennung von dem "Justitiar" verklagt wurde, weil er sich kurzfristig während des Prozesses als kleinen Mitarbeiter bezeichnete. Später trat er dann wieder groß als "Justitiar" in der Öffentlichkeit auf, wie in dem Artikel von Januar 2011 bei WDR5.de. Das hätte ihm der Chefjustitiar auch locker verbieten können! Mich hat dieses Verwirrspiel jedenfalls einen mittleren 4-stelligen Eurobetrag gekostet.

Es ist absolut bitter, dass ich die wichtigsten Punkte überhaupt nicht ansprechen darf! Nur dadurch könnte die ganze Wahrheit ans Licht kommen! Immerhin sieht man an dem Schreiben des NDR vom 9.12.2010, trotz Schwärzungen, schon so einiges und man kann sich auch noch ein wenig dazudenken (aber eben nur vermuten, nicht wissen). Wie hat der NDR diese polizeiliche Ermittlungen in die Hände bekommen können? Wieso hat der Polizist überhaupt gegen mich ermittelt?

...Fragen über Fragen...

Ich hoffe sehr, dass es dem Chefjustitiar gelingen wird, seinen Kollegen von der Notwendigkeit einer Freigabe der Fakten zu überzeugen und dass mir der "Justitiar" des NDR dann erlauben wird, dieses Schreiben ungeschwärz abzubilden. Und dass ich die genauen Hintergründe erläutern darf, bzw. die entsprechenden Unklarheiten ansprechen darf, ohne ihm dann komplett ausgeliefert zu sein.

Ich habe hier mal eine Statistik ausgedruckt, aus der man ersehen kann, wie oft dieser Blog bisher vom 26. Mai bis zum 3. Juni besucht wurde:

 

Statistik-260511-030611.jpg (27889 Byte)

 

Ich denke 10.518 Blogbesucher in 8 Tagen zeigen wohl, dass sich die Öffentlichkeit für den Fall interessiert. Ich finde daher, dass der NDR nicht auf seinem Veröffentlichungsverbot beharren sollte. Wir werden sehen, wie sich der NDR verhält! Zensur ist jedenfalls das mieseste, was man einer Demokratie antun kann!

 

 


 

16. Juni 2011

Wer noch nicht den Anfang gelesen hat, sollte bitte erstmal oben anfangen, damit klar wird, worum ich hier mit dem NDR streite.

Herr Dr. Hahn, der NDR-Chefjustitiar, hat mir am 9. Juni wieder eine Email geschickt. Kopien seiner Mail gingen ebenso auch an die CC-Empfänger. Ich werde den Inhalt hier erneut kurz indirekt wiedergeben:

Er schreibt, dass er damit einverstanden sei, dass ich seine Emails im Originalwortlaut im Blog wiedergeben darf. Er bitte sogar darum, da die bisherige Zusammenfassung missverständlich sei. Es könnte der Eindruck entstehen, der NDR verheimliche etwas. Der Zensurvorwurf sei nach wie vor unberechtigt. Dann wiederholt er noch einmal ausführlich, warum sein Kollege im Recht war, mich zu verklagen.

Heute habe ich ihm geantwortet, ebenfalls mit Kopien an die CC-Empfänger (siehe oben):

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Hahn,

vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Juni 2011!

Nach wie vor geht es ja um die Aufklärung der Diskrepanz zwischen zwei Äußerungen des NDR:

1.) "Uns liegt ein Vermerk der Polizei Hamburg (...) vor. Danach hat eine Besichtigung Ihres im öffentlichen Straßenverkehr abgestellten Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen HH-FZ 197 ergeben, dass sich darin ein Radio der Marke Blaupunkt Typ "Lübeck" eingebaut befindet. Eine Anmeldung für Ihr Radiogerät bei der GEZ können wir nicht feststellen." NDR-Brief an mich vom 9.12.2010."

2.) "Bei der Suche nach 'Schwarzhörern und -sehern' gab/gibt es weder in Ihrem Einzelfall noch in anderen Fällen eine Zusammenarbeit des NDR mit der Polizei. (...) Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie Ihre falschen Vorwürfe bezüglich einer angeblichen Zusammenarbeit des NDR mit der Polizei nicht länger aufrecht erhalten würden." Email von Ihnen am 1.6.2011

Ich freue mich sehr über Ihre Bereitschaft, die Veröffentlichung Ihrer Emails zu erlauben! Es gibt dabei allerdings ein großes Problem und das betrifft das von Ihrem Kollegen erzwungene Verbot, gewisse Dinge öffentlich zu machen, die bei der aktuellen Sache die zentrale Rolle spielen. Ich hätte bis zu 250.000 Euro - nach billigem Ermessen Ihres Kollegen - Strafe an ihn zu entrichten, wenn ich die zum Teil in Ihrer Email erwähnten Tatsachen auf meine Seite stelle. So wäre eine Veröffentlichung Ihrer Email in meinem Blog vermutlich ein schuldhafter Verstoß gegen das Verbot und damit einschlägig. Das ist der Grund, warum ich Ihre Mails (noch) nicht veröffentlichen darf.

Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum ich die Mails (noch) nicht veröffentlichen will: Nehmen wir an, Ihr Kollege erlaubt es, dass ich speziell Ihre Mails veröffentlichen dürfe, so müsste es mir auch möglich sein, darauf zu antworten. Solange mir von Ihrem Kollegen aber verboten wird, zu den von Ihnen ins Spiel gebrachten Dinge selber Stellung zu beziehen, wäre das eine ziemlich einseitige Darstellung und kaum der Wahrheit dienlich.

Sie schreiben erneut, dass der Zensurvorwurf unzutreffend sei. Ich hätte Ihren Kollegen „herabgesetzt“ und es sei sein gutes Recht, sich juristisch zur Wehr zu setzen. Ich muss es nochmal betonen: Ich habe ihn zu keiner Zeit herabgesetzt und es gibt auch in keinem der Anträge eine Forderung, „Herabsetzungen“ zu unterlassen. Ganz einfach, weil es keine Herabsetzungen gab! Es gab allerdings Situationen, wo Ihr Kollege ganz schön ins Hintertreffen kam - was er dann möglicherweise als „Herabsetzung“ empfand: Beispielsweise, als er das Verwaltungsgerichtsverfahren verlor. Dann, als ich seine über Monate hinweg aufrecht erhaltenen Behauptungen mit Fotos widerlegen konnte, es gäbe in der Uni weder Scanner noch die von mir benötigte Software. Außerdem war seine Behauptung schnell entkräftet, die t-online.de-Adrssse sei kostenpflichtig. Dann war auch noch der ursprüngliche Richter des 2. Verfahrens mit Schreiben vom 13.2.09 der Auffassung, die von Ihrem Kollegen vorgetragenen angeblichen Sachverhalte seien keine ausreichenden „tatsächlichen Anhaltspunkte“, um von mir Auskunft zu verlangen (für die spätere Hauptverhandlung am 15.9.2010 wurde dieser Richter dann ja auch gegen einen anderen ausgetauscht, der eine lupenreine NDR-Rechtsauffassung vertrat...).

Was die Nennung seines Namens angeht, hatte ich bereits in meinem Schreiben vom 17. August 2007 an Ihren Kollegen den folgenden Vermerk gemacht:

„Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, wenn ich auch unseren Schriftwechsel abdrucke. Sollten Sie den Wunsch haben, dass ich bestimmte Angaben in Ihren Schriftsätzen schwärzen soll, teilen Sie mir dies bitte im nächsten Schreiben mit. Sofern dies rechtlich erforderlich sein sollte, halte ich mich selbstverständlich daran.“

Darauf hat er nicht reagiert. Mit Datum vom 17. April 2009 (also gut einandhalb Jahre später) kam dann von Ihrer Anwaltskanzlei die besagte Abmahnung mit einem Gegenstandswert von 50.000 Euro - ohne vorherige Warnung! Zivilisierte Menschen sollten doch eigentlich vorher ein Gespräch suchen, bevor sie gleich zur Waffe greifen und schießen, finde ich. Ich bin außerdem der Meinung, dass dies insbesondere für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt gelten sollte. Über zwei Jahre hatte er es ja immerhin seit Beginn des Blogs (am 25. Januar 2007) ausgehalten.

Die Tatsache, dass ich nicht wusste, dass Ihr Kollege (angeblich) nur ein kleiner Referent ist (dessen Namen man nicht nennen darf), lag daran, dass er damals wie heute in der Öffentlichkeit als Justitiar auftrat, bzw. nach wie vor auftritt. Und auch diese andere Angelegenheit, über die ich nichts mehr berichten darf und die jetzt bei der neuen Zwangsanmeldung eine entscheidende Rolle spielt, ist doch wohl eher nebensächlich. Immerhin haben Sie diese ja in Ihren Mails auch gegenüber den 118 CC-Empfängern öffentlich gemacht.

Ihr Intendant, Herr Lutz Marmor, hat etwas sehr gutes zu diesem Thema gesagt, was ich mir hier erlaube, zu zitieren:

„NDR Intendant Lutz Marmor hat an die Journalistinnen und Journalisten in Deutschland appelliert, sich bei ihrer investigativen Arbeit nicht von juristischen Gegenmaßnahmen einschüchtern zu lassen. Bei der Jahrestagung Netzwerk Recherche in Hamburg wies Marmor am Sonnabend, 10. Juli, darauf hin, dass Firmen oder Privatpersonen immer öfter versuchten, mit juristischen Mitteln unliebsame Berichterstattung zu vereiteln. "Oft geht es dabei nicht um den Kern der Sache, sondern um Nebensächlichkeiten", so Marmor. "“

Nachzulesen ist das unter dieser Adresse bei Finanznachrichten.de.

Ich hoffe, dass wir zumindest in der äußerungsrechtlichen Angelegenheit bald eine zufriedenstellende Lösung finden. Ich schlage folgendes vor: Ihr Kollege nimmt das Verbot gem. des Klageantrags Nr. 1 b. vom 29. Mai 2009 zurück. Dafür garantiere ich Ihnen, dass ich sämtliche Stellungnahmen von Ihnen vollkommen unzensiert in dem neuen Blog veröffentliche und zwar so oft Sie dies wollen und ohne Zeichenbegrenzung. D.h., Sie können jederzeit mit einem eigenen Kommentar in das Blog-Geschehen eingreifen. Ich möchte nochmal betonen, dass es mir nicht darauf ankommt, Ihren Kollegen madig zu machen. Das Verbot gem. Nr. 1 a (Namensnennung) spielt bei dem aktuellen Blog keinerlei Rolle.

Ich hoffe sehr, dass es Ihnen möglich ist, Ihren Kollegen von der Notwendigkeit der Offenheit zu überzeugen. Nur er selbst kann das Verbot aufheben! Immerhin geht es um nichts geringeres, als um die mutmaßlich enge Zusammenarbeit zwischen NDR und der Hamburger Polizei bei der Aufspürung von sog. "Schwarzsehern und -hörern".

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

PS: Ihr Kollege firmiert übrigens nach wie vor u.a. bei WDR5.de als NDR-Justitiar! Das was er dort zum Besten gibt, ist übrigens super! Das könnte ich voll unterschreiben! Nur warum ausgerechnet jemand, der soetwas tolles schreibt, mir wegen solcher Nebensächlichkeiten mit der Prozesskeule kam, wird mir immer unklarer! Ebenso immer unklarer wird mir, warum Sie seine Verbote nach wie vor verteidigen... Warum erlauben Sie die Funktionsbezeichnung "Justitiar" bei Ihrem Kollegen? Wieso musste ich für dieses Verwirrspiel in nicht unerheblichem Maße finanziell aufkommen? Alles Fragen, die ich nicht verstehe!

 

 

Selbstverständlich werde ich seine Emails, wie von Herrn Dr. Hahn gewünscht, veröffentlichen, sobald ich über diese Angelegenheit berichten darf und die Zensur aufgehoben wurde. Er kann jederzeit möglicherweise von mir zu subjektiv dargestellte Sachverhalte aus seiner eigenen Sicht korrigieren u.s.w.. Nur muss ich auch frei schreiben dürfen!

 

 

Nach wie vor stehen sich zwei Aussagen des NDR unversönlich gegenüber:

 

"Uns liegt ein Vermerk der Polizei Hamburg (...) vor. Danach hat eine Besichtigung Ihres im öffentlichen Straßenverkehr abgestellten Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen HH-FZ 197 ergeben, dass sich darin ein Radio der Marke Blaupunkt Typ "Lübeck" eingebaut befindet. Eine Anmeldung für Ihr Radiogerät bei der GEZ können wir nicht feststellen." NDR-Brief an mich vom 9.12.2010.

 

und:

 

"Bei der Suche nach 'Schwarzhörern und -sehern' gab/gibt es weder in Ihrem Einzelfall noch in anderen Fällen eine Zusammenarbeit des NDR mit der Polizei. (...) Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie Ihre falschen Vorwürfe bezüglich einer angeblichen Zusammenarbeit des NDR mit der Polizei nicht länger aufrecht erhalten würden." Email von NDR-Chefjustitiar Dr. Hahn vom 1.6.2011

 

Mir ist jetzt von mehreren Lesern mitgeteilt worden, dass der Chefjustitiar des NDR, Herr Dr. Werner Hahn, all denjenigen seine bisherigen Emails zusendet, die ihn deswegen anmailen. Logischerweise mit seiner gefärbten Darstellung. Seine Mailadresse lautet: we.hahn@ndr.de

 

Es wäre lieb, wenn jemand von meinen Lesern den Justitiar bittet,
das Verbot aufzuheben, damit ich hier endlich die ganze Wahrheit schreiben kann!

 

 


 

28. Juni 2011

Wer neu ist, bitte oben anfangen zu lesen, damit klar wird, worum ich in diesem Blog mit dem NDR streite.

Am 21. Juni habe ich erneut eine Antwort des Chefjustitiars des NDR, Herrn Dr. Werner Hahn erhalten. Da diesmal in seiner Mail keine Tatsachen erwähnt werden, die ich aufgrund eines Verbotes seines Kollegen nicht veröffentlichen darf, habe ich seine Mail wunschgemäß 1:1 in den Blog kopiert. Auch bei diesem Schreiben hat er die CC-Empfänger mit berücksichtigt (Adressen siehe weiter oben).

Hier die Mail von Herrn Dr. Hahn:

 

Betreff: Keine Zensur und keine Zusammenarbeit mit der Polizei - Ihre Mail vom 16. Juni 2011

 

Sehr geehrter Herr Höcker,

leider lehnen Sie eine Veröffentlichung meiner Mails an Sie in Ihrem Blog nach wie vor ab. Sie tun dies unter einem Vorwand, dessen juristische Unhaltbarkeit Ihnen Ihre Rechtsanwältin sicherlich gern bestätigen wird. Damit der von Ihnen gewählte Verteilerkreis für sich eine eigene Meinung bilden kann, habe ich das von Ihnen immer wieder angeführte Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Januar 2010 als Anlage beigefügt. Diesem Urteil ist unter anderem zu entnehmen, dass Sie in keiner Weise daran gehindert waren bzw. sind, alle NDR Schriftsätze in Ihrer Gebührenangelegenheit weiterhin zu veröffentlichen, solange Sie den Namen des unterzeichnenden NDR Mitarbeiters "schwärzen oder auf andere Art und Weise" anonymisieren (vgl. S. 11 oben des Urteils). Ich rege an, den Text des Urteils ebenfalls im Rahmen Ihres Blogs zu veröffentlichen. Rechtlich sind Sie auch daran nicht gehindert.

Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich unseren Schriftwechsel als abgeschlossen ansehe, so lange Sie sich weigern, meine Antworten jeweils auch "eins zu eins" in Ihrem Blog zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Hahn
Justitiar
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

 

So wie ich es verstehe, ist er bereit, bei entsprechender Anfrage das Urteil zu versenden, genauso wie auch seine bisherigen Emails.

Ich habe ihm heute (28. Juni) ebenfalls eine Mail geschrieben und hoffe, dass wir mit der Sache nun endlich weiterkommen und ich alles schreiben darf, was ich weiß....

 

Betreff: Re: Keine Zensur und keine Zusammenarbeit mit der Polizei...

 

Sehr geehrter Herr Dr. Hahn,

vielen Dank für Ihre Email vom 21. Juni 2011! Diesmal habe ich Ihre Mail wortgenau veröffentlicht, da diese Mail nichts enthält, was mir bei einer Veröffentlichung ernste Probleme hätte bereiten können. Ich hatte Ihnen ja versprochen, auch Ihre früheren Emails ungekürzt und unverändert 1:1 abzudrucken, sobald mir Ihr Kollege dafür grünes Licht gibt.

Es geht dabei nicht um ein durch Urteil erwirktes Verbot, sondern um die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die ich gegenüber Ihrem Kollegen im Gerichtssaal auf Anraten meiner Anwältin abgegeben hatte. Demnach kann auch nur Ihr Kollege dieses Verbot wieder aufheben. Auch in dem von Ihnen beigelegten Urteil wird der Sachverhalt beschrieben, der mir nach wie vor verboten ist, öffentlich zu dokumentieren, sonst hätte ich das Urteil längst auf meiner Seite publiziert. Ihr Kollege hat also ganze Arbeit geleistet.

Dieses Verbot hat in der Tat sehr weitreichende Folgen: Damals für meinen alten Blog war es der Todesstoß, weil eine Weiterführung des Blogs mit jeder Menge Löschungen/Schwärzungen die Geschlossenheit des Ablaufes ins Absurde gezogen hätte. Man kann nicht in der Vergangenheit etwas verändern, ohne dass dies Auswirkungen auf Gegenwart und Zukunft hätte. Das hatte weder in der DDR funktioniert, als man Walter Ulbricht nachhaltig aus den Geschichtsbüchern tilgen wollte, noch funktioniert das bei einem Blog, der an einer Zeitachse entlang läuft. Immerhin hatte Ihr Kollege den Blog zeitlich nach diesen nun verbotenen Schilderungen ja noch ca. einandhalb Jahre lang geduldet, bevor er seine 50.000-Euro-Abmahnung an mich absandte. Wie sollte ich denn die Schilderungen für die Zeit danach umändern? So etwas geht journalistisch überhaupt gar nicht - und jeder Medienkundige weiß das! Und wer wäre in diesem Fall dann der Urheber? Ich jedenfalls nicht mehr! Wahrscheinlich der NDR! Es ist aber so: Der NDR kann mir alles mögliche verbieten - mitgestalten kann er an meinen Werken allerdings nicht!

Außerdem wäre es für mich viel zu gefährlich gewesen, bei den damals bereits 136 A4-Druckseiten, doch irgend eine Kleinigkeit übersehen zu können. Ihr Kollege hat mich durch dieses Verfahren voll unter seine Kontrolle gebracht, was die Berichterstattung über diese damaligen Ereignisse und nun auch noch über die aktuellen Ereignisse betrifft! Daher habe ich den damaligen Blog gelöscht und nunmehr nur eine kurze Zusammenfassung im Netz belassen. Das war ja wohl auch so von ihm beabsichtigt, sonst hätte Ihr Kollege dieses scharfe Schwert sicherlich nicht gegen mich eingesetzt! So wie ich es sehe, ging es ausschließlich um die Beseitigung eines unliebsam gewordenen Blogs und die Einschüchterung eines unliebsamen Bloggers (so wie Ihr Herr Intendant Marmor bei der Jahrestagung Netzwerk Recherche in Hamburg höchst trefflich darauf hinwies, „dass Firmen oder Privatpersonen immer öfter versuchten, mit juristischen Mitteln unliebsame Berichterstattung zu vereiteln“.).

Da der NDR für den damaligen Angriff gegen mich ja ziemlich offensichtlich die Strategie verfolgt hatte, dass nicht die Anstalt als Klägerin auftritt, sondern eine natürliche Person, nämlich Ihr Herrn xxx, ist es nun auch zwingend, dass nicht der NDR (oder Sie), sondern ausschließlich diese natürliche Person, also Herr xxx, mir die Erlaubnis erteilen kann, die aktuelle Berichterstattung zu vervollständigen und Ihre Mails direkt und ungeschwärzt zu veröffentlichen. Als Jurist wissen Sie das auch. Mir ist es nämlich von Ihrem Kollegen auch verboten, die Ereignisse von einer dritten Person verfassen zu lassen und dann zu veröffentlichen, auch wenn Sie als Verfasser sein Chef sind. So ist der Verbotstext implizit ganz klar zu verstehen. Ich riskiere nicht, an Ihren Kollegen nach seinem billigem Ermessen erhebliche Strafen zahlen zu müssen.

Ihr Kollege firmiert übrigens noch immer im Internet als „NDR Justitiar“, sogar immer noch bei WDR5.de, wo Sie ja schnell Änderungen hätten vornehmen lassen können. Es geht mich wirklich nichts an, wie Sie beim NDR mit solchen Funktionsbezeichnungen umgehen. Mich stört nur eins: Ich musste dafür einen mittleren 4-stelligen Euro-Betrag zahlen, weil er sich plötzlich, und für mich überraschend, als kleinen Mitarbeiter outete. Ich fühlte und fühle mich dabei gehörig vom NDR in eine Falle gelockt!

Sie schreiben in Ihrem Betreff: „Keine Zensur und keine Zusammenarbeit mit der Polizei...“. Was die Zensur angeht, habe ich Ihnen ja soeben meinen Standpunkt noch einmal geschildert.

 

Auch andere freie Medien sehen das so wie ich!

 

Was Ihre Zusammenarbeit (von mir aus auch Ihr „Zusammenspiel“) mit der Hamburger Polizei angeht, habe ich noch kein überzeugend begründetes Dementi von Ihnen gelesen. Ich versuche es daher noch einmal. Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen diesen beiden Zitaten:

 

1.) "Uns liegt ein Vermerk der Polizei Hamburg (...) vor. Danach hat eine Besichtigung Ihres im öffentlichen Straßenverkehr abgestellten Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen HH-FZ 197 ergeben, dass sich darin ein Radio der Marke Blaupunkt Typ "Lübeck" eingebaut befindet. Eine Anmeldung für Ihr Radiogerät bei der GEZ können wir nicht feststellen." NDR-Brief an mich vom 9.12.2010."

2.) "Bei der Suche nach 'Schwarzhörern und -sehern' gab/gibt es weder in Ihrem Einzelfall noch in anderen Fällen eine Zusammenarbeit des NDR mit der Polizei. (...) Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie Ihre falschen Vorwürfe bezüglich einer angeblichen Zusammenarbeit des NDR mit der Polizei nicht länger aufrecht erhalten würden." Email von Ihnen am 1.6.2011

 

Ich wäre wirklich sehr froh, wenn ich endlich - mit Ihnen zusammen - mit der Aufklärung darüber beginnen könnte, was sich hier abspielt! - Und zwar nachdem Ihr Kollege das Verbot aufgehoben hat! Nur Ihr Kollege kann das Verbot aufheben!

Ich riskiere nicht meine Existenz!

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

 

 

Ich weiß viel mehr und darf es nicht schreiben!
Mir ist es nach wie vor vom "Justitiar" verboten,
weitere Details öffentlich mitzuteilen!

 

 

1. Juli 2011

Heute gibt es nur einen Nachtrag zum Eintrag vom 28. Juni 2011. Aber einen sehr wichtigen!

Durch ein Gespräch mit einem Leser habe gestern ich erfahren, dass noch überhaupt nicht klar geworden ist, warum ich nicht die Tatsachen offen auf den Tisch legen kann. Die Mail von Dr. Hahn stiftet darüber hinaus noch mehr Verwirrung.

Beim Gerichtstermin vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts am 8. Dezember 2009 habe ich gegenüber dem Kollegen von Herrn Dr. Hahn auf Anraten meiner Anwältin eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Diese wird im Urteil nur knapp erwähnt und so kommentiert, dass das Gericht wohl ohnehin die Unterlassung per Urteil beschlossen hätte.

Diese Unterlassungsverpflichtung hat nichts mit dem Namen zu tun,
sondern betrifft etwas vollkommen anderes!

Sie geht weit darüber hinaus: Ich darf eine bestimmte Sache - vollkommen unabhängig von einer Namensnennung - überhaupt nicht mehr erwähnen! Ich darf auch nicht erwähnen, was ich nicht erwähnen darf! Das ist so, als würde man verboten bekommen, das Wort "Baum" nochmal öffentlich zu verbreiten. Dann dürfte man nämlich auch nicht erwähnen, dass man "Baum nicht mehr erwähnen darf", weil da ja dann das Wort "Baum" vorkommt. Auch eine dritte Person, die diese Sachverhalte darstellt, darf ich natürlich auch nicht öffentlich zitieren, bzw. dafür ein Forum bieten. Die verbotenen Aussagen darf ich also nicht mehr in irgendeiner Weise öffentlich machen.

Der NDR hat in der Tat perfekte Arbeit geleistet!

Es gibt aber für die Leser zumindest eine Möglichkeit, ein wenig Einblick zu bekommen, indem von dem Angebot des Herrn Dr. Hahn Gebrauch gemacht wird, seine vormaligen Emails sowie das Urteil zu bekommen. Auch sollte man sich die Unterlassungsverpflichtungserklärung zukommen lassen. Das ist ganz wichtig! Die ist nämlich für diese Sache die einzig Ausschlaggebende! Die Sache mit der Namensnennung hat hier überhaupt keinen Einfluss, auch wenn Herr Dr. Hahn den Eindruck erweckt. Die Sache, die mir verboten wurde zu erwähnen, ist aber der Schlüssel zu diesem Fall und zeigt das Zusammenspiel zwischen dem NDR und der Hamburger Polizei! Es ist daher klar, dass der NDR jetzt abzulenken versucht und die Sache mit dem Namen vorschiebt!

 

Lassen Sie sich die Unterlagen, inkl. der Unterlassungserklärung
schicken und mailen Sie dazu an we.hahn@ndr.de

 

Ich möchte hier nochmal aus meiner Email zitieren, weil ich dies sehr wichtig finde:

"Man kann nicht in der Vergangenheit etwas verändern, ohne dass dies Auswirkungen auf Gegenwart und Zukunft hätte. Das hatte weder in der DDR funktioniert, als man Walter Ulbricht nachhaltig aus den Geschichtsbüchern tilgen wollte, noch funktioniert das bei einem Blog, der an einer Zeitachse entlang läuft. Immerhin hatte Ihr Kollege den Blog zeitlich nach diesen nun verbotenen Schilderungen ja noch ca. einandhalb Jahre lang geduldet, bevor er seine 50.000-Euro-Abmahnung an mich absandte. Wie sollte ich denn die Schilderungen für die Zeit danach umändern? So etwas geht journalistisch überhaupt gar nicht - und jeder Medienkundige weiß das! Und wer wäre in diesem Fall dann der Urheber? Ich jedenfalls nicht mehr! Wahrscheinlich der NDR! Es ist aber so: Der NDR kann mir alles mögliche verbieten - mitgestalten kann er an meinen Werken allerdings nicht!"

 

Das ist das Wesen von Zensur:
Sie schreit zum Himmel!

 

 

Ich will endlich wieder frei schreiben dürfen!

 

Konfuzius sagt: "Nennt das Runde rund und das Eckige eckig, dann ist der Staat in Ordnung."
Ich nenne Zensur Zensur, auch wenn es keinen Staat auf der Welt gibt, wo Zensur Zensur genannt wird!

 

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Bisherige Veröffentlichungen des Falles (Reihenfolge, wie erfahren):

GEZ-Boykott (Forum): Brief von Bernd Höcker an Lutz Marmor
gulli: Polizeiliche Halteranfrage für die GEZ?
mmnews: GEZ jagt Abtrünnige mit der Polizei
golem.de: Fahndet die Polizei für den NDR nach Autoradios?
(ohne Link, da Golem.de etwas erwähnt,  das ich wegen der Zensur des NDR nicht mehr erwähnen darf)
myheimat.de: GEZ-Gebühr: Leistete die Polizei etwa Amtshilfe?

satundkabel.de: Wirbel um Zusammenarbeit von NDR und Polizei bei Rundfunkgebühr

 

 

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Dieser Blog wird aufgrund eines
Vergleichs
mit dem NDR nicht weitergeführt, bleibt aber im aktuellen Zustand erhalten

 

 

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