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Meine Zwangsanmeldung:

Der Blog wurde zensiert!

Zusammenfassung des Blogs
Meine Kommentare zur Klage und zum Urteil
Zu den Medienstimmen wegen der Zensur

Käsekunstwerk:
(1. Teil)

(2. Teil)
Fanfarenbegleitung (mp3)

 

(Weitere Zensurmaßnahmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten)

 

Hamburg, 17. Dezember 2009

Nach dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung vom 8. Dezember 2009 vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts muss dieser Blog stark "überarbeitet" werden. Deshalb muss ich ihn vorübergehend für diese "Überarbeitungsmaßnahmen" schließen. Die Zensur betrifft Vorgänge, die in den Sommer des Jahres 2008 zurückreichen. Diese Vorgänge darf ich nicht mehr erwähnen. Viel mehr darf ich jetzt auch nicht sagen.  Am 15. Januar 2010 fällt das Gericht ein Urteil, in dem mir für diesen Blog möglicherweise noch weitere Einschränkungen auferlegt werden. Davon werde ich umgehend berichten.

 

Ich möchte hier noch einmal kundtun, warum ich den Blog bisher
so geschrieben hatte und nicht anders:

Dieser Blog ist (leider muss ich jetzt sagen: "war") ein journalistisches Werk, in dem gezeigt werden soll(te), wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei ihrem Gebühreneinzug arbeiten. Da es aus verfassungsrechtlichen Gründen keine behördliche Kontrolle gibt, ist die journalistische Berichterstattung die einzige Möglichkeit, Auswüchse bei der hoheitlichen Betätigung darzustellen und aufzudecken, was möglicherweise nicht mehr rechtsstaatskonform ist. Im Gegensatz zu jeder anderen Behörde gibt es keine Stelle im Staate, die bei Rechtsverstößen der Rundfunkanstalten Sanktionen gegen diese verhängen darf. Die Anstalten kontrollieren sich und die GEZ vollkommen eigenständig.  Umso wichtiger ist eine investigative und weitgehend ungehinderte Berichterstattung!

Ich bekomme täglich mehrere Emails von Geschädigten, aus denen die pure Verzweiflung spricht. Eine Gemeinsamkeit fast aller Zuschriften ist, dass sich die Rundfunkanstalten geradezu an den Betroffenen festbeißen und sowohl durch stures Durchhalten als auch mit juristischen Tricks, die keine andere Behörde anwendet, die Bürger drangsaliert. Auf meiner Webseite habe ich parallel zu meinem Blog die "Technik" der Zwangsanmeldung analysiert. Der Blog hingegen soll(te) die Praxis dokumentieren und gleichzeitig aufzeigen, wie derartigen Übergriffen begegnet werden kann. Dazu gehören die Nennung von Namen von Justitiaren genauso wie die Inanspruchnahme des Art. xx GG, inkl. xxxxxx xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx (darf jetzt nicht mehr benannt werden). Dies ist ein dunkler Tag für die freie Berichterstattung!

 

Gratulation zu diesem bisherigen Ergebnis, Herr Justitiar!
(Der Name des Justitiars darf ja nicht mehr genannt werden)
- Anonymisierung gem. Urteil vom 15. Januar 2010 -

Da es bei solchen juristischen Auseinandersetzungen naturgemäß  nicht nur Verlierer gibt (in diesem Fall mich), sondern auch strahlende Sieger, existiert eben auch ein Ort, an dem jetzt kräftig gefeiert wird: beim NDR. Insbesondere der Intendant des NDR, Herr Lutz Marmor, wird sich über das heldenhafte Einschreiten und den Erfolg seines Justitiars, ich nenne ihn mal Herrn Abcdefg, freuen und sicherlich mehrere Flaschen Champagner spendieren. - Doch, doch, Herr Marmor! Ich finde, das sollten Sie wirklich tun als Chef von Herrn Abcdefg!

Ich hab lange überlegt ob es angebracht ist,  Herrn Marmor und Herrn Abcdefg zu diesem tollen Ergebnis zu gratulieren oder ob das jetzt zu sehr geschleimt wirken würde. Aber ich finde, das kann man ruhig machen und ein paar kleine Geschenke zusätzlich erfreuen sicherlich das Intendantenherz!

Ich habe mir gedacht, dass aufgrund der steigenden Zahl von Gebührenmuffeln möglicherweise gar keine geeigneten Snacks zum Champus gereicht werden können. Das Geld ist schlicht und einfach  dafür nicht mehr da! Damit die Partygäste ihren Blubberlutsch aber nicht trocken runterwürgen müssen, eröffne ich hiermit einen Spendenaufruf:

"Käse für den NDR!"

Jetzt Käse spenden!

Käse passt nämlich sehr gut zu Champagner und lässt sich hervorragend versenden! Einfach ein, zwei Scheiben in den Umschlag, (möglichst vorher!) beschriften, ausreichend frankieren und ab damit zum Postkasten!

Da kann wirklich jede/r mitmachen und helfen!
Schon ab 55-90 Cent und einem kleinen Stückchen Käse ist man dabei!

Mein Lieblingskäse ist übrigens der scharfe Tilsiter. Der hat ein Aaarooma! Unglaublich! Jeder andere Käse tut es aber auch! Es sollte zu einem Teil konventioneller Käse und zum anderen Teil  Biokäse sein. Jeder gibt halt das, was er gerade im Kühlschrank hat!

Neben der Freude, die so eine Spendenaktion bei den Beschenkten auslöst, verfolgt dieser Aufruf nämlich elementar künstlerische Zwecke:

 

Zwei Kunstaktionen in einem!

[Hier geht es zur Käse-Kurier-Fanfaren-Melodie]

1. Das erste Ziel der Kunstaktion dient der
Bewußtwerdung von Qualität!

Hiermit möchte ich
die Rundfunkleute dazu bringen,
Massenware von Qualitätsware zu unterscheiden!
Sie sollen über den Begriff "Qualität" zumindest
einfach mal nachdenken und sich fragen,
was das ganze mit dem NDR zu tun hat.

2. Das zweite Ziel der Kunstaktion dient der
gerechten Gebührenschuldbegleichung!

Es soll symbolisch versucht werden,
dem NDR den gleichen Käse zurückzusenden,
den er täglich über seine Kanäle an die Bürger sendet!
Motto: Käse mit Käse vergelten!

 

Hinweis an die eifrigen Justitiare der Anstalten:

Ich nehme für dieses Mach-Werk als Schutzrecht
die Freiheit der Kunst gem. Art. 5 Abs. 3 GG in Anspruch!
Dies ist ein schrankenloses Grundrecht, das Sie hoffentlich respektieren!

(In Anlehnung und in Gedenken an den großen Kunstprofessor Joseph Beuys
und seine Aktion, bei der er der Stadt Kassel 7000 Basalt-Blöcke auf einen zentralen Platz liefern ließ,
mit der Maßgabe, dass für jeden Block ein Baum gepflanzt werden müsse)

Nochmal zum Porto: Wenn der Brief nicht ausreichend frankiert ist, wird er nicht zugestellt oder vom Empfänger zurückgewiesen! Daher hier zur Erinnerung die aktuellen Portokosten:

55 Cent: Maximal 235x125x5 mm, 20g   (knapp: nur ca. 1/2 Scheibe dünn geschnitten)

90 Cent: Maximal 235x125x10 mm, 50g   (schon besser: ca. 1 Scheibe und 1 Glückwunschkarte)

1,45 Euro: Maximal 353x250x20, 500g    (eine kleine Auswahl verschiedener Sorten)

Mehr als 500g Käse sollte man nicht schicken, das wirkt sonst protzig. Falls doch, kostet der Spaß mindestens 2,20 Euro (bis 1 kg) oder noch mehr! Es genügt wirklich eine einzige Scheibe dieser duftenden Delikatesse! Wenn viele Bürger spenden, kommt sicher genug zusammen!

Die Anschrift des NDR lautet:

NDR
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

oder an den Intendanten persönlich:

Persönlich
Herrn Lutz Marmor
Intendant
NDR
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

 

Es wäre schön, wenn die Aktion "Käse für den NDR" auch in Foren und Netzwerken verbreitet wird. Wir alle helfen damit Menschen, die gerne feiern! Ruft Eure Twitter- und StudiVZ-Freunde zusammen und helft!

 

Dieser Aufruf darf frei kopiert und veröffentlicht werden!

 

Nochmal zu meinem Blog: Ich werde ihn jetzt gewissenhaft überarbeiten, d.h. schwärzen. Das wird ein paar Tage dauern, da ich auch jeden kleinsten Hinweis auf die Xxxxx und die Xxxxxx vernichten muss. Falls ich dabei einen Fehler mache, wäre das mein finanzieller Ruin. Die bisher angefallenen und noch zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten gehen ohnehin schon bei mir übers Limit. - Was auch längst Herr Abcdefg weiß, weil er ja im Dezember 2006 anlässlich einer mündlichen Verhandlung wegen Gebührenbefreiung sowohl meine Kontoauszüge mit 2.000 Miesen und mein Einkommen auf Hartz 4-Niveau intensiv und neugierig begutachtet hat.

Ich melde mich, sobald ich mit der Umsetzung der Zensur fertig bin.

Bis dahin bitte ordentlich Käse verschicken!
Auch mehrmals,...
...solange der NDR wegen Behinderung
der Berichterstattung Grund zum Feiern hat!

 

 

 

31. Dezember 2009

 

 

Erklärung zur Zensur des NDR und zum endgültigen Ende des Blogs

Weiter oben hatte ich ja erklärt, warum ich den Blog so und nicht anders geschrieben hatte. Dem NDR ist es gelungen, den Blog "Meine Zwangsanmeldung" an seiner empfindlichsten Stelle zu treffen: Ich muss nämlich radikal alle Hinweise darauf eliminieren, wo und wie ich mich unter Anwendung eines grundgesetzlich verbrieften Rechts gewehrt habe. Auf diese Maßnahme wird innerhalb des Blogs auch immer wieder direkt oder indirekt hingewiesen, sei es durch mich oder sei es durch die Abmahnkanzlei, die der NDR-Mitarbeiter mit der Durchsetzung der Zensur beauftragt hat. Dieser zu eliminierende Teil meines Blogs ist offensichtlich für den NDR die Achillesferse, sonst ist für mich ein solch massiver Einsatz kostspieliger und aggressiver juristischer Mittel einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegenüber einem freien Journalisten kaum zu verstehen.

Prinzip: "Einen bestrafen und damit Tausende erziehen!"

Der Blog existierte seit dem 25. Januar 2007 und hat mittlerweile ausgedruckt einen Umfang von 136 Din-A-4-Seiten. Diese nach Verstößen durchzusehen, wäre für mich zwar nicht unmöglich, ich würde jedoch nie echte Gewissheit haben, ob ich nicht doch irgendeine Kleinigkeit übersehen hätte. Herr Abcdefg könnte mich praktisch lebenslänglich mit Vertragsstrafen bombardieren. Lebenslänglich, weil der Unterlassungsanspruch unbefristet ist. Selbst die Einbeziehung anwaltlicher Hilfe wäre keine 100%ige Garantie und es käme zudem sehr teuer, 136 Seiten kontrollieren zu lassen.

Die bisher erfolgreich zensierten Teile des Blogs stammen aus dem Sommer 2008, sind also schon etwas älter. Warum hat man mich seitens des NDR nicht schon vorher benachrichtigt und mir auch gleich die Rechtsgrundlagen genannt? Ich wurde nie direkt aufgefordert, die Sachen rauszunehmen. Es kam ohne Vorwarnung das Anwaltsschreiben mit der Abmahnung und dem Gegenstandswert von 50.000 Euro nebst der obligatorischen exorbitanten Kostennote.

Mittlerweile habe ich mir weitere Gedanken zu dem aktuellen Geschehen gemacht und bin zu folgendem Ergebnis gekommen: Nicht der NDR-Mitarbeiter Ijklm Abcdefg ist auf die Idee gekommen, sondern mutmaßlich der Intendant Lutz Marmor sowie mutmaßlich der mutmaßlich direkte Vorgesetzte und Chefjustitiar des NDR, Herr Dr. Werner Hahn. Man hat sich (nach meiner Theorie) lange und intensiv überlegt, wie ich zu stoppen sei und hat dann in den Untiefen deutscher Zensurrechtsprechung eben diese geniale Möglichkeit erspäht, mit der nun (nach so langer Zeit) argumentiert wird. Diese Rechtsprechung ist aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet, weswegen der NDR eben nicht selber klagen konnte, sondern nur die Person des NDR-Mitarbeiters, also Herr Abcdefg. - Wie gesagt, das ist jetzt meine Vermutung. Unstreitig finanziert der NDR ja auch den Prozess und nicht der Kläger selbst. Dafür gibt es Belege, d.h. entsprechende Emails eben dieses Chefjustitiars, Dr. Hahn.

Ich habe den Blog bisher immer so geschrieben, dass er in sich schlüssig blieb. Ich habe z.B. praktisch keine Änderungen nachträglich in ältere Einträge gemacht. Selbst grobe Rechtschreibfehler habe ich so gut wie nie rückwirkend korrigiert.

Ich habe in dem Blog niemals eine Tatsache falsch dargestellt oder jemanden beleidigt (Schmähkritik).
Dies wurde mir auch nie von dem agierenden NDR-Mitarbeiter vorgeworfen.

Der NDR verlangt nun aber von mir, dass ich bereits vor langer Zeit gemachte Einträge schwärze, bzw. einfach *verschwinden* lasse. Ich darf kein Wort mehr über diese Geschehnisse verlieren und auch keine Andeutungen machen. Das Orwell-Buch "1984" schildert solche tiefgreifenden Zensurmaßnahmen sehr anschaulich.

Da ich mich nicht in existentielle Gefahren bringen will, lasse ich den Blog also lieber ganz gesperrt. Damit ist die letzte Kontrollmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allerdings zerstört: die journalistische Kontrolle!

Journalismus unter Angst
ist kein freier Journalismus,
sondern Ausdruck einer Diktatur!

Damit dass ich den Blog nun schließe, ziehe ich mich jedoch nicht zurück, sondern wechsle lediglich vorübergehend die Taktik. Ich komme noch einmal auf die Kunstaktion zurück, zu der ich in Anlehnung und in Gedenken an den prominenten Kunstprofessor Joseph Beuys aufrufe:

"Käse für den NDR!"

Joseph Beuys hatte damals viele Menschen mit vergleichbaren Aktionen zum Denken angeregt!

 

 

Zwei weitere Ziele der Kunst-Aktion:

[Hier geht es zur Käse-Kurier-Melodie]

3. Drittes Ziel der Kunstaktion dient dem Gewahrwerden
des symbolischen Geruches von Zensur, Diktatur und Unfreiheit!
- Die Ureinwohner des Internet begrüßen ihre neuen Herren! -

Es soll sich in den Fluren und den Büros der neuen Internetherren,
sowie in ihren Kleidern und an ihren Händen ein Geruch breit machen,
wie ihn die Untertanen im annektierten Internet (also wir)
in Form von Zensur, Diktatur und Unfreiheit wahrnehmen.
Die neuen Herren sollen den Gestank einatmen, den sie selbst verbreiten!

 

4. Viertes Ziel der Kunstaktion dient dazu, die
"gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte"
sinnlich spürbar zu machen.

Um den richtigen Duft zu finden, sollte man sich als Künstler
den Begriff "Gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte"
ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen...!

 

 

"Käse" ist dabei nur ein Synonym für verschiedene Duftstoffe, die zusammengetragen eine geeignete Kreation ergeben. So wie ein französischer Parfumiér den Duft von Erotik und Lust aus Blüten zaubert, so kreieren die Untertanen des Internets nun in der Echtwelt den Gestank, den NDR & Co in der virtuellen Welt verbreiten. So entsteht ein monumentales Gesamtkunstwerk, welches die neuen Herrscher auf ihre Untertanen einstimmt.

Damit die Aktion nicht verpufft, konzentrieren wir uns am besten zunächst auf den NDR. Es ist vielleicht am sinnvollsten, jene Abteilungen des NDR mit den Käsebriefen zu verwöhnen, die jeweils die Siegespartys für Herrn Abcdefg ausrichten, also gar nicht so sehr ihn persönlich. Profitieren von seinem Erfolg tun vor allem sein mutmaßlicher Vorgesetzter, Herr Dr. Werner Hahn, sowie ganz allgemein die Abteilung Rundfunkgebühren und das Justitiariat, welche jetzt wieder vollkommen abgeschirmt machen können was sie wollen.. Hier noch einmal zum kopieren:

NDR
Justitiariat
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

 

NDR
Abt. Rundfunkgebühren
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

 

Persönlich
Herrn Dr. Werner Hahn
NDR
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

 

Auch der Kunstfreund Lutz Marmor wäre begeistert über die Kreativität seiner Untertanen und freut sich sicher über ein paar Kostproben:

Persönlich
Herrn Lutz Marmor
Intendant
NDR
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

 

Ich kenne mich beim NDR nicht so aus, aber möglicherweise richtet die Champagner-Partys mit den duftenden Häppchen ja auch die Personalabteilung aus. Nicht vergessen: Personalabteilungen lieben Din-A-4-Umschläge mit akkurater Beschriftung!

 

 

Was bedeutet eigentlich Zensur für die Demokratie?

Die Geschichte hat gezeigt, dass derartige Institutionen immer einen Schritt weiter gehen, und noch einen und noch einen, bis der Bevölkerung die Luft zum Atmen entzogen ist. - Wir wissen jetzt, was wir von den neuen Herren des Internet neben dem Abkassieren der sog. "Gesetzlichen Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte" noch alles zu erwarten haben.

Es kann gar nicht eindringlich genug vor einer systematischen Zensur gewarnt werden!
Eine Demokratie ohne freie Berichterstattung funktioniert nicht!

Bereits die dreiste Abmahnaktion gegen akademie.de und die unsinnige Einstweilige Verfügung gegen den Privatsender, dem ich ein Interview gegeben hatte, zeigen die Zielstrebigkeit der Anstalten bei der Zensur. Von der Politik haben wir im übrigen nichts zu erwarten, denn die stoppen die Anstalten nicht, sondern fördern ihre Raffgier. Übrigens: Bereits der Begriff einer "raffgierigen Propagandaanstalt" sollte auf Antrag des NDR zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe führen. - Dies alles ist wie ein mächtiger Strudel, der unaufhörlich in die Tyrannei führt.

 

Wie gesagt, ich berufe mich mit dieser Kunstaktion "Käse für den NDR" auf das Vorbild Joseph Beuys, den ich zu seinen Lebzeiten nie so richtig ernst genommen hatte, weil ich seine Aktionen irgendwie zu abgedreht fand. Nun verstehe ich seine Kunst und bin ihm dankbar für seine Anregungen. Juristisch nehme ich die Schutzrechte des Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes in Anspruch, nämlich die Freiheit der Kunst.

 

Wichtiger Hinweis und große Bitte:

Sollte dieser Beitrag plötzlich *verschwunden* sein, bitte ich darum, ihn auf einer anderen Webseite "zum Empfang bereitzuhalten". Wenn dieser Text erst einmal zensiert ist, darf ich dazu nicht mehr auffordern oder dies genehmigen, weil ich sonst gegen Unterlassungsauflagen verstoßen würde. So habe ich nach erfolgter Zensur des Blogs selbstverständlich auch kein Einverständnis mehr gegeben, als ich mehrfach gefragt wurde, ob ich der Verbreitung des Originalblogs "Meine Zwangsanmeldung" auf ausländischen Servern zustimmen würde.

Ich danke allen, die mir auf mein extra eingerichtetes Sonderkonto etwas gespendet haben! Ohne diese Unterstützung hätte ich längst aufgeben müssen und wäre finanziell und nervlich am Ende. Die Pressekammer und die Anwaltskosten sind sehr teuer! Das weiß auch der NDR.

Wer einen Newsletter wünscht und von mir noch nicht in dieser Sache angeschrieben wurde, sende mir bitte eine Email mit der kurzen Betreffzeile "Newsletter" an die Adresse in meinem Impressum (ganz unten auf der Seite).

 

Der gute Vorsatz für das neue Jahr: Käse für den NDR!

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

Übrigens: Allein in diesem Jahr (2009) wurde diese Seite ("Meine Zwangsanmeldung") bereits über 150.000 mal aufgerufen
(von über 2,1 Millionen Zugriffen 2009 insgegesamt)
Da dürfte hoffentlich genug Käse zusammenkommen, um eine tolle Party auszurichten!

 

Der Dateiname "meinezwangsanmeldung.htm" wurde erhalten und der Inhalt mit
der Kunstaktion ersetzt.

Wenn sich hier erneut was tut melde ich mich wieder! Ich werde auf jeden Fall die Termine für die beiden noch ausstehenden mündlichen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht (wg. Auskunftserzwingung) und dem Oberverwaltungsgericht (wg. Zwangsanmeldung) bekanntgeben und die jeweiligen Urteile mitteilen. Wenn das so weit ist, werde ich auch eine kurze Zusammenfassung des Originalblogs (allerdings natürlich pflichtgemäß ohne die zensierten Ereignisse) bereitstellen. Kurzgefasst schildern werde ich vor allem die Eckpunkte sowie die Ereignisse, die sich kurz vor der erfolgten Abmahnung und Unterlassungsklage abspielten (Stichworte sind vor allem: "Scanner" und "Fotos").

Natürlich teile ich auch mit, wie das Urteil am 15. Januar 2010 in Sachen der Zensur des Namens "Abcdefg" lautet.

 

Noch was: Ich werde jetzt oft mit der Frage angeschrieben, ob ich den Blog nicht anonym auf einem
ausländischen Server plazieren möchte, um der deutschen Justiz zu entgehen, bzw., ob ich wüsste,
wo der Blog bereits online gestellt ist. Ich weiß, dass es die Menschen in Burma, China oder

dem Iran so machen, aber ich möchte es mir nicht schon jetzt in einer Diktatur "gemütlich"
machen und mich auf diese Weise mit so etwas wie einer winzigen Schlüssellochfreiheit
zufrieden geben. Ich hoffe, dass die Veröffentlichungen in der freien Presse (siehe weiter unten)
den NDR zur Vernunft bringen, so dass er seine ihm anvertrauten Rundfunkgebühren
nicht länger für derartig unwürdige Maßnahmen ausgibt. Außerdem darf ich ja aufgrund
des Verbotes auch keine Kopien des Blogs mehr verteilen oder mit solchen verlinken.

Wenn der freie Journalismus stirbt, stirbt die Demokratie!

Übrigens: Der NDR-Intendant hat folgende Email-Adresse:

Lu.Marmor@ndr.de

 

Bernd Höcker
www.gez-abschaffen.de

 

Hier schon mal ein paar Berichte zur Zensur des Blogs in den Medien:
(in der Reihenfolge, in der ich davon erfahren habe)

Medienhandbuch.de (bereits gelöscht)

MMNews.de (bereits gelöscht)

News4Press.com

Internet-law.de

Piratenpartei.de

gulli.com

golem.de

ZEIT.de

Computerbild.de

Fernsehkritik.tv

webwork-magazin.net

gamestar.de

SPIEGEL.de

Augsburger-Allgemeine.de

petanews.de

 

 

15. Januar 2010

Heute ist ja das Urteil mündlich bekannt gegeben worden. Leider bin ich nicht zur Verkündung gegangen, da ich davon ausging, dass meine Rechtsanwältin automatisch vom Gericht darüber informiert wird, was aber nicht geschah. Von einem Beobachter habe ich jedoch eine (inoffizielle) Information:

Ich habe auf ganzer Linie verloren; d.h., ich darf nun nicht mehr nur die oben erwähnte Aktion nicht mehr erwähnen (die weggeixxxxten Zeilen), sondern muss auch den Namen von Herrn Abcdefg verschwinden lassen, sobald ich offiziell über das Urteil informiert worden bin.
Außerdem habe ich die kompletten Kosten des Verfahrens zu tragen.

Genaueres hierzu werde ich nächste Woche mitteilen, sobald mir das Urteil vorliegt und ich wirklich etwas Offizielles weiß.

Weiter oben das bisherige Presseecho

 

 

27. Januar 2010

Habe gestern das Urteil mit der Begründung per Email zugestellt bekommen und durchgelesen. Mir wurde dringend geraten, den Namen des Justitiars (den ich ab sofort nur noch Herrn Abcdefg nennen werde) schon jetzt sofort zu entfernen und zwar von allen Stellen der Webseite, von wo aus irgend welche Rückschlüsse auf sein Verhalten bei unserem Rundfunkgebührenstreit gezogen werden könnten. Da ich keine Lust habe, mich der Gefahr auszusetzen, bis zu 250.000 Euro zu zahlen oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren anzutreten, habe ich den Namen des Herrn nun komplett überall eliminiert. Ich hoffe, ich habe keine Stelle vergessen!

Ich muss es nochmal betonen:
Ich habe keine falschen Tatsachen berichtet und auch keine Schmähkritik geäußert!
Dies wurde mir auch nie vorgeworfen!
Es ging um die reine Namensnennung und der Erwähnung meiner Gegenwehr gem. Art. xx GG.

Zur Namensnennung möchte ich ganz allgemein folgendes sagen:

Es sind immer einzelne Menschen, die eine Demokratie zur Demokratie machen. Es sind ebenso immer einzelne Menschen, die eine Diktatur zur Diktatur machen und es sind immer einzelne Menschen, die durch ihr Verhalten eine Demokratie in eine Diktatur überführen (oder umgekehrt). Wenn wir diese Menschen nicht mehr benennen dürfen, ist es bereits schon aus mit dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat! In einer freiheitlichen Demokratie ist die ungehinderte Berichterstattung  über Verwaltungshandeln nicht nur erlaubt, sondern erwünscht und notwendig. In diesem Staat ist sie verboten. Es ist schwer auszuhalten, dass unser Schicksal von Leuten bestimmt wird, die sich im Dunklen verstecken!

Soweit ganz allgemein und vollkommen losgelöst vom hier vorliegenden Fall!

Speziell zu diesem Fall werde ich etwa Mitte Februar konkret Stellung beziehen!

 

Mir wurde auch dringend geraten, das Urteil nicht zu veröffentlichen, da sich dadurch der Herr Abcdefg provoziert fühlen könnte. Es lassen sich an einigen Stellen des Urteils nämlich wiederum Rückschlüsse auf ihn zu, da er namentlich als Justitiar des NDR viel in der Öffentlichkeit war und somit durch Google leicht zu finden wäre.

Wer das Urteil haben möchte, kann es sich jedoch beim Hamburger Landgericht, Zivilkammer 25 bestellen. Das Aktenzeichen lautet:

325 O 200/09

Wahrscheinlich werden die Richter das Urteil nicht rausgeben, ohne sich selbst vorher geschwärzt oder herausgetrennt zu haben...

 

 

 

Philosophie über die Klage des NDR-Justitiars:

Ich kann nur Vermutungen anstellen und diese besagen folgendes: Das Ganze wurde dem NDR zu heiß. Erst das verlorene Verfahren wegen der Zwangsanmeldung, was schon mal die absolute Unbesiegbarkeit dieser Superbehörde in Frage gestellt hat. Dann die widerlegten Behauptungen, es gäbe an der Uni im öffentlichen Bereich weder Scanner noch geeignete Software. Auch die Behauptung mit der angeblich kostenpflichtigen Email-Adresse konnte zwischenzeitlich richtiggestellt werden. Und dann noch das Signal des erneut wegen des Auskunftserzwingungsverfahren von mir angerufenen Gerichts, dass die Anhaltspunkte, die der Justitiar vorgelegt hatte, unzureichend waren. Es lief also nicht besonders gut für den NDR.

Es ist eine psychologische und historische Tatsache: Wenn eine als unbezwingbar erschienene Drangsalbehörde plötzlich doch besiegbar zu sein scheint, wird sie von den Bürgern weggefegt. Daher auch dieses rabiate Vorgehen, so meine Vermutung.

Der Intendant und die Abteilung Justitiariat mussten also einen Weg finden, mich in meinen Rechten des Art. 5 GG zu beschneiden, ohne dass es zu sehr nach Willkür aussah.

*Eigentlich* sind Grundrechte ja Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und nicht umgekehrt. Was also tun?

Hier ist die überraschende Lösung:

Man atomisiert einfach den Staat und zerlegt ihn gewissermaßen in seine Einzelteile! Und diese Einzelteile sind wiederum Menschen! Menschen, die Persönlichkeitsrechte für sich in Anspruch nehmen können! Jetzt heißt es noch, sich ganz klein machen: kein "Justitiar" mehr sein, sondern "juristischer Referent" - und ab damit zum Anwalt! Der kennt die allerneuesten Urteile a la Stolpe & Co und schon kann's losgehen:

Staat gegen Bürger mit Hilfe der GRUNDRECHTE! Genial!

Dafür hat sich das Jurastudium doch echt gelohnt!

 

Lustig fand ich den Spruch zu meiner Person in der Klageschrift des Herrn Abcdefg: "Der Beklagte *nennt* sich u.a. Journalist..." (Sternchen von mir hinzugefügt).

 

 

Mein Kommentar zum Urteil 325 O 200/09:

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 325 O 200/09 kann beim Hamburger Landgericht, Zivilkammer 25, Sievekingsplatz 1, 20355 Hamburg, Fax: 040 / 42843-3934, angefordert werden, mittlerweile ist es aber auch ganz einfach über Google zu finden. Ich kann das Urteil nicht veröffentlichen, weil zu viele Stellen auf die Person des Herrn Abcdefg hinweisen, der in der Öffentlichkeit nämlich sehr umfassend und vielfältig als "NDR-Justitiar" unterwegs ist und man mit Hilfe von Google anhand der Stellen im Urteilstext sofort den Klarnamen des Herrn herausfinden würde, was mir Ordnungsgeld oder Haft einbringen würde. Mir wurde dringend davon abgeraten, ihn auf diese Weise erneut zu provozieren und auch nur irgendwie an seiner Anonymität zu rütteln! Daher zitiere ich hier nur die wesentlichen Stellen des Urteils.

...

Das Hauptargument, warum ich den Namen des Justitiars nicht nennen durfte, waren Emails, die er von anonymen Absendern bekam. Hier dazu der Auszug aus dem Begründungstext des Hamburger Landgerichts, Zensurkammer Zivilkammer 25:

Es waren zwei Emails, adressiert an Herrn Abcdefg, die von Herrn Abcdefg der Klage als Anlage beigefügt waren. Eine war vor der Abmahnung (Anlage K 7) und war klar gegen die GEZ gerichtet (die GEZ sei eine, so wörtlich: "abzocker ‚Firma'", s.u.), und nicht gegen Herrn Abcdefg. Diese Mail war nicht anonym, sondern mit Vor- und Nachnamen versehen und einer web.de-Adresse. Die zweite Mail (Anlage K 8) kam nach der Abmahnung und war allerdings etwas drastischer, sie kam aus Rumänien. Sie konnte aber kaum Grund für die Abmahnung gewesen sein, da sie ja erst hinterher kam!

Hier der vollständige Text der Email vom 10.1.2009, wegen der laut Gericht im obigen Zitat, 1. Zeile, der Herr Abcdefg vor allem ein berechtigtes Interesse für seinen Unterlassungsanspruch hat:

Sehr geehrter Herr Abcdefg (natürlich seinen Echtnamen),

Ich habe auf der Homepage http://www.gez-abschaffen.de/ den Streit zwischen Ihnen (NDR/GEZ) und dem Herrn Höcker gelesen und ich muss echt sagen dass die GEZ eine abzocker "Firma" ist und ich bin eindeutig dafür, dass man diesen Scheiß namens GEZ abschafft, ich werde das nicht dulden, dass Sie "Beamter" wehrlosen leuten geld aus den Taschen armer Leute ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
(Voller Name! Nicht anonym!)

Wegen einer solchen Email greift die Hamburger Pressekammer also derartig weit in die Pressefreiheit ein und verbietet so die ungehinderte Veröffentlichung eines 136 Druckseiten langen Blogs! Wissen denn der NDR und die Richter beim Hamburger Landgericht eigentlich nicht, wie wichtig Pressefreiheit für die Demokratie ist? Nach dieser Rechtsprechung könnte jeder, der einen anderen wegen Namensnennung juristisch fertig machen will, höchst selbst zur Tastatur greifen und sich an die eigene Adresse böse Emails schicken. Den Rest erledigen die Anwälte und die Zivilkammer 25 des Hamburger Landgerichts, natürlich hochgradig kostenintensiv. Selbstverständlich bin ich davon 100%ig überzeugt, dass Herr Abcdefg sich diese Emails nicht selbst geschickt hat! Aber es passte sicher ganz gut ins Konzept...!

 

 

Abschlusskommentar zu dieser Zensur durch den NDR

Wer soviel Geld hat, wie der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk, zieht es wohl gar nicht erst mehr in Erwägung, sich auf friedlichem Wege mit seinen Kritikern auseinander zu setzen, sondern wählt einen Weg, der den anderen möglichst auch gleich ruinieren soll. Besonders wohl dann, wenn das dafür verwendete Geld von anderen Menschen mit Zwangsmaßnahmen eingetrieben wurde und Moral daher sowieso eher klein geschrieben wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gibt damit sogar Prinzipien auf, die ganz wesentlich seine Existenzberechtigung ausmachen, nämlich die Achtung und sogar Förderung der freien und unabhängigen Berichterstattung.

Im folgenden NDR-Bericht (gefunden bei Toutube) wird über genau das Gericht hergezogen, an dem mich Herr NDR-Justitiar Abcdefg verklagt hat. Dieser Bericht lässt kein gutes Haar an der Pressekammer des Hamburger Landgerichts, weil es einseitige Urteile gegen die Pressefreiheit fällt. Für Herrn Abcdefg also genau die richtige Adresse! Was ist denn für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon "Moral"? Viel besser ist doch gleich "Doppelmoral"! Auch der Anwalt, der die Klage gegen mich geführt hat, ist übrigens in diesem Bericht mehrfach zu sehen.

Nun könnte man meinen, dass sich der NDR  mit diesem Urteil gegen mich selbst ins Knie geschossen hat, denn auf dieses Urteil werden sich auch Andere berufen können, denen durch eine Berichterstattung des NDR ähnliches "Unrecht" wiederfahren ist und die vielleicht sogar irgendeine "böse Email" bekommen haben. D.h., die NDR-Redakteure müssen von nun an ebenfalls noch vorsichtiger damit sein, was sie berichten, denn dieses Urteil betrifft auch analoge Fälle und verfestigt andere ehemalige Rechtssprechungen. Auch ihre "Schere im Kopf" wächst ein kleines Stück und behindert ihre Arbeit. Man müsste *eigentlich* meinen, dass der Intendant Lutz Marmor eine derartige Klage hätte schon aus diesem Grund unterbinden müssen. Dies würde aber voraussetzen, dass das Kerngeschäft des NDR die gewissenhafte Produktion von Rundfunksendungen und nicht die rücksichtslose Eintreibung von Rundfunkgebühren ist. Wenn nun wegen dieses und ähnlicher Urteile auch vom NDR nicht mehr so investigativ und umfassend berichtet werden darf wie ehemals, beeinflusst das ja keinesfalls das Gehalt des Intendanten und das ist doch die Hauptsache, oder?! Insofern ist diese Klage gegen die freie Berichterstattung wiederum ein voller Erfolg für den Norddeutschen Rundfunk und seine GEZ, denn nun wurde in abschreckender Weise ein Kritiker abgestraft und andere potentielle Kritiker werden davon lernen! Das allein ist Grund genug, zu feiern! Außerdem war der NDR ja mal wieder in den Medien und wie es scheint, ist auch eine schlechte Presse für den NDR besser als keine, Motto: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!

 

 

 

 

Mich wird dieser Blog, bzw. das vom NDR-Justitiar, Herrn Abcdefg, durchgeführte Zensurverfahren nun einige Tausend Euro kosten. Nicht gerade ein Schnäppchen für eine nicht-kommerzielle Berichterstattung im Internet, die weder falsche Tatsachen behauptet hat, noch Schmähkritik enthielt!

Nun habe ich auch die vom Gericht festgesetzten Kosten an den Anwalt von Herrn Abcdefg überwiesen.

Es waren mit Zinsen 1984 Euro. 1984- welch eine bedeutungsvolle Zahl!

Zusammen mit den Kosten für meine Anwältin macht das

3.013,35 Euro.

Warum das so "billig" ist liegt daran, dass der Streitwert vom Gericht auf "nur noch" 6.000 Euro festgelegt wurde.
In der Abmahnung hatte die von Herrn Abcdefg beauftragte Anwaltskanzlei noch einen
Gegenstandswert von 50.000 Euro festgelegt.

Was zahlt nun der Rundfunkgebührenzahler? Zunächst hat NDR-Justitiar Abcdefg die Kosten für sein Vorgehen gegen die Pressefreiheit ja vorschießen müssen. Unstreitig kam das Geld vom NDR, vermutlich aus Rundfunkgebühren (oder von den Werbeeinnahmen?). Für die Abmahnung musste der NDR der Abmahnkanzlei Gebühren für den Gegenstandswert von 50.000 Euro bezahlen. Später wurde daraus 5.001,- Euro. Das bedeutet vermutlich, dass diese Zensurmaßnahme eben doch zum Teil von den Gebührenzahlern finanziert wurde. Evtl. wurde der Anwalt auch nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sondern - wie bei solchen internationalen Anwaltsgroßkanzleien üblich - nach Stundensätzen, die bis um die 700 Euro oder mehr betragen können.

Vielleicht könnte das ja mal ein Gebührenzahler beim Intendanten (Lu.Marmor@ndr.de) in Erfahrung bringen!
Bereits die Anfrage von Rundfunkteilnehmern an den Intendanten, ob der NDR die Kosten für die Klage
von Herrn Abcdefg übernehmen würde, wurde damals brav (mit "ja") beantwortet (mir wurde die Antwort zugespielt).
Daher lohnt sich sicherlich auch die Anfrage, wieviel Rundfunkgelder der NDR nun tatsächlich für seine
erfolgreiche Zensur aufzubringen hatte. Ich denke, das ist von allgemeinem Interesse!

Ansonsten kommen die Gebührenzahler dank des Hamburger Landgerichts noch mal mit einem blauen Auge davon, da die eigentliche Last ja bei mir hängen blieb. Wenn das kein Dankschreiben an die tapferen Justitiare des NDR Wert ist! Immerhin hat sich der NDR wieder einmal als der Garant einer *Weiterentwicklung* abendländischer Kultur hervorgetan! Weiterentwicklung in Richtung Zensur!

Ich habe aus dieser Sache einiges gelernt!

 

[Hier geht es zur Zusammenfassung des zensierten Blogs]

 

 

Das Käse-Kunstwerk wächst!

Ich habe dem Kunstwerk "Käse für den NDR!" nun noch eine Dimension hinzugefügt: Die Musik! Mit einer eigenen Komposition möchte ich dem freundlichen Käse-Kurier eine angemessene Fanfarenbegleitung mit auf den Weg geben. Das Stück habe ich genannt: "Der Käse-Kurier auf dem Weg zu den neuen Herren des Internet zur Überbringung einer Botschaft der Internet-Ureinwohner". Das Stück ist für alle aktiven Teilnehmer am Kunstwerk frei kopierbar, sofern keine Änderungen daran vorgenommen werden. Na gut: Auch Menschen, die keinen Käse verschickt haben, dürfen es sich runterkopieren. Nicht jeder hat ja Käse im Hause.

Kaese-fuer-den-ndr-musik-von-bernd-hoecker.mp3

 

 

Ich habe allmählich das Gefühl, dieser Blog über die Zensur meines Blogs wird noch genauso lang und spannend, wie der Ursprungsblog!
Vielleicht noch spannender!

 

Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht!

 

Anmerkung:

Da es wieder passieren kann, dass auch diese Seite plötzlich "weg" ist,
erlaube ich jedem, die komplette Seite
runterzuladen und im Falle einer erneuten Zensur
ohne Änderung irgendwo im Netz zum Empfang bereit zu halten.
Sobald ich wieder erfolgreich zur Zensur gezwungen werden sollte,
dürfte ich eine solche Erlaubnis nicht mehr erteilen, dann müsste und würde
ich z.B. sagen: "Veröffentlichung lt. Gerichtsurteil xxx streng verboten!"

 

Wer einen Newsletter wünscht, sende mir bitte eine Email mit der Betreffzeile:  Newsletter.

 

 

 

...

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Zusammenfassung und vorsichtige Fortführung
des zensierten Blogs

Es stehen ja noch zwei Gerichtsverfahren gegen mich im Raum. Zum Einen das Auskunftserzwingungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht (Termin weiter unten), sowie die Berufung, die der NDR vor dem Oberverwaltungsgericht beantragt und auch genehmigt bekommen hat. Dafür steht im Moment noch kein Termin an (Stand Anfang September 2010).

Ich versuche nun erstmal so vorsichtig wie irgend möglich zusammenzufassen, was in meinem Blog "Meine Zwangsanmeldung" stand.  Es waren mittlerweile 136 Din-A-4 Seiten, so dass ich hier wirklich nur einen kleinen Ausschnitt bringen kann. Ich gebe zu, dass diese Seite mittlerweile so chaotisch geworden ist, dass kaum noch jemand durchsteigt bei so viel hin und her. So ist das aber wenn man fürchten muss, entweder beim kleinsten "Fehler" finanziell ruiniert zu werden oder in den Knast zu wandern.

Eine Schaugrafik der Verfahren gegen mich habe ich weiter unten hingestellt.

Ehrlich gesagt füge ich mich mit meinen 57 Lebensjahren auch nur sehr ungern einer solchen Zensur, weil ich zu einer Zeit in diesem Land groß geworden bin, in der noch Respekt vor den demokratischen Rechten seiner Bürger geherrscht hat! Dagegen hat ein Land, in dem nicht mehr ungehindert über das staatliche Handeln berichtet werden darf, nicht mehr die Berechtigung, sich "demokratisch" zu nennen! Weitere Beispiele für ("geglückte" und versuchte) Zensur durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten habe ich [hier] zusammengefasst.

Soweit zur Einleitung. Nun die überarbeitete und erweiterte Zusammenfassung:

Beginn des Blogs war am 25. Januar 2007 mit dem ersten Eintrag: Am 17. Januar 2007 bekam ich eine Rechnung von der GEZ wegen eines neuartigen Rundfunkempfangsgerätes, ohne dass ich irgend ein Rundfunkgerät angemeldet hätte. Die Anmeldung muss also jemand anderes ausgefertigt haben. Habe damals auf verschiedenen Wegen versucht, dieses Dokument zu Gesicht zu bekommen: Antrag auf Akteneinsicht sowie Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Dann noch eine Maßnahme gem. Art. xx GG, über die mir ja nun verboten wurde zu berichten. Diese Fremdanmeldung bzw. Zwangsanmeldung liegt mir bis heute nicht vor. Aber ich denke mal, das ist alles "rechtens" in diesem sog. Rechtsstaat....

Es entwickelte sich ein emsiger Schriftwechsel mit dem NDR-Justitiar, dessen Klar-Namen ich lt. Gerichtsurteil jetzt nicht mehr nennen darf, also mit Herrn Justitiar "Abcdefg", wie ich ihn jetzt ja nenne. Am 17. August 2007 schrieb ich ihm in einem meiner Schriftsätze folgendes: "Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, wenn ich auch unseren Schriftwechsel abdrucke. Sollten Sie den Wunsch haben, dass ich bestimmte Angaben in Ihren Schriftsätzen schwärzen soll, teilen Sie mir dies bitte im nächsten Schreiben mit. Sofern dies rechtlich erforderlich sein sollte, halte ich mich selbstverständlich daran." Er wusste also spätestens ab August 2007 von meinem Blog und hätte hier bereits damals in die Veröffentlichung eingreifen können.

Nach abgelehntem Widerspruch gegen die Zwangsanmeldung klagte ich dann vor dem Hamburger Verwaltungsgericht und gewann. Ich hatte während der Verhandlung jede Auskunft über das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein eines angeblichen neuartigen Rundfunkempfangsgerätes verweigert. Es fehlten schlicht die vom Gesetz geforderten "tatsächlichen Anhaltspunkte". Das Urteil erging am 13.2.2008 mit dem Aktenzeichen 7 K 3560/07.

Dass meiner Klage stattgegeben wurde, veranlasste den NDR-Justitiar dazu, die eigentlich nicht zugelassene Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen. Außerdem startete er zusätzlich ein ganz neues Verfahren gegen mich: Ein Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahren. Es türmten sich daraufhin also wieder Berge von Schriftsätzen und eine erneute Klage von mir, diesmal gegen das Auskunftserzwingungsverfahren.

Innerhalb dieser Schriftsätze behauptete der NDR-Justitiar u.a., dass meine Emailadresse bei T-online auf ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät schließen ließe, da diese Mail-Adresse kostenpflichtig sei (was ja nachweisbar falsch ist). Außerdem behauptete er in verschiedenen Schriftsätzen, dass passende Software und Scanner z.B. an der Uni (zu der ich als Doktorand ja Zugang habe) nicht zur Verfügung stünden (z.B. sein Schriftsatz vom 11.4.2008 oder 29.8.2008).

In seiner Klageerwiderung vom 29.10.2008, gegen meine Klage wegen dem Auskunftserzwingungsverfahren, schreibt der Justitiar wörtlich:

"An öffentlichen Computern in Universitäten ist es z.B. nicht möglich, Dokumente einzuscannen, da Scanner dort nicht zur Verfügung stehen. Zudem wird die zur Herstellung einer Internet-Seite benötigte Software auf öffentlichen Computern nicht zur Verfügung gestellt."

Mit Hilfe von Fotos konnte ich beweisen, dass sowohl umfangreiche Software als auch Scanner an der Uni zur Verfügung stehen. Ich bat ihn mit Hilfe eines Schreibens ans Verwaltungsgericht, alle seine Tatsachenbehauptungen noch einmal ordnungsgemäß zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

 

  
Die Anleitung zum Scannen und der Scanner befinden sich sogar im allgemein zugänglichen
Flur des 5. Stockes. Das hätte also leicht überprüft werden können,
bevor er solche Aussagen in einem Gerichtsverfahren macht.

 

Dann vermutlich noch ein Schock für den NDR-Justitiar, der wohl bis dahin immer noch gehofft hatte, mir öffentlichkeitswirksam den Hals umzudrehen: Das Verwaltungsgericht sieht nach wie vor keine ausreichenden, tatsächlichen Anhaltspunkte für das Auskunftserzwingungsverfahren. Ausschnitt aus Gerichtsschreiben vom 13.2.09:

 

Das schreibt Richter B.:

 

 

Mit Datum vom 17.4.2009 erhielt ich dann die 50.000-Euro-Abmahnung von der Anwaltskanzlei, die ich zurückwies, weil ich weder falsche Tatsachen noch Schmähkritik veröffentlicht hatte. Ebenfalls mit Datum vom 17.4.2009 erhielt ich zusätzlich ein Einschreibe mit Rückschein, in dem ich erneut aufgefordert wurde, Auskünfte zu leisten. Damit sollte mir wohl endgültig die Fassung genommen werden...

Am 11. Juni 2009 wurde mir dann die Klage des NDR-Justitiars von der Pressekammer des Hamburger Landgerichts zugestellt, die dann schließlich zur Schließung des Blogs führte.

Der jetzige Stand ist folgender:

Der NDR-Justitiar ist beim Oberverwaltungsgericht mit seinem Antrag auf Berufung durchgekommen. D.h., meine Zwangsanmeldung wird demnächst auch noch mal vor diesem Obergericht mündlich erneut verhandelt. Ein Termin steht noch nicht fest.

...

[Zum Anfang der Zusammenfassung]

Das Verwaltungsgerichtsverfahren geht aber jetzt weiter:

Die Klage wegen der Auskunftserzwingung wird in den nächsten Tagen mündlich verhandelt, und zwar vor dem Verwaltungsgericht Hamburg.

Es wurde folgender Termin einberaumt:

Mittwoch, den 15. September 2010
um 12:00 Uhr

Haus der Gerichte
Saal 3.01 im 3. Stock,
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg

 

Die Verhandlung ist selbstverständlich öffentlich!

 

Der NDR-Justitiar verwendet nahezu ausschließlich "Anhaltspunkte", die mich in meiner Tätigigkeit als Journalist betreffen. Schon deshalb lasse ich mich nicht zur Auskunft zwingen. Meine journalistische Tätigkeit ist für den NDR tabu! Damit plastischer wird, wie der NDR in meine Pressefreiheit einzugreifen versucht, habe ich hier meine Presseausweise der letzten Jahre eingestellt.

 

 

Ich als Journalist soll dem NDR gegenüber darüber auskunfts-pflichtig sein, *wo*, *womit* und *durch wen* ich was veröffentliche! Ausgerechnet dem NDR gegenüber, den ich so massiv kritisiere! - Und der ja bereits u.a. durch Abmahnung und Presseverfahren zu erkennen gegeben hat, dass er mich und meine Veröffentlichungen überhaupt nicht schätzt.

Was würde wohl passieren, wenn das Gleiche vom SPIEGEL oder vom STERN verlangt würde? Wenn der NDR die Spiegel-Redakteure zwingen wollte, ihre Arbeitsweise offenzulegen? - Ich kann meine Webseiten *wo*, *wodurch* und *durch wen* herstellen und veröffentlichen, wie es mir passt! - Und ich bin wirklich gespannt darauf, ob ich nun gezwungen werde, haargenau dem Objekt meiner Recherchen Einblicke in meine Arbeitsweise zu geben!

Übrigens verweigerte mir der NDR seinerseits allgemeine Auskünfte über die Zusammenarbeit mit seinen Rundfunkgebührenbeauftragten. Nach meiner Beschwerde erging ein offizielles Schreiben an die Kieler Staatskanzlei, in dem die Weigerung unter anderem damit begründet wurde,  dass ein "unzulässiger mittelbarer Einfluss auch auf die Programmgestaltung entsteht", wenn die Öffentlichkeit mehr darüber erfährt, wie das Beauftragten-System beim NDR funktioniert. Ich wollte ja gar keine Auskünfte über den journalistischen Bereich, sondern über den wirtschaftlich-administrativen Bereich.

Ich dagegen soll die Arbeitsweise meiner Readaktion offenlegen.

 

Wie gesagt, dieses Verfahren wird am 15. September mündlich verhandelt.

 

Der Justitiar will aber wie gesagt noch mehr. Er hat ja bereits in der gleichen Sache noch das Oberverwaltungsgericht angerufen, bei dem Anwaltszwang herrscht, was für mich wieder mit enormen Kosten verbunden ist. Bisher habe ich 775,64 Euro als Vorschuss an die Anwältin überwiesen, und darin ist noch nicht einmal die Terminsgebühr enthalten.

Nach meinem Rechtsverständnis hätte eigentlich dieses Auskunftserzwingungsverfahren abgewartet werden müssen, bevor überhaupt ein Zwangsanmeldeverfahren durchgeführt werden könnte. Wenn nämlich keine Auskunftspflicht festgestellt würde, wäre das auch noch gegen mich angestengte OVG-Verfahren ohnehin überflüssig!

Ich habe an der Uni mal was vom sog. "Verhältnismäßigkeitsprinzip" gehört, an das sich der Staat gegenüber seinen Bürgern zu halten hat. Hier laufen seit Anfang 2007 gleich mehrere Verfahren wegen einer Zwangsanmeldung (ohne dass dafür auch nur irgendeine Urkunde vorliegt). Bei einem (eigentlichen) Streitwert von 21,67 Euro musste ich nun einen Anwalt zum Streitwert von 10.000 Euro beauftragen, weil kein Anwalt für das Honorar arbeitet, das sich aus 21,67 Euro ergibt. Die Anwaltskosten belaufen sich bis zum Schluss dieses OVG-Verfahrens auf runde 1.500,- Euro - auch wenn ich diesen Prozess gewinne! Mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das wir an der Uni gelernt haben, hat das irgendwie nicht mehr viel zu tun. Aber das ist halt wieder die gute alte Uni-Theorie. "Akademisches Gequatsche" wird das ja auch von den echten Praktikern genannt. Eine Richterin sagte mir mal: "An der Uni wird Recht viel zu euphoristisch gelehrt"! Na toll.

 

Wer nun mittlerweile verständlicherweise nicht mehr durchblickt, kann sich vielleicht an dieser Schaugrafik orientieren:

Schaubild.jpg (209316 Byte)

 

Ich hoffe, es kommen ein paar Leute zu meinem Prozess am 15. September! Bis dahin erstmal tschüß.

....

16. September 2010

Gestern war die mündliche Verhandlung wegen der Auskunftserzwingung.

Erstmal nur ganz kurz: Der Rechtsstreit wurde für erledig erklärt.

Mehr und Ausführliches gibt es, sobald ich das Protokoll vorliegen habe.

 

7. Januar 2011

Ich habe ja bereits in meinem neuen Haupt-Blog den Grund für meine lange Abwesenheit dargelegt. Daher hier gleich das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 15. September letzen Jahres:

Hatte Richter B. zuvor noch deutliche Worte dafür gefunden, dass die tatsächlichen Anhaltspunkte des Justitiars bei weitem nicht ausreichen, drehte sich das Schicksal des NDR zum Zeitpunkt der Verhandlung auf *wundersame* Weise zu seinem Vorteil. Es erinnerte mich schon ein wenig an Harry Potter, dass urplötzlich ein anderer Richter die Verhandlung geleitet hat (was allerdings nicht unbedingt ungewöhnlich ist). Dass dieser neue Richter, Dr. H.,  aber eine um 180° umgedrehte Rechtsauffassung zu Richter B. hatte, grenzte für mich dann doch an Zauberei.

Ich traf den NDR-Justitiar (dessen Namen ich ja nicht nennen darf) vor der Verhandlung im Flur. Er war dabei zu mir so (über-)freundlich wie niemals zuvor - nachdem er am Aushang gelesen hatte, wer die Verhandlung leiten würde. Mit Handschlag und einem Lächeln begrüßte er mich! Da wusste ich noch nicht, was auf mich zukommen würde.

Wie im Folgenden nachzulesen, war Richter Dr. H. im Gergensatz zu Richter B. sehr wohl der Meinung, dass ich dem Justitiar Rede und Antwort zu stehen hatte. Nach Aussage des Richters in der Verhandlung hatte ich keine Wahl: Ich musste dem NDR klein-klein erläutern, wie ich meine Artikel schreibe und wie sie in das Internet gelangen. Als der "Größte Feind der GEZ" muss ich als Journalist meine Arbeitswerkzeuge und meine Arbeitsweisen eben dieser GEZ gegenüber preisgeben! Die Putin'sche Rechtssprechung lässt grüßen! Ich frage mich, warum überhaupt noch so viel Papier dafür verschwendet wird, das deutsche Grundgesetz zu drucken, wenn beispielsweise die Artikel für die Informationelle Selbstbestimmung und eine ungehinderte journalistische Arbeit nur noch für Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gelten und die anderen vielen Millionen Bürger keines von diesen Rechten wirklich in Anspruch nehmen können, wenn's der GEZ nicht passt. Dann braucht man die Bürger auch nicht mit der Lektüre behelligen und ihnen unnütze Hoffnungen auf Gerechtigkeit machen. Das Papier ist um so viel wertvoller, als ein Buch voller geheuchelter angeblicher (Abwehr-)Rechte des Bürgers gegen den Staat... Zumindest sollte man als Bürger klar informiert werden: "Die GEZ bekommt so oder so immer Recht, egal was is' und egal was auch immer sie von ihren Untertanen will. Basta.".

Hier zunächst das Protokoll:

 

 

 

Nachtrag: Ich hatte den NDR-Justitiar in der Verhandlung aufgefordert zu erklären, ob er die gemachten falschen Behauptungen aufrecht erhalten möchte, namentlich, dass in der Uni keine Scanner zur Verfügung stünden und dass die T-Online-Emailadresse kostenpflichtig sei. Dazu schwieg dieser und der Richter meinte, dass dies nicht relevant sei. Die Verwaltung in Deutschland darf also irgendwas in den Raum hinein behaupten und kein Hahn kräht danach... Ist nicht relevant. Basta.

Und hier der ergangene Gerichtsbeschluss:

 

Beschluss-2-Sept2010.jpg (92531 Byte)

 

 

Kurz nach der Verhandlung bekam ich noch einmal Post vom Gericht mit einem Schreiben des NDR-Justitiars:

 

 

An dem folgenden Link kann man leicht feststellen, dass es sehr wohl USB-Schnittstellen für die damaligen Rechner gab. Selbst einen 90er Pentium konnte man nachrüsten. Das Prospekt zeigt einen USB-Drucker und die Hardwareanforderungen dafür. Ein 90er oder 150er reichen also für die USB-Unterstützung. Und wer weiß, dass Noname-Computer in aller Regel die besseren, weil kompatibleren, Computer waren, wird sich über die Ausführungen des Justitiars sicherlich etwas wundern.

http://www.chip.de/produkte/Hewlett-Packard-DeskJet-460WBT_16753218.html

 

Übrigens ist dies ja noch immer nicht das Ende: Jetzt folgt ja noch die zweite Instanz wegen der Zwangsanmeldung vor dem Oberverwaltungsgericht.

 

Und: es gibt schon eine erneute Zwangsanmeldung gegen mich -
doch dazu später mehr, wenn ich den rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten habe!

Das wird dann ein vollkommen neuer Blog!

 

Zum Beginn der Zusammenfassung des zensierten Blogs

 

...

 

 

 

 

Dieser Blog wird aufgrund eines
Vergleichs
mit dem NDR nicht weitergeführt, bleibt aber im aktuellen Zustand erhalten

 

 

 

Zum Beginn des Blogs