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Wozu eigentlich Rundfunkgebühren?

Das neue Schloss von Thomas Gottschalk:

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte!

Zwei Wörter genügen dafür ohnehin: "Neuartiger Rundfunkgebührenfeudalismus"

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk klammert sich  krampfhaft an Steinzeit-Entscheidungen, um seine unverschämten und absurden Forderungen gegenüber den Bürgern durchzusetzen. In einem Schreiben vom 14.11.2005 an den Anwalt eines Geschädigten begründet der mdr die Rechtmäßigkeit von Rundfunkgebühren ohne Gegenleistung mit einem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1971 (also mit einer Entscheidung, die fast 35 Jahre alt ist!):

 

Auf dieses Uralt-Urteil beruft sich der mdr:
"In seinem Urteil vom 27.7.1971... BVerfGE 31, 314 (330) hat das BVerfG klargestellt, dass die für das Bereithalten eines Empfangsgerätes zu zahlende Gebühr keine Gegenleistung für eine Leistung darstellt, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk ist."

Dass sich in Sachen Rundfunkwirklichkeit in den letzten 35 Jahren sowohl technisch als auch medienpolitisch Grundlegendes verändert hat, wird bei diesem jämmerlichen Rückgriff auf längst veraltetes, historisches Urteilsmaterial natürlich planmäßig außer Acht gelassen. Damals gab es gerade mal eine Handvoll Kanäle, auf denen gesendet werden konnte (heute nahezu unendlich viele!), damals gab es auch noch keinen einzigen Privatsender, der auf eigene Kosten Programme in die Wohnzimmer schickt. Damals waren die Gagen der Öffentlich-Rechtlichen auch noch nicht so derartig überkandidelt, dass sich die Macher in prunkvollen Schlössern niederlassen konnten, wie dies heute üblich ist. Kurz: der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat längst seine Exklusivität und seine Unschuld verloren! -  Gebühren für die "Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk" zu kassieren - das klingt aus heutiger Sicht so als würde man Gebühren für die Gesamtveranstaltung "Lesen" verlangen oder für die Gesamtveranstaltung "Atmen".

Ein weiteres Urteil des BVerfG zu einem ganz anderen Thema, aber ebenfalls aus den Nachkriegsjahren, soll verdeutlichen, wie sehr sich die Zeiten in diesem Lande (glücklicherweise) bis heute geändert haben:

Auszug: "Schon die körperliche Bildung der Geschlechtsorgane weist für den Mann auf eine mehr drängende und fordernde, für die Frau auf eine mehr hinnehmende und zur Hingabe bereite Funktion hin." BVerfGE 6, 389 (425).

Es wird Zeit, dass wir in Sachen Rundfunk und Rundfunkgebühren endlich frische und genießbare Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichtes bekommen!

 

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