Die geplante Haushaltsabgabe
Kommentar
Die geplante Haushaltsabgabe, oder auch Medienabgabe, ist der Offenbarungseid der Demokratie. Diese Pauschale greift die freie Entscheidung des Bürgers an, sich sein Medium selbst zu wählen, da jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann. Jeder soll nun für Gottschalk, Schmidt und Silbereisen zahlen, auch Menschen, die keine Rundfunkgeräte haben. Man kann dieses geplante Übel auch volkswirtschaftlich ausdrücken: Über siebeneinhalb Milliarden Euro können nicht frei in den Markt fließen. Der neue Staatsvertragsentwurf und die Expertise des ehemaligen Verfassungsrichters Kirchhofs sind nicht nur ein Frontalangriff auf die private Fernsehkonkurrenz (das war auch schon die gerätebezogene Rundfunkgebühr), sondern auch auf die Printmedien. Es steht eben weniger Geld am Markt für Zeitungen oder Bücher zur Verfügung. Rechtsprofessor Kirchhof und die Autoren des neuen Staatsvertragsentwurfes propagieren damit die miserabelste Medienpolitik, die man sich vorstellen kann! Nicht nur die GEZ muss abgeschafft werden, sondern auch das Zwangsgeld für das GEZ-Fernsehen, weil es in der Bevölkerung keine Akzeptanz mehr dafür gibt. Das weiß Kirchhof und das wissen auch unsere Politiker. Und obwohl alle das wissen, wirbt Kirchhof damit, den Zwang noch weiter zu erhöhen und will uns das auch noch als Fortschritt verkaufen. Armes Volk, das ihm da folgt! Nach § 1 Abs. 1 des Staatsvertragsentwurfs vom 31.3.2010 ist für jede Wohnung Rundfunkgebühr zu entrichten. Und was eine "Wohnung" ist, wird in § 3 Abs. 1 geregelt: "Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede baulich abgeschlossene Raumeinheit innerhalb eines Gebäudes, die 1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird" Das heißt, es könnte auch der Geräteschuppen sein oder ein separater Kellerraum. Der GEZ-freundlichen Auslegung - besser gesagt: der Willkür - stehen wieder einmal sämtliche Türen offen! Außerdem heißt es im Gesetzesentwurf, dass auch Zweit- oder Ferienwohnungen rundfunkgebührenpflichtig sind. Nach § 11 gibt es natürlich wieder die beliebte Ordnungswidrigkeitsregel: Wer also seinen Geräteschuppen nicht freiwillig der GEZ meldet, wird bestraft. Ach ja, ich vergaß: Nach § 6 Abs. 2 muss man künfig sein KFZ bei der Rundfunkanstalt an- und ggf. wieder abmelden. Man muss das Ganze auch unter dem Aspekt der Geldver(sch)wendung sehen. Die hohen Herrschaften leben heutzutage nicht mehr in Häusern oder Villen, sondern in Schlössern und Palästen. Sie bekommen auch schon mal das 36-Fache eines Bundeskanzlergehaltes für ihre Arbeit (250.000 für Merkel, 9 Mio. für "Dirty-Harry", das sind 36 Mal soviel). Ich frage mich schon lange, was wir unseren Politikern Böses angetan haben, dass sie uns mit einer solchen Rundfunkgebührengesetzgebung drangsalieren. Und für wie blöd halten sie ihr Volk, wenn sie meinen, dass wir uns jetzt auch noch freuen sollen! Bernd Höcker |