[Zurück zu den Themen]     [Zurück zur Homepage]

Was verdienen die Intendanten
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten?

Bisher haben die Intendanten beharrlich über ihre Einkünfte geschwiegen. Es ist jedoch überhaupt nicht einzusehen, warum daraus ein Staatsgeheimnis gemacht wird. Der folgende Brief ging per gelber Post am 4. Mai 2006 an alle Intendanten von ARD und ZDF; namentlich an:

 

Intendanten-Kontaktadressen
Bayerischer Rundfunk
Prof. Dr. Thomas Gruber
Rundfunkplatz 1
80300 München
Hessischer Rundfunk
Dr. Helmut Reitze
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt/Main
Mitteldeutscher Rundfunk
Prof. Dr. Udo Reiter
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig
Norddeutscher Rundfunk
Prof. Jobst Plog
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Radio Bremen
Prof. Dr. Heinz Glässgen
28323 Bremen
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Dagmar Reim
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin
Saarländischer Rundfunk
Fritz Raff
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken
Südwestrundfunk
Prof. Peter Voß
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
Westdeutscher Rundfunk
Fritz Pleitgen
Appellhofplatz 1
50667 Köln
  ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Markus Schächter
55100 Mainz
 

 

 

Norddeutscher Rundfunk
Herrn Prof. Jobst Plog
Rothenbaumchaussee 132

20149 Hamburg

Hamburg, den 3. Mai 2006

Ihr Intendantengehalt

Sehr geehrter Herr Prof. Plog,

hiermit möchte ich Sie um die Offenlegung Ihres Intendantengehaltes bitten. Obwohl ich natürlich weiß, dass niemand gern seine Einkünfte gegenüber der Öffentlichkeit preisgibt, halte ich es doch für sehr wichtig, dass gerade die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten diese Angaben der Allgemeinheit gegenüber verfügbar machen.

Selbstverständlich erwarte ich nicht von Ihnen, dass Sie mir aussagekräftige Original-Unterlagen oder beglaubigte Kopien als Einkommensbelege zusenden - so wie Sie dies Ihrerseits etwa von den ALG II-Empfängern verlangen. Mir genügt eine einfache Erklärung.

Ihre persönlichen Einnahmen setzen sich zu einem Großteil aus den sog. "Rundfunkgebühren" zusammen, die Ihren "Teilnehmern", unter Bezugnahme auf gesetzliche Regelungen, abgenommen werden. Selbst völlig verarmte Men-schen müssen diesen Regelungen zufolge für die "Rundfunkgebühr" aufkommen, wenn sie etwa vergessen haben, ihre Geräte abzumelden oder eine Befreiung zu beantragen. Ich kenne Fälle, wo selbst ehemalige Obdachlose für die Zeit ihrer Obdachlosigkeit nachzuzahlen hatten. Neuerdings gibt es auch keinen Tatbestand des geringen Einkommens mehr, den man als Befreiungsgrund angeben könnte. Hierzu kenne ich ebenfalls Fälle, wo etwa Studenten, obwohl sie fast ein Null-Einkommen haben, keine Gebührenbefreiung bekommen, weil sie kein BAföG bekommen - vollkommen absurd aber so will es halt der RfGebStV.

Im Gegensatz zur Frage der Veröffentlichungspflicht von Manager-Gehältern bei Aktiengesellschaften, können die Geldgeber der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht frei wählen, ob sie Ihnen ihr Geld überlassen. Aktionäre können ihre Aktien abstoßen, Ihre "Teilnehmer" sind dagegen Zwangszahler. Es ist daher in dringendem öffentlichem Interesse, Klarheit darüber zu schaffen, wie die Zwangsgelder verwendet werden. Hierzu zählen in einem ganz hohen Maße eben auch die Gehälter der Intendanten. Diesbezüglich Transparenz zu schaffen, dient auch der Akzeptanz der Rundfunkgebühren und damit Ihres Auftrages, sofern sich die Gehälter in einem akzeptablen Rahmen bewegen.

Ich habe in Publikationen gelesen, dass die Gehälter von Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weit über 420.000 Euro pro Jahr liegen sollen, also über 35.000 Euro im Monat. Wie solche Schätzungen zustandekommen, weiß ich nicht. Da Sie ja bisher beharrlich jede Auskunft zu diesem Thema verweigert haben, können diese Zahlen also nicht von Ihnen kommen. Ich möchte mich also nicht an den Spekulationen anderer Journalisten beteiligen, sondern Informationen aus erster Quelle bringen.

Ich bitte Sie daher sehr, dass Sie - auch in Ihrem eigenen Interesse - diese Zahlen offenlegen. Ich appelliere dabei auch an Ihren Ethos als Journalist, dem die Unterrichtung der Öffentlichkeit am Herzen liegen sollte. Ich werde Ihre Informationen auf meiner Webseite veröffentlichen, sobald ich sie von Ihnen erhalten habe. Hier stehen sie dann jedem anderen Journalisten und allen Bürgern zur Verfügung.

Natürlich möchte ich Sie nicht mit einer Fristsetzung unter Zeitdruck setzen. Da ich von Ihnen jedoch lediglich eine einfache Zahl haben möchte, müsste die Beantwortung meiner Anfrage allerdings relativ schnell zu machen sein. Wie gesagt, genügt mir eine einfache Erklärung, wie hoch beispielsweise Ihr Bruttogehalt als Intendant im Jahre 2004 war. Keine Belege, keine Bescheide, nur eine Zahl. Ich rechne also in zwei bis drei Wochen mit Ihrer Antwort und bedanke mich dafür schon mal im voraus.

Beiliegend sende ich Ihnen eine Kopie meines Presseausweises.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

Über die Antworten wird hier berichtet!