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Anmeldung einer "Neuartigen Rundfunkanstalt"

 

Der tiefere Sinn dieses Projektes liegt darin, ein Zulassungsverfahren gem. § 20 ff. des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) einzuleiten, um so als zugelassene private Rundfunkanstalt auftreten zu können. Dies ist bisher für reine Internet-Sender nicht durchgeführt worden. Nun hat sich der Gesetzgeber ja bekanntlich jüngst den Begriff der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" (z.B. internetfähige PCs) ausgedacht und unter § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RfGebStV) normiert. Da ergibt sich für mich die Frage, ob es dann nicht analog hierzu auch "neuartige Rundfunkanstalten" geben darf... Dies dürfte zwar ein steiniger, hürdenreicher Weg werden, aber ein lohnender!

Hintergedanke: Nach § 5 Abs. 5 RfGebStV sind auch zugelassene, private Rundfunkanstalten von der Rundfunkgebühr befreit. Sollte mir das also gelingen, gäbe es sicherlich bald sehr viele private neuartige Rundfunkanstalten in Deutschland, die allesamt per se von der Rundfunkgebühr befreit sind! Das schriftliche Zulassungsverfahren für H.A.S.E.L.-TV kann hier künftig verfolgt werden. Im Folgenden mein Anschreiben an die zuständige Landesmedienanstalt vom 29. Juli 2008, in dem ich erstmal nachfrage, welche erleichterungen es für private Anbieter gibt, die aussschließlich über das Internet "senden":

 

 

Medienanstalt HSH - Anstalt des öffentlichen Rechts
Medienrat
Rathausallee 72-76

22846 Norderstedt 

 

 29. Juli 2008

 

Antrag auf Zulassung einer Neuartigen Rundfunkanstalt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

analog zu den im RfGebStV definierten „neuartigen Rundfunkempfangsgeräten“, möchte ich eine private, neuartige Rundfunkanstalt gründen und nach Landesrecht gem. § 20 ff RfStV anerkennen lassen. Die Programmkategorie meines neuen Senders entspricht gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 RfStV einem Spartenprogramm mit satirisch, künstlerisch aufbereiteten Schulfunksendungen.

 

Zur Zeit habe ich folgendes vorbereitet:

 

1.      Ich habe die Domain hasel-tv.de reserviert und in Betrieb genommen.

2.      Zur Anschauung habe ich einen Testbeitrag („Auf frischer Tat ertappt - was nun?“) aufgenommen und auf dieser Domain eingestellt. Weitere Beiträge sind in Arbeit.

 

Ich plane neben kleinen Filmchen, die jederzeit abrufbar sind, mehrmals wöchentlich einen Video-Livestream zu vorher angekündigten Zeiten auszustrahlen.

 

Die für die professionelle Unsetzung erforderliche technische Ausstattung, wie etwa leistungsfähige Computer sowie video- und tonverarbeitende Geräte bzw. Software, werde ich erst anschaffen, wenn die Zulassung nach Hamburger Landesrecht erfolgt ist.

 

Da ich für die Verbreitung meiner Programme keine Frequenzen zugewiesen haben, sondern Programme ausschließlich über das Internet ausstrahlen möchte, entfallen viele Ansprüche althergebrachter Rundfunkanstalten. Bei der Zulassung einer neuartigen Rundfunkanstalt dürften daher möglicherweise auch nicht alle rechtlichen Anforderungen des RfStV zu erfüllen sein. Ich bitte Sie daher, mir noch vor der Erstellung eines Bescheides mitzuteilen, welche Unterlagen und weitere Informationen Sie von mir benötigen, um meinem Antrag stattzugeben.

 

Meine neuartige Rundfunkanstalt wird mit Sicherheit zu einer Bereicherung der Medienlandschaft und zur Programmvielfalt beitragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

Wer schon jetzt einmal einen Blick in die Zukunft des "neuartigen Rundfunks" werfen will - hier ist....

H.A.S.E.L.-TV

 

Also, dann erstmal bis bald...