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Hamburger Handelskammer - rechtswidriger Angriff auf Journalisten?

 

Die Handelskammer ist in Geldnot. So sehr, dass sie nun sogar auf die Einnahmen von Journalisten Zugriff begehrt, obwohl diese gar nicht handelskammerpflichtig sind. Das könnte strafbar sein. Es geht um den Verdacht der versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall gem. § 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB, sowie um den Verdacht eines Versuchs der Abgabenüberhebung gem. § 353 Abs. 1 StGB. Alles weitere zu dem Fall weiter unten im Anschreiben an den Präses der Handelskammer und den Hauptgeschäftsführer. Da ich selbst der Journalist bin, um den es geht, kann ich alles aus erster Hand berichten.

Das alles ist Grund genug, mal wieder einen neuen, hoffentlich lehrreichen Blog zu starten, auch wenn dieser nicht direkt mit der GEZ zu tun hat. Na ja, stimmt auch nicht so ganz: Bei dieser Gelegenheit kann ich darauf aufmerksam machen, dass die Handelskammer nichts gegen die Rundfunkgebühr, die PC-Gebühr oder den Rundfunkbeitrag getan hat. Sie hat nicht die Interessen Ihrer Zwangsmitglieder vertreten, sondern die von ARD und ZDF.

 

 

3. März 2014

Das im Folgenden dokumentierte Verfahren begann im Juli 2012 und umfasst bereits diverse Schriftwechsel, in denen ich den Mitarbeitern klar zu machen versuchte, dass ich Journalist bin und nur zu einem verschwindend geringen Teil mein Geld als Verleger verdiene. Diese Tatsache wurde nicht berücksichtigt, weil das Finanzamt meine kompletten Einnahmen als gewerblich eingestuft hat und der Handelslkammer übermittelte. Ich erklärte mehrmals deutlich und wahrheitsgemäß, dass diese Einordnung fehlerhaft sei. Die Handelskammer ignorierte dies und erlies diverse Mahnungen und einen Bescheid. Am 29. Januar 2014 wurde die Sache dann vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Näheres dazu in meiner Offenen Email weiter unten.

Hier zunächst das Schreiben, mit dem ich diesen Blog beginnen möchte. Danach folgt die Offene Email an den Präses der Handelskammer und den Hauptgeschäftsführer.

 

Handelskammer-Drohung.jpg (148554 Byte)

 

Hier mein Presseausweis für das strittige Jahr 2010:

presseausweis2010.jpg (18643 Byte)

 

Offene Email an an den Präses der Handelskammer und den Hauptgeschäftsführer

Hier fogt die Offene Email, die ich zusätzlich an ca. 80 weitere offen sichtbare CC-Kopie-Empfänger gesand habe.
Hierzu gehören Online- und Printmedien, Hamburger Abgeordnete, Hamburger Staatskanzlei und Wirtschaftsbehörde, Presserat...

 

Absender: Bernd Höcker, Lutterothstr. 54, 20255 Hamburg

 

Persönlich an den
Präses der Handelskammer Hamburg
Herrn Fritz Horst Melsheimer
und Persönlich an den
Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg
Herrn Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz

Beide unter      service@hk24.de     ohne persönliche Email-Adresse

 

Hamburg, den 3. März 2014

 Rechtswidriger Angriff auf Journalisten

 

Sehr geehrter Herr Melsheimer,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schmidt-Trenz,

 zur Erinnerung an Sie beide, es geht um folgende Sache: Ich bin Journalist und Autor und verlege meine Bücher selber. Meine Einnahmen kommen zu 90% aus meiner journalistischen Arbeit. Weil mein Einkommen von insgesamt 11.749,- Euro im Jahr 2010 über dem von Ihnen als sog. Existenzminimum bezeichneten Betrag von 7.664,-/jährlich (639,-/monatlich) lag, fordern Sie 62,43 Euro Handelskammerbeitrag von mir. Zuletzt wurde darüber am 29. Januar diesen Jahres gerichtlich verhandelt. Diese Verhandlung endete mit einer Klagerücknahme meinerseits, da Ihre beiden anwesenden Mitarbeiter mir freundlich signalisierten, dass Sie bei Einreichung eines Antrags auf Erlass der Gebühr unter Beifügung des Steuerbescheides, diesem Antrag stattgeben würden. Damit war für mich der Klagegrund entfallen - wie ich leichtgläubig annahm. Ich hatte den Eindruck, dass nun alle Seiten daran interessiert waren, durch den weisen Vorschlag des Richters (Antragstellung), Ruhe einkehren zu lassen. Nach der Verhandlung habe ich den Antrag wie besprochen gestellt - und er wurde bezüglich des oben genannten Jahres prompt abgelehnt. Das Geld wird nun für das Jahr 2010 in voller Höhe eingefordert. Sogar ein Mahnverfahren als nächste Eskalationsstufe hat Ihre Mitarbeiterin bereits vorsorglich angedroht, falls ich nicht spure und pünktlich zahle. Soweit die Kurzform.

Im Laufe des gesamten schriftlichen Verfahrens habe ich Ihnen bewiesen und auch in der mündlichen Verhandlung unwidersprochen darlegen können, dass ich mein Geld fast ausschließlich als Journalist verdiene - also mit einer Tätigkeit, die als freiberuflich einzustufen ist. Das bedeutet: NICHT handelskammerpflichtig! Ihre sog. Ermittlungen waren also ungenügend und wohl ausschließlich von dem Verlangen beseelt, an mein Geld heranzukommen.

Um zu prüfen, ob die Vehemenz, mit der sich Ihre Mitarbeiter weigern, meine Erklärungen zu berücksichtigen, systembedingt ist, bitte ich Sie, mir Akteneinsicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HambTG) in die nicht personenbezogenen Standard-Arbeitsverträge Ihrer juristischen Mitarbeiter zu erlauben. Es besteht für mich der Verdacht, dass Sie erfolgreiche Geldeintreibungen mit Prämien belohnen.

Ich habe Ihnen am Schluss dieser Mail noch einmal erklärt, wie sich meine berufliche Tätigkeit in „Journalist“ und „Verleger“ aufschlüsselt. Vom Gesamteinkommen sind lediglich 10% Verlegereinkommen, also gewerblich, d.h. bei Ihnen nach heutiger Rechtslage anzeigepflichtig. Das bedeutet in Zahlen: Als gewerbliche Einnahmen des Jahres 2010 sind 1.175,- zu bewerten. Der Rest, also die 90% aus freier Tätigkeit, darf Sie nicht interessieren.

Sie haben sich in Ihrem Verfahren gegen mich u.a. auf folgenden Paragrafen berufen:

In § 3 Abs. 3 IHKG ist folgendes festgehalten: Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt.

Ich halte diesen Passus für grob sozialstaatswidrig! Wie soll jemand mit 5.200 Euro jährlich auskommen (433,- Euro/monatlich)! Der Richter war da anderer Meinung als ich. Er wies darauf hin,, dass man ja einen Antrag auf Erlass stellen könne, dann wäre das Sozialstaatsprinzip wieder hergestellt. Das hatte ich dann auch getan, allerdings wie oben erwähnt, ohne Erfolg. Nun kommt mir Ihre Mitarbeiterin in ihrem Schreiben vom 20. Februar 2014 mit einer Zahl als Freigrenze, die fast genauso irrwitzig ist: 7.664,-/jährlich (639,-/monatlich)! Diese Beträge sind allesamt von Verfassungsgericht zu überprüfen!

Was macht die Handelskammer eigentlich in ihrem Kerngeschäft, außer mit fünf (!) Mitarbeitern freiberufliche Journalisten zu jagen (ich habe die Namen Ihrer 5 Mitarbeiter in den verschiedenen Schriftsätzen gefunden, inkl. eine weitere Person bei der mündlichen Verhandlung)? Was ist beispielsweise mit der Pflege und Förderung des Wirtschaftsstandorts? Anders gefragt: Was tun Sie eigentlich FÜR die Menschen?

Ich habe das sehr genau in Sachen „Rundfunkgebühr“, „PC-Gebühr“ und dem geräteunabhängigen „Rundfunkbeitrag“ studiert: Schon bei der „Rundfunkgebühr“ verlangte die GEZ von Selbstständigen (also Ihren Schutzbefohlenen) für jedes Radio, jeden Videorecorder und jedes TV-Gerät im Betrieb, im Auto und nochmals im privaten Bereich je eine Gebühr ab. Ich weiß nicht, ob Sie es wussten, aber auch Selbstständige haben nur zwei Augen und einen Satz Ohren und sind keine Gummikraken, die im Büro, im Auto und Zuhause gleichzeitig gucken und hören können! Was haben Sie gegen diese Ungerechtigkeit damals getan? Nichts! - Dann kam die PC-Gebühr, der sich fast kein Selbstständiger entziehen konnte - zusätzlich zur Rundfunkgebühr! Was haben Sie dagegen getan? Wieder Nichts! Jetzt wird sogar buchstäblich für Nichts und Wiedernichts ein Beitrag von ARD und ZDF verlangt. Und Sie tun Wiedernichts! Sie haben in diesen Angelegenheiten den Ihnen zur Mitgliedschaft zwangsverdonnerten Klienten überhaupt nicht beigestanden, sondern haben auf ganzer Linie versagt!

Ich sehe es daher als geboten an, nicht nur Ihre sozialstaatswidrigen Vorstellungen zu revidieren, was ein Mensch zum Leben braucht und wann es ihm zugemutet werden kann, Handelskammerbeiträge zu bezahlen. Es ist vielmehr an der Zeit, die Zwangmitgliedschaften generell abzuschaffen! Wer Sie toll findet, soll Ihnen beitreten, wer nicht, der nicht. So sieht Demokratie aus!

Ich möchte Sie abschließend darauf hinweisen, dass ich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall gem. § 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB, sowie wegen des Verdachts eines Versuchs der Abgabenüberhebung gem. § 353 Abs. 1 StGB erstatten werde, sollten Sie es versäumen das angedrohte Mahnverfahren bis zum

 

17. März 2014

 

zu widerrufen und Ihre Forderung zu stornieren.

Sie wissen genau, dass ich Journalist bin! Sie schreiben mich auch als "Journalist" in Ihren Schriftsätzen an. Sie wissen, dass ich Artikel, Blogs und Bücher schreibe. Ich habe Ihnen sogar Unterlagen bezüglich der Künstlersozialkasse zukommen lassen. Trotz allem legen Sie mein komplettes Einkommen als gewerbliches Einkommen zugrunde. Mir steht es also zu, diesen Sachverhalt strafrechtlich prüfen zu lassen.

 

Sehr geehrter Herr Melsheimer, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schmidt-Trenz, wie aus dem letzten Schreiben Ihrer Mitarbeiterin hervorgeht, legen Sie es auf eine längerfristige Konfrontation mit mir an. Ich habe daher auf meiner Webseite einen Blog angelegt, den Sie unter der Adresse

 http://www.gez-abschaffen.de/handelskammer/index.htm

ständig aktualisiert finden. Dort finden Sie dann alle Schriftsätze, die wir künftig miteinander austauschen werden sowie weitere Kommentare von mir zum aktuellen Stand des weiteren Verfahrens. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2010, Az 1 BvR 2477/08, ist es mir erlaubt, auch Ihre Schriftsätze unzensiert abzudrucken.

 Bernd Höcker

 PS: Merkwürdig, dass Sie als Führungspersonen keine eigenen Email-Adressen haben, sondern lediglich unter service@hk24.de zu erreichen sind. Da könnte doch mal eine Mail verloren gehen oder.... - Ich habe nun ein paar Kopien an weitere Empfänger geschickt - auch in der Hoffnung, dass irgend jemand die Mails schon an Sie beide weiterleiten wird.

 

Erklärung

 Hiermit erkläre ich, Bernd Höcker, nach bestem Wissen und Gewissen, dass sich meine Tätigkeit wie folgt zusammensetzt:

1.) Als Buchautor und Journalist recherchiere und schreibe ich Bücher, Artikel und Blogs, die ich auch selber bearbeite und für den Druck gestalte. Ich mache als Autor praktisch die komplette Arbeit.

2.) Als Verleger habe ich sämtliche verlegerischen Tätigkeiten an andere Firmen übertragen. Der Druck wird von der Druckerei durchgeführt. Diese sendet die Bücher nach Fertigstellung an meine Verlagsauslieferung. Dort werden die Bücher gezählt und gelagert. Alle eingehenden Bestellungen gehen an die Verlagsauslieferung, die auch die Rechnungen ausstellt und sämtliche Verwaltungsaufgaben übernimmt. Ich erhalte dann jeweils am Ende eines Monats lediglich eine Abrechnung und eine Überweisung. Dem Verlag entstehen durch die Inanspruchnahme der Serviceleistungen also überwiegend Kosten.

Aus dieser Gesamtbetrachtung schätze ich das Verhältnis der Gewinne aus beiden Bereichen auf ca. 90% als Freiberufler und 10% als Gewerbetreibender.

Bernd Höcker

 

 

 

...

23. Mai 2014

Hier auch nochmal kurz der Hinweis, dass ich zwischenzeitlich vier Wochen zur Kur war und ich daher erst jetzt dazu komme, den Blog fortzusetzen. Wer die Offene Email noch nicht kennt, in der die Sache in Kurzform dargestellt wird, klicke bitte [Hier]. Wer direkt zu der Textstelle nach vorne springen möchte, an der ich meine (voraussichtliche!) Strategie bekannt gebe, klicke [Hier].

Hier nun das Schreiben der Handelskammer als Reaktion auf meine Offene Email:

 

 

Gegen diesen Bescheid habe ich am 14. April Widerspruch eingelegt:

 

 

Vorab per Fax: 36 13 82 10

Handelskammer Hamburg
Beitragsservice
Postfach 11 14 49

20414 Hamburg

14. April 2014

Widerspruch gegen den
Beitragsbescheid vom 28. März 2014
Debitorennummer 10055567xxx

 

Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 28. März 2014 und beantrage den Bescheid aufzuheben.

 

Begründung

 

Der angefochtene Bescheid verletzt mich in meinen Rechten.

 

Hier im Einzelnen:

 

Zu I.

Es ist durchaus kein Zufall, dass der Gesetzgeber die Strafbestimmungen für Amtsträger besonders streng gefasst hat und im Falle des § 353 Abs. 1 StGB hohe Strafen von bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug vorsieht und im Falles des § 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB eine ebenso hohe Strafe androht, wenn die Amtsträgerin oder der Amtsträger die „...Befugnisse oder Stellung als Amtsträger missbraucht.“. Eine Demokratie kann nämlich nur funktionieren, wenn die Amtsträger ihre Aufgabe gewissenhaft durchführen und belastende Verwaltungsakte unterlassen, die darauf zurückzuführen sind, dass unzureichend ermittelt wurde.

Sie haben schon deshalb unzureichend ermittelt, weil Sie meine Aussagen zu meiner Tätigkeit komplett ignoriert haben. Es ist so deutlich offensichtlich, dass meine Tätigkeit zum ganz überwiegenden Teil eine journalistische ist und keine gewerbliche. Dies hatte ich Ihnen mit Belegen deutlich gemacht. Wenn Sie das alles ignorieren, ohne meine Aussagen zu widerlegen, ist Ihre Ermittlungsarbeit unzureichend.

Damit Sie nochmal einen weiteren Beleg begutachten können, habe ich Ihnen die Bestätigung meiner Steuerberaterin beigefügt. Wenn Sie das alles anzweifeln, erwarte ich von Ihnen eine aussagekräftige und überzeugende Begründung.

Sie bezeichnen ein Einkommen von jährlich 7.664,- Euro als Existenzminimum. Sie leiten daraus ein Recht ab, von Beziehern eines solchen Einkommens Zwangsbeiträge für sich einzukassieren. Monatlich sind dies 638,- Euro. Bitte rechnen Sie mir vor, wie ein Mensch in Hamburg damit auskommen könnte, wenn er bereits über 600,- Euro Miete zu bezahlen hat. Es bleibt ein Rest von 38,- Euro pro Monat, also 1,27 Euro pro Tag. Sie sehen sicherlich, wie absurd Ihr Vorgehen auf der Grundlage eines solchen Existenzminimums ist. Das Wort „Existenzminimum“ beinhaltet immerhin auch das Wort „Existenz“. Mit 1,27 Euro/Tag kann keiner existieren.

Der Verwaltungsrichter sagte ja, um mein Argument zu entkräften, die Beitragsgrenze widerspräche dem Sozialstaatsprinzip, dass Sie ja den Härtefall anders berücksichtigen würden. Bei dem nun von Ihnen vorgetragenen Betrag ist diese Aussage natürlich Makulatur. Ihr ganzes Vorgehen widerspricht elementar dem Sozialstaatsprinzip und ist vollkommen inakzeptabel!

 

Zu II.

Ich bestehe nach wie vor auf Einsicht in einen anonymisierten Arbeitsvertrag für Ihre mit der Beitragseintreibung befassten Juristen. Sie sind gem. dem HambTG verpflichtet, mir ungehindert Zugang zu den entsprechenden Unterlagen zu geben.

 

Bernd Höcker

 

 

Daraufhin erhielt ich diesen Widerspruchsbescheid:

 

 

Nun stehe ich vor folgender Frage: Soll ich den Weg über das Verwaltungsgericht nehmen, was in diesem Fall schwierig ist, weil ich wahrscheinlich gleich zwei unterschiedliche Klagen einreichen müsste: Eine wegen des ungerechtfertigten Beitrags und das andere wegen meines Auskunftsbegehrens gem. Hamburger Transparenzgesetzes. Bei solchen Auskunftsklagen wird vom Gericht gewöhnlich ein Streitwert von 5.000 Euro festgelegt, was zu hohen Gerichtskosten führt. Falls ich dann zusätzlich wegen der Gebühren Strafanzeige wegen dem Verdacht der Nötigung und wegen dem Verdacht der Abgabenüberhebung erstatte, würde die Staatsanwaltschaft warten, bis das Verwaltungsgericht entschieden hat. Hier erstmal die beiden Paragrafen aus dem StGB:

§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt, 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

 

§ 353 Abgabenüberhebung, Leistungskürzung
(1) Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er Abgaben, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, erhebt und das rechtswidrig Erhobene ganz oder zum Teil nicht zur Kasse bringt, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger bei amtlichen Ausgaben an Geld oder Naturalien dem Empfänger rechtswidrig Abzüge macht und die Ausgaben als vollständig geleistet in Rechnung stellt.

Wahrscheinlich werde ich folgendes machen: Ich werde nicht vor das Verwaltungsgericht ziehen, sondern den Widerspruchsbescheid rechtskräftig werden lassen. Dann warte ich ab, bis die Zwangsvollstreckung auf mich zukommt und werde daraufhin den Betrag zahlen. Dies bedeutet dann nämlich für meine Strafanzeige, dass die mutmaßliche Tat gem. §§ 240 Abs. 4 Nr. 3 und 353 Abs. 1 StGB vollendet wäre. Es kann nicht sein, dass die Handelskammer bei einem Härtefallantrag auf Basis eines "Existenzminimums" 7.664,- Euro jährlich, also 638,- Euro monatlich, Beiträge eintreiben darf. Ich denke, dafür ist insbesondere der § 353 StGB da. Außerdem hat die Handelskammer die Tatsachen zu prüfen und zu berücksichtigen, die dafür sprechen, dass ich zu rund 90% mein Geld als Journalist und Buchautor verdiene. Diese Tatsachen habe ich der Handelskammer gegenüber glaubhaft gemacht. Eine Strafanzeige hätte auch den Vorteil, dass nicht nur ich selbst profitiere, sondern dass man bei der Handelskammer künftig generell vorsichtiger beim Blutsaugen vorgeht und eigene Ansprüche lieber einmal zu viel als zu wenig prüft.

Was die Auskunftspflicht gem. Hamburger Transparenzgesetz angeht, werde ich mich nach Rechtskraft dieses Widerspruchsbescheides an den Hamburg Beauftragten für Datenschutz wenden. Er ist zuständig für die Akteneinsicht. Dort lasse ich mich auch noch beraten, wie ich meinen Transparenz-Antrag zielführend formulieren kann, um herausbekommen, ob die Mitarbeiter Prämien für eingetriebene Beiträge erhalten. Möglicherweise lasse ich mir auch eine Eidesstattliche Erklärung geben, dass keine solchen Prämien an die Mitarbeiter vergeben werden.

Mir hat jetzt während der Kur jemand erzählt, dass die Handelskammer selbst bei Firmen, die kurz vor der Insolvenz stehen, hohe, bis zu 5-stellige Beiträge abzockt. Das Problem scheint also verbreiteteter zu sein, als ich noch vor Kurzem angenommen hatte. Jemand schrieb mir kürzlich zu diesem Thema: "Es interessiert von diesen 'Mittessern' keinen, wer die Körner in die Erde steckt und bereit ist die Pflanzen zu pflegen, usw.. Am liebsten würden die die Saat ausbuddeln und aufessen…." - womit wir wieder bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wären...

 

 

 

Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht...!

 

 

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