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Das verdienen
Gebührenbeauftragte
der GEZ und Landesrundfunkanstalten
Die Gebührenbeauftragten arbeiten im Auftrage der jeweiligen Landesrundfunkanstalten nicht als Angestellte, sondern als selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach Erfolg bezahlt werden. Ihre Aufgabe ist es, Schwarzseher und -hörer dingfest zu machen und zur Anmeldung der zum Empfang bereit gestellten Geräte zu zwingen (im GEZ-Jargon: Teilnehmergewinnung). Die Vergütungen, die die Beauftragten erhalten, setzen sich zusammen aus festen Sätzen für die Anmeldung, und aus gestaffelten Quartals- und Jahresboni - so etwas wie Superprovisionen bei hohen Anmeldezahlen. Außerdem erhalten die Fahnder bestimmte Prozentsätze von den Gebühren, die ihre aufgegriffenen Opfer zu bezahlen haben. Hinzu kommt noch eine Jahresprämie, wenn gut gearbeitet wurde sowie ein Aufwendungsersatz. Laut Vergütungsregelung erhalten die Kopfgeldjäger von den Gebührennachzahlungen 40% der eingetriebenen Gebühren (plus der genannten Boni und sonstigen Prämien!)!
Alles zusammen kann man sagen: Die Rundfunkanstalten und die Gebührenbeauftragten machen mit den abgepressten Geldern fifty-fifty! Daher auch ihr intensives Drängen, einen möglichst großen Zeitraum nichtgezahlter Gebühren zuzugeben. Nach einem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichtshofes (7 B 94.708 vom 3.7.1996) können die Gebühren sogar unbegrenzt nachgefordert werden (statt wie im Rundfunkgebührenstaatsvertrag angegeben nur 4 Jahre zurück!) Mehr dazu siehe im Buch. So können sich in wenigen Minuten schon mal ein paar Hundert oder gar Tausend Euro zusammenläppern. Mir sind Fälle bekannt, wo 13 und 20 Jahre Gebühren nachgefordert wurden! In einem vor dem Bundesarbeitsgericht ausgetragenen Rechtsfall wurden die Einkünfte eines Beauftragten offengelegt (BAG, Urteil vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98). Im Jahre 1995 verdiente der öffentlich-rechtliche Gebührenmann die stattliche Summe von 177.636,81 DM! Umgechnet sind das 90.594,77 Euro/Jahr. Zum Vergleich: Ein Kriminalhauptkommisar verdient maximal 42.661 Euro/Jahr, wenn er ganz oben angekommen ist und ein Polizeipräsident verdient max. 78.408 Euro/Jahr. In dem erwähnten Fall war der Beauftragte sogar noch nebenberuflich tätig. Er war also noch nicht einmal ausgelastet. Nach Informationen aus der TVneu verdienen Gebührenbeauftragte sogar bis zu 50.000,-
DM pro Monat! Bezahlt wird das alles von den Rundfunkgebühren, bzw. von Menschen, die sich dies überhaupt nicht leisten können oder wollen! Andersherum sind die Sitten in dieser Branche aber auch sehr grausam: Ohne einen entlarvten Schwarzseher oder -hörer bekommt der Beauftragte nämlich auch kein Geld. Bei längerem Versagen ist er seinen Job schnell wieder los und in seinem Revier wird ein anderer Fahnder oder eine andere Fahnderin eingesetzt. In einem BAG-Urteil vom 15.2.05, 9 AZR 51/04 wurde offengelegt, dass der NDR von jedem seiner Gebührenbeauftragten folgende Mindestergebnisse für das Jahr 1997 verlangt hatte: "Nachinkasso:
250.000 DM Das ist so, als würde man von einem Polizisten jährlich mindestens 1.000 Verhaftungen oder von einem Richter mindestens 2.000 Schuldsprüche verlangen und für Verhaftungen oder Schuldsprüche saftige Prämien ausschütten! Folglich: Die Gebührenfahnder müssen mit allen Mitteln arbeiten - sei es aus Geldgier oder aus Existenzangst! |