Zum Schlafen
geeignet Dieses Gartenhäuschen ist für mich das Sinnbild des neuen Rundfunkbeitrags 2013. Ab dem 1. Januar 2013 wird nämlich an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch dann Geld zu zahlen sein, wenn man keinerlei Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält. Nach dem neuen Gesetz wäre nämlich auch dieses Gartenhäuschen Rundfunkbeitragspflichtig und zwar in der vollen Höhe von 17,98 Euro monatlich. Wie ist so etwas absurdes möglich? Der neue Beitrag wird künftig nach Wohnungen, Autos, Zahl der Mitarbeiter oder Betriebsstätten bemessen. Was eine beitragspflichtige Wohnung ist, steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV): § 3 Abs. 1 RBStV
Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich
geschlossene Raumeinheit, die 1. zum Wohnen oder
Schlafen geeignet ist... Und wenn man also den Besen, die Leiter und den Rasenmäher in dem Häuschen ein klein wenig beiseite räumt, ist es selbstverständlich zum Schlafen geeignet! Jetzt glauben Sie...
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