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Sehr geehrte Frau Naujock,

momentan schreibe ich an einem Buch mit dem Titel „Die rechtliche Stellung von Rundfunkgebührenbeauftragten“. Da sich in den letzten Monaten einiges verändert hat, was die vertraglichen Verhältnisse zwischen rbb und Gebührenbeauftragten betrifft, bräuchte ich hierzu die aktuellen Informationen. Insbesondere arbeiten Sie jetzt ja auch mit Haupt- und Unterbeauftragten.

Ich beantrage daher die Zusendung folgender Dokumente bzw. folgender Informationen nach §§ 1 bis 4 des Berliner IFG:

1.) Vereinbarung über die Vergütung der Hauptbeauftragten (früher „Vergütungsregelung“),
2.) Sonstige Vertragliche Vereinbarung zwischen rbb und Hauptbeauftragten,
3.) Merkblatt über das zulässige Verhalten der Beauftragten,
4.) Standardvertrag zwischen Haupt- und Unterbeauftragten, bzw. die Vorgaben des rbb an den Hauptbeauftragten zur Abfassung ihrer Verträge mit den Unterbeauftragten.

Selbstverständlich benötige ich keine personenbezogenen Daten, sondern ausschließlich Musterverträge, bzw. Standarddokumente!

Ich weiß von Ihnen, aber auch von anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dass Sie sich sehr schwer damit tun, diese Informationen ans Licht der Öffentlichkeit kommen zu lassen. Auch Herr Dr. Hahn vom NDR sah übrigens, ähnlich wie Sie, große Gefahren auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk heranziehen, wenn ich die Informationen, die ich für meine Bachelor-Abschlussarbeit benötigte, bekommen würde. So schrieb er noch im Februar letzten Jahres wegen meiner Anfrage an die mich unterstützt habende Kieler Staatskanzlei: „Im Bereich des Einzugs der Rundfunkgebühren könnte eine Pflicht zur Freigabe von Informationen über die Ausgestaltung eben dieses Einzugsverfahrens dazu führen, dass ein - unzulässiger - mittelbarer Einfluss auf die Programmgestaltung entsteht.“ (Unterstreichung durch mich)

Auch die Vorsitzende des NDR-Verwaltungsrates, Frau Dagmar Pohl-Laukamp, konnte nicht dazu bewegt werden, den Weg zur Freigabe der von mir gewünschten Informationen zu eröffnen. So schrieb sie mit Datum vom 29. Mai 2007 an meine Prüferin der Universität Hamburg folgenden Satz: „Das dazu von Ihnen benannte Thema ‚Zur Problematik der Aufgabenwahrnehmung durch Rundfunkgebührenbeauftragte’ lässt jedoch - bislang - keine konkrete Aufgabenstellung erkennen, so dass hierfür zunächst eine weitere Konkretisierung erforderlich wäre.“ - Hier will also das Objekt einer wissenschaftlichen Untersuchung bestimmen, wie das Thema der Untersuchung zu formulieren ist. Das ist schon ziemlich harter Tobak! Dazu kommt noch, dass diese Antwort viel zu
spät kam, nämlich nach dem festgesetzten Abgabetermin. Absicht?

Ich hoffe sehr, dass zumindest bei Ihnen, Frau Naujock, in diesem Punkt ein Umdenken eingesetzt hat. Wenn in einer offenen, demokratischen Gesellschaft die Praxis des Gebühreneinzugs einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt nur unter strengster Geheimhaltung funktionieren soll, dann stimmt etwas mit der gebührenerhebenden Institution nicht. Je heimlicher Sie diesen Vorgang betreiben, desto neugieriger werden ich und andere!

Bitte teilen Sie mir daher schnellstmöglich mit, wann und ggf. ob ich die begehrten Auskünfte überhaupt von Ihnen erhalte. Den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit habe ich bereits mündlich auf den Beginn dieses neuen Verfahrens aufmerksam gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker