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Wer nichts hat muss zahlen, wenn er nichts kriegt
(oder halt abmelden)

Im Folgenden ein typischer Fall als Konsequenz aus dem neuen RfGebStV: der Wegfall des Befreiungstatbestandsmerkmales des geringen Einkommens. Nur  wer staatliche Leistungen erhält, kann sich noch befreien lassen. Das ist die Logik der Deutschen Rundfunkgebühr!

Hier der Teil einer Email an mich:

„Ich möchte, falls es Dich interessiert, Dir meine Beweggründe für meine Abmeldung darlegen. Ich bin zurzeit Student. Als Nicht-BAföG-Empfänger muss ich logischerweise (Achtung: Sarkasmus!) GEZ-Gebühren bezahlen. Würde ich allerdings BAföG erhalten, müsste ich keine GEZ-Gebühren bezahlen. Ja sind die denn bekl**pt? Dazu kommt noch, dass, als ich mal BAföG empfangen hatte, nicht gewusst habe, dass ich mich von der GEZ befreien lassen konnte.

Diverse soziale Rückschläge durch unseren tollen Staat, haben mich immer mehr dazu gedrängt mich von der GEZ abzumelden:

1. Mir wurde die Zahlung von BAföG eingestellt, da ich keine Nachweise in der Uni erbringen konnte. Wenn ich nicht wegen Krankheit diese Nachweise nicht erbringen konnte, dann könnte ich diesen Schritt ja verstehen! Dass ich aber ein ärztliches Attest hatte, welches mir eine wirklich zumindest mittelschwere Krankheit, die ich hatte und immer noch habe, attestierte, wird einfach ignoriert.

2. Ich erhalte kein Wohngeld, da ich zu WENIG Einkommen habe. Klingt logisch, oder? Das ist kein Witz!

Fazit: Zurzeit habe ich ein Einkommen von nur 300,- EUR und ich habe schon viel zu lange Geduld gehabt. Viele Personen, die mehr Einkommen haben als ich, werden witzigerweise von der GEZ befreit. Das kann doch nicht sein, oder??