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Versorgungsamt und GEZ - Eine starke Gemeinschaft!
Behörde versuchte Befreiung eines Schwerbehinderten zu verhindern!
Um zu verhindern, dass ein schwer körperlich
behinderter Mann die Befreiung von den Rundfunkgebühren zugesprochen bekommt, ist dem
Versorgungsamt Würzburg scheinbar keine Begründung zu abwegig. Folgende Erkrankungen,
bzw. Behinderungen liegen erwiesener Maßen vor und ergeben in der Summe eine Behinderung
von 80%: 1. Zungenkarzinom (Zungenkrebs) Was er beantragt hatte, war lediglich das Zeichen "RF" in seinem Behindertenausweis, das ihn zur Befreiung von RF-Gebühren berechtigen sollte. Hier der Auszug aus dem Bescheid: |
Spielt hier das Versorgungsamt mit der
Wahrscheinlichkeit, dass sich besonders die Schwächsten in der Gesellschaft nicht wehren
können und man mit ihnen alles machen kann? Meistens klappt das vermutlich auch! In diesem Fall war aber der Betroffene geistig und mental fit genug und setzte sich mit einem brillianten Widerspruchsschreiben zur Wehr - er erhielt daraufhin tatsächlich Abhilfe bzw. sein gewünschtes "RF"... Was ist aber mit den vielen tausend behinderten, kranken und alten Menschen, die sich gegen so eine Behördenwillkür eben NICHT zur Wehr setzen können? |