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Abzocken eines Obdachlosen

Diesen Brief bekam ich Anfang 2002:

Hallo,
mein Sohn lebte von Mai 99 bis November 01 bei Feunden oder auf der Straße. Folglich hatte er weder Fernseher noch Radio. Die GEZ ist nun soweit gegangen und hat eine Zwangsvollstreckung angekündigt, um Gebühren von 98 bis 00 einzuklagen. Ich frage mich, wo da die Gerechtigkeit bleibt. Wir wissen einfach nicht mehr weiter. Es muß jetzt ein Betrag von insgesamt 307,64 Euro gezahlt werden, ansonsten Haft!!! Die GEZ ist einfach das ALLERLETZTE.
Schöne Grüße
Inge Hoffmann
(Name geändert)

Wie ist so etwas möglich?

Das fatale daran ist, das diese brutale Abzocke nach in diesem Lande geltendem Recht vollkommen "legal" ist. Gebühren braucht nämlich nur der nicht mehr bezahlen, wer seine Geräte ordnungsgemäß abgemeldet hat oder einen Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt hat, welcher dann auch gnädigerweise von der Landesrundfunkanstalt bewilligt wurde. Gerät jemand ganz überraschend in die Obdachlosigkeit und vergisst diese Formalitäten, muss er weiterzahlen, bzw. nachzahlen, wenn er später wieder "entdeckt" wird. Der GEZ und der zuständigen Landesrundfunkanstalt ist insofern also kein Vorwurf zu machen. - Was bleibt ist die beklemmende Frage: Wo leben wir eigentlich, dass bei uns so etwas legal möglich ist!