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Behinderte Frau geschröpft

Dieses Beispiel habe ich der Sat1-Fernsehsendung Akte 04/12 vom 16. März 2004 entnommen. Es zeigt, wie skrupellos der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Gebühren eintreiben läßt:

Marianne E., zum Zeitpunkt der Akte-Sendung 37 Jahre alt, ist von Geburt an zu 100% behindert. Sie wohnte bis zum letzten Sommer (vor der Sendung) bei ihrer Mutter. Dann verstarb ihre Mutter und sie zog zu ihrer Schwägerin, die sich von da an um sie kümmerte.

Der Schwägerin fällt auf, dass Marianne E. und ihre Mutter  jahrelang für einen einzigen Fernseher zweimal die Rundfunkgebühren bezahlt haben - und sie wurden unter zwei Teilnehmernummern geführt. So sind insgesamt 1125 Euro zuviel gezahlt worden.

Da Marianne E. nach dem Tode ihrer Mutter nun keinen eigenen Fernseher mehr besitzt, meldet die sie betreuende Schwägerin Marianne E.'s Geräte ordnungsgemäß bei der GEZ ab. Außerdem bekommt Marianne E. lediglich 300 Euro Waisenrente.

Die GEZ reagiert mit einem Fragebogen, wo u.a. gefragt wird, wo die Geräte nun seien und diverse andere unsinnige Dinge. Die Betreuerin füllt alles aus und sendet das Formular zurück.

Die Reaktion der GEZ: Eine Rechnung über 107,51 Euro.

Die Betreuerin erhebt Einspruch und legt nun zusätzlich eine Kopie des Behindertenausweises ihrer Schwägerin bei. Reaktion: Erstmal keine.

Telefonisch wird ihr gesagt, dass sie beim Sozialamt die Befreiung zu beantragen habe, sonst ginge es nicht.

Erst durch das Eingreifen der Akte-Reporter wird von der Forderung abgesehen. Das Geld für die zuviel gezahlten Gebühren erhält sie aber nicht zurück.

Nachtrag: Wer keine Geräte zum Empfang bereithält, braucht auch keine Befreiung zu beantragen. Außerdem: Wer nachweisen kann, dass er zu unrecht Gebühren bezahlt hat, kann diese zurückfordern (§ 7, Abs. 4, Rundfunkgebührenstaatsvertrag) - "... Der Erstattungsanspruch verjährt mit dem Ende des vierten Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Anspruch entstanden ist."