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Formloser
Antrag auf
Gebührenbefreiung

Das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichtes (AZ 5 VG 3283/99) ist zwar eine echte Zumutung, birgt aber auch enorme Chancen:

Normalerweise fordert die Landesrundfunkanstalt den Antragsteller dazu auf, das Einkommen des vergangenen Jahres zu dokumentieren und nachzuweisen, dass es unter der Maximalhöhe liegt. Außerdem wird, wie in dem oben geschilderten Fall, die Gebührenbefreiung verwährt, wenn das Einkommen "zu gering" ist.

Das Urteil besagt nun aber, dass nicht das Einkommen des vergangenen Jahres, sondern jenes Einkommen gezählt werden muss, welches im aktuellen Jahr der beantragten Befreiung anfällt - und zwar dann, wenn das Gerichtsverfahren zu einem Zeitpunkt stattfindet, an dem das Jahreseinkommen bereits bestimmt werden kann.  Da ein Gerichtsprozess i.d.R. erst Jahre nach der Antragstellung durchgeführt wird, trifft dies praktisch immer zu.

So könnte (je nach persönlicher Situation) ein formloser Antrag aussehen (die vorgefertigten Fragebögen des Sozialamtes sind aufgrund des Urteils ja gegenstandslos):

 

Einschreiben
NDR
(oder die entsprechende Landesrundfunkanstalt)
Abteilung Rundfunkgebühren
Rothenbaumchaussee 132

 20149 Hamburg

 

Antrag auf
Gebührenbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren ab dem (1. des Folgemonats)

Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation ist nicht zu erwarten, dass meine Einkünfte über die Höchstgrenze für die Gebührenbefreiung steigen werden. Ich schätze, sie werden ca. xxx Euro mtl. betragen (Das 1,5-fache des Sozialhilfesatzes plus Miete; Sozialhilfesatz in Hamburg: ca. 440 Euro für Singles).

bezug nehmend auf das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichtes

(AZ 5 VG 3283/99)

 von 5/2001 wird nicht das vergangene Jahr als Bemessungsgrundlage herangezogen, sondern der tatsächliche Zeitrahmen für den die Befreiung beantragt ist. Dieser wird, wie in dem vorliegenden Fall, zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens ermittelbar sein.

 Mit freundlichen Grüßen

Per Einschreiben mit Rückschein versenden! Alle möglicherweise eingehenden Ablehnungen mit Widerspruch begegenen. Zahlungen aber weiterhin leisten, allerdings mit dem Vermerk "Unter Vorbehalt". Wenn das Einkommen tatsächlich unter dem Niveau bleibt, klagen (das ist kostenlos, wenn kein Anwalt im Spiel ist), sonst normal weiterzahlen.